Dachlawine – wer zahlt für Schäden?
Hausbesitzer aufgepasst: Bei Schäden, die durch Dachlawinen entstehen, können Sie haftbar gemacht werden. Außerdem müssen Sie dafür sorgen, dass Straße und Gehweg entlang Ihres Hauses gefahrlos passiert werden können. Das müssen Sie beachten.
Dach nur gut gesichert von Schnee und Eis befreien
Versicherungen helfen im Schadenfall
Schutzmaßnahmen hängen davon ab, wie schneereich die Region ist
Welche Schutzmaßnahmen sind erforderlich?
Was konkret vom Hauseigentümer, Verwalter oder Mieter bzw. von der Mieterin verlangt werden kann, also der Umfang der sogenannten Verkehrssicherungspflicht, hängt stark von der Region ab. Nur in schneereichen Gebieten müssen Schneefanggitter oder Warnschilder angebracht werden. Teilweise sehen auch örtliche Sonderbestimmungen oder Bauordnungen vor, dass Dächer bei einem bestimmten Neigungswinkel mit einem Schneefanggitter versehen sein müssen.
Bei Schneewechten, also überhängenden Schneemassen, die sich nicht entfernen lassen, müssen gut sichtbare Warnschilder auf die Gefahr aufmerksam machen. Autofahrende, Fußgänger und Fußgängerinnen sollten derartige Hinweise unbedingt beachten.
In schneearmen Gebieten kann in normalen Wintern grundsätzlich keine vorsorgliche Schutzmaßnahme verlangt werden.
Wann muss kontrolliert werden?
Hausbesitzer müssen nicht jeden Tag aufs Dach klettern und dort den Schnee wegfegen. Aber sie müssen nach heftigen Schneefällen oder bei plötzlichem Tauwetter das Dach überprüfen und bei Bedarf Warnschilder aufstellen.
Wichtig: Wer sein Dach selbst von Schnee befreit, sollte dies nur mit äußerster Vorsicht und stets gut gesichert tun!
Schnee rutsch vom Dach: Wer haftet?
Egal ob durch Dachlawine verletzter Passant oder Sachschaden am Auto, die Haftung kann Hauseigentümer, Hausverwalter oder Mieter treffen. Entscheidend ist, ob diese ihre Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt haben.
Haben sie das nicht, dann hilft dem geschädigten Autobesitzer bzw. der geschädigten Autobesitzerin die Vollkaskoversicherung, wenn das Fahrzeug durch eine Dachlawine beschädigt wurde. Ist nur die Scheibe zerstört, übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden. Bei einer erweiterten Teilkaskoversicherung kann – je nach Versicherungsbedingungen – der gesamte Fahrzeugschaden durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt sein.
Wird ein Passant bzw. eine Passantin durch eine Dachlawine verletzt, dann schützt eine private Haftpflichtversicherung Hausbesitzer bei selbstgenutztem Eigenheim. Bei vermieteten Immobilien greift in diesen Fällen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Empfehlung für Autobesitzer
Autobesitzer und -besitzerinnen sollten nicht an Stellen parken, an denen offensichtlich mit Schneelawinen oder herabfallenden Eiszapfen gerechnet werden muss, z.B. neben Häusern mit sehr steilen Dächern. Im Falle eines Falles müssen sie sich sonst beim Schadenersatz eine Mitschuld anrechnen lassen.