Betrunkenem Oktoberfest-Gast wird übel: Taxifahrer muss anhalten

Ein roter Trachenhut und ein Lebkuchenherz liegen an einem Taxischild
Für Gäste ist das Oktoberfest eine große Gaudi, für Taxifahrer oft ein gutes Geschäft© dpa/Felix Hörhager

Urteil: Wird einem Betrunkenen im Taxi schlecht, müssen Taxifahrer anhalten. Sonst haften sie anteilig für verschmutzte Sitze.

Der Fall: Ein angetrunkener Wiesn-Gast fuhr mit seiner Begleitung im Taxi vom Münchner Oktoberfest nach Hause. Während der Fahrt wurde im übel und er übergab sich auf der Rückbank. Zuvor hatten er und seine Begleitung den Taxifahrer gebeten anzuhalten, weil dem Wiesn-Besucher schlecht wurde. Der Taxifahrer hielt zunächst nicht an, verlangte angesichts des Schlamassels dann aber die Reinigungskosten in Höhe von 250 Euro vom Fahrgast ersetzt. Die Sache landete vor Gericht.

Gericht sieht Mitverschulden beim Taxifahrer

Das Amtsgericht München gab dem Taxifahrer dem Grunde nach Recht. Denn es stelle eine Pflichtverletzung des Beförderungsvertrages dar, wenn man sich im Taxi übergebe, so das Gericht. Weil der Taxifahrer aber zunächst die Bitte, anzuhalten ignorierte und so das Schlamassel zum Teil selbst mit herbeigeführt habe, ging das Gericht von einem hälftigen Mitverschulden des Taxifahrers aus.

Taxifahrer verlangt Reinigungskosten

Der Taxifahrer hatte dabei noch Glück: Denn nur weil ihm nicht klar war, wie eindringlich die Bitten um einen Stopp wirklich waren, sei sein Schadenersatzanspruch nicht auf Null zu reduzieren, so das Gericht. Hätte er absichtlich trotz der drängenden Bitten nicht angehalten, hätte es womöglich gar keinen Ersatz für die Reinigungskosten gegeben.

Bei der Bestimmung der Verschuldensquote berücksichtigte das Gericht auch, dass sich das Geschehen auf einer relativ kurzen Strecke und damit auch in einem relativ kurzen Zeitraum abgespielt habe.

AG München, Urteil vom 2.9.2010, Az.: 271 C 11329/10