Pedelecs & E-Bikes: Das sollten Sie wissen

Vater und Tochter fahren mit dem Fahrrad
Das Strampeln ist vorbei: Elektrofahrräder boomen© Shutterstock/Andrey Popov

Was ist ein E-Bike, was ein Pedelec? Die Begriffe stehen für unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor. Und: Es gelten jeweils andere Regeln. Wichtige Fakten, Modelle, technische Daten und Infos zum Betrieb.

  • Pedelecs bis 25 km/h werden wie Fahrräder behandelt

  • Bei einigen Bikes ist mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich

  • Ein Helm sollte grundsätzlich getragen werden

In der Praxis wird zwischen den Begriffen E-Bike und Pedelec oft nicht klar getrennt, da insbesondere der Begriff "Pedelec" im Gesetz nicht definiert ist. Auch für den Begriff "E-Bike" existieren zumindest im Zulassungsrecht keine eindeutigen Beschreibungen.

Was ist ein Pedelec?

Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten. Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Genau um diese Variante dreht es sich im Folgenden:

Pedelecs bis 25 km/h

Diese Pedelecs (Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung) werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt:

  • Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.

  • Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert.

    Progressiv bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt.

    Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder, wenn der Fahrer vorher mit dem Treten aufhört, wird auch die Unterstützung durch den Hilfsmotor unterbrochen.

  • Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h ist zulässig.

Wie beim Radfahren benötigen Sie keinen Führerschein oder eine Prüfbescheinigung. Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.

Ein Frau Fährt auf Ihrem E-Bank auf dem Radweg
Pedelecs und E-Bikes unterstützen im Alltag© iStock.com/nazar_ab

Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Im Einzelfall sollte der Umfang des Versicherungsschutzes vorab geklärt werden. Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich! Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen.

Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen.

Gekennzeichnete Radwege müssen benutzt werden. Sonstige Radwege dürfen befahren werden.

Pedelecs bis 45 km/h

Schnelle Pedelecs mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen.

Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf nur auf der Fahrbahn gefahren werden. Radwege sind grundsätzlich tabu! Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich.

Beim Fahren dieser Pedelecs muss wie beim Motorradfahren ein geeigneter Helm getragen werden.

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E-Bike bis 25 km/h

Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Darüber hinaus ist ein Versicherungskennzeichen erforderlich.

Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch Zusatzzeichen erlaubt ist.

E-Bike bis 45 km/h

Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motor erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und dürfen nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden. Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen.

Auch hier gilt Helmpflicht. Radwege sind tabu, diese Modelle dürfen nur auf der Fahrbahn benutzt werden.