Fahrrad gebraucht kaufen: Darauf sollten Sie achten

Eine frau kauft ein gebrauchtes Fahrrad in einem Shop und wird beraten
Vor dem Kauf eines gebrauchten Fahrrads unbedingt eine Probefahrt machen© Shutterstock/Kotoimages

Beim Kaufen oder Verkaufen eines Gebraucht-Fahrrads gibt es einige Fallen. Ratgeber mit Tipps, Checkliste und Musterkaufvertrag.

  • Gebraucht-Fahrräder am besten beim Händler kaufen

  • Hilfreich vor dem Kauf: Die ADAC Checkliste

  • ADAC Musterkaufvertrag sorgt für Sicherheit

Ein gebrauchtes Fahrrad ist meist um ein Vielfaches günstiger als ein neues Modell. Aber nicht immer handelt es sich wirklich um ein Schnäppchen oder werden die Mängel auf den ersten Blick sichtbar. Nach der gründlichen Begutachtung des Fahrrads darf die ausgedehnte Probefahrt natürlich nicht fehlen.

Aber Vorsicht: Ist das Angebot zu verlockend, liegt der Verdacht nahe, dass es sich möglicherweise um Diebesgut handeln könnte. Denn jährlich werden über hunderttausend Fahrräder gestohlen.

Gebrauchtes Rad: Am besten vom Händler

Mann mit Arbeitsschürze in einer Fahrradreparaturwerkstatt betrachtet ein Fahrrad, das repariert werden muss
Gebrauchträder werden vom Händler aufbereitet© istock.com/Ferran Traite

Gebrauchte Fahrräder kann man beim Fachhändler, online oder privat erwerben. Meist etwas teurer, aber in der Regel seriös sind Händler. Viele der großen Fahrradmärkte haben inzwischen Secondhand-Abteilungen. Der Vorteil beim Händler: Hier werden die Räder noch einmal vom Fachmann überprüft, bevor sie angeboten werden, fehlendes Zubehör kann man gleich mit kaufen. Ein weiterer Vorteil: Man bekommt meistens eine professionelle Beratung kostenlos dazu und man mehrere Modelle testen. Außerdem muss der Händler bei Mängeln für mindestens ein Jahr Sachmängelhaftung gewähren.

Kleinanzeigen in Zeitungen, Fachzeitschriften oder im Internet sind eine weitere Möglichkeit, sich über das Angebot zu informieren. Auch bei Online- oder Live-Auktionen – z.B. von der Polizei, der Stadt oder bei Ebay – kann man fündig werden. Aber: In diesen Fällen ist es schwierig, eine ausgiebige Probefahrt zu machen. Dasselbe gilt meist auch für den Kauf eines Rads auf Flohmärkten.

Vertrauenswürdige Verkäufer erkennen

Bevor man sich ein gebrauchtes Fahrrad kauft, nimmt man zunächst – wenn möglich – den Vorbesitzer und das Fahrrad in Augenschein. Ist es gründlich geputzt oder nur halbherzig gesäubert? Die Antwort auf diese Frage gibt schon einen ersten Hinweis, wie gut der Besitzer sein Rad gepflegt hat. Ein vertrauenswürdiger Anbieter spricht offen über Vorschäden und Mängel. Einen ersten Eindruck bekommt man, wenn folgende Fragen geklärt sind:

  • Wie alt ist das Rad?

  • Wie viele Kilometer wurde es gefahren?

  • Wie oft wurde ein Service gemacht?

  • Welche Teile sind erneuert, welche seit Anbeginn unverändert?

  • Ist das Rad im Freien oder wettergeschützt aufbewahrt worden?

Erfragen Sie auch die Anzahl der Vorbesitzer und das Kaufdatum. Eine Originalrechnung ist sehr hilfreich, um Kaufdatum und Anzahl der Halter abzugleichen (falls die Adresse des Käufers auf der Rechnung steht).

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Checkliste: Vor dem Gebraucht-Rad-Kauf

Wenn Sie diese Punkte bei der Besichtigung beachten, können Sie den technischen Zustand des Fahrrads besser beurteilen:

  • Laufen Vorderrad und Hinterrad in einer Linie?

  • Halten und funktionieren die Bremsen?

  • Fühlt sich das Fahrrad sicher an?

  • Dreht sich das Tretlager ohne Reibungsverluste?

  • Lässt sich das Rad locker schieben, oder schleift etwas?

  • Ist es verrostet oder stark verkratzt?

  • Sind die Bremsbeläge noch ausreichend vorhanden?

  • Sind Ritzel und Reifen schon verschlissen?

  • Wie sieht der Rahmen aus? Haben die Schweißnähte kleine Risse?

Probefahrt: Darauf müssen Sie achten

Bei der Probefahrt sollten Sie auf jeden Fall die Bremsen und die Schaltung ausgiebig testen. Prüfen Sie, ob Sie alle Gänge sauber einlegen können und nichts hakt. Wie ist die Federung? Funktioniert das Licht vorn und hinten? Ist das Fahrrad verkehrssicher?

verkehrssicheres Fahrrad, beigelt
Das verkehrssichere Fahrrad© ADAC e.V.

Gebrauchtes Kinderrad: Worauf es ankommt

Fahrräder für Kinder werden besonders häufig gebraucht verkauft, weil sie den Kindern schnell zu klein werden. Der Markt für Gebrauchte ist deshalb etwas unübersichtlicher – und es gibt einige Besonderheiten.

  • Gesamtzustand des Fahrrads: Achten Sie besonders auf Kratzer und Rost. Die geben erste Hinweise darauf, ob sich das Rad einen rauen Umgang gefallen lassen musste oder pfleglich behandelt wurde.

  • Die richtige Größe: Nehmen Sie Ihr Kind zum Fahrradkauf mit. Die richtige Größe lässt Ihr Kind bequem sitzen. Kommt das Kind im Stand auch gut auf den Boden, erreicht es richtig die Pedale und den Lenker? Zu den Einstellungen für Bremshebel und Erreichbarkeit der Klingel kann ggf. der Fachhändler Hilfestellung geben. Das Kind sollte auch keine Probleme haben, das Rad wieder aufzurichten, wenn dieses am Boden liegt.
    Tipp: Je leichter das Fahrrad ist, umso besser kommt das Kind damit zurecht.

  • Die gute Beleuchtung: Sehen heißt, gesehen werden. Seit Einzug der LED-Beleuchtung sollte das Fahrradlicht eine gute Ausleuchtung bieten. Die Qualität und die korrekte Einstellung lassen dennoch oft Verbesserungspotenzial zu und sollten im Dunkeln überprüft werden, zumal die Kabel leicht beschädigt werden können. Auf der sicheren Seite ist man hier auf jeden Fall mit einem Nabendynamo, ein Akku- oder ein batteriebetriebenes System muss regelmäßig ausgetauscht bzw. aufgeladen werden.
    Tipp: Ein sehr hilfreiches Feature ist das Standlicht. Hier können auch Kinder im Stand, z.B. an einer Ampel, leichter erkannt werden.

  • Die passende Gangschaltung: Um das Fahrverhalten von Kindern abzudecken, reicht eine Dreigang-Nabenschaltung. Alles über drei Gänge überfordert jüngere Kinder, bzw. es werden mehr Gänge oftmals nicht genutzt.
    Tipp: Nabenschaltungen sind nahezu wartungsfrei und lassen sich leicht bedienen.

Gestohlene Fahrräder erkennen

Wer ein gebrauchtes Rad kauft, bei dem sich später herausstellt, dass es gestohlen ist, hat ein Problem. Denn nach deutschem Recht ist es nicht möglich, das Eigentum an einem gestohlenen Objekt zu erwerben. Eigentümer bleibt in solch einem Fall weiterhin der oder die Bestohlene. Wenn sich also der Eigentümer oder die Eigentümerin meldet, muss man das Rad zurückgeben. Anschließend müsste man den Kaufpreis vom Verkäufer zurückverlangen.

Umso wichtiger ist es, bei Bedarf jederzeit den Verkäufer kontaktieren zu können und Fahrräder nicht anonym zu kaufen. Viele gestohlene Fahrräder sind in der sogenannten Inpol-Sachfahndungsdatei per Rahmennummer registriert. Die Polizei kann über diese Datei Rahmennummern abgleichen und zuordnen. Auch über die Fahrrad-Codierung lässt sich Eigentümerin oder Eigentümer ermitteln.

Darauf sollten Sie beim Kaufvertrag achten

Auch wenn es sich um ein gebrauchtes Fahrrad handelt, sollten Sie auf einen schriftlichen Kaufvertrag bestehen, um spätere Komplikationen zu vermeiden. Unsere Empfehlungen:

  • Lassen Sie sich alle vorhandenen Originalunterlagen zum Fahrrad aushändigen, egal ob Kauf- oder Reparaturrechnungen. Denn so ergibt sich eine nachvollziehbare Vergangenheit, die im Zweifel als Nachweis dient, dass das Rad nicht gestohlen wurde.

  • Im Vertrag sollten die Rahmennummer, der Name des Verkäufers und am besten noch dessen Ausweisnummer dokumentiert sein. Die Rahmennummer ist eingraviert und findet sich meist unter dem Tretlager oder am Sattelrohr.

  • Bestehen Sie auf die Vorlage eines Ausweises und übernehmen Sie die Daten in den Kaufvertrag. Noch besser wäre es, eine Ausweiskopie zu verlangen – vorausgesetzt der Verkäufer ist dazu bereit. So kann man bei Schwierigkeiten leichter an den Vertragspartner herantreten.

  • Eine ausführliche Beschreibung des Fahrrads im Kaufvertrag kann dabei helfen, spätere Mängel nachzuvollziehen.

  • Sachmängelhaftung: Private Käufer und Verkäufer sollten sich zu diesem Thema ausdrücklich einigen. Verwenden Sie einen ADAC Musterkaufvertrag, denn dieser enthält einen Haftungsausschluss. Achtung: Fehlt im Vertrag ein Ausschluss der Sachmängelhaftung, haftet der Verkäufer für Mängel, die bei der Übergabe vorlagen. Ein Händler, der ein Fahrrad an eine Privatperson verkauft, darf die Sachmängelhaftung nicht komplett ausschließen. Er haftet mindestens ein Jahr für Mängel, die das Fahrrad bei Übergabe schon hatte. Zeigt sich ein Mangel in den ersten zwölf Monaten, wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe vorlag (sog. Beweislastumkehr). Der Verkäufer muss innerhalb dieser Zeit beweisen, dass das Fahrrad bei Übergabe mangelfrei war. Kann er das nicht, muss er den Mangel beseitigen.

ADAC Musterkaufvertrag: Fahrrad & E-Bike

Kaufvertrag für gebrauchte Fahrräder
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Kaufvertrag für gebrauchte E-Bikes
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