Organspende – was gilt in Europa?

Skifahren in Österreich, Surfen in Spanien, Kurztrip nach Budapest – wer denkt dabei an Organspende? Dabei sollten Sie wissen: In vielen europäischen Ländern wird man automatisch Organspender, wenn man nichts anderes geregelt hat. Die wichtigsten Infos.
Das gilt in Deutschland: Organspende nur mit Einwilligung
Verstirbt jemand im Ausland, gilt die ausländische Regelung
Organspende ja oder nein: In jedem Fall schriftlich regeln
Was gilt in Deutschland?
In Deutschland gilt die sogenannte Entscheidungslösung. Das heißt: Organe oder Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Stellvertretend können die nächsten Angehörigen nach dem Tod der Person ihre Zustimmung geben, wenn der oder die Verstorbene zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen oder dokumentiert hat.
Deutsches Organspende-Register
Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren können sich im Deutschen Organspende-Register eintragen. Wie der Organspendeausweis in Papierform dokumentiert der digitale Eintrag die persönliche Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende. Er kann jederzeit gelöscht oder geändert werden.
Für die freiwillige kostenlose Anmeldung ist ein Ausweis mit Online-Funktion (eID) nötig. Bis Ende September soll es einen erweiterten Zugang mit persönlicher Gesundheits-ID über die Apps der Krankenkassen geben.
Für maximale Klarheit sollten man die Bereitschaft zur Spende zusätzlich schriftlich festlegen (zum Beispiel mit einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung). Wichtig: Die Angaben sollten sich nicht widersprechen. Es gilt immer die zuletzt abgegebene Erklärung.
Die Einwilligung in eine Organentnahme und die Übertragung der Entscheidung auf eine Vertrauensperson können ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erklärt werden. Hier gibt es also ein Mindestalter.
Der Widerspruch gegen eine Organspende kann schon ab dem vollendeten 14. Lebensjahr geregelt werden. Ein Höchstalter, bis zu dem eine Organspende möglich ist, gibt es nicht.
Organspende Ausland: Was gilt in Europa?
In den europäischen Ländern ist die Organspende unterschiedlich geregelt. Verstirbt jemand im Ausland, gilt grundsätzlich die Regelung des jeweiligen Landes.
Die Karte liefert einen unverbindlichen Überblick. Details zu den Regelungen bekommen Sie über die Auslandsvertretung des entsprechenden Landes.
Was die Regelungen bedeuten
Widerspruchsregelung: Die verstorbene Person wird zum Organspender, wenn sie einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht der Angehörigen: Die Hinterbliebenen der verstorbenen Person können die Organentnahme ablehnen.
Hinweis: In der Schweiz hat sich das Volk in einem Referendum für die Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. Die neue Regelung gilt frühestens ab 2024.
Erweiterte Zustimmungsregelung: Die verstorbene Person muss zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Zustimmung vor, entscheiden die Hinterbliebenen über die Entnahme.
Notstandsregelung: Eine Organentnahme ist im Notstand auch zulässig, wenn ein Widerspruch vorliegt.
Organspendeausweis immer mitnehmen
Egal, ob Sie sich für oder gegen eine Organspende entscheiden: Sie sollten immer einen Organspendeausweis dabeihaben. Nur so können Angehörige, Ärztinnen und Ärzte sehen, welche Entscheidung Sie für sich getroffen haben.
Sie können sowohl die Einwilligung in als auch den Widerspruch gegen eine Organspende mit einem Organspendeausweis unmissverständlich regeln.
Auch im Ausland ist es sinnvoll, eine ausdrückliche schriftliche Erklärung zu Ihrem Willen dabeizuhaben. Nur so können Sie sicher sein, dass im Fall der Fälle keine Organe entnommen werden können, falls Sie das für sich nicht möchten.
Den Organspendeausweis gibt es in vielen verschiedenen Sprachen.