Reisen mit CPAP-Gerät bei Schlafapnoe

Mann schläft mit CPAP Maske
Ein CPAP-Gerät schützt Menschen mit Schlafapnoe vor Atemaussetzern© Shutterstock/Andrey_Popov

Bei der Mitnahme von medizinischen Hilfsmitteln wie einem CPAP-Gerät an Bord eines Flugzeugs gibt es einiges zu beachten.

  • Medizinische Geräte rechtzeitig bei der Fluggesellschaft anmelden

  • Ärztliche Abklärung der Flugtauglichkeit und Bescheinigung mitführen

  • Stromversorgung sichern und Benutzung an Bord klären

Wer aufgrund von Schlafapnoe oder einer Lungenkrankheit auch auf Reisen entsprechende Beatmungsgeräte benötigt, sollte sich im Voraus unter anderem über die Vorschriften der jeweiligen Fluggesellschaft informieren.

Unterschiede Beatmungs- und CPAP-Gerät

Beatmungs- und CPAP-Geräte (Continuous Positive Airway Pressure) sind medizinische Hilfsmittel, die die Atmung unterstützen sollen. Sie unterscheiden sich allerdings in Hinblick auf ihre Einsatzzwecke.

Menschen, die nicht selbstständig atmen können oder schwere Atemprobleme haben, benötigen ein Beatmungsgerät. Dieses kann sowohl den Atemzug (Inspiration) als auch den Ausatemvorgang (Expiration) unterstützen oder sogar ganz übernehmen. Beatmungsgeräte werden in der Regel in Krankenhäusern und auf Intensivstationen – invasiv oder nicht invasiv – eingesetzt, oft bei kritisch kranken Patientinnen und Patienten. Bei invasiver Beatmung wird ein Schlauch (Endotrachealtubus) in die Luftröhre des Patienten oder der Patientin eingeführt, während bei nicht invasiver Beatmung eine Maske über Mund und Nase gelegt wird. Auch in ihrem eigenen Zuhause leben Menschen mit Beatmung. Ihnen ersetzt das Beatmungsgerät dauerhaft die eingeschränkte Lungenfunktion.

Ein CPAP-Gerät hingegen liefert einen kontinuierlichen Atemwegsüberdruck über eine Gesichts- oder Nasenmaske. Dieser konstante Druck hält die Atemwege offen und verhindert deren Zusammenfallen während des Schlafes. CPAP-Geräte werden oft zu Hause in der Schlafapnoe-Therapie eingesetzt. Sie sind nicht dafür ausgelegt, die Atmung zu übernehmen, sondern unterstützen sie lediglich.

Was ist Schlafapnoe?

Das obstruktive Schlafapnoesyndrom (OSAS) ist eine ernsthafte Atemstörung beim Schlafen: Der Rachenraum verengt sich immer wieder, sodass die Person weniger Luft bekommt oder sogar kurz aufhört zu atmen. Diese Atempausen treten mitunter Hunderte Male pro Nacht auf und können mehrere Minuten andauern. Aufgrund der blockierten Atemwege sinkt der Sauerstoffgehalt im Blut. Das kann dazu führen, dass die Organe nicht genug Sauerstoff bekommen. Das Gehirn reagiert darauf mit einem "Alarm", wodurch die Betroffenen immer wieder kurz aufwachen. Dadurch wird der Schlaf ständig unterbrochen, und die verschiedenen Schlafphasen geraten durcheinander.

Was sind Symptome der Schlafapnoe?

Eine Schlafapnoe kann sich mitunter durch folgende Symptome zeigen:

  • lautes Schnarchen

  • wiederholtes Erwachen aus dem Schlaf, teilweise mit Herzrasen und Luftnot

  • starke Tagesmüdigkeit

  • Kopfschmerzen am Morgen

  • Konzentrationsschwierigkeiten und Reizbarkeit

  • Potenzprobleme

Grundsätzlich ist es ratsam, Anzeichen einer Schlafapnoe ärztlich abklären zu lassen. Bleibt eine Schlafapnoe unbehandelt, erhöht sich das Risiko für eine Reihe von gesundheitlichen Problemen. Zu diesen zählen:

Reisen mit Schlafapnoe

Mit einer behandelten Schlafapnoe ohne Begleiterkrankungen zu verreisen, ist in der Regel kein Problem. Sie können das CPAP-Gerät mit ins Flugzeug nehmen und es nach Abklärung mit der Fluglinie benutzen, wenn Sie etwa ein Nickerchen an Bord machen möchten. Es gibt außerdem spezielle CPAP-Reisegeräte im Fachhandel, die meist mit Akkus zu betreiben sind.

Um erholt und entspannt am Reiseziel anzukommen, lohnt es sich, bei einer Schlafapnoe folgende Hinweise zu berücksichtigen:

  • Versuchen Sie Ihren normalen Schlafrhythmus einzuhalten.

  • Verzichten Sie während der Reise auf Alkohol und Beruhigungsmittel, da diese die Atmung zusätzlich beeinträchtigen können.

  • Um Atembeschwerden durch zu trockene Atemwege zu vermeiden, versuchen Sie, ausreichend Flüssigkeit zu trinken.

  • Wählen oder buchen Sie im Transportmittel einen Sitzplatz, der Ihnen ausreichend Beinfreiheit und einen bequemeren Schlaf ermöglicht.

Für Menschen mit einer Lungenerkrankung kann ein Flug durchaus gesundheitliche Probleme mit sich bringen. Auch wenn sie normalerweise kein Beatmungsgerät brauchen, kann es sein, dass eine zusätzliche Sauerstoffgabe während des Fluges notwendig ist. Im Innenraum des Flugzeugs enthält die Luft weniger Sauerstoff, was bei einer vorliegenden Lungenerkrankung zu einer Unterversorgung führen kann. Daher sollten Sie in Ihrer Lungenarztpraxis das Thema unbedingt rechtzeitig vor der Reise ansprechen.

Bei Atembeschwerden ist es immer sicherer, eine Flugtauglichkeitsbescheinigung (MEDIF = Medical Information Form) mitzuführen, die im Zweifelsfall bestätigt, dass Sie gesundheitlich in der Lage sind zu fliegen. Das MEDIF können Sie bei der jeweiligen Fluggesellschaft online herunterladen. Alle wichtigen Fragen werden darin aufgeführt. Alternativ ist es ratsam, ein ärztliches Attest mitzuführen, das Ihre aktuelle Flugtauglichkeit bestätigt.

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Was muss ich auf Flugreisen beachten?

Jede Fluggesellschaft kann ihre eigenen Bestimmungen und Vorschriften für das Mitführen und die Nutzung von medizinischen Geräten haben, daher ist es wichtig, sich im Voraus zu informieren und entsprechend vorzubereiten. Wenn Sie planen, ein Sauerstoffgerät oder ein CPAP-Gerät auf eine Flugreise mitzunehmen, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

  • Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft so früh wie möglich, aber mindestens 48 Stunden vor Ihrem Flug, um sie über Ihr CPAP-Gerät zu informieren. Einige Fluggesellschaften haben spezielle Vorschriften für medizinische Geräte. Bei Sauerstoffgeräten sollten Sie mindestens acht Wochen im Voraus die Transportbedingungen bei der Fluglinie erfragen.

  • Stromversorgung sicherstellen: Nehmen Sie Batterien oder Akkus für Ihre Geräte mit, denn die Airlines können meist keine (durchgängige) Stromversorgung an Bord gewährleisten. Beachten Sie, dass die Sicherheitsbestimmungen für Batterien von Land zu Land variieren können. Nehmen Sie einen Steckdosenadapter, eine Mehrfachsteckdose und ein Verlängerungskabel mit ins Ausland. Nicht immer ist direkt am Hotelbett eine Steckdose vorhanden.

  • Packen Sie das Gerät sicher in eine Tragetasche. CPAP-Geräte fallen nicht unter die Handgepäckbeschränkung. Sie dürfen diese also zusätzlich zum Handgepäck kostenlos mit sich führen. Allerdings sollten Sie dies von Ihrer Fluggesellschaft bestätigen lassen. Wenn Sie das CPAP-Gerät im Koffer mitnehmen möchten, polstern sie es gut ab, um es vor Schäden zu schützen.

  • Konformitätserklärung: Besorgen Sie sich ein Herstellerzertifikat, das bestätigt, dass Ihr medizinisches Gerät den Anforderungen der Federal Aviation Administration (FAA) beziehungsweise den Federal Aviation Regulations (FAR), also den Bundesluftfahrt-Regelungen entspricht. Das Zertifikat können Sie bei der Anmeldung Ihrer Hilfsmittel einreichen und bei Ihren Flugunterlagen aufbewahren, falls Sie es vorzeigen müssen.

  • Im Ausland ist es ratsam, eine Zollbescheinigung für Ihre medizinischen Geräte mitzunehmen. Sie belegt, dass es sich bei dem Gerät um Ihr eigenes handelt und nicht um Ware, die Sie in ein fremdes Land einführen wollen.

  • An Flughafen-Sicherheitskontrollen müssen Sie wahrscheinlich das Gerät aus der Tasche nehmen, um es separat durchleuchten zu lassen. Es kann hilfreich sein, ein ärztliches Schreiben dabei zu haben, das bestätigt, dass Sie das Gerät aus medizinischen Gründen benötigen.

  • Einsatz an Bord: Einige Fluglinien erlauben die Nutzung von CPAP- oder Sauerstoffgerät während des Flugs, andere nicht. Klären Sie dies im Voraus.

  • Falls Sie eine Sauerstoffversorgung benötigen, müssen Sie dies ebenfalls im Voraus mit der Airline klären, da das Mitführen von Sauerstoffflaschen häufig besonderen Bestimmungen unterliegt. Es ist generell nicht erlaubt, an Bord eines Flugzeugs flüssigen Sauerstoff zu transportieren. Einige Fluglinien verleihen mobile Sauerstoffflaschen, und bei manchen dürfen Sie sogar ausschließlich diese verwenden.

  • Sie können außerdem einen Betreuungsbedarf anmelden, wenn Sie bei der Abwicklung am Flughafen oder an Bord Unterstützung benötigen. Sollten Sie mit dem Rollstuhl reisen, gelten auch hier bestimmte Regelungen.

Fit genug, um zu fliegen?

Passagiere, die an einer chronischen Krankheit leiden oder auf Reisen erkrankt sind, müssen der Fluggesellschaft nachweisen, dass sie fit genug für einen geplanten Flug sind. Das gilt auch nach Verletzungen, Operationen und Krankenhausaufenthalten.

Die behandelnde Ärztin oder der Arzt stellen auf Nachfrage eine Flugtauglichkeitsbescheinigung ("Fit to fly") aus. Manche Airlines bieten dafür digitale Vordrucke an. Für die Beglaubigung durch den Mediziner kann ein Honorar anfallen. Das "Fit to fly"-Attest sollten Reisende mit sich führen und bei Bedarf vorzeigen.

Ob eine "Fit to fly"-Bescheinigung akzeptiert wird, entscheidet zunächst der medizinische Dienst der jeweiligen Airline. Es kann mehrere Tage dauern, bis Sie eine Antwort erhalten. Das letzte Wort haben jedoch die Verantwortlichen im Cockpit: Die Pilotin oder der Pilot kann die Mitnahme von erkrankten Passagieren verweigern.

Schwerwiegende medizinische Probleme oder auch Geräte sowie Hilfsmittel (Rollstuhl, Sauerstoffgerät) sollten Sie vor Reiseantritt bei der Fluggesellschaft melden. Die Bearbeitungszeiten können lang sein. In Einzelfällen können medizinisch ausgebildete Flugbegleiter mit entsprechender Ausrüstung zur Betreuung mitreisen und so einen Flug trotz bestehender Gesundheitsprobleme möglich machen. Ihr Einsatz hängt ebenso wie die Installation von Patientenliegen (Stretcher) vom Ermessen der Fluggesellschaft ab. Eine intensivmedizinische Betreuung kann an Bord eines regulären Linienfluges nicht gewährleistet werden.

Ein Flugverbot für Schwangere besteht in der Regel ab der 36. Schwangerschaftswoche, in manchen Fällen auch früher. Vereinzelt müssen Schwangere bereits ab der 28. Schwangerschaftswoche einen "Fit to fly"-Nachweis gegenüber der Airline erbringen.

Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch nicht die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Alle Angaben ohne Gewähr.