Dachlawinen – wer zahlt für Schäden?

Alles Gute kommt von oben? Nicht immer. Wenn Dachlawinen Autos beschädigen, ist Ärger vorprogrammiert ∙ Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock

Für den Hausbesitzer können Dachlawinen zum Problem werden, da er für Schäden haftbar gemacht werden kann, die durch Dachlawinen entstehen. Der Hausbesitzer muss dafür sorgen, dass Straße und Gehweg entlang seines Hauses gefahrlos passiert werden können.

Wer haftet für Schäden?

Die Haftung kann den Hauseigentümer, den Hausverwalter oder den Mieter des Hauses treffen, wenn diese ihre Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt haben.

In allen anderen Fällen hilft dem Betroffenen die Vollkaskoversicherung, wenn
das Fahrzeug durch eine Dachlawine beschädigt wurde.

Ist nur die Scheibe zerstört übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden.
Bei einer erweiterten Teilkaskoversicherung kann - je nach Versicherungsbedingungen – der gesamte Fahrzeugschaden durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt sein.

Welche Schutzmaßnahmen sind erforderlich?

Schäden durch Dachlawinen sind ein Ärgernis für Autobesitzer © imago images /Max Stein

Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht hängt jedoch stark von der Region ab. Nur in
schneereichen Gebieten müssen Schneefanggitter oder Warnschilder angebracht
werden. Teilweise sehen auch örtliche Sonderbestimmungen oder Bauordnungen vor,
dass Dächer bei einem bestimmten Neigungswinkel mit einem Schneefanggitter
versehen sein müssen.

Bei Schneewechten, die sich nicht entfernen lassen, müssen gut sichtbare Warnschilder auf die Gefahr aufmerksam machen. Autofahrer und Fußgänger sollten derartige Hinweise
unbedingt beachten.

In schneearmen Gebieten kann in normalen Wintern grundsätzlich keine vorsorgliche
Schutzmaßnahme verlangt werden. 

Wann muss kontrolliert werden?

Der Hausbesitzer muss nicht jeden Tag aufs Dach klettern und dort den Schnee wegkehren. Aber er muss nach heftigen Schneefällen oder bei plötzlichem Tauwetter das Dach
überprüfen. 

Empfehlung für Autobesitzer

Autobesitzer sollten nicht an Stellen parken, an denen offensichtlich mit Schneelawinen oder
herabfallenden Eiszapfen gerechnet werden muss, z.B. neben Häusern mit sehr
steilen Dächern. Im Falle eines Falles müssen sie sich sonst beim Schadenersatz
eine Mitschuld anrechnen lassen.

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