Autofahren mit Migräne birgt Risiken: Das müssen Sie wissen

üde junge Autofahrerin, die an Kopfschmerzen und Migräne leidet, sitzt am Fahrersitz und berührt die schmerzhafte Stirn.
Ein stechender, pochender Kopfschmerz ist typisch für einen Migräneanfall© Shutterstock/DimaBerlin

Mit Migräne oder anderen Kopfschmerzen Auto zu fahren, ist nicht ungefährlich. Es können Sehstörungen (Aura) auftreten und die Konzentration abgeschwächt sein.

  • Migräne mit Aura oder Schwindel beeinflusst Sicherheit am Steuer

  • Starke Müdigkeit oder Übelkeit lenken vom Fahren ab

  • Triptane oder Schmerzmittel können die Fahrsicherheit beeinflussen

Migräne ist mit etwa 18 Millionen Betroffenen die häufigste neurologische Erkrankung in Deutschland. Sie kommt oft überfallartig und kann dazu führen, dass Autofahren unmöglich wird.

Autofahren mit Migräne: Risiken

Abhängig von den Symptomen ist es nicht immer möglich, während einer Migräne-Attacke sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. Ein Anfall besteht in der Regel aus mehreren Phasen und kann wenige Stunden bis hin zu mehreren Tagen dauern. Es gibt diverse Vorboten, die eine Migräne ankündigen. Typische Kennzeichen der Frühphase – einzeln oder in Kombination – sind unter anderem:

  • Aura: Sehstörungen, Sprachstörungen wie Wortfindungsschwierigkeiten, Hörstörungen (z. B. Tinnitus), Taubheitsgefühl, Kribbeln (z. B. im Gesicht, an Händen oder Armen)

  • Müdigkeit, vermehrtes Gähnen

  • Heißhunger auf Zucker und andere Kohlenhydrate (da das Gehirn einen stark erhöhten Energiebedarf hat)

  • Muskelverspannungen (z. B. starke Nackenschmerzen)

  • Gereiztheit

  • Konzentrationsprobleme

  • Schlafstörungen

  • Verdauungsprobleme

  • Schwindel

Treten diese Frühsymptome auf, sollten Sie Autofahren vermeiden, sich möglichst ausruhen und eventuell Akutmedikamente oder Schmerzmittel einnehmen.

Wer nicht mehr richtig sieht, Taubheitsgefühle, Schwindel oder starke Müdigkeit empfindet, kann nicht mehr sicher am Straßenverkehr teilnehmen.

Zu den möglichen Merkmalen der Kopfschmerzphase eines Anfalls zählen:

  • Teils halbseitiger, pochender, intensiver Kopfschmerz, der sich bei Anstrengung (körperlich oder geistig) verschlimmert

  • Übelkeit und/oder Erbrechen

  • Licht-, Geräusch- und Geruchsempfindlichkeit

  • Starke Konzentrationsschwäche

  • Erschöpfung

Die individuelle Ausprägung der Symptome ist sehr unterschiedlich, nicht alle genannten Merkmale müssen auftreten. Spätestens in dieser Phase ist eine Fokussierung auf komplexe Tätigkeiten wie das Autofahren nicht mehr uneingeschränkt möglich. Es ist deshalb dringend ratsam, das Fahrzeug stehen zu lassen. Migräne kann sich durch Autofahren verschlimmern, da zahlreiche Reize sowie die aufgebrachte Konzentrationsleistung das Gehirn zusätzlich belasten.

Nach der Kopfschmerzphase setzt die Erholungsphase ein. Sie bringt häufig ein intensives Erschöpfungsgefühl mit sich, kann aber auch als positiv empfunden werden, da die Schmerzen nachlassen. Es kann bis zu 48 Stunden dauern, bis man sich von einer Migräneattacke erholt hat.

Risikofaktor Aura: Sichtfeld ist beeinträchtigt

Migräne-Aura – blinkende Lichteffekte, Symptom.
So oder so ähnlich stellt sich die Aura für Betroffene dar© Shutterstock/Marti Bug Catcher

Mindestens jede und jeder zehnte Betroffene erlebt vor den eigentlichen Attacken eine sogenannte Aura. Sie sehen beispielsweise Lichtblitze oder eigenartige Formen wie Zick-Zack-Linien, wodurch ihr Sichtfeld stark eingeschränkt wird. Mit diesen speziellen Symptomen ist keine Fahrsicherheit mehr gegeben. Spätestens nach etwa einer Stunde löst in der Regel der Kopfschmerz die Aura ab.

Neben der Migräne mit klassischen Aura-Symptomen unterscheiden Fachleute weitere Kopfschmerzformen, die das Sehen beeinträchtigen und somit das Autofahren behindern. Bei der sogenannten Augenmigräne (ophthalmologische Migräne) stehen beispielsweise Beschwerden wie ein Gesichtsfeldausfall (z. B. dunkle Flecken oder Farbveränderungen) flimmernde Lichtblitze und sogar der Sehverlust auf einem Auge im Vordergrund. Kopfschmerzen treten in dieser Phase in der Regel noch nicht auf. Nach 10 bis 30 Minuten verschwinden die Seheinschränkungen meist wieder.

Eine Sonderform stellt die vestibuläre Migräne dar. Sie äußert sich durch plötzlich auftretenden Drehschwindel, der entweder in der Frühphase, während oder nach der Attacke auftritt. Das starke Drehgefühl macht es unmöglich, sich auf das Autofahren zu konzentrieren. Es hält meist mehrere Stunden an, manchmal sogar mehrere Tage, manchmal lediglich Minuten.

Während einer Schwindelattacke ist die Fahreignung nicht gegeben. Allerdings treten auch bei dieser Form der Migräne in der Regel Vorboten auf, sodass Betroffene nicht vollkommen von dem Drehschwindel überrascht werden und Vorsichtsmaßnahmen treffen können.

Nach einer fachärztlichen Untersuchung und gesicherter Diagnose besteht deshalb für Menschen mit einem Führerschein der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T in den schwindelfreien Phasen eine uneingeschränkte Fahreignung. Das gilt allerdings nur, sofern sich die Attacken immer mit Frühsymptomen ankündigen.

In der Begutachtungsleitlinie zur Kraftfahreignung wird im Detail erörtert, unter welchen Bedingungen die Fahreignung von Menschen mit Schwindelattacken gewährleistet ist,

  • bei denen die Diagnose einer verstibulären Migräne noch nicht gesichert ist,

  • bei denen sich die Schwindelattacken nicht ankündigen oder

  • die einen Führerschein für andere Fahrzeugklassen besitzen.

Die seltene familiäre hemiplegische Migräne (FHM) fällt ebenfalls in die Kategorie der Migräne mit Aura. Bei FHM kommen zu Seh-, Empfindungs-, oder Sprachstörungen motorische Beeinträchtigungen wie halbseitige Lähmungserscheinungen hinzu. Die neurologischen Symptome können tagelang anhalten und lassen während der akuten Attacke kein Autofahren zu.

Was kann ich bei Migräne tun?

Stellen Sie bei sich kurz vor einer Autofahrt Symptome eines Migräneanfalls fest, versuchen Sie nach Möglichkeit auf öffentliche Verkehrsmittel auszuweichen. Eventuell fährt Sie eine befreundete Person nach Hause. Ist das nicht möglich, warten Sie ab, bis die Symptome nachgelassen haben und Sie wieder sicher fahren können. Außerdem ist es empfehlenswert, die Akutmedikamente immer bei sich zu tragen, um den Anfall möglichst früh zu stoppen.

Video: Medikamente im Straßenverkehr

ADAC Juristin Annika Danner klärt über rechtliche Fragen zu Medikamenten im Straßenverkehr auf ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Migräne-Medikamente beim Autofahren?

Als Akuttherapie in der Früh- oder Kopfschmerzphase eignen sich Schmerzmittel wie Acetylsalicylsäure (ASS), Ibuprofen oder Paracetamol sowie Präparate gegen Übelkeit. Bei schweren Migräneattacken sind verschreibungspflichtige Triptane das Mittel der Wahl. Die Wirkstoffe dieser Gruppe, beispielsweise Naratriptan, Rizatriptan oder Sumatriptan sind in der Regel gut verträglich. Nebenwirkungen wie Müdigkeit oder Schwindel sind jedoch möglich.

Die gleichzeitige Einnahme von bestimmten Antidepressiva und Triptanen kann zu Wechselwirkungen führen, die unter Umständen die Fahrsicherheit stark beeinflussen. Fachleute raten daher nicht nur während des Anfalls, sondern auch in den Stunden nach Einnahme der Medikamente vom Autofahren ab.

Hat eine Person beispielsweise mehr als drei Anfälle im Monat oder verträgt die Akutmedikamente nicht, empfiehlt sich eine medikamentöse Migräneprophylaxe. Das kann helfen, die Häufigkeit der Attacken zu verringern und die Symptome abzuschwächen. Ihre Neurologin oder Ihr Neurologe kann Sie dazu beraten. Auch bei diesen Mitteln ist abzuwägen, ob unter der Einnahme das Autofahren weiterhin sicher möglich ist.

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Welche rechtlichen Probleme sind möglich?

Wer ein Fahrzeug führen möchte, muss seine Fahrfähigkeit (Fahreignung) vor Fahrtantritt immer erst einmal selbst einschätzen. Im Zweifel sollten Sie stets Ihren behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin fragen. Wer trotz körperlicher oder geistiger Einschränkungen Auto fährt, gefährdet unter Umständen das Leben oder die Gesundheit anderer Menschen.

"Ärztliches Fahrverbot" ist bindend

Attestiert die Ärztin oder der Arzt eine Fahruntauglichkeit – wenn auch nur zeitweise – aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, müssen Verkehrsteilnehmende dem nachkommen. Das "ärztliche Fahrverbot" ist nicht gleichzusetzen mit einem vom Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Fahrverbot.

Wer jedoch gegen das ärztliche Fahrverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er trotz fehlender Fahrtauglichkeit fährt und macht sich (z.B. bei einem Unfall) strafbar, wenn er andere Personen gefährdet. Bei einem Unfall drohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen, wenn jemand verletzt oder im schlimmsten Fall getötet wird.

Zudem kann die Kfz-Haftpflichtversicherung bereits an die Unfallgeschädigten ausgezahltes Geld zurückfordern; die Kaskoversicherungen können Leistungen kürzen oder verweigern.

Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch nicht die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Alle Angaben ohne Gewähr.