Taxi: Diese Rechte und Pflichten haben Fahrgäste

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Von Angela Baumgarten, Bastian Metzger

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Taxizeichen auf Auto
Rechte und Pflichten im Taxi – das Wichtigste im Überblick© Shutterstock/Philip Lange

Wer mit dem Taxi fährt, sollte seine Rechte und Pflichten kennen. Die ADAC Juristen haben die wichtigsten Infos für Taxipassagiere zusammengestellt.

  • Beförderungspflicht: Taxifahrer muss auch kurze Strecken fahren

  • Kindersitz: Kinder müssen im Taxi gesichert sein

  • Auswahl der Strecke: Taxifahrer muss kürzeste Strecke fahren

Taxis sind Teil des öffentlichen Personennahverkehrs und unterliegen dem Personenbeförderungsgesetz. Darüber hinaus gelten Taxiordnungen, die sich von Stadt zu Stadt unterscheiden können. Die folgenden Informationen können je nach geltender Taxiordnung unterschiedlich ausgestaltet sein.

Darf ich Taxi und Sitzplatz frei auswählen?

Am Taxistand können Sie Ihr Taxi frei wählen. Auch wenn Sie an das erste Taxi am Stand verwiesen werden, müssen Sie sich nicht daran halten. Den Sitzplatz im Fahrzeug dürfen Sie sich ebenfalls selbst aussuchen.

Dürfen Taxifahrer kurze Strecken oder betrunkene Fahrgäste ablehnen?

Innerhalb bestimmter Gebiete, der sogenannten Pflichtfahrgebiete, haben Taxifahrerinnen und -fahrer eine sogenannte Beförderungspflicht. Das heißt, die Fahrerin bzw. der Fahrer muss auch Kurzstrecken anstandslos fahren und Betrunkene mitnehmen.

Ist der Fahrgast aber aggressiv oder schreit herum, darf die Fahrerin bzw. der Fahrer sich weigern, ihn zu befördern. Ein kurioser Fall: Wird einem betrunkenen Oktoberfest-Gast übel, muss der Taxifahrer anhalten.

Darf ich mit Hund ins Taxi?

Eine Frau mit ihrem Hund, die durch handheben auf sich aufmerksam macht um ein Taxi zu bekommen
Darf der Hund mit ins Taxi?© Shutterstock/Photoroyalty

Die Beförderungspflicht gilt auch für Haustiere, wie zum Beispiel Hunde. Sieht der Taxifahrer aber eine Bedrohung für sich oder andere Menschen, muss er Tiere nicht im Taxi mitnehmen. Ob für das Tier ein Zuschlag fällig wird, regeln die Taxitarifordnungen der einzelnen Städte. Eine Ausnahme gilt für Blindenhunde, die immer kostenfrei mitfahren dürfen.

Kindersitz: Wie muss ich Kinder im Taxi sichern?

Für Kinder bis zwölf Jahre bzw. bis zu einer Größe von 150 Zentimetern besteht die Kindersitzpflicht. Wenn ein Taxifahrer Kinder befördert, muss er also Kindersitze mitführen. Hier gibt es aber eine Sonderregelung, weil das Mitführen von sperrigen Kindersitzen im Taxi schnell zu Platzproblemen führt:

Der ADAC empfiehlt, auch bei Taxifahrten alle Kinder immer vorschriftsmäßig zu sichern. Das Kind hat ungesichert ein erhebliches Verletzungsrisiko. Außerdem drohen Bußgelder für den Fahrer bzw. die Fahrerin, wenn die gesetzliche Sicherungspflicht nicht beachtet wird. Für regelmäßige Taxifahrten (Festauftrag) gilt die Sicherungspflicht in vollem Umfang.

Ist die kürzeste Strecke Vorschrift?

Grundsätzlich muss der Fahrer bzw. die Fahrerin den kürzesten Weg wählen. Etwas anderes gilt, wenn Taxifahrer und Fahrgast eine andere Strecke vereinbaren.

Rechnung und Wechselgeld: Was gilt im Taxi?

Auf Wunsch des Kunden muss der Taxifahrer außerdem eine Quittung oder Rechnung ausstellen. Aus dieser sollten der Start- und Zielort, der Preis und das Kennzeichen oder die Ordnungsnummer des Taxis hervorgehen.

Je nach geltender Taxiordnung muss der Fahrer bzw. die Fahrerin auf 50 Euro herausgeben können. Zählen Sie das Wechselgeld sofort nach, denn eine spätere Reklamation ist meist zwecklos.

Taxi zum Festpreis: In vielen deutschen Städten

In einigen Städten, darunter Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Leipzig, München und Stuttgart, können Taxi-Kunden einen Festpreis für die Fahrt vereinbaren. Anders als beim Taxameter – bei dem der Preis höher wird, je länger die Fahrt dauert – zahlen Sie zum Beispiel auch bei Stau nur die vereinbarte Pauschale. Diese darf vom Grund- und Kilometerpreis des geltenden Taxitarifs um bis zu 20 Prozent nach oben und 5 Prozent nach unten abweichen.

Sie können nur dann einen Festpreis vereinbaren, wenn Sie das Taxi im Voraus bestellen, egal ob telefonisch, per App, E-Mail oder SMS. Wer sich das Taxi spontan am Straßenrand heranwinkt, für den läuft weiterhin das Taxameter.

Muss Kartenzahlung im Taxi akzeptiert werden?

In den meisten Taxis in Deutschland können Sie inzwischen mit Karte bezahlen. Viele Taxifahrer akzeptieren

  • Debitkarten (Girocard),

  • Kreditkarten (Visa oder Mastercard) sowie

  • Mobiles Payment per Smartphone (Apple Pay oder Google Pay).

Eine gesetzliche Pflicht, jede Kartenzahlung zu akzeptieren, besteht jedoch nicht überall. In einigen Städten und Gemeinden können die örtlichen Taxiordnungen vorschreiben, dass Taxis Kartenzahlung anbieten müssen. In anderen Städten ist Kartenzahlung freiwillig oder nur bei bestimmten Unternehmen üblich. Zudem können technische Störungen dazu führen, dass das Kartenlesegerät vorübergehend nicht funktioniert. Um unangenehme Überraschungen am Fahrtziel zu vermeiden, sollten Sie deshalb bereits vor Fahrtbeginn nachfragen, welche Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden

Fahrpreis nicht bezahlt: Ist Zechprellerei im Taxi eine Straftat?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Entscheidend ist die Absicht des Fahrgastes. Wer bereits beim Einsteigen weiß, dass er die Fahrt nicht bezahlen will, täuscht den Taxifahrer über seine Zahlungsbereitschaft. Das kann den Straftatbestand des Betrugs erfüllen. Dasselbe gilt, wenn ein Fahrgast nach der Ankunft davonläuft, um die Bezahlung zu umgehen.

Anders liegt der Fall, wenn ein Fahrgast die Fahrt ordnungsgemäß bezahlen möchte, am Ziel aber feststellt, dass die Geldbörse fehlt oder die Kartenzahlung nicht funktioniert. Dann handelt es sich zunächst nicht um eine Straftat, sondern um eine offene Rechnung. Wer unverschuldet nicht sofort zahlen kann, sollte dem Taxifahrer seine Personalien mitteilen und vereinbaren, den Fahrpreis zeitnah nachzuzahlen. So lässt sich vermeiden, dass der Eindruck entsteht, man wolle der Zahlung entziehen.

Was gilt bei Gepäck im Taxi?

Zwei jungen Frauen wird das Gepäck in das Taxi gepackt
Wie kommt das Gepäck ins Taxi? Ein netter Taxifahrer hilft© Shutterstock/Kzenon

Ob ein Fahrer bzw. eine Fahrerin beim Ein- und Ausladen des Gepäcks oder beim Ein- und Aussteigen eines Fahrgastes Hilfe leisten muss, hängt von der regionalen Taxiordnung ab.

Eine verbindliche Regelung gibt es aber beim Gewicht des Gepäcks: Ein Taxi muss mindestens 50 Kilo befördern können. Gefährliche Stoffe und Gepäckstücke, die zu groß, zu schwer oder zu sperrig sind, muss das Taxi nicht mitnehmen.

Muss der Taxifahrer die Wünsche des Fahrgastes erfüllen?

Diese Wünsche muss ein Taxifahrer bzw. eine Taxifahrerin den Fahrgästen erfüllen:

  • Er muss das Fenster öffnen und die Lautstärke des Radios regulieren, wenn der Fahrgast das möchte.

  • Der Taxifahrer bzw. die Taxifahrerin darf ohne Einverständnis des Fahrgastes keine fremden Personen mitnehmen.

  • Eigene Besorgungen darf der Taxifahrer bzw. die Taxifahrerin nur machen, wenn der Fahrgast zustimmt.

  • Rauchen darf der Fahrgast nicht – das Rauchverbot gilt auch für den Fahrer bzw. die Fahrerin.

  • Außerdem müssen sich die Fahrgäste auf allen Plätzen an die Gurtpflicht halten.