Tipps: Auto mieten im In- und Ausland

Zwei Frauen fahren in einem Cabrio
Mit einem gemieteten Cabrio ins Wochenende: So wird's ein reines Vergnügen© valentinrussanov/iStock.com

Ein Auto, Wohnmobil oder Motorrad mieten: Worauf Sie beim Vertragsabschluss und der Rückgabe achten sollten und wie Sie zusätzliche Kosten vermeiden. Tipps der ADAC Clubjuristinnen und -juristen.

  • Tipps für Buchung, Übernahme und Rückgabe

  • Zusätzliche Kosten: Unnötige Versicherungen, Tankfüllung oder Winterreifen

  • Automiete im Ausland: Auf Mindestversicherungssumme achten

Tipps für die Buchung

  • Lassen Sie sich Zeit: Bei der Automiete gibt es keine Widerrufsfrist, wie man sie bei Online-Verträgen kennt. Sobald das Fahrzeug reserviert ist, kann der Vermittlungs- oder Mietvertrag nicht mehr kostenlos storniert werden.

  • Preise vergleichen: Fragen Sie nach Extrakosten zum Beispiel für One-Way-Miete oder Anmietung am Flughafen.

  • Bei Buchung Alter angeben: Viele Autovermieter fordern ein Mindestalter für den Fahrer, manchmal gibt es ein Höchstalter. Achten Sie darauf, dass das Alter der eingetragenen Fahrer zu diesen Altersgrenzen passt.

  • Erst lesen, dann unterschreiben: Lesen Sie sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen (Mietbedingungen) durch, bevor Sie buchen oder unterschreiben. Der Mietvertrag kommt erst mit der Unterschrift am Schalter der Autovermietung vor Ort zustande, egal ob man das Mietauto im Internet reserviert oder im Reisebüro gebucht hat.

  • Vollkaskoversicherung abschließen: Achten Sie auf die Höhe des Selbstbehalts. Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger der Mietpreis. Allerdings ist dann auch Ihr finanzielles Risiko bei einem selbstverschuldeten Unfall höher. Überlegen Sie vor Unterschrift, welches Risiko Sie eingehen wollen.

  • Der Umfang des Versicherungsschutzes sollte unbedingt im Mietvertrag festgehalten sein.

  • Vereinbarte Mietzeit einhalten: Wenn man das Auto zu spät oder zu früh zurückgibt, drohen unter Umständen Nachzahlungen.

  • Sondervereinbarungen dokumentieren: Alles was unklar ist, unbedingt vor Vertragsabschluss klären und Sondervereinbarungen immer schriftlich festhalten.

Die ADAC Checkliste für die Buchung eines Mietwagens hilft Ihnen, alle wichtigen Punkte zu beachten:

Checkliste für die Buchung eines Mietwagens
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Zusätzliche Kosten vermeiden

Immer wieder berichten Mitglieder davon, dass ihnen der Vermieter vor Ort Zusatzversicherungen aufdrängt, für Winterreifen einen Zuschlag möchte oder es Ärger bei der Tankregelung gibt.

Unnötige Zusatzversicherung

Junge Frau, die die Schlüssel ihres neuen Autos erhält
Bei der Übernahme eines Mietautos gibt es einiges zu beachten © Shutterstock/Minerva Studio

Einige Mietwagenvermittler erstatten bei einem Schaden die Selbstbeteiligung der Kaskoversicherung (sog. Tarif mit Rückerstattung). Bei diesem Tarif muss man im Schadensfall die Selbstbeteiligung vor Ort bezahlen, kann sie vom Vermittler aber zurückverlangen. Achten Sie darauf, die Selbstbeteiligung nicht doppelt abzusichern. Schließen Sie beim Tarif mit Rückerstattung keine zusätzliche "Super-Vollkaskoversicherung" (Super-CDW) ab. Die Kosten hierfür kann man vom Vermittler nicht zurückverlangen.

Winterreifen

Der Vermieter darf für Winterreifen keine zusätzlichen Kosten verlangen, wenn sie bei der Buchung nicht ausdrücklich bestellt wurden. Er muss ein verkehrssicheres und fahrbereites Fahrzeug zur Verfügung stellen, darf also bei winterlichen Straßenverhältnissen kein Auto mit Sommerreifen vermieten.

Tipp: Fragen Sie schon bei der Reservierung nach einem Auto mit Winterreifen.

Tankgebühren

Klären Sie vor Fahrtbeginn, ob Sie das Auto mit vollem Tank zurückgeben müssen. Vorsicht bei Anbietern, die darüber vor der Buchung keine Auskunft geben wollen. Oft verlangen Autovermieter überzogene Gebühren, wenn man das Auto nicht vollgetankt zurückgibt, oder lassen sich die Tankfüllung zu einem überhöhten Preis vorab bezahlen.

Checkliste für Übernahme und Rückgabe

Untersuchen Sie das Mietauto vor Fahrtantritt und lassen Sie den Vermieter alle Vorschäden protokollieren. Damit verhindern Sie, dass Sie für Vorschäden haften.

Gehen Sie vor Antritt der Fahrt die ADAC Checkliste für die Übernahme eines Mietautos durch.

Checkliste für die Übernahme/Rückgabe eines Mietwagens
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Überprüfen und protokollieren Sie auch bei der Rückgabe den Zustand des Autos in Anwesenheit eines Mitarbeiters. Bestehen Sie auf einem Rückgabeprotokoll. Achten Sie auch darauf, dass Sie bei der Rückgabe den Kreditkartenbeleg oder die Kaution zurückbekommen.

Tipp: Geben Sie das Auto während der Öffnungszeiten der Mietwagenfirma und an der vereinbarten Mietwagenstation zurück. Fotografieren Sie den Wagen bei der Rückgabe, wenn Sie das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten bei der Mietwagenfirma abstellen. Unseriöse Anbieter stellen häufig angebliche Schäden im Nachhinein in Rechnung.

Wer zahlt den Schaden am Mietauto?

Benachrichtigen Sie bei einem Unfall immer die Polizei und die Mietwagenstation.

Verursachen Sie als Mieter schuldhaft einen Unfall, zahlt die Kfz-Haftpflicht die Schäden am Auto des Gegners. Den Schaden am Mietwagen zahlt die Vollkaskoversicherung, wenn Sie eine abgeschlossen haben. Sie haften dann bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung.

Hinweis: Die Selbstbeteiligung wird nach vielen Mietbedingungen auch dann sofort fällig, wenn der Mieter den Unfall oder Schaden nicht verschuldet hat. Das gilt vor allem im Ausland. Der Mieter bekommt in solchen Fällen den Betrag erst dann erstattet, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung gezahlt hat.

Ungeklärte Schäden

Der Mieter haftet bei der Anmietung in Deutschland nur für Schäden, die er selbst verschuldet hat. Der Vermieter muss dieses Verschulden nachweisen. Kann die Verursachung eines Schadens nicht geklärt werden, muss der Mieter für den Schaden nicht geradestehen.

Das Gleiche gilt für Steinschlag- und Wildschäden. Klauseln im Übergabeprotokoll, wonach fehlende Teile oder Beschädigungen zu Lasten des Mieters gehen, sind nach deutschem Recht unzulässig.

Tipp: Beschreiben Sie möglichst genau, warum der Schaden nicht von Ihnen verursacht worden sein kann, wenn Sie für einen Schaden zahlen sollen, den Sie nicht verschuldet haben.

Im Video: Was Sie zu einem Schaden am Mietauto wissen sollten ∙ Bild: © Shutterstock/Indypendenz, Video: © ADAC e.V.

Bei den ADAC Clubjuristinnen und -juristen erhalten ADAC Mitglieder einen Mustereinspruch, wenn die Mietwagenfirma bei der Anmietung in Deutschland unberechtigterweise Schäden geltend macht.

Tipps zur Automiete im Ausland

Mit diesen Tipps ist man auf der sicheren Seite, wenn man im Ausland einen Mietwagen buchen möchte:

Von zu Hause buchen

Bei der Automiete im Ausland gilt für den Vertrag und eventuelle Streitigkeiten ausländisches Recht, auch bei Buchungen im Internet. Buchen Sie das Mietauto von zu Hause aus. So bleibt mehr Zeit für einen Preis- und Leistungsvergleich, und man hat bei Problemen einen Ansprechpartner in Deutschland.

Achtung Mindestversicherungssummen

Für die Haftpflichtversicherung gelten die Mindestversicherungssummen des Reiselands. Diese sind oft erheblich niedriger als nach deutschem Recht, sollten aber mindestens eine Million Euro betragen.

Mallorca-Police und Traveller-Police

Die Versicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung sind im Ausland oft deutlich niedriger als in Deutschland. Dies kann erhöht werden durch:

  • Die "Mallorca-Police": Sie gilt für ganz Europa inklusive den Kanarischen Inseln und Madeira. Sie bietet zusätzliche Deckung für Sach- und Personenschäden.

  • Die "Traveller-Police": Sie gilt weltweit und bietet in der Regel eine Deckung von 500.000 Euro für Sach- und Personenschäden. Manche Kreditkartenunternehmen bieten bei Bezahlung des Mietwagens mit der Kreditkarte vergleichbare Zusatzpolicen.

Vollkaskoversicherung

Schließen Sie eine Vollkaskoversicherung am besten ohne Selbstbeteiligung ab. Achten Sie auf den Umfang der Versicherung. Oft sind Schäden an Reifen, Felgen, Unterboden oder durch Steinschlag ausgenommen. Eine Diebstahlversicherung lohnt sich dann, wenn sie nicht in der Vollkasko enthalten ist. Achtung: Bei Tarif mit Rückerstattung keine doppelte Versicherung abschließen!

Vertrag nicht blind unterschreiben

Halten Sie alle Vereinbarungen schriftlich fest und unterschreiben Sie den Vertrag erst, wenn Sie ihn gelesen haben. Vergleichen Sie den Mietvertrag mit Ihrem Voucher bzw. Ihrer Buchung. Fragen Sie nach, wenn es Abweichungen gibt oder Sie Klauseln nicht verstehen, denn nach der Unterschrift ist es zu spät für Änderungen. Der Mietvertrag sollte auch auf Englisch verfasst sein.

Bezahlung

Die Bezahlung erfolgt üblicherweise mit Kreditkarte oder EC-Karte. Die Kreditkarte dient dabei als Sicherheit für den Vermieter. Der Inhaber der Kreditkarte wird in der Regel als Hauptfahrer im Mietvertrag eingetragen. Tipp: Unterschreiben Sie keinen Blanko-Kreditkartenbeleg.

Übernahme

Prüfen Sie das Auto vor der Übernahme mit einem Mitarbeiter der Autovermietung auf Schäden. Machen Sie Fotos vom Zustand des Autos. Halten Sie Mängel schriftlich fest und lassen Sie sich diese bestätigen.

Vollgetankt zurückgeben?

Fragen Sie vor Fahrtbeginn, ob Sie das Fahrzeug mit vollem Tank zurückgeben müssen.

Autoschlüssel verloren

Verliert man den Schlüssel, muss man die Kosten für Ersatzschlüssel und Abschleppen (zur Sicherung vor Diebstahl) selbst tragen. Die Vollkasko zahlt nicht. Wird das Mietauto mit dem verlorenen Schlüssel gestohlen, liegt grobe Fahrlässigkeit vor: Sie müssen den Mietwagen komplett bezahlen.

Manche Autovermieter bieten Zusatzversicherungen für Ersatzschlüssel an. Diese decken aber den Diebstahl des Mietautos nicht ab.

Hilfe bei Streit mit dem Autovermieter

Bekommt man nach dem Urlaub plötzlich ein Schreiben mit Forderungen der Autovermietung, kann man sich an eine Schieds- oder Schlichtungsstelle wenden. Sie hilft bei Streit mit der Autovermietung oder dem Vermittler.

Automiete in Deutschland

Beschwerden gegen einen gewerblichen Autovermieter oder einen Vermittler können Sie an die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle* richten, der Antrag kann über ein Online-Formular gestellt werden.

Automiete im EU-Ausland

Bei Streit mit einem Autovermieter im EU-Ausland können Sie das Europäische Verbraucherzentrum* einschalten.

Haben Sie bei den internationalen Unternehmen Avis, Alamo, Budget, Europcar, Hertz, National Car Rental, Sixt, Firefly oder Enterprise gemietet, können Sie über den European Car Rental Conciliation Service (ECRCS)* ein kostenloses Schlichtungsverfahren einleiten.

Mahnverfahren

Sie können die Rückzahlung Ihres Geldes bei einer Anmietung in Deutschland auch selbst über das gerichtliche Mahnverfahren geltend machen, statt einen Anwalt oder die Schiedsstelle einzuschalten. Beispiele: Reparaturkosten für einen Schaden am Mietauto werden auf Ihre Kreditkarte gebucht, obwohl Sie den Schaden nicht verursacht haben, oder Minderung der Wohnmobilmiete, weil Kühlschrank oder Klimaanlage nicht funktionieren.

Der ADAC Rechtstipp Mahnverfahren erklärt, wie das Mahnverfahren funktioniert .

Rechtstipps zum Mahnverfahren
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Wenn Sie lieber einen Anwalt einschalten möchten, finden Sie die Kontaktdaten aller ADAC Vertragsanwälte hier.

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