Strafzettel oder Knöllchen am Auto – was tun?

Sie haben falsch geparkt und einen Strafzettel bekommen? Worauf Sie achten müssen, und welche Kosten auf Sie zukommen können.

  • Gegen eine Verwarnung gibt es kein Rechtsmittel

  • Knöllchen dürfen nur Ordnungsbehörden ausstellen

  • Wird der Falschparker nicht ermittelt, muss der Halter Verfahrenskosten zahlen

Wer falsch parkt, dem wird oft ein Strafzettel ("Knöllchen") hinter die Windschutzscheibe geklemmt. Man spricht dabei auch von einer Verwarnung. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema.

Was kostet ein Knöllchen?

Das hängt vom jeweiligen Verstoß ab: Für kleinere Verfehlungen im Straßenverkehr gibt es ein Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro. Das Parken in zweiter Reihe kostet zum Beispiel 55 Euro, hierfür gibt es auch keine Punkte in Flensburg. Anders als bei Bußgeldern fallen im Verwarnungsverfahren auch keine zusätzlichen Verwaltungsgebühren in Höhe von 28,50 Euro an. Kommt zum Falschparken allerdings eine Behinderung oder Gefährdung hinzu, wird ein Bußgeld von 80 bzw. 90 Euro fällig und es wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.

Wer darf Strafzettel ausstellen?

Im öffentlichen Parkraum dürfen nur Ordnungsbehörden, wie die Polizei oder das Ordnungsamt, Knöllchen verteilen. Aber Vorsicht: Nicht zu verwechseln ist dies mit der Verfolgung von Parkverstößen auf Privatgelände: Auf privaten Parkplätzen können sogenannte Parkraumbewirtschafter Vertragsstrafen verhängen, hierbei handelt es sich um Firmen ohne staatliche Befugnisse. Mehr zum Thema Strafzettel auf Supermarktparkplätzen finden Sie hier.

Strafzettel unter Scheibenwischer?

Eine Politesse steckt einen Strafzettel an ein Auto
Besser sofort bezahlen: das Knöllchen hinterm Scheibenwischer© dpa/SvenSimon

Die Verwarnung kommt entweder mit der Post nach Hause oder Sie finden das Knöllchen direkt am Auto unter dem Scheibenwischer. Insbesondere bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wegen Falschparkens ist dies gängige Behördenpraxis und nicht verboten, auch wenn das Knöllchen so leicht verloren gehen kann. Mit der fristgerechten Zahlung des Verwarnungsgeldes können Sie das Verfahren einfach und ohne zusätzliche Kosten beenden. In diesem Fall müssen Sie den Betrag vollständig und innerhalb der gesetzten Frist von meistens einer Woche bezahlen. Wenn Sie die Verwarnung nicht oder zu spät bezahlen, wird ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren eingeleitet.

Gibt es einen Anspruch auf Verwarnung?

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf das Verwarnungsverfahren. Sollten Sie daher keine Verwarnung erhalten haben, sondern gleich den kostenpflichtigen Bußgeldbescheid, so ist das rechtlich nicht zu beanstanden. Die Behörde kann auch gleich das förmliche Bußgeldverfahren einleiten. Dann fallen Verwaltungsgebühren und Auslagen in Höhe von insgesamt 28,50 Euro an.

Wie vorgehen gegen Verwarnung?

Gegen die Verwarnung gibt es kein Rechtsmittel, d.h. wenn Sie sich gegen den Vorwurf wehren und einen Einspruch einlegen möchten, müssen Sie die Zahlungsfrist verstreichen lassen und den Bußgeldbescheid abwarten, der mit höheren Kosten verbunden ist. Ob sich ein Rechtsstreit lohnt oder Sie die Verwarnung besser direkt bezahlen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

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Wann ist der Verstoß verjährt?

Für Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Straßenverkehr gilt eine Verjährungsfrist von drei Monaten, das bedeutet, die Bußgeldstelle hat drei Monate Zeit, die Fahrerin oder den Fahrer zu ermitteln. Diese Frist kann sich aber durch Maßnahmen gegenüber der oder dem Betroffenen verlängern.

Wichtig: Anhörungsbogen muss nicht ankommen

Es reicht bereits die Anordnung der Behörde, einen Anhörungsbogen zu versenden, um die Verjährungsfrist zu unterbrechen. Sie beginnt in diesem Fall erneut zu laufen. Wann und ob Sie das Schreiben tatsächlich erhalten haben, ist für die Frage der Verjährung ohne Bedeutung. Das Datum der Anordnung findet sich nicht auf dem Anhörungsbogen, sondern nur in der Bußgeldakte. Es lässt sich somit allein anhand der Anhörung oder eines Bußgeldbescheids nicht erkennen, ob Verjährung eingetreten ist. Diese Frage lässt sich nur nach Einsicht in die Bußgeldakte klären.

Strafzettel verloren - was tun?

Dann sollten Sie sich zunächst an die Bußgeldstelle wenden, eventuell kann sie Ihnen ein weiteres Schreiben ohne Mehrkosten zukommen lassen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kann es sein, dass Sie von der Behörde zunächst eine Mahnung erhalten, alternativ leitet sie das förmliche Bußgeldverfahren ein.

Gibt es eine Halterhaftung?

Wurde das Park-Knöllchen nicht bezahlt und der Fahrer des Autos nicht vor Eintritt der dreimonatigen Verjährungsfrist ermittelt, muss die Halterin oder der Halter des Fahrzeuges die Kosten des Verfahrens tragen – das sind mindestens 20 Euro sowie weitere Auslagen.

Voraussetzung dafür ist aber, dass die Behörde den Halter rechtzeitig, also innerhalb von zwei Wochen, zur Person der Fahrerin oder des Fahrers befragt hat. Antwortet die Halterin auf diese Zeugenbefragung nicht, verweigert die Aussage oder sagt aus, den Falschparkenden nicht zu kennen, werden ihr oder ihm nach Ablauf der Verjährungsfrist die Verfahrenskosten auferlegt, sofern die Behörde die betreffende Person auch anderweitig nicht ermitteln konnte.