ADAC Rechtsberatung: Kostenlose Erstberatung für alle Mitglieder

• Lesezeit: 1 Min.

Von Kristina Benecke

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Das Team der ADAC Rechtsberatung in der ADAC Zentrale fotografiert
Das Team der ADAC Juristinnen und Juristen berät ADAC Mitglieder kostenfrei© ADAC/Theo Klein

Als ADAC Mitglied erhalten Sie eine kostenlose juristische Erstberatung – auch ohne Rechtsschutzversicherung. Die ADAC Juristinnen und Juristen sowie ADAC Vertragsanwältinnen und Vertragsanwälte beraten Sie bei rechtlichen Fragen rund um Mobilität und Reise. Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Kostenlose Erstberatung exklusiv für ADAC Mitglieder

  • Beratung durch erfahrene Juristinnen und Juristen

  • Persönliche Unterstützung durch ADAC Vertragsanwälte in ganz Deutschland

ADAC Rechtsberatung: Jetzt Kontakt aufnehmen

Das Team der ADAC Rechtsberatung in der ADAC Zentrale fotografiert
ADAC Juristinnen und Juristen der Bereiche Verkehrsrecht, Verbraucherrecht und Auslandsrecht© ADAC/Theo Klein

Das Team der ADAC Juristinnen und Juristen steht Ihnen persönlich zur Verfügung:

Telefon: 089 76 76 24 23
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr

Alternativ können Sie das Team der Juristinnen und Juristen auch per E-Mail kontaktieren. Wählen Sie dafür einfach das passende Thema aus: Verkehrsrecht, Verbraucherrecht, Auslandsrecht, sonstige Rechtsfragen

ADAC Vertragsanwälte in Ihrer Nähe finden

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So funktioniert es:

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FAQs zur ADAC Rechtsberatung für Mitglieder

Die ADAC Rechtsberatung ist Teil Ihrer Mitgliedschaft. Als ADAC Mitglied erhalten Sie kostenlos eine juristische Erstberatung - entweder durch das Team der ADAC Juristinnen und Juristen oder durch eine ADAC Vertragsanwältin oder einen Vertragsanwalt Ihrer Wahl.

Das Team der ADAC Juristinnen und Juristen des ADAC e.V. berät zu allen Fragen rund um die Mobilität. Hier ein paar Beispiele:

  • Fragen zum Verkehrsrecht, etwa nach Unfällen oder bei Bußgeldbescheiden aus dem In- und Ausland.

  • Fragen zum Fahrerlaubnisrecht, zum Beispiel bei einer drohenden MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung), Punkten oder Führerscheinentzug.

  • Fragen zu Problemen mit der Werkstatt oder beim Gebraucht- und Neuwagenkauf.

  • Fragen zum Reiserecht, zum Beispiel bei Flugverspätungen oder Problemen mit der Pauschalreise.

Kurz gesagt: Die ADAC Rechtsberatung unterstützt Sie in allen Rechtsfragen rund um Straßenverkehr, Führerschein, Autokauf und Reise. Erfahren Sie mehr

Ja. Für die Erstberatung benötigen Sie keine Rechtsschutzversicherung. Alle Mitglieder können sich durch ADAC Juristinnen und Juristen des ADAC e.V. und ADAC Vertragsanwältinnen und Vertragsanwälte kostenfrei beraten lassen.

Wählen Sie eine ADAC Vertragsanwältin oder einen Vertragsanwalt in Ihrer Nähe in der ADAC Vertragsanwalt-Suche mithilfe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnorts aus. Nehmen Sie direkt Kontakt auf, und vereinbaren Sie als Clubmitglied einen Gesprächstermin.

Auch wer kein ADAC Mitglied ist, kann von der Fachkompetenz der ADAC Vertragsanwälte und -anwältinnen profitieren. Dann fallen allerdings die gesetzlichen Gebühren von bis zu 190 Euro zzgl. MwSt. an.

Die ADAC Vertragsanwälte und -anwältinnen mit ihrer eigenen Kanzlei bieten einen besonderen Service für Clubmitglieder: Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos. Damit sparen Mitglieder ca. 190 Euro (zzgl. MwSt.) – so viel kostet eine juristische Erstberatung bei einem niedergelassenen Rechtsanwalt normalerweise.

Auch wer kein ADAC Mitglied ist, kann von der Fachkompetenz der ADAC Vertragsanwältinnen und -anwälte profitieren. Dann fallen allerdings die gesetzlichen Gebühren von bis zu 190 Euro zzgl. MwSt. an.

Ja. ADAC Vertragsanwältinnen und Vertragsanwälte sind Fachanwälte für Verkehrsrecht. Sie stehen in engem Austausch mit den ADAC Juristinnen und Juristen und sind stets über aktuelle Urteile und Gesetzesänderungen informiert. So erhalten Clubmitglieder eine fachlich fundierte und praxisnahe Beratung.

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