Dachlawine – wer zahlt für Schäden?
Hausbesitzer aufgepasst: Für Schäden, die durch Dachlawinen entstehen, können Sie haften. Außerdem müssen Sie dafür sorgen, dass man Straßen und Gehwege entlang Ihres Hauses gefahrlos passieren kann. Das müssen Sie beachten.
Schutzmaßnahmen hängen davon ab, wie schneereich die Region ist
Versicherungen helfen im Schadenfall
Dach nur gut gesichert von Schnee und Eis befreien
Welche Schutzmaßnahmen sind nötig?
![Vorsicht Dachlawine, Schild am Viktualenmarkt, München, Dezember 2023](https://assets.adac.de/image/upload/ar_16:9,c_fill,f_auto,g_auto,q_auto:eco,w_1500/v1/ADAC-eV/KOR/Bilder/RM/dachlawine-wer-zahlt-schaden-2312_cpqylc.jpeg,https://assets.adac.de/image/upload/ar_16:9,c_fill,f_auto,g_auto,q_auto:eco,w_1500/v1/ADAC-eV/KOR/Bilder/RM/dachlawine-wer-zahlt-schaden-2312_cpqylc.webp)
Welche konkreten Sicherheitsmaßnahmen Sie als Hauseigentümer, Verwalter, Mieter oder Mieterin treffen müssen, also der Umfang der sogenannten Verkehrssicherungspflicht, hängt stark von der Region ab. Nur in schneereichen Gebieten müssen Sie Schneefanggitter oder Warnschilder anbringen. Teilweise sehen auch örtliche Sonderbestimmungen oder Bauordnungen vor, dass Dächer bei einem bestimmten Neigungswinkel mit einem Schneefanggitter versehen sein müssen.
Bei Schneewechten, also überhängenden Schneemassen, die man nicht ohne Weiteres entfernen kann, müssen gut sichtbare Warnschilder auf die Gefahr aufmerksam machen. Autofahrende, Fußgänger und Fußgängerinnen sollten derartige Hinweise unbedingt beachten.
In schneearmen Gebieten müssen Sie in normalen Wintern grundsätzlich keine vorsorgliche Schutzmaßnahmen treffen.
Wann muss man kontrollieren?
![Ein Mann schippt den meterhohen Schnee von dem Dach des Berggasthofes Neues Haus in Oberwiesenthal. Grosse Eiszapfen hängen vom Dach des Hauses.](https://assets.adac.de/image/upload/ar_16:9,c_fill,f_auto,g_auto,q_auto:eco,w_1500/v1/ADAC-eV/KOR/Bilder/RF/dachlawine-rechtsberatung-schnee-raeumen-1912_zkuly2.jpeg,https://assets.adac.de/image/upload/ar_16:9,c_fill,f_auto,g_auto,q_auto:eco,w_1500/v1/ADAC-eV/KOR/Bilder/RF/dachlawine-rechtsberatung-schnee-raeumen-1912_zkuly2.webp)
Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer müssen nicht jeden Tag aufs Dach klettern und dort den Schnee wegfegen. Aber sie müssen nach heftigen Schneefällen oder bei plötzlichem Tauwetter das Dach überprüfen und bei Bedarf Warnschilder aufstellen.
Wichtig: Wer sein Dach selbst von Schnee befreit, sollte dies nur mit äußerster Vorsicht und stets gut gesichert tun!
Schneerutsch vom Dach: Wer haftet?
![Eine Dach-Lawine beschädigt ein schwarzes Auto auf dem Dach](https://assets.adac.de/image/upload/ar_16:9,c_fill,f_auto,g_auto,q_auto:eco,w_1500/v1/ADAC-eV/KOR/Bilder/RF/dachlawine-wer-zahlt-schaden-2-2312_vj7r45.jpeg,https://assets.adac.de/image/upload/ar_16:9,c_fill,f_auto,g_auto,q_auto:eco,w_1500/v1/ADAC-eV/KOR/Bilder/RF/dachlawine-wer-zahlt-schaden-2-2312_vj7r45.webp)
Egal ob durch Dachlawine verletzter Passant oder Sachschaden am Auto, die Haftung kann Hauseigentümer, Hausverwalter oder Mieter treffen. Entscheidend für Schadensersatzansprüche ist, ob diese ihre Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt haben. Haben sie das nicht, dann hilft dem geschädigten Autobesitzer die Vollkaskoversicherung, wenn eine Dachlawine sein Fahrzeug beschädigt hat. Ist nur die Scheibe zerstört, übernimmt die Teilkaskoversicherung den Schaden. Eine erweiterte Teilkaskoversicherung kann – je nach Versicherungsbedingungen – auch den gesamten Fahrzeugschaden abdecken.
Wird eine Passantin oder ein Passant durch eine Dachlawine verletzt, dann schützt eine private Haftpflichtversicherung Hausbesitzer bei selbst genutztem Eigenheim. Bei vermieteten Immobilien greift in diesen Fällen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Wo parkt man am sichersten?
Sie sollten Ihr Auto nicht an Stellen parken, an denen offensichtlich mit Schneelawinen oder herabfallenden Eiszapfen zu rechnen ist, z.B. neben Häusern mit sehr steilen Dächern. Im Falle eines Schadens müssen Sie sich sonst beim Schadenersatz eine Mitschuld anrechnen lassen.