Taxi: Rechte und Pflichten
Wer mit dem Taxi fährt, sollte sich über seine Rechte und Pflichten im Klaren sein. Wir haben die wichtigsten Informationen für Taxipassagiere zusammengestellt.
Hinweis: Taxis sind Teil des öffentlichen Personennahverkehrs und unterliegen damit dem Personenbeförderungsgesetz. Darüber hinaus gelten jedoch Taxiordnungen, die sich von Stadt zu Stadt unterscheiden können. Die folgenden Informationen können je nach geltender Taxiordnung unterschiedlich ausgestaltet sein.
Beförderungspflicht des Taxifahrers
Am Taxistand kann der Fahrgast sein Taxi frei wählen. Auch wenn er meistens an das erste Taxi am Stand verwiesen wird, muss er sich nicht daran halten. Der Fahrgast darf auch den Sitzplatz im Taxi selbst aussuchen.
Innerhalb bestimmter Gebiete, der sogenannten Pflichtfahrgebiete, haben Taxifahrer eine sog. Beförderungspflicht. Das heißt, der Fahrer muss auch Kurzstrecken anstandslos fahren. Ist der Kunde allerdings angetrunken oder aggressiv, darf der Fahrer sich weigern, ihn zu befördern.
Die Beförderungspflicht gilt auch für Haustiere, außer der Fahrer sieht eine Bedrohung für sich selbst oder andere Menschen. Ob für das Tier ein Zuschlag fällig wird, regeln die Taxitarifordnungen der einzelnen Städte. Blindenhunde müssen immer kostenfrei mitgenommen werden.
Gepäck im Taxi
Ob ein Fahrer beim Ein- und Ausladen des Gepäcks oder beim Ein- und Aussteigen eines Fahrgastes Hilfe leisten muss, hängt von der regionalen Taxiordnung ab. Eine verbindliche Regelung gibt es dagegen beim Gewicht des Gepäcks: Ein Taxi muss mindestens 50 Kilo befördern können. Ausgenommen davon sind gefährliche Stoffe. Auch Gepäckstücke, die zu groß, zu schwer oder zu sperrig sind, muss der Taxifahrer nicht mitnehmen.
Wünsche des Fahrgastes
Diese Wünsche des Fahrgasts muss ein Taxifahrer erfüllen: Er muss das Fenster öffnen und die Lautstärke des Radios regulieren, falls der Kunde das möchte. Generell darf der Taxifahrer ohne Einverständnis des Fahrgastes keine fremden Personen mitnehmen.
Eigene Besorgungen darf der Taxifahrer nur machen, wenn der Fahrgast dem zustimmt. Rauchen darf der Fahrgast allerdings nicht – das Verbot gilt auch für den Fahrer. Außerdem muss sich der Kund auf allen Plätzen an die Gurtpflicht halten.
Kürzeste Strecke ist Vorschrift
Grundsätzlich muss der Fahrer den kürzesten Weg wählen, es sei denn, er vereinbart mit dem Fahrgast eine andere Strecke. Auf Wunsch des Kunden muss er außerdem eine Quittung ausstellen. Aus dieser sollten der Start- und Zielort, der Preis und das Kennzeichen oder die Ordnungsnummer des Taxis hervorgehen.
Je nach geltender Taxiordnung muss der Fahrer auf 50 Euro herausgeben können. Zählen Sie das Wechselgeld sofort nach, da spätere Reklamationen meist zwecklos sind.
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Kindersicherung im Taxi: Kindersitz nötig?
Für Kinder bis 12 Jahren bzw. bis zu einer Größe von 150 cm besteht die Kindersitzpflicht. Wenn ein Taxifahrer Kinder befördert, muss er also Kindersitze mitführen. Hier gibt es aber eine Sonderregelung, weil das Mitführen von sperrigen Kindersitzen im Taxi schnell zu Platzproblemen führt:
Im Taxi müssen zwei Kindersitze für Kinder ab 9 kg dabei sein. Mindestens einer der beiden Kindersitze muss der Klasse 9 bis 18 kg entsprechen. Babyschalen für Babys unter 9 kg muss der Fahrgast selbst mitbringen.
Wir empfehlen, auch bei Taxifahrten alle Kinder immer vorschriftsmäßig zu sichern: Das Kind hat ungesichert ein erhebliches Verletzungsrisiko. Außerdem drohen Bußgelder für den Fahrer, wenn die gesetzliche Sicherungspflicht nicht beachtet wird (Verwarnungsgeld von mindestens 30 Euro bei Kind im Erwachsenengurt oder Bußgeld von mindestens 60 Euro, wenn das Kind ungesichert ist). Für regelmäßige Taxifahrten (Festauftrag) gilt die Sicherungspflicht in vollem Umfang.
Text: Juristische Zentrale