Direktvermarktung von PV-Strom: Voraussetzungen, Erlöse und Kosten

Ein Mann steht vor seinem Einfamilienhaus mit Solarpanele auf dem Dach
Wenn die PV-Anlage mehr Strom produziert als nötig, sollten Hausbesitzer kalkulieren, welches Vergütungsmodell wirtschaftlich sinnvoll ist© stockadobe.com/Gesfera Images

Die Direktvermarktung von überschüssigem Strom kann für Privathaushalte mit PV-Anlage eine Alternative zur Einspeisevergütung sein. Wie sie funktioniert und wann sie sich lohnt.

  • Haushalte können Solarstrom, den sie nicht verbrauchen, an Strombörse vermarkten

  • EEG-Förderung sichert PV-Betreibern mindestens Erlöse wie bei Einspeisevergütung

  • Gesetzesreform erleichtert seit 2025 die Direktvermarktung für kleinere PV-Anlagen

Wer weniger Strom verbraucht als die eigene Photovoltaik-Anlage produziert, kann den Rest nicht nur gegen Zahlung der gesetzlichen Einspeisevergütung ins öffentliche Netz einspeisen. Alternativ kann man überschüssige Solarenergie an der Strombörse verkaufen. Diese Direktvermarktung lohnt sich bisher eher für neue PV-Anlagen mit großer Leistung und bei geringem Eigenverbrauch.

Die Erlöse der Direktvermarktung liegen zeitweise über der festen Einspeisevergütung, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für 20 Jahre garantiert. Allerdings ist auch der Aufwand höher als bei einer klassischen Netzeinspeisung: Um an der Direktvermarktung teilzunehmen, benötigen zum Beispiel auch die Betreiber und Betreiberinnen von kleineren PV-Systemen einen Smart Meter.

EEG-Reform 2025 reduziert Bürokratie

Durch die Reform des EEG im Februar 2025 hat die Bundesregierung die Direktvermarktung von Solarstrom aus kleineren PV-Anlagen mit einer Leistung unter 100 Kilowattpeak (kWp) erleichtert. Zum Beispiel können jetzt auch alle Betreiber von Solaranlagen mit älteren Wechselrichtern, bei denen keine Einrichtungen zur Fernsteuerung möglich sind, die Direktvermarktung nutzen.

Wer seinen PV-Strom zusammen mit normalem Haushaltsstrom zwischenspeichert und später ins Netz einspeist, kann für einen gewissen Anteil künftig auch via Direktvermarktung eine Förderung erhalten. Über eine Pauschaloption werden jährlich bis zu 500 kWh pro kWp PV-Leistung mit der EEG-Marktprämie vergütet – ohne komplexe Messkonzepte, um Strommengen abzugrenzen.

Für die praktische Umsetzung der flexibleren Speichernutzung und Direktvermarktung muss die Bundesnetzagentur allerdings noch Regeln formulieren. Das soll bis spätestens Juni 2026 passieren.

Wie funktioniert die Direktvermarktung?

Ein Börsendiagramm für steigenden Strompreis
Die Preise an der Strombörse können stündlich und deutlich schwanken© iStock.com/MadamLead

Obwohl es Direktvermarktung heißt, kann ein privater PV-Anlagenbetreiber seinen Strom nicht selbst am Energiemarkt handeln und verkaufen. Dafür gibt es spezialisierte Unternehmen. Ein Direktvermarkter nimmt den Stromüberschuss ab und vermarktet ihn an der Börse. Von ihm erhält der Energieerzeuger monatlich eine Vergütung – abzüglich einer Provision für die Dienstleistung.

Die Vergütung der PV-Anlagenbetreiber hängt von der Form der Direktvermarktung ab: Die geförderte Direktvermarktung für Solaranlagen, die noch Anspruch auf EEG-Förderung haben, läuft nach dem sogenannten Marktprämienmodell ab. Die sonstige Direktvermarktung gilt für alle, die schon über 20 Jahre die garantierte Einspeisevergütung erhalten haben und inzwischen ihren überschüssigen Solarstrom ohne Förderung durch das EEG an der Börse verkaufen wollen.

Was ist das Marktprämienmodell?

Wer seinen Solarstrom direkt vermarktet, bekommt für die ins Netz eingespeiste Menge vom Direktvermarkter seiner Wahl einen Marktwert. Der Marktwert ist der durchschnittliche Preis, der für den Energieträger an der Strombörse erzielt wurde, und wird in Cent pro Kilowattstunde (kWh) angegeben. Je nach Angebot und Nachfrage ist er mal höher und mal niedriger. Der Erlös aus dem Stromverkauf kann zwar über der gedeckelten Einspeisevergütung liegen, muss aber nicht.

Fällt der Börsenmarktwert des verkauften Stroms unter das Niveau der fixen Einspeisevergütung, zahlt der Netzbetreiber dem PV-Anlagenbetreiber zusätzlich eine Marktprämie. Sie gleicht die Differenz zwischen dem monatlichen Durchschnittspreis an der Strombörse (Marktwert) und dem anzulegenden Wert für die jeweilige PV-Anlage gemäß EEG aus. Ihre Höhe schwankt, und der Fördersatz für den anzulegenden Wert der Marktprämie liegt etwas über der Einspeisevergütung.

Fördersätze für Marktprämienmodell und Einspeisevergütung

Gemäß EEG ist der anzulegende Wert für die Fördersätze von Solaranlagen nach dem Marktprämienmodell 0,4 ct/kWh höher als die Fördersätze der Einspeisevergütung. Bei einer Teileinspeisung des Stroms aus PV-Anlagen bis 10 kW installierter Leistung, die neu in Betrieb gehen, betragen die Werte derzeit 8,34 bzw. 7,94 ct/kWh.

PV-Anlagenbetreiber, die ihren erneuerbaren Strom direkt vermarkten, können beim geförderten Marktprämienmodell also immer sicher sein, dass sie mindestens so viel Geld erhalten wie aus der fixen Einspeisevergütung. Was sie darüber hinaus am Strommarkt verdienen, gehört ihnen. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom sind seit 2023 bei kleineren PV-Anlagen steuerfrei.

Welche Voraussetzungen sind nötig?

Ein Smart Meter wird in einem Wohnhaus installiert
Für den Einbau des Smart Meters ist der jeweilige Messstellenbetreiber zuständig© IMAGO/Robert Poorten

Wer privat eine PV-Anlage betreiben will, muss sie zunächst bei der Bundesnetzagentur und dem zuständigen Netzbetreiber anmelden. Für eine Direktvermarktung von PV-Strom müssen Privatpersonen einen Vertrag mit einem Unternehmen abschließen, das Zugang zum Energiehandel und eine Börsenzulassung hat. Danach meldet dieses die Anlage beim Netzbetreiber in der Direktvermarktung an beziehungsweise kümmert sich um den Wechsel aus der bestehenden Einspeisevergütung.

Ein Wechsel in das andere System ist jederzeit zum Monatsanfang möglich.

Technische Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem im Haus, um alle 15 Minuten die PV-Daten erfassen und automatisch online an den Direktvermarkter und Netzbetreiber übertragen zu können. Für den Einbau des Smart Meters ist der jeweilige Messstellenbetreiber verantwortlich. Seit 2025 gilt: Für PV-Anlagen über 7 Kilowatt installierter Leistung ist ein Smart Meter Pflicht.

Im Mai 2024 ist für kleinere PV-Anlagen die Anforderung zur Fernsteuerbarkeit durch den Direktvermarkter entfallen. Ebenso gibt es keine Pflicht mehr zum Abruf von Ist-Einspeisedaten. Bei einer Leistung über 25 kW müssen sich PV-Anlagen in der Direktvermarktung allerdings fernsteuern lassen. Der Hintergrund: Bei einem Überangebot an PV-Strom muss die Menge der eingespeisten Energie vorübergehend regulierbar sein, um die Netzstabilität zu gewährleisten.

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Was bringt die Direktvermarktung?

Das kommt einerseits auf die Leistung der PV-Anlage an und darauf, wie viel des Solarertrags man verkaufen möchte. Andererseits hängt es von Angebot und Nachfrage an der Strombörse ab. Wesentlicher Unterschied: Bei der geförderten Direktvermarktung sind die Mindesterlöse über die Marktprämie absichert. Privathaushalte, bei denen die EEG-Einspeisevergütung ausgelaufen ist, tragen bei der sonstigen Direktvermarktung dagegen das Risiko schwankender Marktpreise.

Der für die Direktvermarktung von PV-Strom maßgebliche Marktwert Solar bewegt sich monatlich nach oben oder unten. Lag er im August 2022 noch bei 39,91 ct/kWh, waren es im August 2023 nur noch 7,53 ct/kWh. Vergangenes Jahr sind die durchschnittlichen Monatswerte weiter gesunken – tiefster Stand waren 3,16 ct/kWh. Das liegt unter anderem an PV-Stromüberschüssen im Markt.

Nach einer Preisexplosion während der Energiekrise vor drei Jahren bringt die Direktvermarktung ohne EEG-Marktprämie also derzeit weniger Geld als die gedeckelte Einspeisevergütung von PV-Strom. Zum Vergleich: Der für die nächsten 20 Jahre garantierte Fördersatz für die Teileinspeisung bei PV-Anlagen bis 10 kW Leistung, die bis zum 31. Juli 2025 in Betrieb gehen, liegt bei 7,94 ct/kWh.

Was kostet die Direktvermarktung?

Solarpanele auf dem Dach eines Einfamilienhauses
Ob sich die Direktvermarktung von PV-Strom rechnet, hängt auch von den Fixkosten ab© iStock.com/Max Labeille

Die Provision für die Dienstleistungen des Direktvermarkters orientiert sich entweder an der vermarkteten Solarstrommenge oder es fällt eine Vermarktungspauschale an. Es gibt variable und fixe Kosten, die je nach Aufwand unterschiedlich hoch sein können. PV-Anlagenbetreiber sollten mit mindestens 50 Euro im Monat rechnen. Hinzu kommt bei manchen Anbietern eine einmalige Einrichtungsgebühr von rund 200 Euro. Ein genauer Blick in die Konditionen ist ratsam.

Wer sich einen Smart Meter freiwillig einbauen lässt, muss dafür bezahlen. Die gesetzliche Preisobergrenze in diesen Fällen liegt bei einmalig 100 Euro. Wer zur Installation verpflichtet ist, zahlt nichts. Je nach Größe der PV-Anlage fallen für den Betrieb des intelligenten Messsystems in den Haushalten mit Ausstattungspflicht laufenden Kosten von 50 bis 140 Euro im Jahr an. Hinzu kommt eine Steuerungseinrichtung am Netzanschluss, die jährlich mit bis zu 50 Euro kostet.

Wann lohnt sich eine Direktvermarktung?

Attraktiv ist die geförderte Direktvermarktung vor allem für größere Solaranlagen, die nur die aktuell niedrigen Einspeisevergütungssätze erhalten würden. Zudem sollten die PV-Besitzer in der Regel mehr als die Hälfte ihres erzeugten Stroms verkaufen können, damit sich die anfänglichen und laufenden Kosten der Direktvermarktung in einem angemessenen Zeitraum wieder einspielen.

Bei Mehrerlös ab 3 bis 4 Cent pro kWh sinnvoll

Damit sich der Umstieg lohnt, sollte der Erlös aus dem direkt vermarkteten PV-Strom im längerfristigen Mittel mindestens 3 bis 4 Cent pro kWh über dem jeweiligen Einspeisetarif liegen, rät zum Beispiel der Direktvermarkter Lumenaza.

Dank der Marktprämie haben Haushalte mit PV-Anlage und Anspruch auf EEG-Förderung bei der Direktvermarktung keine Verluste zu befürchten und profitieren, wenn an die Strombörsenpreise wieder steigen. Doch derzeit befindet sich der Marktwert Solar auf dem niedrigsten Stand seit drei Jahren. Mehr als die Einnahmen in Höhe der fixen Einspeisevergütung sind deshalb nicht drin.

PV-Anlagen, die schon einige Jahre in Betrieb sind und noch eine höhere Einspeisevergütung erhalten, können durch die Direktvermarktung des Solarstroms derzeit keine Mehrerlöse erzielen.

Wenn die EEG-Förderung nach 20 Jahren endet, dürfen Altanlagen ihren Strom noch bis Ende 2032 weiter ins Netz einspeisen. Anstelle eines festen Betrags erhalten deren Betreiber eine Vergütung nach dem Jahres­markt­wert Solar (höchs­tens 10 Cent pro Kilowatt­stunde). Davon gehen bloß die Vermarktungskosten des Netzbetreibers ab. Das lohnt sich eher als die sonstige Direktvermarktung.

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    Welche Anbieter gibt es?

    Für Haushalte mit kleinen PV-Anlagen in der Größenordnung von 5 bis 50 kW war es lange Zeit schwierig, überhaupt einen Direktvermarkter zu finden. Dies ändert sich nach und nach. Einige wenige Unternehmen bieten Direktvermarktung mittlerweile auch für private Solaranlagen an. Mal liegt die Grenze bei 35 kWp, mal bei 25 kWp, anderswo gibt es bereits gar keine mehr.

    Von namhaften, überregionalen Energieversorgern über Stadtwerke bis hin zu weniger bekannten Großhändlern oder Energie-as-a-Service-Plattformen sind einige Firmen in der Direktvermarktung aktiv. Fast alle erstellen kostenlos Angebote, einige bieten auch Online-Beispielrechner an. Diese Möglichkeiten sollten Sie nutzen, um die unterschiedlichen Konditionen zu prüfen und vergleichen.