Kindersitz fürs Auto: Alle Tipps zum Kauf

ein Baby sitzt in einem Kindersitz und nuckelt an den Fingern
Die Auswahl an Kindersitzen ist groß, doch nur der richtige Sitz bietet optimalen Schutz für Ihr Kind© iStock.com/Halfpoint

Ein passender Sitz im Auto für Ihr Kind ist gesetzlich vorgeschrieben – und für die Sicherheit des Kindes beim Autofahren unverzichtbar. Tipps, worauf Sie beim Kauf eines Kindersitzes achten sollten.

  • Kinder bis 12 Jahre oder bis zu 150 Zentimetern Größe brauchen einen Kindersitz

  • Kindersitze müssen nach UN-ECE-Norm zugelassen sein

  • Grundsätzlich gilt: Erst informieren und testen, dann kaufen

  • Kindersitze zur Gurtbefestigung fast nur noch gebraucht erhältlich

Kindersitztests helfen bei der Auswahl

Seitencrash beim ADAC Kindersitztest 2023
Beim ADAC Kindersitztest müssen alle Modelle beim Crashtest bestehen© ADAC/Ralph Wagner

Grundsätzlich sollte man sich beim Kindersitzkauf an Testurteilen orientieren. Doch Vorsicht: Jede Institution testet anders. Im Gegensatz zum vorgeschriebenen Zulassungstest für Kindersitze gibt es für Tests von Verbraucherorganisationen oder Zeitschriften, die meist höhere Anforderungen stellen, leider kein einheitliches Test- und Bewertungsverfahren.

Zum Teil werden nur sogenannte Praxistests durchgeführt, die zwar die Handhabung der Kindersitze berücksichtigen, aber keine Crashtest-Prüfungen beinhalten. Auch unterschiedliche Crash-Konfigurationen (z.B. Aufprallgeschwindigkeit, Sitz- oder Schlafposition, ein oder mehrere Versuche usw.) oder nur die Betrachtung eines einzelnen Crash-Szenarios können Ergebnisunterschiede bei einem Kindersitzmodell bewirken.

Insbesondere bei "Billig"-Kindersitzen sollten Testurteile in die Kaufentscheidung einbezogen werden. Solche Sitze erfüllen zwar die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen, weisen aber bei den anspruchsvolleren Bedingungen wie im ADAC Verbraucherschutztest häufig Mängel bei Sicherheit und Bedienung auf. Unter Umständen sind günstige Auslaufmodelle von Markenherstellern, für die ältere Testergebnisse vorliegen, die bessere Wahl als aktuelle "Billig"-Kindersitze. 

Reine Sitzerhöher ohne Rücken- oder Kopfabstützung bieten keine gute Schultergurtführung und auch keinen Schutz beim Seitenaufprall, sie würden beim ADAC Kindersitztest nicht bestehen. Daher werden sie vom ADAC nicht getestet.

Einbauprobe: Vorm Kauf im Auto testen

Junge Mutter befestigt den Kindersitz ihres Babys auf der Rückbank des Autos vorschriftsmäßig
Wichtig: Den Einbau schon vor dem Kauf testen© ADAC/Simon Katzer

Es ist unbedingt erforderlich, mit Ihrem Kind und dem Kindersitz im eigenen Auto eine Einbauprobe durchzuführen – denn nicht jeder Kindersitz passt gleich gut in jedes Fahrzeug. Vor allem bei älteren Automodellen können durch lange Gurtschlossbefestigungen oder eine ungünstige Gurthöhe Probleme mit der Standfestigkeit bei bestimmten Kindersitzen auftreten. Der Sitz muss jedoch möglichst stramm und standsicher im Fahrzeug eingebaut werden. Besonders bei rückwärtsgerichteten Systemen (z.B. Babyschalen) und Kindersitzen mit Fangkörper sollten Sie prüfen, ob die Gurtlänge im Auto ausreicht.

Am besten lassen Sie sich in einem Fachgeschäft beraten, denn Bedienungsfehler wirken sich negativ auf die Sicherheit aus. Beachten Sie auch immer die Hinweise und Angaben in der Bedienungsanleitung des Kindersitzes und im Handbuch des Fahrzeugs.

Achten Sie auf das Prüfsiegel

Auf jeden Fall sollte der neue Kindersitz über ein Prüfsiegel mit der aktuellen Prüfnorm verfügen. Die Kindersitze mit den alten Normen ECE-R 44/01 und 44/02 dürfen seit April 2008 nicht mehr verwendet werden. Folgende drei Normen sind derzeit parallel zugelassen:

  • i-Size/UN ECE Reg. 129

  • UN ECE Reg. 44/04

  • UN ECE Reg. 44/03

Hier finden Sie weitere Details zu den verschiedenen Kindersitz-Normen i-Size und UN ECE Reg. 44.

So lesen Sie das Prüfsiegel (i-Size)

Prüfsiegel Kindersitz 2023
© ADAC e.V.

Neue Sitze zur Gurtbefestigung fehlen

Junge sitzt angeschnallt im Kindersitz im Auto
Fast nur noch gebraucht erhältlich: Integraler Kindersitz mit Gurtbefestigung© Shutterstock/Evgeniy Kalinovskiy

Ab September 2023 tritt in der EU schrittweise ein Verkaufsverbot für Kindersitze mit der älteren UN Reg. 44 Zulassung in Kraft. Ab diesem Datum dürfen entsprechende Produkte nicht mehr hergestellt oder importiert werden, ein Abverkauf von Lagerware ist noch bis einschließlich August 2024 möglich. Ein Verwendungsverbot von Kindersitzen mit UN Reg. 44 Zulassung ist nicht geplant, bereits vorhandene Sitze dürfen also weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden.

Zwar sind inzwischen die meisten Fahrzeuge auf zwei Sitzplätzen mit Isofix-Verankerungen ausgestattet, aber auf dem Beifahrersitz, der dritten Sitzreihe von Vans, in Wohnmobilen oder in Oldtimern können Kindersitze meist nur mit dem Fahrzeuggurt befestigt werden.

Das Problem: Die Kindersitzhersteller bringen fast nur noch Isofix-Modelle im oberen Preissegment zur Zulassung. Vom Verkaufsverbot besonders betroffen sind die integralen Sitze zur Gurtbefestigung für Kleinkinder von ca. 1 bis ca. 4 Jahren. Sie fehlen im aktuellen Neusitz-Angebot fast komplett – deshalb ist zu erwarten, dass sich viele Eltern auch auf dem Gebrauchtmarkt umsehen.

Wie alt darf ein Kindersitz sein?

Nicht alle Kindersitze entsprechen den aktuellen gesetzlichen Standards. Wer also einen gebrauchten Kindersitz kaufen will, sollte einiges beachten.

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Spezielle Sitze für Kinder mit Behinderung

Für Kinder mit Handicap werden meist Systeme benötigt, in denen die Kinder möglichst lange besonders gut abgestützt sind oder das Gurtschloss vom Kind nicht leicht geöffnet werden kann. Teilweise werden diese Anforderungen auch von herkömmlichen Kindersitzen erfüllt.

Behindertengerechte Kindersitze werden auch über Reha- und Sanitätsgeschäfte angeboten. Für Kinder mit Hüftdysplasie gibt es spezielle Sitze von verschiedenen Herstellern (z.B. Britax Römer, Maxi Cosi oder Bébé Confort).

Weitere Informationen hierzu unter: rehakids.de*, ato form.com*, hernik.de* und thomashilfen.de*

Viele weitere Tipps rund um das Thema Kindersicherung finden Sie beim ADAC Kindersitzberater.

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