Mit dem Motorrad durch Italien: Diese Regeln gelten

Ein Motorradfahrer mit Sozius fährt am Gardasee vorbei
Welche Regeln beim Motorradfahren in Italien beachtet werden müssen© Shutterstock/Arcansel

Mit dem Motorrad in Italien unterwegs: Die ADAC Juristinnen und Juristen haben die wichtigsten Verkehrsregeln, drohende Bußgelder und wissenswerte Besonderheiten zusammengestellt.

  • Besondere Regeln für Motorradfahrer auf Autobahnen

  • Beifahrer sind nicht in jedem Fall erlaubt

  • Ausländische Motorräder dürfen Anhänger ziehen

Welche Tempolimits gelten in Italien?

Kleinkrafträder dürfen nicht schneller fahren, als es die für sie technisch höchstzulässige Geschwindigkeit zulässt, also 45 km/h.

Motorräder dürfen innerorts maximal 50 km/h und außerorts 90 km/h fahren. Das Tempolimit auf Schnellstraßen liegt bei 110 km/h auf Autobahnen bei 130 km/h (bzw. 150 km/h auf dreispurigen Autobahnen, wenn die Beschilderung dies erlaubt).

Bei Regen oder Schneefall, darf auf Autobahnen höchstens 110 km/h und auf Schnellstraßen 90 km/h gefahren werden, bei Nebel allerdings nur 50 km/h.

Geblitzt - welche Strafe droht?

Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhält und geblitzt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. In der Regel werden Verstöße auf allen Straßen gleich sanktioniert. Einen ersten Überblick über drohende Strafen gibt ein Auszug aus dem italienischen Bußgeldkatalog.

Geschwindigkeitsüberschreitungen für alle Straßen (innerorts, außerorts)Bußgeld

bis 10 km/h zu schnell

ab 42 €

11 - 40 km/h zu schnell

ab 173 €

über 40 km/h zu schnell

ab 543 €

über 60 km/h zu schnell

ab 845 €

Stand: 4/2025

Lesen Sie weitere Informationen zum italienischen Bußgeldverfahren

Hier finden Sie außerdem den ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland

Autobahnen: Was ist zu beachten?

Auf Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur Motorräder mit einem Hubraum von mindestens 120 cm³ fahren. Der Fahrer muss zudem mindestens 18 Jahre alt sein. Motorräder mit Beiwagen dürfen erst ab einem Hubraum von mindestens 250 cm³ und einer Leistung von 15 kW auf diese Straßen.

Was gilt für Ladung?

Auf Motor- und Kleinkrafträdern dürfen Gegenstände befördert werden, wenn diese ordnungsgemäß gesichert sind und die Fahrzeugumrisse um nicht mehr als 50 cm überragen.

Besondere Regeln für Helme!

Alle Fahrer und Beifahrer von Motorrädern und Kleinkrafträdern (auch Motorrollern) müssen einen Schutzhelm tragen. Verstöße gegen die Helmpflicht – hierzu zählt insbesondere auch die Verwendung nicht entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 gebauter, geprüfter, genehmigter und gekennzeichneter Helme – werden mit hohen Geldbußen geahndet.

Zusätzlich zur Geldbuße kann das Kraftrad für einen Zeitraum von 60 Tagen beschlagnahmt werden; bei einem erneuten Helmpflichtverstoß innerhalb von zwei Jahren erfolgt eine 90-tägige Einziehung. Das Fahrzeug bleibt während dieser Zeit in der Obhut des Fahrers. Er kann einen Ort in Italien bestimmen, an dem das Fahrzeug abgestellt wird. Für den Helmpflichtverstoß eines minderjährigen Beifahrers haftet der Fahrer.

Darf ein Sozius mitfahren?

Mit dem Motorroller durch Rom am Kolosseum vorbei
Auf dem Motorrad oder Roller darf in Italien eine Sozia oder ein Sozius mitfahren© iStock.com/piola666

Auf einem Kleinkraftrad darf außer dem Fahrer nur dann ein Beifahrer mitgenommen werden, wenn in der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) ein Beifahrersitz eingetragen und der Fahrer mindestens 16 Jahre alt ist.

Auf Motorrädern darf ein Sozius mitfahren, wenn das Fahrzeug für das Fahren mit Sozius geeignet und entsprechend ausgestattet ist (z.B. mit einer Sitzgelegenheit für den Beifahrer).

Weitere Informationen zum Fahren mit Sozius

Was gilt für Kinder?

Auf Motorrädern und Kleinkrafträdern dürfen Kinder als Sozius mitfahren, wenn sie mindestens fünf Jahre alt sind und selbstständig und sicher auf dem Beifahrersitz sitzen können.

Lesen Sie mehr zu Kindern als Motorrad-Beifahrer.

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Beiwagen, Anhänger: Was gilt?

Motorräder mit Beiwagen (motocicli con carrozzetta laterale) sind zugelassen.

Kleinkraft- und Motorräder dürfen nach der italienischen Straßenverkehrsordnung zwar grundsätzlich keine Anhänger ziehen. Dies gilt jedoch nicht für im EU-Ausland zugelassene Motorräder mit Anhänger. Nach einer offiziellen Verlautbarung des zuständigen italienischen Ministeriums werden ausländische Motorradgespanne nicht beanstandet.