Anschnallpflicht in Deutschland: Regeln, Ausnahmen und Bußgelder
Von Anabel Greefe

Trotz Gurtpflicht verzichten noch immer viele Menschen auf den Sicherheitsgurt – und riskieren damit bei einem Unfall schwere oder sogar tödliche Verletzungen. Was die Anschnallpflicht vorschreibt, welche Ausnahmen gelten und welche Bußgelder drohen.
Anschnallpflicht gilt in Deutschland für Fahrer und Mitfahrer
Ausnahmen von der Gurtpflicht nur in wenigen Fällen möglich
Ohne Sicherheitsgurt steigt das Risiko schwerer Verletzungen deutlich
Für wen gilt die Gurtpflicht?
Die Anschnallpflicht, auch Gurtpflicht genannt, gilt bis auf wenige Ausnahmen für alle Kraftfahrzeuge mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten. Sicherheitsgurte müssen während der gesamten Fahrt, also auch bei Stop-and-go-Verkehr oder verkehrsbedingtem Warten zum Beispiel an der Ampel, angelegt sein. Sonst verliert er seine Schutzwirkung. Er muss auf die Körpergröße angepasst sein, sodass vor allem die Schutzfunktion im Schulter- und Beckenbereich vorliegt.
Darauf müssen Sie beim Angurten achten:
Niemals zu zweit anschnallen. Dies gilt für das Nebeneinandersitzen ebenso wie für das Sitzen auf dem Schoß eines anderen Passagiers
Den Gurt nicht unter der Achsel hindurchführen. Das mag bequemer sein, weil dann der Gurt nicht am Hals kratzt, ist bei einem Unfall aber lebensgefährlich
Einen verdrehten Gurt immer entwirren
Verschleißstellen oder Einrisse im Gurt nie selbst reparieren oder nähen
Gurte immer wieder straff ziehen
Kopfstütze richtig einstellen (Oberkante Kopfstütze gleich Kopfoberkante)
Erst dann losfahren, wenn alle Insassen angeschnallt sind
Vor allem Kinder regelmäßig kontrollieren
Dicke Winterjacke oder dicken Mantel unbedingt vor dem Anschnallen ausziehen. Das ist besonders bei Kindern wichtig!
Gibt es Ausnahmen von der Gurtpflicht?
Ja, allerdings nur in wenigen gesetzlich geregelten Fällen. Wer sich aus gesundheitlichen Gründen nicht anschnallen kann, benötigt eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Dafür müssen Betroffene eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Aus ihr muss hervorgehen, dass das Anlegen eines Sicherheitsgurts aus medizinischen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Außerdem muss die Bescheinigung angeben, ob die Einschränkung vorübergehend oder dauerhaft besteht.
Eine Ausnahme von der Gurtpflicht kann auch für Menschen mit einer Körpergröße von weniger als 150 Zentimetern in Betracht kommen. In diesem Fall ist in der Regel ein entsprechender Nachweis, zum Beispiel durch den Personalausweis, erforderlich.
Wichtig: Die Ausnahme gilt erst, wenn die zuständige Behörde eine entsprechende Befreiung erteilt hat. Wer ohne gültige Ausnahmegenehmigung auf den Sicherheitsgurt verzichtet, verstößt gegen die Gurtpflicht.
Wann keine Anschnallpflicht besteht
Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig ihr Fahrzeug verlassen müssen. Dazu gehören Paketzusteller
Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen
Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist
Das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern
Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes
Wie hoch sind die Bußgelder für das Nichtanschnallen?
Wer im Fahrzeug nicht mit den vorgeschriebenen Sicherheitsgurten angeschnallt ist, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro rechnen. Nimmt man Kinder ohne vorschriftsmäßige Sicherung, also zum Beispiel ohne Kindersitz, mit, muss man ebenfalls 30 Euro bezahlen. Wer Kinder ohne jegliche Sicherung befördert, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro, sowie ein Punkt in Flensburg.
Auch die Kfz-Haftpflichtversicherung kann Probleme bereiten: Wenn Sie bei einem Unfall nicht angeschnallt sind, kann es zu einer Kürzung Ihrer Schadenersatzansprüche wegen Mithaftung kommen. Hier muss allerdings nachgewiesen sein, dass Verletzungen, die der oder die Fahrzeugführende oder die Insassen beim Verkehrsunfall erlitten haben, durch das Anlegen des Sicherheitsgurts hätten verhindert oder zumindest verringert werden können.
Muss man sich hinten anschnallen?
Ja. Die Anschnallpflicht gilt auf allen Sitzplätzen mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten. Das betrifft nicht nur Fahrer und Beifahrer, sondern auch die Rücksitze.
Ab wann können Kinder mit normalem Gurt mitfahren?
Kinder dürfen ohne Kindersitz im Auto mitfahren, wenn sie mindestens 1,50 Meter groß oder zwölf Jahre alt sind. In diesem Fall reicht der normale Sicherheitsgurt aus. Da Sicherheitsgurte für Erwachsene ausgelegt sind, können kleinere Kinder bei einem Unfall schwere Verletzungen erleiden, wenn sie nur mit dem Dreipunktgurt gesichert sind. Der Gurt verläuft dann oft nicht optimal über Hals oder Bauch und bietet nicht den nötigen Schutz.
Deshalb gilt: Kinder unter zwölf Jahren, die kleiner als 1,50 Meter sind, müssen in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden. Dieser sorgt dafür, dass der Sicherheitsgurt richtig sitzt und seine Schutzwirkung entfalten kann.
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Gibt es eine Gurtpflicht in Oldtimer, Bus & Wohnmobil?
Da die Gurtpflicht in Deutschland erst Anfang der 1970er-Jahre eingeführt wurde, besitzen viele Oldtimer noch keine Sicherheitsgurte. Wurde das Fahrzeug vor den gesetzlichen Stichtagen erstmals zugelassen, gilt Bestandsschutz. Eine Nachrüstungspflicht besteht dann nicht. Fahrer und Mitfahrende dürfen in diesen Fahrzeugen auch ohne Sicherheitsgurt fahren. Sind jedoch Gurte eingebaut, müssen sie während der Fahrt angelegt werden.
Aber Achtung! Die Ausnahme von der Gurtpflicht gilt hier nicht uneingeschränkt. Kinder ab drei Jahren, die kleiner als 1,50 Meter sind, dürfen nur auf den Rücksitzen mitgenommen werden. Kinder unter drei Jahren dürfen in Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte überhaupt nicht mitgenommen werden.
Auch im Wohnmobil und Bus kommt es darauf an, ob die Sitze vorgeschriebene Gurte haben oder nicht.
Seit wann gilt die Anschnallpflicht?
Auf den Vordersitzen sind Gurte in Pkw ab einer Erstzulassung nach dem 1. April 1970 vorgeschrieben, sofern Verankerungspunkte vorhanden waren, spätestens jedoch seit 1. Januar 1974. Für die hinteren Sitzplätze kam die Pflicht ab einer Erstzulassung vom 1. Mai 1979 an. Seit 1. Oktober 2004 ist für Neuzulassungen auf allen Sitzplätzen ein Dreipunktgurt vorgeschrieben.
In Omnibussen über 3,5 Tonnen (mehr als neun Sitzplätze) müssen bei neuen Fahrzeugen seit 1999 Zweipunktgurte verbaut werden. Ausgenommen sind Busse mit Stehplätzen für den Linienverkehr. In Lkw über 3,5 Tonnen sind seit 1. Januar 1992 Sicherheitsgurte vorgeschrieben.
Muss ich mich im Ausland anschnallen?
Ja. In den meisten Ländern der Welt gilt eine Anschnallpflicht für Fahrer und Mitfahrende. Sie sollten sich im Zweifel vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften des Reiselands zu erkundigen.
Übrigens: Wer im Ausland mit einem Mietwagen unterwegs ist, sollte vor Fahrtantritt die Funktion der Gurte kontrollieren.

