Unfall in Portugal: Das müssen Sie wissen
Wann kommt die Polizei, wie wird der Schaden nach einem Unfall in Portugal reguliert, braucht man die Grüne Karte und wie hilft der ADAC seinen Mitgliedern? ADAC Juristinnen und Juristen informieren.
Notieren Sie die Daten des Unfallgegners
Für Schadenersatzansprüche gilt portugiesisches Recht
Regulierung des Schadens dauert meist länger
An der Unfallstelle
Wenn es gekracht hat: Nach einem Unfall sofort anhalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle sichern und Verletzten helfen. Bei Personenschäden immer die Polizei bzw. die Rettungskräfte rufen. Bei kleinen Blechschäden kommt die Polizei nicht, bei größeren Schäden oder Streit mit Unfallbeteiligten sollten Sie hingegen immer die Polizei einschalten.
Wichtige Telefonnummern
Polizei in Portugal: 112
Rettungskräfte in Portugal: 112
Abschleppdienst des ADAC: +49 89 22 22 22
Zentralruf der Autoversicherer: 0800 2 50 26 00 (aus Deutschland)
oder +49 403 00 33 03 00 (aus dem Ausland)
Europäischer Unfallbericht
Notieren Sie Kennzeichen, Namen und Anschrift von Fahrer bzw. Fahrerin und Halter bzw. Halterin der beteiligen Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und Versicherungsnummer. Nutzen Sie dafür den mehrsprachigen Europäischen Unfallbericht.
Halten Sie außerdem Namen und Anschrift von Unfallzeugen fest und fotografieren Sie die Unfallstelle.
Grüne Karte und Versicherung
Die Grüne Versicherungskarte müssen Sie in Portugal nicht mehr mitführen. Sie kann aber bei der Verständigung am Unfallort hilfreich sein und zur einfacheren Schadenabwicklung beitragen. Sie sollte daher an Bord sein. Wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, melden Sie dies zeitnah Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.
Wer zahlt den Schaden?
Schadenersatzansprüche müssen Sie direkt bei der gegnerischen Versicherung in Portugal oder beim Regulierungsbeauftragten der portugiesischen Haftpflichtversicherung in Deutschland anmelden.
Den zuständigen Regulierungsbeauftragten können Sie beim Zentralruf der Autoversicherer erfragen.
Vorsicht vor Verjährung
In Portugal verjähren Schadenersatzansprüche nach drei Jahren nach Eintritt des Unfalls. Die portugiesische Versicherung und der Regulierungsbeauftragte in Deutschland müssen den Fall spätestens drei Monate nach Meldung bearbeiten. Zumindest muss in einem Antwortschreiben begründet werden, warum die Abwicklung nicht erfolgen kann.
Antwortet die Versicherung nicht fristgemäß, können Sie die Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe einschalten, die der Sache nachgeht und unter bestimmten Voraussetzungen selbst reguliert. Kommt es dennoch zum Streitfall, können Sie die gegnerische Versicherung nicht nur im Ausland, sondern auch in dem Land verklagen, in dem Sie als Geschädigter bzw. Geschädigte Ihren Wohnsitz haben. Geschädigte, die in Deutschland wohnen, können daher auch in Deutschland klagen.
So hilft der ADAC – Rechtsberatung nach einem Unfall im Ausland
Exklusiv und kostenlos ist für alle Mitglieder die ADAC Rechtsberatung: Die ADAC Juristinnen und Juristen beraten zur Schadenregulierung, insbesondere auch, ob die Regulierung im Inland oder im Ausland erfolgen soll.
ADAC Plus- und Premium-Mitglieder können darüber hinaus bei den ADAC Juristen prüfen lassen, ob für sie im Einzelfall die Unfall-Rechtshilfe AUSLAND in Betracht kommt.
Zur Dokumentation eines Unfalls stellt der ADAC mehrsprachige Europäische Unfallberichte zum Download bereit.
Sachschaden: Das gilt in Portugal
Da der Unfall in Portugal passiert ist, findet portugiesisches Recht Anwendung. Sie können folgende Schadenspositionen ersetzt verlangen:
Reparaturkosten, wenn Sie eine Werkstattrechnung vorlegen. Sie sollten der gegnerischen Versicherung vorab ermöglichen, den Schaden zu besichtigen. Bei hohen Sachschäden ist zusätzlich ein Sachverständigengutachten erforderlich, bei Bagatellschäden reicht oft ein Kostenvoranschlag aus. Meist wird nur der Betrag erstattet, der die Reparatur in einer portugiesischen Werkstätte gekostet hätte. Das portugiesische Preisniveau liegt teils erheblich unter den in Deutschland üblichen Sätzen. Wenn das Fahrzeug nicht repariert werden soll, werden auch die fiktiven Reparaturkosten anhand eines Sachverständigengutachtens – aber mit Kürzungen – erstattet.
Beim Totalschaden wird der Zeitwert abzüglich Restwert erstattet. Es sollte bereits in Portugal ein Gutachten von einem Sachverständigen, einer Fachwerkstätte oder der gegnerischen Versicherung erstellt werden. Deutsche Gutachten werden nicht immer anerkannt.
Mietwagenkosten allenfalls dann, wenn das Fahrzeug zur Berufsausübung unbedingt benötigt wird und mit der Versicherung abgesprochen wird. Zudem werden wegen ersparter eigener Kosten Abzüge vorgenommen.
Abschleppkosten bis zur nächsten geeigneten Werkstatt für den Fall, dass das Kfz nicht mehr fahrbereit ist.
Gutachterkosten werden meist nur ersetzt, wenn der oder die Sachverständige von der gegnerischen Versicherung beauftragt worden ist.
Eine Wertminderung wird Ihnen nur in den seltensten Fällen erstattet.
Die Kasko-Selbstbeteiligung wird ersetzt, wenn Sie eine Abrechnung Ihrer Vollkaskoversicherung vorlegen.
Übernachtung/Verpflegung: Sie können die Kosten verlangen, wenn sie notwendig waren.
Nach portugiesischem Recht können Sie keine Anwaltskosten, Nutzungsausfallentschädigung, Entschädigung für Urlaubsunterbrechung und Urlaubsbeeinträchtigung, unfallbedingte Nebenkosten und allgemeine Unkostenpauschale verlangen.
Personenschaden: Das gilt in Portugal
Arzt-, Heil- und Pflegekosten bekommen Sie bezahlt , soweit sie nicht durch Ihre Krankenkasse erstattet werden. Möchten Sie einen Verdienstausfall geltend machen, dann müssen Sie den konkreten Schaden mit einer Bestätigung des Arbeitgebers nachweisen. Schmerzensgeld wird mit einer Einmalzahlung abgegolten, möglichst mit einem Attest portugiesischer Ärzte.
Exklusiv für ADAC Mitglieder
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