Mit dem Rollstuhl ins Flugzeug
Urlaub mit Rollstuhl, beispielsweise eine Flugreise ans Meer – das erfordert für die Betroffenen wie auch für Begleitpersonen eine gute Planung.
Betreuungsbedarf und Hilfsmittel 48 Stunden vor Abflug anmelden
Flugtauglichkeit ärztlich prüfen lassen, Bescheinigung darüber mitführen
Reiserollstühle sind besonders leicht und einfach zu handhaben
Wer mit dem Rollstuhl eine Flugreise unternehmen möchte, sollte sich gut darauf vorbereiten – nicht nur im Hinblick auf die Anreise, sondern auch auf die möglichst barrierefreie Unterbringung und die öffentlichen Verkehrsmittel am Urlaubsort.
Fliegen mit dem Rollstuhl
Menschen, die einen Rollstuhl benötigen, stehen bei einer Flugreise vor besonderen Herausforderungen. Neben der Planung ist es für gehbehinderte Menschen oft mit viel Aufwand verbunden, rollstuhlgerechte, barrierefreie Hotels oder Ferienhäuser zu finden.
Der erste Schritt bei der Planung einer Reise mit Rollstuhl ist die Wahl einer geeigneten Fluggesellschaft. Dabei ist es wichtig, dass die Airline ein etabliertes Verfahren für Reisende mit eingeschränkter Mobilität vorweisen kann. Die meisten großen Carrier bieten spezielle Dienstleistungen für Passagiere mit Rollstuhl an und haben entsprechend geschultes Personal, um ihnen bei allen erforderlichen Schritten zu helfen. Bevor Sie Ihre Reise buchen, sollten Sie sich unbedingt mit der Fluggesellschaft in Verbindung setzen, um Ihre spezifischen Bedürfnisse zu besprechen. Erfragen Sie Informationen über bestimmte Richtlinien und Verfahren, da sich diese von Airline zu Airline und auch an den verschiedenen Flughäfen unterscheiden können.
Erkundigen Sie sich beispielsweise, ob es möglich ist, Ihren Rollstuhl bis zum Gate zu benutzen oder ob er beim Einchecken als Sperrgepäck aufgegeben werden muss. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten der Begleitung und Unterstützung bei allen Vorgängen am Flughafen und während des Fluges. Dies muss mindestens 48 Stunden vor dem Abflug erfolgen. Flughäfen bieten in der Regel spezielle Einrichtungen für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer an. Es gibt beispielsweise Rollstuhlrampen, Aufzüge und breitere Gänge, um den Zugang zu erleichtern. Möglicherweise gibt es spezielle Sicherheitskontrollen.
Wenn Sie fliegen, müssen Sie gegebenfalls Ihren eigenen Rollstuhl vorübergehend abgeben und in einen Transportrollstuhl der Fluggesellschaft wechseln. In diesem Fall ist es wichtig, ihn zu kennzeichnen, um Verwechslungen zu vermeiden. Außerdem sollten Sie Teile, die verloren gehen können wie Sitzkissen oder Joystick mit in die Kabine nehmen.
Einige Reisende möchten gerne ihren eigenen Rollstuhl mit ins Flugzeug zu nehmen, da sie sich darin am besten zurechtfinden. Auch wenn dies bei der ausgewählten Airline grundsätzlich erlaubt ist, ist es in diesem Fall wichtig, die richtige Größe und Art des Rollstuhls zu wählen, die den Anforderungen der Fluggesellschaft entspricht. Es ist ratsam, ein Transportzertifikat des Rollstuhl-Herstellers bei sich zu führen, welches in der Regel online verfügbar ist. Aus Sicherheitsgründen sitzen Menschen mit Behinderungen bei den meisten Fluggesellschaften weder am Gang noch in der Nähe der Notausgänge.
Insbesondere auf Langstreckenflügen stehen in der Regel Bordrollstühle zur Verfügung. Auf der Kurz- und Mittelstrecke sind Bordrollstühle nicht bei allen Airlines Standard. Informieren Sie sich vorab bei der jeweiligen Fluggesellschaft.
Falls Sie sich nicht allein vom Rollstuhl auf die Toilette umsetzen können, brauchen Sie eine Begleitperson oder einen Angehörigen als Unterstützung. Das Personal an Bord darf hier nicht mit anpacken.
Was kostet der Rollstuhltransport?
Innerhalb Europas können Betroffene in der Regel zwei Mobilitätshilfen, also zum Beispiel einen Rollstuhl und ein Paar Krücken, mit in die Kabine nehmen, sofern an Bord ausreichend Platz ist. Alternativ können sie im Frachtraum als Sperrgepäck befördert werden. Zusätzliche Kosten entstehen dadurch nicht. Das Gleiche gilt normalerweise auch für die Unterstützung am Flughafen oder an Bord.
Außerhalb der EU gelten für entsprechende Serviceleistungen möglicherweise andere Bestimmungen. Um entspannt in den Urlaub zu starten, ist es ratsam, sich im Vorfeld bei der jeweiligen Airline über anfallende Kosten und Transportbestimmungen zu informieren.
Fit genug, um zu fliegen?
Passagiere, die an einer chronischen Krankheit leiden oder auf Reisen erkrankt sind, müssen der Fluggesellschaft nachweisen, dass sie fit genug für einen geplanten Flug sind. Das gilt auch nach Verletzungen, Operationen und Krankenhausaufenthalten.
Die behandelnde Ärztin oder der Arzt stellen auf Nachfrage eine Flugtauglichkeitsbescheinigung ("Fit to fly") aus. Manche Airlines bieten dafür digitale Vordrucke an. Für die Beglaubigung durch den Mediziner kann ein Honorar anfallen. Das "Fit to fly"-Attest sollten Reisende mit sich führen und bei Bedarf vorzeigen.
Ob eine "Fit to fly"-Bescheinigung akzeptiert wird, entscheidet zunächst der medizinische Dienst der jeweiligen Airline. Es kann mehrere Tage dauern, bis Sie eine Antwort erhalten. Das letzte Wort haben jedoch die Verantwortlichen im Cockpit: Die Pilotin oder der Pilot kann die Mitnahme von erkrankten Passagieren verweigern.
Schwerwiegende medizinische Probleme oder auch Geräte sowie Hilfsmittel (Rollstuhl, Sauerstoffgerät) sollten Sie vor Reiseantritt bei der Fluggesellschaft melden. Die Bearbeitungszeiten können lang sein. In Einzelfällen können medizinisch ausgebildete Flugbegleiter mit entsprechender Ausrüstung zur Betreuung mitreisen und so einen Flug trotz bestehender Gesundheitsprobleme möglich machen. Ihr Einsatz hängt ebenso wie die Installation von Patientenliegen (Stretcher) vom Ermessen der Fluggesellschaft ab. Eine intensivmedizinische Betreuung kann an Bord eines regulären Linienfluges nicht gewährleistet werden.
Ein Flugverbot für Schwangere besteht in der Regel ab der 36. Schwangerschaftswoche, in manchen Fällen auch früher. Vereinzelt müssen Schwangere bereits ab der 28. Schwangerschaftswoche einen "Fit to fly"-Nachweis gegenüber der Airline erbringen.
Checkliste für Reisende mit Rollstuhl
Ausweisdokumente sowie notwendige Medikamente und das Formular für deren Mitnahme sollten auf Reisen nicht fehlen. Bei Menschen im Rollstuhl oder mit einer bestimmten Behinderung kommen allerdings noch einige Punkte hinzu:
Betreuungsbedarf: Beantragen Sie rechtzeitig – mindestens 48 Stunden vor Abflug – bei der Fluggesellschaft Hilfe beim Ein- und Aussteigen oder für den Aufenthalt an Bord. Das Personal wird Sie dabei unterstützen, den Rollstuhl sicher zu verstauen, und Ihnen gegebenenfalls eine geeignete Sitzgelegenheit zur Verfügung stellen.
Batterieantrieb: Bei batteriebetriebenen Rollstühlen ist aus Sicherheitsgründen vorab bei der Fluggesellschaft zu prüfen, ob die Batterie in einem Flugzeug befördert werden darf. Trockenbatterien mit abgeklemmten Kabelanschlüssen dürfen in der Regel befördert werden, nicht auslaufsichere Nassbatterien dagegen nicht.
Flugtauglichkeitsbescheinigung (MEDIF = Medical Information Form): Dieses Dokument, das die Airlines in der Regel als PDF zum Download anbieten, bestätigt, dass Sie in der Lage sind, sicher mit dem Flugzeug zu reisen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann es mit Ihnen ausfüllen. Alternativ sollten Sie zumindest ein ärztliches Attest mitführen, welches Ihre Flugtauglichkeit bestätigt und die Inhalte des MEDIF enthält.
Überprüfung des Rollstuhls: Überprüfen Sie vor der Reise den Zustand Ihres Rollstuhls und anderer Hilfsmittel. Stellen Sie sicher, dass sie ordnungsgemäß funktionieren. Eine Umrüstung auf Vollgummireifen kann Pannen verhindern.
Rollstuhlvermietung: Recherchieren Sie die Verfügbarkeit von Rollstuhlvermietungen am Reiseziel, für den Fall, dass Ihr Rollstuhl während der Reise ersetzt werden muss.
Auslandskrankenschein: Fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Auslandskrankenschein an und schließen Sie eine Auslandskrankenversicherung ab, um im Notfall medizinische Kosten abzudecken.
Diagnosen und Übersetzungen: Stellen Sie Ihre medizinischen Diagnosen zusammen und lassen Sie sie gegebenenfalls in die Landessprache übersetzen. Dies kann im Fall einer medizinischen Behandlung vor Ort hilfreich sein.
Therapiezentren vor Ort: Wenn Sie regelmäßige oder dauerhafte Behandlungen benötigen, suchen Sie nach geeigneten Therapiezentren oder medizinischen Einrichtungen am Reiseziel.
Reiseapotheke: Stellen Sie die notwendigen Medikamente zusammen. Denken Sie daran, ausreichend Vorrat für die gesamte Reisedauer sowie ein paar zusätzliche Tage (aufgrund eventueller Flugverschiebungen) mitzunehmen. Informieren Sie sich über eventuelle Einschränkungen oder Zollbestimmungen für die Mitnahme von Medikamenten.
FAA-Konformitätserklärung
Wenn Sie mit dem Flugzeug reisen, stellen Sie sicher, dass Ihre medizinische Ausrüstung, zum Beispiel ein Beatmungsgerät, den Anforderungen der Federal Aviation Administration (FAA) entspricht. Besorgen Sie sich gegebenenfalls eine Konformitätserklärung des Herstellers.
Welche Vorteile haben Reiserollstühle?
Reiserollstühle sollen Menschen mit eingeschränkter Mobilität das Reisen erleichtern. Sie können auf Flugreisen, Zug- und Busfahrten, Kreuzfahrten oder generell für Ausflüge zum Einsatz kommen. Diese Rollstühle bieten mehrere spezielle Funktionen und Vorteile:
Leichtbauweise: Reiserollstühle sind in der Regel aus (ultra-)leichtem Material wie Aluminium oder Kohlefaser gefertigt. Dies macht sie einfacher zu transportieren.
Kompakte Größe: Sie lassen sich leicht zusammenfalten oder in Einzelteile zerlegen, dadurch sind sie platzsparend. Sie sind meist als Handgepäck in einem Flugzeug zugelassen. Auch faltbare Elektrorollstühle stehen zum Kaufen oder Mieten zur Verfügung.
Einfache Handhabung: Die Spezialrollstühle sind so konzipiert, dass sie sich einfach bedienen lassen. Sie verfügen idealerweise über ergonomisch gestaltete Hand- oder Schiebegriffe sowie benutzerfreundliche Bremsen.
Komfort und Anpassungsfähigkeit: Viele Modelle verfügen über gepolsterte Sitze und Rückenlehnen, um eine bequeme Sitzposition zu ermöglichen. Einige Rollstühle bieten die Möglichkeit, Zubehör wie Sitzkissen oder Rückenstützen hinzuzufügen.
Strapazierfähigkeit: Reiserollstühle sind in der Regel robust und langlebig gebaut. Sie sind darauf ausgelegt, verschiedene Oberflächen wie Pflastersteine, Bordsteine oder unebenes Gelände zu bewältigen.
Zusätzliche Funktionen: Je nach Modell haben Reiserollstühle zusätzliche Ausstattungen wie höhenverstellbare, abnehmbare Fußstützen, Beckengurt, Ankipp-Hilfe und abklappbare Rückenlehnen.
Weiterführende Informationen zum Thema Reisen mit Rollstuhl finden Sie in folgendem Beitrag: Selbstbestimmt unterwegs. Der Ratgeber zur Mobilität für Menschen mit Behinderung
Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch nicht die Beratung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Alle Angaben ohne Gewähr.
Reise Vergnügen: 11 hilfreiche Tipps für deinen "Urlaub mit Rollstuhl", unter: https://reisevergnuegen.com/urlaub-mit-rollstuhl-hilfreiche-tipps/ (Abruf: 06.07.2023)
Lufthansa: Fluggäste mit Rollstuhlbedarf, unter: https://www.lufthansa.com/de/de/fluggaeste-mit-rollstuhl (Abruf: 06.07.2023)
EnableMe: Tipps & Ratschläge für Reisen mit Rollstuhl, unter: https://www.enableme.de/de/artikel/tipps-ratschlage-fur-reisen-mit-rollstuhl-2518 (Abruf: 06.07.2023)
Wheelie Wanderlust:Reisen mit Rollstuhl & Tipps zur Buchung deiner barrierefreien Reise, unter: https://wheeliewanderlust.de/reisen-mit-rollstuhl/ (Abruf: 06.07.2023)
Aktion Mensch e.V.: Urlaub mit Behinderung, unter: https://www.familienratgeber.de/lebensphasen/familie-freizeit/urlaub-behinderung.php (Abruf: 06.07.2023)
Aktion Mensch e.V.: Fliegen mit Behinderung, unter: https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/nachteilsausgleiche/fliegen.php (Abruf: 06.07.2023)
Europäische Kommission (Your Europe): Fragen und Antworten – Reisende mit eingeschränkter Mobilität, Stand 06/2019, unter: https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/transport-disability/reduced-mobility/faq/index_de.htm (Abruf: 06.07.2019)
Europäische Union: Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität, unter: https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/B/Rechtsvorschriften/VO_1107_2006.pdf (Abruf: 06.07.2023)