Taxi: Diese Rechte und Pflichten haben Fahrgäste
Wer mit dem Taxi fährt, sollte sich über seine Rechte und Pflichten im Klaren sein. Die ADAC Juristinnen und Juristen haben die wichtigsten Infos für Taxipassagiere zusammengestellt.
Beförderungspflicht: Taxifahrer muss auch kurze Strecken fahren
Kindersitz: Kinder müssen im Taxi gesichert sein
Auswahl der Strecke: Taxifahrer muss kürzeste Strecke fahren
Taxis sind Teil des öffentlichen Personennahverkehrs und unterliegen damit dem Personenbeförderungsgesetz. Darüber hinaus gelten Taxiordnungen, die sich von Stadt zu Stadt unterscheiden können. Die folgenden Informationen können je nach geltender Taxiordnung unterschiedlich ausgestaltet sein.
Taxi zum Festpreis: Seit 1. September 2023 in München
In München können Taxikunden seit dem 1.9.2023 ähnlich wie bei Uber und ähnlichen Fahrdiensten vorab einen Festpreis für die Fahrt vereinbaren. Anders als beim Taxameter, bei dem der Preis höher wird, je länger die Fahrt dauert, bleibt es hier z.B. bei einem Stau oder stockendem Verkehr bei der vereinbarten Pauschale. Diese darf vom Grund- und Kilometerpreis des geltenden Taxitarifs um bis zu 20 Prozent nach oben und 5 Prozent nach unten abweichen.
Der Festpreis kann nur vereinbart werden, wenn die Kunden das Taxi im Voraus bestellen, egal ob telefonisch, per App, E-Mail oder SMS. Wer sich das Taxi spontan am Straßenrand heranwinkt, für den läuft weiter das Taxameter.
München ist damit die erste deutsche Stadt, bei der für die Taxifahrt vorab ein Festpreis vereinbart werden kann. Andere Städte wie Hamburg oder Berlin wollen jedoch nachziehen.
Beförderungspflicht des Taxifahrers
Am Taxistand kann der Fahrgast sein Taxi frei wählen. Auch wenn man an das erste Taxi am Stand verwiesen wird, muss man sich nicht daran halten. Den Sitzplatz im Fahrzeug darf man sich ebenfalls selbst aussuchen.
Kurze Strecken, betrunkener Fahrgast
Innerhalb bestimmter Gebiete, der sogenannten Pflichtfahrgebiete, haben Taxifahrerinnen und -fahrer eine sogenannte Beförderungspflicht. Das heißt, die Fahrerin bzw. der Fahrer muss auch Kurzstrecken anstandslos fahren und Betrunkene mitnehmen. Ist der Fahrgast aber aggressiv oder schreit herum, darf die Fahrerin bzw. der Fahrer sich weigern, diesen zu befördern.
Mit Hund ins Taxi
Die Beförderungspflicht gilt auch für Haustiere, wie zum Beispiel Hunde. Wenn die Fahrerin oder der Fahrer eine Bedrohung für sich selbst oder andere Menschen sieht, muss er oder sie Tiere allerdings nicht im Taxi mitnehmen. Ob für das Tier ein Zuschlag fällig wird, regeln die Taxitarifordnungen der einzelnen Städte. Blindenhunde müssen immer kostenfrei mitgenommen werden.
Kindersitz: Im Taxi Kinder sichern
Für Kinder bis zwölf Jahre bzw. bis zu einer Größe von 150 Zentimetern besteht die Kindersitzpflicht. Wenn ein Taxifahrer oder eine Taxifahrerin Kinder befördert, muss er oder sie also Kindersitze mitführen. Hier gibt es aber eine Sonderregelung, weil das Mitführen von sperrigen Kindersitzen im Taxi schnell zu Platzproblemen führt:
Im Taxi müssen zwei Kindersitze für Kinder ab neun Kilo dabei sein. Mindestens einer der beiden Kindersitze muss der Klasse neun bis 18 Kilo entsprechen.
Babyschalen für Babys unter neun Kilo muss der Fahrgast selbst mitbringen.
Der ADAC empfiehlt, auch bei Taxifahrten alle Kinder immer vorschriftsmäßig zu sichern. Das Kind hat ungesichert ein erhebliches Verletzungsrisiko. Außerdem drohen Bußgelder für den Fahrer bzw. die Fahrerin, wenn die gesetzliche Sicherungspflicht nicht beachtet wird. Für regelmäßige Taxifahrten (Festauftrag) gilt die Sicherungspflicht in vollem Umfang.
Kürzeste Strecke ist Vorschrift
Grundsätzlich muss der Fahrer bzw. die Fahrerin den kürzesten Weg wählen. Etwas anderes gilt, wenn Taxifahrerin oder -fahrer und Fahrgast eine andere Strecke vereinbaren.
Rechnung und Wechselgeld
Auf Wunsch des Kunden bzw. der Kundin muss die Taxifahrerin bzw. der Taxifahrer außerdem eine Quittung oder Rechnung ausstellen. Aus dieser sollten der Start- und Zielort, der Preis und das Kennzeichen oder die Ordnungsnummer des Taxis hervorgehen.
Je nach geltender Taxiordnung muss der Fahrer bzw. die Fahrerin auf 50 Euro herausgeben können. Zählen Sie das Wechselgeld sofort nach. Spätere Reklamationen sind meist zwecklos.
Gepäck im Taxi
Ob ein Fahrer bzw. eine Fahrerin beim Ein- und Ausladen des Gepäcks oder beim Ein- und Aussteigen eines Fahrgastes Hilfe leisten muss, hängt von der regionalen Taxiordnung ab.
Eine verbindliche Regelung gibt es aber beim Gewicht des Gepäcks: Ein Taxi muss mindestens 50 Kilo befördern können. Gefährliche Stoffe und Gepäckstücke, die zu groß, zu schwer oder zu sperrig sind, muss das Taxi nicht mitnehmen.
Wünsche des Fahrgastes
Diese Wünsche des Fahrgasts muss ein Taxifahrer bzw. eine Taxifahrerin erfüllen: Sie müssen das Fenster öffnen und die Lautstärke des Radios regulieren, falls der Kunde oder die Kundin das möchten. Generell darf der Taxifahrer bzw. die Taxifahrerin ohne Einverständnis des Fahrgastes keine fremden Personen mitnehmen. Eigene Besorgungen darf der Taxifahrer bzw. die Taxifahrerin nur machen, wenn der Fahrgast zustimmt.
Rauchen darf der Fahrgast allerdings nicht – das Rauchverbot gilt auch für den Fahrer bzw. die Fahrerin. Außerdem müssen sich Kunden und Kundinnen auf allen Plätzen an die Gurtpflicht halten.