Winterreifenpflicht in Italien: Regeln, Regionen und Ausnahmen

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Von Simone Ettenhuber , Kristina Benecke

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Ein schwarzer Tesla steht in Italien an einer verschneiten Strasse ohne wWnterreifen
Im Winter nach Italien: Ohne passende Ausrüstung riskieren Autofahrende Bußgelder und Probleme mit der Versicherung© imago images/Wirestock

Wer im Winter nach Italien fährt, sollte die geltenden Reifenregeln kennen. Denn ob Winterreifen oder Schneeketten Pflicht sind, hängt von Region und Strecke ab. Ein Überblick der ADAC Juristen.

  • In Italien gibt es keine einheitlichen, sondern regionale Regelungen

  • Maßgeblich ist meist der Zeitraum vom 15. November bis 15. April des Folgejahres

  • Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 345 Euro

Gibt es in Italien eine Winterreifen- oder Schneekettenpflicht?

in Italien steht an der Strasse ein Hinweisschild "Winterreifenpflicht"
Die Winterreifenpflicht wird in Italien beispielsweise durch solche Schilder angeordnet© iStock.com/AlbertPego

Nein. In Italien gibt es keine landesweit einheitliche Winterreifen‑ oder Schneekettenpflicht. Stattdessen ordnen die zuständigen Straßenbehörden der einzelnen Provinzen eine streckenabhängige Winterausrüstungspflicht an. Diese Pflicht ist erfüllt, wenn entweder Winterreifen montiert oder Schneeketten an Bord sind.

Die Provinzen legen per Rechtsverordnung selbst fest, für welche Straßen die Winterausrüstungspflicht gilt, in welchem Zeitraum sie greift und ob sie generell oder nur bei winterlicher Witterung angeordnet wird.

Welche Regelung gilt, erkennen Sie an der Beschilderung vor Ort. Informieren Sie sich deshalb vor Fahrtantritt über die Vorschriften auf Ihrer Route und achten Sie unterwegs stets auf die Verkehrszeichen.

Erfahren Sie hier alles über Winterreifen- und Schneekettenpflicht in 21 europäischen Ländern.

Welche Reifen sind in Italien erlaubt?

Winterreifen: M+S und Schneeflockensymbol

Eine Nahaufnahme eines winterreifens der mit dem Alpine symbol gekennzeichnet ist
In Italien müssen Winterreifen gekennzeichnet sein – das Berg-Piktogramm ist aber nicht zwingend vorgeschrieben© ADAC

In Italien gelten Reifen mit der Kennzeichnung M+S, M&S oder MS als wintertauglich. Anders als in Deutschland wird das Alpine‑Symbol (Berg mit Schneeflocke) nur empfohlen, ist aber rechtlich nicht zwingend vorgeschrieben.

Ganzjahresreifen bzw. Allwetterreifen

Ganzjahres- bzw. Allwetterreifen sind erlaubt, wenn sie als M+S‑Reifen gekennzeichnet sind. Wichtig: Der Geschwindigkeitsindex muss passen.

Geschwindigkeitsindex und Mindestprofiltiefe

  • Geschwindigkeitsindex: Der Reifen muss mindestens den im Fahrzeugschein eingetragenen Index erfüllen. Winterreifen, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex tragen als in den Zulassungspapieren vorgesehen, dürfen jedoch in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. Mai des Folgejahres ausnahmsweise verwendet werden. Während des Winters gibt es also eine "Ermäßigung" für den Geschwindigkeitsindex hinab bis zum Speed-Index-Buchstaben Q. Gefordert ist auch hier, wie in Deutschland, die Anbringung eines Aufklebers mit der für den M+S-Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtfeld des Fahrenden.
    Eine Einordnung der Speed-Index-Buchstaben finden Sie hier samt Tabelle

  • Mindestprofiltiefe: mindestens 1,6 mm (empfohlen: 3 mm)

Informieren Sie sich über Winterreifenverbot in den Sommermonaten in Italien

Von wann bis wann gilt die Winterreifen- oder Schneekettenpflicht in Italien?

Auf vielen Straßen gilt die Winterausrüstungspflicht vom 15. November bis 15. April des Folgejahres. In diesem Zeitraum müssen Sie dort entweder:

  • Winter-, Ganzjahres- oder Allwetterreifen mit der vorgeschriebenen Kennzeichnung montiert haben oder

  • geeignete Schneeketten mitführen, die Sie bei Bedarf aufziehen können.

Diese Pflicht kann witterungsunabhängig gelten, also auch bei trockener und schneefreier Fahrbahn.

Regionale Abweichungen

In einigen Regionen beginnt die Pflicht früher oder endet später.

  • Aostatal: 15. Oktober bis 15. April

  • Bergregionen: teilweise ganzjährig auf bestimmten Passstraßen

Wichtig: Der Zeitraum kann regional abweichen, insbesondere in Bergregionen. Informieren Sie sich deshalb vor Reiseantritt über die Regelungen auf Ihrer konkreten Route und achten Sie immer auf die Beschilderung vor Ort.

Wo gilt die Winterreifen- oder Schneekettenpflicht in Italien?

Die Winterausrüstungspflicht gilt vor allem in alpinen Regionen, auf wichtigen Transitstrecken, Berg‑ und Passstraßen. In einzelnen Regionen gelten jedoch besonders strenge Regelungen.

Südtirol und Brennerautobahn (A22 bis Affi)

In Südtirol müssen Kraftfahrzeuge auf den Straßen im Stadtgebiet Bozen sowie auf der Brennerautobahn (A22, bis Affi) vom 15. November bis 15. April mit Winterausrüstung unterwegs sein. Es besteht eine generelle Winterausrüstungspflicht, das heißt, sie greift auch dann, wenn kein Eis oder Schnee auf der Straße ist. Auf den übrigen Straßen der Provinz Bozen gilt dagegen nur eine situative Pflicht. Winterausrüstung ist also auf diesen Straßen nur bei Schnee, Eis oder Glätte vorgeschrieben.

Aostatal

Im Aostatal gibt es eine generelle Winterreifen- oder Schneekettenpflicht. Sie beginnt bereits am 15. Oktober und endet am 15. April des Folgejahres.

Kann es bei falschen Reifen Probleme mit der Versicherung geben?

Ja. Stellt sich heraus, dass falsche Reifen montiert waren und das (mit-)ursächlich für den Unfall war – beispielsweise wegen des verlängerten Bremswegs bzw. reduziertem Grip –, kann es zu einer Mithaftung und damit einer Reduzierung Ihrer Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung kommen.

Auch bei einem Vollkaskoschaden – also bei einem selbst verschuldeten Unfall – kann Ihre eigene Versicherung theoretisch Ihre Ansprüche kürzen oder auch gar nicht zahlen.

Für welche Fahrzeuge gilt in Italien die Winterreifen- oder Schneekettenpflicht?

Die Regelungen zur Winterausrüstung gelten für alle Kraftfahrzeuge, also zum Beispiel Pkw, Wohnmobile, Transporter und Busse. Auch ausländische Fahrzeuge müssen entsprechend ausgerüstet sein.

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC

Welche Strafe droht bei Verstößen gegen die Winterreifen- oder Schneekettenpflicht in Italien?

Verstöße gegen eine angeordnete Winterausrüstungspflicht werden mit Bußgeldern zwischen 87 und 345 Euro geahndet. Außerdem kann die Polizei Ihnen die Weiterfahrt untersagen, bis Sie Winterreifen montiert oder Schneeketten an Bord haben.

Fazit: Italien hat keine einheitliche Winterreifenpflicht, aber viele regionale Sonderregeln. Besonders in Südtirol, am Brenner und in Bergregionen sind Winterreifen oder Schneeketten unverzichtbar. Informieren Sie sich vor der Reise über Ihre Route und achten Sie vor Ort auf die Beschilderung. So fahren Sie sicher – und vermeiden Bußgelder.