Organspende – was gilt in Europa?

In manchen Ländern wird man bei einem tödlichen Unfall automatisch Organspender
In manchen Ländern wird man bei einem tödlichen Unfall automatisch Organspender© imago images/photothek

Skifahren in Österreich, Surfen in Spanien, mit dem Auto nach Budapest – kaum jemand denkt dabei an schlimme Unfälle oder Organspende. Dabei sollten Sie wissen: In vielen europäischen Ländern werden Sie automatisch zum Organspender, wenn Sie nichts anderes festgelegt haben. Die wichtigsten Infos.

  • Das gilt in Deutschland: Organspende nur mit Einwilligung

  • Verstirbt jemand im Ausland, gilt die ausländische Regelung

  • Organspende ja oder nein: In jedem Fall schriftlich regeln

Organspende – Transplantationsgesetz zum 1.3.2022 geändert

In Deutschland gilt weiter die Entscheidungslösung. Egal, ob Sie sich für oder gegen eine Organspende entscheiden, Sie sollten dies schriftlich, z.B. mit einem Organspendeausweis*, festhalten.

Das ist neu: Es wird ein deutschlandweites Online-Register eingerichtet, in das man seine Entscheidung für oder gegen eine Organspende freiwillig eintragen kann. Außerdem soll die Aufklärung über die Organspende verbessert werden. Dazu geben Ausweisstellen und Arztpraxen fundierte Informationen zu diesem Thema an die Bürgerinnen und Bürger aus. Das Gleiche erfolgt im Rahmen von Erste-Hilfe-Kursen.

Was gilt in Deutschland?

In Deutschland ist die sogenannte Entscheidungslösung gültig. Das heißt: Organe oder Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat. Stellvertretend können die nächsten Angehörigen nach dem Tod der Person ihre Zustimmung geben, wenn der oder die Verstorbene zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen oder dokumentiert hat.

Mehr Informationen zur Organspende* finden Sie hier.

Ab welchem Alter ist eine Entscheidung möglich?

Die Einwilligung in eine Organentnahme und die Übertragung der Entscheidung auf eine Vertrauensperson können ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erklärt werden. Hier gibt es also ein Mindestalter.

Der Widerspruch gegen eine Organspende kann schon ab dem vollendeten 14. Lebensjahr geregelt werden.

Ein Höchstalter, bis zu dem eine Organspende möglich ist, gibt es nicht.

Was gilt in anderen europäischen Ländern?

In Europa ist die Organspende unterschiedlich geregelt. Verstirbt jemand im Ausland, gilt grundsätzlich die Regelung des jeweiligen Landes.

Die Karte liefert einen unverbindlichen Überblick. Details zu den Regelungen in den einzelnen Ländern bekommen Sie hier* oder über die Auslandsvertretung des entsprechenden Landes.

Was die Regelungen bedeuten

Widerspruchsregelung: Die verstorbene Person wird zum Organspender, wenn sie einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht der Angehörigen: Die Hinterbliebenen der verstorbenen Person können die Organentnahme ablehnen.

Hinweis: In der Schweiz hat sich das Volk in einem Referendum für die Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. Die neue Regelung gilt frühestens ab 2024.

Erweiterte Zustimmungsregelung: Die verstorbene Person muss zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Zustimmung vor, entscheiden die Hinterbliebenen über die Entnahme.

Notstandsregelung: Eine Organentnahme ist im Notstand auch zulässig, wenn ein Widerspruch vorliegt.

Organspendeausweis immer mitnehmen

Egal, ob Sie sich für oder gegen eine Organspende entscheiden: Sie sollten immer einen Organspendeausweis dabeihaben, damit Angehörige und Ärztinnen und Ärzte im Fall der Fälle sehen können, welche Entscheidung Sie für sich getroffen haben.

Sie können sowohl die Einwilligung in als auch den Widerspruch gegen eine Organspende mit einem Organspendeausweis* unmissverständlich regeln.

Auch im Ausland ist es sinnvoll, eine ausdrückliche schriftliche Erklärung zu Ihrem Willen dabeizuhaben. Nur so können Sie sicher sein, dass im Fall der Fälle keine Organe entnommen werden können, falls Sie das für sich nicht möchten. Den Organspendeausweis gibt es in vielen verschiedenen Sprachen*.

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Angela Baumgarten
Angela Baumgarten
Fach-Autorin
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Ellen Stamer
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