Fahrradgadgets für sicheres Radfahren

Gadgets für Radfahrer gibt es inzwischen wie Sand am Meer, die Anzahl neuer Produkte und Innovationen wächst. Doch nicht jedes Fahrradzubehör ist sinnvoll oder erlaubt.
Der ADAC hat Helme getestet
Welche Beleuchtung ist sinnvoll und erlaubt?
Gadgets, die das Fahrrad vor Diebstahl schützen
Fahrradhelm
Der Fahrradhelm ist das wichtigste Gadget überhaupt – es gibt zahlreiche Produkte auf dem Markt und viele Neuentwicklungen. Das Tragen eines Helms kann Kopfverletzungen vermindern und hat zudem auch eine Vorbildfunktion.
Worauf Verbraucher achten sollten:
Der Helm muss auf die individuelle Kopfgröße angepasst werden können und über einen leicht zu bedienenden Verschluss verfügen
Beim Kauf sollte auf helle Farben geachtet werden – das verbessert die Sichtbarkeit und sorgt für geringere Aufheizung bei direkter Sonneneinstrahlung
Der ADAC hat 2017 15 Modelle geprüft und festgestellt, dass es auch für wenig Geld gute Helme gibt. Auch Helme für Skater und BMX-Fahrer hat der ADAC unter die Lupe genommen.
Was das Thema Sicherheit angeht, haben sich die Erfinder in den letzten Jahren vieles einfallen lassen. Zu den Neuentwicklungen zählen unter anderem Helme mit Airbag wie der von dem schwedischen Erfinder Hövding*. Bei einem Unfall oder Sturz bläst er sich laut Hersteller innerhalb einer Zehntelsekunde auf. Ansonsten sitzt der Hövding wie ein Kragen um den Hals und stört beim Fahren kaum. Bei einem Unfall schützt er nicht nur den Kopf, sondern auch Hals und Nacken.
Airbag-Weste für Fahrradfahrer

Airbags gibt es aber auch in Westen als Schutz für den Oberkörper des Radfahrers. Zum Beispiel die Airbag-Weste B‘Safe der Marke Helite. Bei Unfällen soll sich das Luftkissen der Weste blitzschnell aufblasen.
Beleuchtung für Rad und Körper
Mit verschiedensten Lichtern und Lampen versuchen Radler, auf sich aufmerksam zu machen. Beispielsweise gibt es Bremslichter für Fahrräder, die stärker aufleuchten, wenn man bremst. Oder Laser-Rücklichter, um Drängler auf Abstand zu halten. Nicht alle sind erlaubt: Im Juni 2017 wurden die Vorschriften zu den "Lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern" in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) aktualisiert.

Gesetzlich vorgeschrieben sind seitdem ein Frontscheinwerfer mit weißem Reflektor, ein Rücklicht und ein roter Rückstrahler, umlaufende Reflektorstreifen an Vorder- und Hinterreifen oder gelbe Reflektoren in Vorder- und Hinterrad oder reflektierende Speichensticks in allen Speichen sowie je zwei gelbe Reflektoren an den Pedalen.
Batteriebetriebene Lichtanlagen dürfen inzwischen an allen Fahrrädern verwendet werden. Aber Vorsicht beim Kauf: Alle am Rad angebrachten Leuchtmittel benötigen eine Prüfnummer. Diese besteht aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben "K" und einer Ziffernfolge.
Grundsätzlich gilt: Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsgemäß und fest angebracht sein. Sie dürfen sich nicht unabsichtlich verstellen lassen und müssen ständig einsatzbereit sein. Außerdem dürfen sie nicht verdeckt sein. Scheinwerfer, Leuchten und deren Energiequelle können sich abnehmen lassen, müssen jedoch während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sicht schlecht ist, angebracht sein.
Achtung: Übrige Verkehrsteilnehmer dürfen nicht geblendet werden. Und: Alle Scheinwerfer und Rücklichter, die blinken, sind nicht zulässig.
Der ADAC hat LED-Fahrradleuchten getestet: Hier finden Sie alle Testergebnisse im Detail.
Für Zusatzleuchten, die am Körper getragen werden, gibt es keine Einschränkungen, solange sie andere Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigen. Dazu zählen Handschuhe mit Blinkerfunktion, Handgelenkleuchten oder auch blinkende Leuchten im Helm. Ein No-Go sind helle Stirnlampen, die entgegenkommende Verkehrsteilnehmer blenden.
Fahrradblinker

Bei mehrspurigen Fahrrädern wie Lastenräder sind seit 1. Juni 2017 Fahrradblinker gesetzlich erlaubt. Beim Abbiegen benutzt der normale Radfahrer den Arm – bei Tageslicht kein Problem, aber im Dunkeln sind Handzeichen nicht sonderlich effektiv. Abhilfe schafft ein Fahrradblinker. Die Leuchten lassen sich links und rechts am Lenker befestigen. Mit einem kurzen Tipp wird der Blinker aktiviert, ein weiteres Tippen stellt ihn wieder aus.
Wichtig aber: Trotz Blinker muss beim Radfahren auch weiterhin der Schulterblick vor dem Abbiegen erfolgen. Bei einspurigen Fahrrädern sind die Fahrradblinker auch weiterhin verboten.
Fahrrad-Universalhalterung am Lenker
Gängige oder im Fachhandel erhältliche Fahrrad-Universalhalterungen für den Lenker sind prinzipiell erlaubt. Aber: Egal ob Mobiltelefon, Tablet, E-Book, Navigationsgerät oder iPod – derartige elektronische Geräte dürfen beim Radfahren nur sehr eingeschränkt genutzt werden. Vollkommen tabu ist das Halten und gleichzeitige Benutzen der Geräte während der Fahrt.
Anders verhält es sich, wenn man das Gerät zur Bedienung nicht in die Hand nehmen muss. Aber auch dann darf der Blick des Fahrers nur kurz auf dem Gerät verweilen, soweit es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse zulassen. Steht das Fahrrad, darf man die genannten Geräte wie gewohnt nutzen.
Empfehlenswert sind Halterungen, bei denen nicht nur die Handhabung einfach ist, sondern die auch sicher verbaut sind und das Gerät vor Witterungseinflüssen schützen. Es muss gewährleistet sein, dass sie während der Fahrt nicht abfallen können oder die Gerätefunktion darunter leidet.
Fahrradtasche

Fahrradtaschen sind grundsätzlich erlaubt. Dazu zählen Taschensysteme, die in Form eines umgekehrten U über den Fahrradgepäckträger gelegt und dann mit Schnallen oder Ähnlichem fixiert werden. Heute ebenfalls weit verbreitet sind Einzeltaschen, die mit verschiedenen Klickmechanismen links oder rechts am Gepäckträger befestigt und leicht wieder abgenommen werden können. Eine weitere Form sind Lenkertaschen.
Beim Kauf sollte man unbedingt darauf achten, dass sie in ihrer Form und Befestigung stabil sind und über reflektierendes Material verfügen. Bei Billigprodukten besteht die Gefahr, dass sie sich bei Erschütterungen in den Speichen verfangen oder vom Fahrrad fallen können. Fahrradtaschen dürfen die Lichter und Reflektoren nicht überdecken und sollten beim Pedaltreten nicht stören.
ADAC Trips App oder Navigationsgerät

Wer unterwegs nicht ständig anhalten will, um auf der Landkarte nach der Route zu gucken, ist beispielsweise mit der ADAC Trips App gut beraten. Mit ihr lassen sich Fahrradtouren einfach und komfortabel planen.
Aber auch einfache Navigationsgeräte für Fahrräder sind auf dem Vormarsch. Inzwischen gibt es eine beachtliche Auswahl an Modellen in allen Preisklassen.
Dashcam

Dashcams für Fahrradfahrer, die während der Fahrt alles aufzeichnen, werden ebenfalls immer beliebter. Viele erhoffen sich dadurch eine Verbesserung der Beweisführung im Fall eines Unfalls oder möchten verkehrswidriges Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer zur Anzeige bringen.
Die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen vor Gericht ist in Deutschland umstritten und nur in engen Grenzen erlaubt. Dabei ist es unerheblich, ob die Kamera in einem Auto oder an einem Fahrrad befestigt ist. Besondere Vorschriften, wie und wo eine Dashcam am Fahrrad angebracht werden muss, gibt es nicht. Es ist aber sicherzustellen, dass die Kamera stabil sitzt (dies gilt auch bei einer Befestigung am Helm) und zudem die Sicht nicht beeinträchtigt.
Ebenfalls wichtig: Die Dashcam fürs Fahrrad muss wasserdicht sein. Und da kaum ein Fahrrad einen Stromanschluss hat, sollte das ausgewählte Modell akkubetrieben sein.
Gadget zur Diebstahlsicherung

Auf dem Markt gibt es inzwischen auch immer mehr Zubehör für das "vernetzte Fahrrad", wie z.B. Räder mit Diebstahl-Pedalen oder Radarfunktion, die beispielsweise GPS haben und mit dem Smartphone verbunden sind. Viele derartige Produkte haben nach Expertenmeinung zwar einen hohen Anspruch, sind aber häufig noch nicht ausgereift. Gerade was Fahrraddiebstahl angeht, gibt es etliche unterschiedliche Gadgets.
Macht sich ein Dieb an einem Fahrrad zu schaffen, haben die Besitzer oft keine Chance. Sie können einzig darauf hoffen, dass das Fahrrad in gängigen Portalen verkauft wird und sie es bemerken – oder der Täter beispielsweise dank der Rahmennummer erwischt und überführt wird.
Mit sogenannten GPS-Trackern kann man aber den Dieben einen Strich durch die Rechnung machen: Die winzig kleinen Geräte lassen sich ideal verstecken und sorgen dafür, dass man jede kleine Bewegung seines Fahrrads registrieren und es auch dann wiederfinden kann, wenn es gut versteckt wird. Dafür verbindet man sich mit den meisten Peilsendern via App. Auf einer Karte wird der aktuelle Standort angezeigt.
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