Skateboard, Bobby-Car, Inlineskates: Wo Kinder fahren dürfen

Gehweg, Radweg oder Straße: Wo dürfen Kinder und Jugendliche mit Skateboard, Bobby-Car & Co. fahren? An diese Regeln müssen sie sich halten.
Nur auf dem Gehweg: Skateboard und Inlineskates
Auf öffentlichen Wegen verboten: Hoverboards, E-Skateboards und Airwheel
Nur auf abgesperrtem Privatgelände: E-Spielzeugautos
Das gilt für Bobby-Car & Laufrad
In verkehrsberuhigten Bereichen in Wohngebieten dürfen sich Kinder mit Bobby-Car, Dreirad oder Laufrad gleichberechtigt mit allen anderen Verkehrsteilnehmern bewegen. Die Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg ist dort aufgehoben. Alle Fahrzeuge, auch Fahrräder, müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten. Außerhalb von verkehrsberuhigten Bereichen dürfen die fahrbaren Spielzeuge nur auf dem Gehweg benutzt werden.
Die bei kleineren Kindern immer beliebter werdenden E-Spielzeugautos und Kinder-E-Motorräder dürfen nur auf abgesperrtem Privatgelände fahren.
Mit Skateboard & Inlineskates auf dem Gehweg

Mit Skate-, Wave- und Longboard sowie Inlineskates muss man auf dem Gehweg fahren. Auch sportliche Skaterinnen und Skater müssen ihre Geschwindigkeit den Fußgängern anpassen. Gibt es innerorts keinen Gehweg, müssen Skatende am rechten oder linken Fahrbahnrand fahren. Ansonsten dürfen Fahrbahnen und Radwege nur im Rahmen besonderer Veranstaltungen benutzt werden, wenn es die Polizei ausdrücklich erlaubt, zum Beispiel bei einer "Skate- oder Blade Night".
Auf ausreichend breiten Radwegen kann Inlineskaten durch ein Zusatzzeichen zugelassen sein. Wer dort skatet, sollte sich mit äußerster Vorsicht und unter besonderer Rücksichtnahme auf den übrigen Verkehr am rechten Rand in Fahrtrichtung bewegen, um Radfahrenden das Überholen zu ermöglichen.
Auf Straßen tabu: Hoverboard, Airwheel, E-Skateboard

Elektrische Funsport-Geräte wie Hoverboards, E-Skateboards und elektrische Einräder wie Airwheels sind im Straßenverkehr nicht zugelassen. Sie dürfen beispielsweise nur auf abgetrennten bzw. abgesperrten Innenhöfen oder der Terrasse bewegt werden. Wer gegen diese Regel verstößt, kann sich strafbar machen, weil er ohne Versicherungsschutz fährt.
Müssen Kinder mit dem Rad auf den Gehweg?
Kinder müssen bis zum vollendeten achten Lebensjahr und dürfen bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Ist daneben ein baulich abgetrennt angelegter Radweg vorhanden, darf auch dieser benutzt werden. Zum Überqueren der Fahrbahn müssen die kleinen Radler absteigen und das Rad über die Straße schieben.
Für Eltern und andere Aufsichtsberechtigte gilt: Wenn sie ihr Kind begleiten, dürfen auch sie auf dem Gehweg fahren. Auch dann gilt: Beim Überqueren der Fahrbahn müssen die Kinder und die begleitende Aufsichtsperson absteigen und schieben.
Was Eltern beim Fahrradfahren mit Kindern noch beachten sollten, lesen Sie in diesem ADAC Ratgeber.
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