Fahrverbot: Alkohol und Drogen auf dem E-Scooter

Ein Mann faehrt am 07.06.2021 alkoholisiert mit einem gemieteten E-Tretroller
Alkohol und Drogen sind auch auf dem E-Scooter tabu© dpa/Zacharie Scheurer

Wer betrunken Auto fährt, muss mit Bußgeld und Fahrverbot rechnen. Das Gleiche droht bei Trunkenheits- oder Drogenfahrten mit einem E-Scooter. Das entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken.

Der Fall: Ein Mann war auf einem elektrischen Tretroller unterwegs. Bei einer Polizeikontrolle wurde festgestellt, dass er unter erheblichem Drogeneinfluss stand. Im Bußgeldverfahren verurteilte ihn das zuständige Amtsgericht zu einer Geldbuße von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot. Der Mann war mit dem Fahrverbot nicht einverstanden und legte Rechtsbeschwerde ein. Er argumentierte, dass beim Fahren mit einem E-Scooter nicht regelmäßig ein Fahrverbot anzuordnen sei.

Fahrverbot auch bei Fahrt auf E-Roller möglich

Das OLG Zweibrücken hat die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen. Das Regelfahrverbot könne nach Ansicht des Gerichts nicht nur deswegen entfallen, weil in diesem Fall ein E-Scooter gefahren wurde. Denn für die Beurteilung der Gefährlichkeit der Trunkenheits- oder Drogenfahrt mit einem E-Scooter komme es nicht auf die geringere Masse und Geschwindigkeit an. Ausschlaggebend sei die Wahrscheinlichkeit, andere durch eine unsichere oder unberechenbare Fahrweise zu gefährden.

Einfluss von Alkohol und Drogen verstärkt die Gefahrenlage

Auch ein E-Scooter habe mit seiner Masse und der möglichen Höchstgeschwindigkeit erhebliches Potenzial, andere zu gefährden oder zu verletzen, so das Gericht. Verstärkt werde das dadurch, dass ein E-Scooter viel leichter beschleunigt werden könne als ein Fahrrad. Außerdem müsse der Rollerfahrer die Geschwindigkeit auch beherrschen können. Beeinträchtigungen des Gleichgewichts und abrupte Lenkerbewegungen könnten wegen der stehenden Fahrposition und den kleinen Rädern sehr viel größere Auswirkungen haben und schneller zu kritischen Situationen für andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer führen. Unter Einfluss von Alkohol oder Drogen würde diese Gefahrenlage noch verstärkt, so das Gericht. Der Rollerfahrer wurde das Fahrverbot daher nicht los.

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.6.2021, Az.: 1 Owi 2 SsBs 40/21

Hinweis der ADAC Juristen: In diesem Fall hat der E-Scooter-Fahrer eine Ordnungswidrigkeit begangen, für die im Bußgeldkatalog 500 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot vorgesehen sind. Ab 0,5 Promille (mit Ausfallerscheinungen) oder 1,1 Promille (ohne Ausfallerscheinungen) handelt es sich um eine Verkehrsstraftat. Dann gibt es auch für E-Scooter-Fahrer eine Geldstrafe von etwa einem Monatsnettogehalt, und der Führerschein ist für mindestens sechs Monate weg.

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