Erste Hilfe bei Motorradunfällen

Erstversorgung nach einem Motorradunfall
Erste Hilfe leisten und Leben retten© Peter Neusser, Munich, Germany

Es ist für viele eine missliche Situation: Als Erster am Unfallort zu sein und dort einen schwer verletzten Motorradfahrer vorzufinden. Weit und breit ist niemand zu sehen und Ihr Erste Hilfe-Kurs ist lange her. Trotzdem: Zögern Sie nicht, helfen Sie! So leisten Sie Schritt für Schritt Erste Hilfe bei einem Motorradunfall.

Wenn das Unfallopfer den Helm nicht selbst abnimmt

1. Schritt nach einem Motorradunfall: Überprüfen Sie, ob das Unfallopfer auf Ansprache reagiert
1. Schritt: Überprüfen Sie, ob das Unfallopfer auf Ansprache reagiert © ADAC/Peter Neusser

"Ein Motorradfahrer, der nach dem Unfall seinen Helm noch auf hat, dem geht es nicht gut", sagt Dirk Lampl von "ADAC gelbhilft", dem Ausbildungsunternehmen für Erste Hilfe. Wer einen Motorradunfall unbeschadet überstanden hat, wird in aller Regel den Helm von selbst abnehmen. Sitzt der Helm noch auf dem Kopf, besteht vermutlich zumindest ein Schock und damit die Gefahr, dass der Betroffene kollabiert.

Liegt der Motorradfahrer bereits am Boden, gilt folgende Vorgehensweise: Klappen Sie das Visier hoch, sprechen Sie ihn an und rütteln Sie leicht an beiden Schultern des Verletzten. Kommt keine Reaktion, schreien Sie laut um Hilfe, um Menschen in der Umgebung aufmerksam zu machen. Dann beginnen Sie mit der Helm-Abnahme.

"Alles, was bunt ist, benutzen"

Helm richtig abnehmen nach einem Motorradunfall
2. Schritt: Lösen Sie alle beweglichen Teile des Helms© ADAC/Peter Neusser

Versuchen Sie, im Helm möglichst viel Platz zu schaffen. Entfernen Sie alle Schals, Halstücher, o.ä., die sich problemlos lösen lassen. Öffnen Sie den Verschluss am Kinnriemen. Wenn es sich um einen Klapphelm handelt, kippen Sie die Kinnpartie nach oben. Entfernen sie bei Integralhelmen den Kinnschutz; bei einigen neueren Modellen (siehe unten) lassen sich auch die Wangenpolster an beiden Seiten des Helms entfernen.

Meistens sind Punkte, an denen sich etwas öffnen oder herausnehmen lässt, rot oder gelb markiert. Daher gilt: "Alles, was bunt ist, benutzen", sagt Dirk Lampl. Stellen Sie den Helm anschließend möglichst gerade auf, also im 90-Grad-Winkel zum Boden, damit die Öffnung möglichst weit und der Kopf des Verletzten gerade ist.

So nehmen Sie den Helm schonend ab

3. Schritt nach einem Motorradunfall: Versuchen Sie den Helm vorsichtig (!!!) vom Kopf abzuziehen
3. Schritt: Versuchen Sie den Helm vorsichtig (!!!) vom Kopf abzuziehen© ADAC/Peter Neusser

Idealerweise sind Sie spätestens jetzt zu zweit, notfalls versuchen Sie aber auch alleine, den Helm möglichst schonend abzuziehen. In diesem Fall knien Sie sich ans Kopfende und ziehen den Helm vorsichtig so weit in Ihre Richtung ab, bis Sie mit einer Hand den Hinterkopf des Verunfallten abstützen können. Ziehen Sie dann den Helm ganz ab und legen Sie den Kopf des Motorradfahrers vorsichtig ab.

Wenn Sie aber Hilfe haben, gehen Sie zu zweit vor. Ein Helfer kniet sich hinter den Kopf des Unfallopfers – sorgt für den nötigen Freiraum. Hat das Unfallopfer noch eine Brille auf, nimmt er sie ihm ab, dann spreizt er den Helm mit beiden Händen an den Seiten links und rechts des Unterkiefers so weit wie möglich auseinander und beginnt langsam, den Helm nach oben zu sich hin vom Kopf zu ziehen.

Im Idealfall zu zweit helfen

4. Schritt nach einem Motorradunfall: Stabilisieren Sie den Kopf des Motorradfahrers
4. Schritt: Stabilisieren Sie den Kopf des Motorradfahrers© ADAC/Peter Neusser

Der andere Helfer kniet seitlich zu dem verletzten Motorradfahrer. Er folgt mit beiden Händen am Unterkiefer entlang und rückt in gleichem Tempo nach, in dem der andere Helfer den Helm nach oben zieht. Am Ende des Unterkiefers angekommen, sollten die Daumen dann oberhalb der Ohren liegen, die anderen vier Finger jeder Hand stützen unterhalb den Hinterkopf.

Überprüfen Sie, ob der Motorradfahrer atmet

5. Schritt nach einem Motorradunfall: Entfernen Sie Halstücher etc. die die Atmung behindern könnten
5. Schritt: Entfernen Sie Halstücher etc., die die Atmung behindern könnten© ADAC/Peter Neusser

Wenn der zweite Helfer den Helm vollständig entfernt hat, legen Sie den Kopf vorsichtig ab. Einer der Helfer kann nun den Notruf an die Rettungskräfte absetzen. Der andere kontrolliert die Atmung des Betroffenen. Überstrecken Sie dazu dessen Hals leicht. Dann beugen Sie sich mit dem Ohr dicht über Nase und Mund des Motorradfahrers – mit Blickrichtung Brustkorb. Überprüfen Sie gleichzeitig, ob Sie sehen können, wie sich der Brustkorb hebt und senkt, ob Sie Atemgeräusche hören und ob Sie einen Luftzug von der Atmung auf der Wange spüren. Falls ja, bringen Sie den Verletzten in die Seitenlage. Wenn nicht, beginnen Sie mit Wiederbelebungsmaßnahmen.

ADAC Notfallpass: Hilfe im Ernstfall

Generelle Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand helfen den Rettungskräften bei einem Notfall. Im ADAC Notfallpass können alle relevanten Notfalldaten hinterlegt und zentral in der Wallet-App des Smartphones oder der Smartwatch gespeichert werden:

  • Vorerkrankungen

  • Medikamenten-Allergien

  • Medikationen

  • Blutgruppe

  • Kontaktpersonen (Angehörige, Notfallkontakte, Haus- und Fachärzte)

  • Informationen zu einer Schwangerschaft

  • Informationen zu Implantaten (z. B. Herzschrittmacher)

  • Informationen zu Organspendeausweis, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht

Im ADAC Notfallpass liegen diese Daten sicher verschlüsselt, damit sie bei einem Verlust von Smartphone oder Smartwatch nicht in falsche Hände gelangen. Der Notfallpass kann in die Rettungskette integriert werden. Im Notfall kann er von den Rettungskräften gescannt und ausgelesen werden. Im Zuge einer Weiterbehandlung im Krankenhaus können die Daten der entsprechenden Klinik zur Verfügung gestellt werden.

Motorradhelm mit herausnehmbaren Polstern

Durch herausnehmbare Wangenpolster lässt sich der Helm leichter abnehmen© ADAC/Peter Neusser

Einige Helm-Modelle wie zum Beispiel der HJC RPHA 11 Carbon sind mit herausnehmbaren Wangenpolstern ausgestattet. Diese können die Helm-Abnahme bei einem verletzten Motorradfahrer deutlich erleichtern, weil ohne die Polster links und rechts am Kopf jeweils etwa zwei Zentimeter mehr Platz zur Verfügung stehen, um in den Helm zu greifen und ihn dem Verunfallten abzunehmen.

Um das Wangenpolster herauszunehmen, entfernen Sie am besten zunächst den Kinnschutz im Helm. In aller Regel haben abtrennbare Wangenpolster eine kleine Lasche an der Vorderseite. Fahren Sie mit dem Zeigefinger hinein und ziehen sie kräftig an. Der Widerstand ist einigermaßen hoch, da das Wangenpolster ja im Alltagsgebrauch gut sitzen und sich nicht ständig von selbst lösen soll. Halten Sie deshalb mit der anderen Hand den Helm fest, damit Sie nicht zu sehr an dem Verletzten herumreißen. Wenn ein Wangenpolster entfernt ist, wiederholen Sie den Vorgang auch auf der anderen Seite.

Recht und Versicherung bei Erster Hilfe

Muss man befürchten, für Fehler und Schäden bei der Ersten Hilfe haften zu müssen? ADAC Clubjuristen geben Auskunft:

Niemand muss für fehlerhafte Erste Hilfe haften, sofern er in guter Absicht versucht zu helfen. Kommt es zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder gar zum Tod des verletzten Menschen, macht sich eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer grundsätzlich nicht strafbar, wenn die Hilfeleistung mit der gebotenen Sorgfalt, d.h. persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten und den Umständen entsprechend, durchgeführt wurde.

Das Fehlen von Wissen und Erste-Hilfe-Praktiken kann ihm oder ihr grundsätzlich nicht angelastet werden. Zum Schadensersatz herangezogen werden kann nur, wer grob fahrlässig oder vorsätzlich schädigend gehandelt hat.

Unterlassene Hilfe ist strafbar. Nach § 323c des Strafgesetzbuchs (StGB) droht eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Niemand muss sich selbst in Gefahr bringen. Aber das Absichern der Unfallstelle sowie das Absetzen des Notrufs ist in der Regel für jedermann zumutbar.

Ersthelfer sind unfallversichert, wenn sie sich bei der Hilfeleistung verletzen. Sie bekommen Sachschäden ersetzt, wenn dabei ihr Eigentum beschädigt wird – etwa die Uhr, das Handy oder die Kleidung. Voraussetzung ist, dass die Durchführung der Erste-Hilfe-Maßnahmen dem Interesse und dem wirklichen oder mutmaßlichen (z.B. bei bewusstlosen Personen) Willen der oder des Verletzten entspricht.

Je nach Gegebenheiten kann die Erste Hilfe leistende Person ihre Schadensersatzansprüche (Körperschaden, Sachschaden) aber nicht nur bei der oder dem Verletzten, sondern auch direkt bei dem zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger geltend machen. Denn jeder Ersthelfer steht während der Hilfeleistung automatisch kraft Gesetzes unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

ADAC gelbhilft: So unterstützt Sie der Club

Der ADAC hat sich schon immer der Hilfe für Verkehrsteilnehmer in Not verschrieben. Seit 1970 hat der Club auch die medizinische Notfallhilfe zunehmend ausgebaut. Die ADAC Luftrettung wurde eingerichtet, wenig später auch der Ambulanzdienst, und 2011 kam ADAC gelbhilft hinzu. Engagierte Ausbilder wie Dirk Lampl bieten kompetent und praxisnah Erste-Hilfe-Kurse mit unterschiedlichen Schwerpunkten für verschiedene Gruppen an, zum Beispiel für Unternehmen, Schulklassen, Kindergärten, Fahrschulen und Privatpersonen. Das Angebot reicht von klassischen Erste-Hilfe-Kursen über einen Safety-Day für Unternehmen und Basis-Notfalltrainings für Arztpraxen bis hin zu Fortbildungen für Erste-Hilfe-Ausbilder. Eine Übersicht über die Arbeit von ADAC gelbhilft sowie die Kursangebote und -termine finden Sie unter adac-gelbhilft.de

Motorrad und Roller: Neuheiten, Tests, Fahrberichte

Text: Fabian Herrmann

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