Taxi: Diese Rechte und Pflichten haben Fahrgäste

Wer mit dem Taxi fährt, sollte seine Rechte und Pflichten kennen. Die ADAC Juristen haben die wichtigsten Infos für Taxipassagiere zusammengestellt.
Beförderungspflicht: Taxifahrer muss auch kurze Strecken fahren
Kindersitz: Kinder müssen im Taxi gesichert sein
Auswahl der Strecke: Taxifahrer muss kürzeste Strecke fahren
Taxis sind Teil des öffentlichen Personennahverkehrs und unterliegen dem Personenbeförderungsgesetz. Darüber hinaus gelten Taxiordnungen, die sich von Stadt zu Stadt unterscheiden können. Die folgenden Informationen können je nach geltender Taxiordnung unterschiedlich ausgestaltet sein.
Taxi zum Festpreis: In vielen deutschen Städten
In einigen Städten, darunter Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Leipzig, München und Stuttgart, können Taxi-Kunden einen Festpreis für die Fahrt vereinbaren. Anders als beim Taxameter – bei dem der Preis höher wird, je länger die Fahrt dauert – zahlen Sie zum Beispiel auch bei Stau nur die vereinbarte Pauschale. Diese darf vom Grund- und Kilometerpreis des geltenden Taxitarifs um bis zu 20 Prozent nach oben und 5 Prozent nach unten abweichen.
Sie können nur dann einen Festpreis vereinbaren, wenn Sie das Taxi im Voraus bestellen, egal ob telefonisch, per App, E-Mail oder SMS. Wer sich das Taxi spontan am Straßenrand heranwinkt, für den läuft weiter das Taxameter.
Taxi und Sitzplatz frei auswählen
Am Taxistand können Sie Ihr Taxi frei wählen. Auch wenn Sie an das erste Taxi am Stand verwiesen werden, müssen Sie sich nicht daran halten. Den Sitzplatz im Fahrzeug dürfen Sie sich ebenfalls selbst aussuchen.
Kurze Strecken, betrunkener Fahrgast
Innerhalb bestimmter Gebiete, der sogenannten Pflichtfahrgebiete, haben Taxifahrerinnen und -fahrer eine sogenannte Beförderungspflicht. Das heißt, die Fahrerin bzw. der Fahrer muss auch Kurzstrecken anstandslos fahren und Betrunkene mitnehmen.
Ist der Fahrgast aber aggressiv oder schreit herum, darf die Fahrerin bzw. der Fahrer sich weigern, ihn zu befördern. Ein kurioser Fall: Wird einem betrunkenen Oktoberfest-Gast übel, muss der Taxifahrer anhalten.
Mit Hund ins Taxi

Die Beförderungspflicht gilt auch für Haustiere, wie zum Beispiel Hunde. Sieht der Taxifahrer aber eine Bedrohung für sich oder andere Menschen, muss er Tiere nicht im Taxi mitnehmen. Ob für das Tier ein Zuschlag fällig wird, regeln die Taxitarifordnungen der einzelnen Städte. Eine Ausnahme gilt für Blindenhunde, die immer kostenfrei mitfahren dürfen.
Kindersitz: Im Taxi Kinder sichern
Für Kinder bis zwölf Jahre bzw. bis zu einer Größe von 150 Zentimetern besteht die Kindersitzpflicht. Wenn ein Taxifahrer Kinder befördert, muss er also Kindersitze mitführen. Hier gibt es aber eine Sonderregelung, weil das Mitführen von sperrigen Kindersitzen im Taxi schnell zu Platzproblemen führt:
Im Taxi müssen zwei Kindersitze für Kinder ab neun Kilo dabei sein. Mindestens einer der beiden Kindersitze muss der Klasse neun bis 18 Kilo entsprechen.
Babyschalen für Babys unter neun Kilo muss der Fahrgast selbst mitbringen.
Der ADAC empfiehlt, auch bei Taxifahrten alle Kinder immer vorschriftsmäßig zu sichern. Das Kind hat ungesichert ein erhebliches Verletzungsrisiko. Außerdem drohen Bußgelder für den Fahrer bzw. die Fahrerin, wenn die gesetzliche Sicherungspflicht nicht beachtet wird. Für regelmäßige Taxifahrten (Festauftrag) gilt die Sicherungspflicht in vollem Umfang.
Kürzeste Strecke ist Vorschrift
Grundsätzlich muss der Fahrer bzw. die Fahrerin den kürzesten Weg wählen. Etwas anderes gilt, wenn Taxifahrer und Fahrgast eine andere Strecke vereinbaren.
Rechnung und Wechselgeld
Auf Wunsch des Kunden muss der Taxifahrer außerdem eine Quittung oder Rechnung ausstellen. Aus dieser sollten der Start- und Zielort, der Preis und das Kennzeichen oder die Ordnungsnummer des Taxis hervorgehen.
Je nach geltender Taxiordnung muss der Fahrer bzw. die Fahrerin auf 50 Euro herausgeben können. Zählen Sie das Wechselgeld sofort nach, denn eine spätere Reklamation ist meist zwecklos.
Gepäck im Taxi

Ob ein Fahrer bzw. eine Fahrerin beim Ein- und Ausladen des Gepäcks oder beim Ein- und Aussteigen eines Fahrgastes Hilfe leisten muss, hängt von der regionalen Taxiordnung ab.
Eine verbindliche Regelung gibt es aber beim Gewicht des Gepäcks: Ein Taxi muss mindestens 50 Kilo befördern können. Gefährliche Stoffe und Gepäckstücke, die zu groß, zu schwer oder zu sperrig sind, muss das Taxi nicht mitnehmen.
Wünsche des Fahrgastes
Diese Wünsche muss ein Taxifahrer bzw. eine Taxifahrerin den Fahrgästen erfüllen:
Er muss das Fenster öffnen und die Lautstärke des Radios regulieren, wenn der Fahrgast das möchte.
Der Taxifahrer bzw. die Taxifahrerin darf ohne Einverständnis des Fahrgastes keine fremden Personen mitnehmen.
Eigene Besorgungen darf der Taxifahrer bzw. die Taxifahrerin nur machen, wenn der Fahrgast zustimmt.
Rauchen darf der Fahrgast nicht – das Rauchverbot gilt auch für den Fahrer bzw. die Fahrerin.
Außerdem müssen sich die Fahrgäste auf allen Plätzen an die Gurtpflicht halten.