Fahrraddiebstahl: Das müssen Sie tun, wenn das Rad geklaut wurde

Ein Fahrraddieb schneidet mit hilfe eines Seitenschneiders ein Fahrradschloss durch
Wenn das geliebte Rad gestohlen wurde, ist der Ärger groß© iStock.com/shotbydave

Das Fahrrad ist mit einem Schloss gesichert und wird trotzdem gestohlen: Viele wissen nicht, was sie nach dem Fahrraddiebstahl tun sollen. Der ADAC hat Antworten auf die wichtigsten Fragen.

  • Polizei, Versicherung und Fundbüro informieren

  • Versicherungsschutz besteht nur, wenn Anzeige erstattet wurde

  • Fahrradpass und Codierung helfen, gestohlene Räder zu identifizieren

Mehr als Hunderttausend Fahrräder werden jährlich in Deutschland gestohlen. Manche fallen Gelegenheitsdieben in die Hände und tauchen relativ schnell wieder in der Umgebung auf. Es gibt auch professionelle Banden, die systematisch Fahrräder klauen und diese dann ins Ausland bringen. Die Chance, sie wiederzufinden, ist nicht besonders hoch. Wie Betroffene den Schaden ersetzt bekommen, erfahren Sie hier.

Diebstahl melden

Bei der Polizei

Zwei Hände an einem Fahrradrahmen mit Nummer
Eine Fahrradcodierung macht Dieben den Weiterverkauf schwerer© imago images/Wolf P. Prange

Jeden Fahrraddiebstahl sollte man innerhalb von 48 Stunden der Polizei melden. Das geht persönlich bei der nächsten Polizeidienststelle, der Dienststelle am Heimatort oder auch online. Extrem hilfreich dabei ist der polizeiliche Fahrradpass* als Print oder in der App. Er enthält alle wichtigen Informationen zum gestohlenen Fahrrad: zum Beispiel die Rahmen- und Codiernummer, ein Bild des Fahrrades sowie Infos zu Marke, Modell, Farbe und weiteren baulichen Merkmalen wie Bereifung, Lenker, Bremsen, Sattel und Schaltung.

Die kostenlose Fahrradpass-App kann im Google Play Store beziehungsweise im App Store heruntergeladen werden.

Für die Anzeige will die Polizei auch noch Folgendes wissen:

  • Wann und mit welchem Schloss wurde das Rad gesichert?

  • Wo genau wurde das Rad abgestellt?

  • Ist das Rad versichert?

Gut ist es, wenn man den Kaufvertrag beziehungsweise die Rechnung für das Fahrrad vorlegen kann.

Übrigens: Der Fahrradpass kann laut Polizei auch für E-Scooter genutzt werden. Sollte der Scooter über keine eigene Rahmen- und Akkunummer verfügen, können Besitzerinnen und Besitzer ihr Fahrzeug selbst mit einer eigenen Nummer kennzeichnen. Der Fahrradpass – außer bei der Polizei auch bei Fahrradhändlern und Versicherungen erhältlich – ist kein Eigentumsnachweis.

Bei der Versicherung

Viele Schlösser an einem Fahrradreifen
Es gibt viele Fahrradschlösser. Nicht alle sind gut. Hier: Bügel-, Falt- und Kettenschloss© Shutterstock/Kozak_studio

Nicht immer ist das Fahrrad, Pedelec oder gar das teure E-Bike in der Hausratsversicherung mitversichert. Oder die Verträge enthalten sogenannte Nachtzeitklauseln. Wird das Bike zwischen 22 und 6 Uhr gestohlen, sind manche Radler nicht geschützt. Aufgrund der zahlreichen Fahrraddiebstähle schließen auch immer mehr Versicherer das Fahrrad explizit von der Hausratversicherung aus. Stattdessen werden spezielle Fahrradversicherungen angeboten. Diese beinhalten je nach Anbieter neben dem Diebstahl auch die Reparaturkostenübernahme oder Leistungen bei Unfällen.

Etliche Versicherer stellen bestimmte Anforderungen an das Fahrradschloss. Viele verlangen mindestens ein hochwertiges Bügelschloss. Die Meldung über den Fahrraddiebstahl bei der Versicherung kann in vielen Fällen komplett online erfolgen.

Für eine zügige Abwicklung benötigt die Versicherung unter anderem:

  • Anzeigennummer der Polizei

  • Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag/Rechnung)

  • Fahrradpass (wenn nicht vorhanden, nötige Informationen bei Versicherung erfragen)

  • Nachweis, dass das Fahrrad ausreichend gesichert war (z.B. Rechnung für das Sicherheitsschloss, Foto, Angabe des Fabrikats etc.)

Taucht das gestohlene Fahrrad innerhalb von drei Wochen nicht wieder auf, übernimmt die Versicherung normalerweise den Schaden.

Fahrraddiebstahl: So schützen Sie Ihr Fahrrad

Professionelle Fahrraddiebe lassen sich von keinem Schloss abschrecken. Dennoch sollte man es ihnen so schwer wie möglich machen. Den besten Schutz bieten stabile, hochwertige Bügel- oder Panzerkabel-Schlösser. Deutlich weniger sicher ist ein einfaches Rahmenschloss, wie es in manchen Rädern oder E-Bikes integriert ist.

Tipp 1: Anschließen statt abschließen: Viele Besitzer von Fahrrädern, Pedelecs oder E-Bikes machen denselben Fehler: Sie parken ihr Fahrrad an einer Ecke und schließen es nicht an einem festen Gegenstand an. Sie riskieren, dass Diebe das Rad einfach davontragen. Besser ist es, das Rad an einem Laternenpfahl, Zaun, fest montierten Fahrradständer oder einem anderen festen Gegenstand anzuketten. So müssen Diebe das Schloss knacken, um das Fahrrad zu stehlen. Mit etwas Glück hält das und ein gutes Schloss sie davon ab, es zu versuchen.

Tipp 2: Auch einzelne Komponenten des Rads sollten geschützt werden wie etwa Fahrradcomputer, Fahrradtaschen, Akku (bei E-Bikes und Pedelecs), Sattel, Pedale etc. Ersatz ist oft teuer, vor allem, wenn es sich um Markenprodukte handelt.

Tipp 3: Doppelt hält besser: Der Allgemeine Deutsche Fahrrad Club (ADFC) rät dazu, Räder möglichst immer doppelt und mit unterschiedlichen Schlosssystemen abzusichern. Eine gute Kombination ist beispielsweise ein stabiles Bügelschloss mit einer Kette. Auch elektronische Fahrradschlösser bieten sich hier ergänzend an. Sie funktionieren schlüssellos und werden durch das Smartphone geöffnet.

Tipp 4: Vorderrad sichern. Ist das Kabel- oder Bügelschloss groß genug, kann man in der Regel nicht nur den Rahmen, sondern auch das Vorderrad mitanketten. Das Hinterrad lässt sich mit einem Rahmenschloss sichern.

Tipp 5: Das Rad auch in Tiefgaragen, Treppenhäusern oder Fahrradkellern von Wohnhäusern gut sichern. Meiden Sie dunkle Ecken, einsame Plätze oder schlecht einsehbare Straßen.

Tipp 6: Beim Kauf eines Sicherheitsschlosses Augen auf. Die Stiftung Warentest kommt in ihrem jüngsten Fahrradschloss-Test* zu dem Ergebnis, dass es auch gute Schlösser für wenig Geld gibt.

Beim Fundbüro

Neben der Polizei und der Versicherung sollte man zusätzlich über einen längeren Zeitraum beim örtlichen Fundbüro nachfragen, ob das Fahrrad dort abgegeben wurde. Manche Diebe klauen ein Fahrrad nur, um schnell an ihr Ziel zu kommen. Oft wird es danach in der Nähe abgestellt oder sogar wieder an den Ort zurückgebracht, an dem es gestohlen wurde. Aufmerksame Passanten bringen es vielleicht zum Fundbüro. Einige Versicherungen fordern daher eine Bescheinigung des Fundbüros darüber, dass das Fahrrad dort nicht abgegeben wurde.

Fahrrad geklaut: Selbst suchen

Bahnhöfe, Bushaltestellen, Schulen, Flohmärkte oder ganz allgemein zentrale öffentliche Plätze sind weitere Anlaufstellen, wo man ein geklautes Fahrrad unter Umständen wiederfinden könnte. Zettel an Laternen oder Bäumen in der Nähe des Tatorts können die Suche nach dem Rad unterstützen.

Das Ausschreiben eines Finderlohns verstärkt die Aufmerksamkeit auf den Suchaufruf zusätzlich. Ein weiterer Klassiker ist die Suchmeldung in den Kleinanzeigenecken in Supermärkten und anderen Geschäften. All diese Maßnahmen können durchaus effektiv sein.

Gestohlenes Fahrrad im Internet suchen

Gestohlene Fahrräder werden nicht selten im Internet über Gebrauchtbörsen verkauft. Die Überwachung und das ständige Durchforsten der Kleinanzeigen, um dort das eigene gestohlene Fahrrad zu finden, kann jedoch mühsam sein. Zumindest für "Kleinanzeigen" (ehemals "Ebay-Kleinanzeigen") gibt es nun das Online-Tool "Find My Bike".

Daneben gibt es aber auch Internetseiten wie fahrrad-gestohlen.de* oder radklau.org*, auf denen sich Bestohlene registrieren können. Um eine größere Aufmerksamkeit zu erlangen, könnte man seinen Fall auch noch auf Facebook und anderen sozialen Medien posten. Mit viel Glück kann ein User oder eine Userin bei der Suche den entscheidenden Hinweis liefern.

Gestohlenes Fahrrad taucht wieder auf

Was aber, wenn die Bestohlenen ihr Rad im öffentlichen Raum wiederentdecken? Am besten ist es, sofort die Polizei zu informieren. Sie kann feststellen, ob es sich beim gefundenen Fahrrad tatsächlich um das gestohlene handelt, und entsprechende Schritte einleiten.

Erhält man das Fahrrad zurück, muss unverzüglich die Versicherung informiert werden. Tut man das nicht, kann das als Versicherungsbetrug gewertet werden. Bekommt man das Rad stark beschädigt zurück oder fehlen bestimmte Teile, müssen die Leistungsansprüche ebenfalls mit der Versicherung geklärt werden. Grundsätzlich greift die Versicherung nämlich nur bei Schäden, die im Zusammenhang mit dem Diebstahl stehen. Vandalismus-Schäden, also rein mut- oder böswillige Beschädigungen, werden hingegen häufig nicht übernommen.

GPS-Tracker helfen bei der Ortung

Wenn sich eine fremde Person am eigenen oder geliehenen Rad zu schaffen macht, ist es besser, die Polizei anzurufen, statt selbst auf den Dieb zuzugehen. Eine erfolgversprechende Maßnahme kommt für Radbesitzende infrage, die einen GPS-Tracker im Fahrrad eingebaut haben. GPS-Tracker, die mit dem Smartphone verbunden sind, können helfen, den Besitzer bei Diebstahl rechtzeitig zu informieren und ggf. helfen, das Bike wiederzubekommen. Sobald jemand unbefugt das Rad bewegt, wird der Besitzer oder die Besitzerin über eine zugehörige App per Bewegungsalarm benachrichtigt. So besteht möglicherweise die Chance, dass der Diebstahl vereitelt wird.

Ist das Rad schon weg, biet

et der GPS-Tracker die Möglichkeit, den Standort des Rads in Echtzeit zu verfolgen und ihn an die Polizei weiterzugeben. Das funktioniert dank lückenloser Netzabdeckung in ganz Europa. Ein GPS-Tracker lässt sich prinzipiell an jedem Fahrrad anbringen. Es kommt nicht auf den Fahrradtyp oder das Modell an.

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Gestohlene Räder erkennen

Wer ein gebrauchtes Rad kauft, bei dem sich später herausstellt, dass es gestohlen ist, hat ein Problem. Denn nach deutschem Recht ist es nicht möglich, Eigentum an einer gestohlenen Sache zu erwerben. Eigentümer bzw. Eigentümerin bleibt in solch einem Fall weiterhin der Bestohlene oder die Bestohlene.

Sehr vorsichtig sollte man sein, wenn Fahrräder extrem günstig angeboten werden. Die Erklärung des Verkäufers oder der Verkäuferin, dass er bzw. sie sich selbst kürzlich ein neues Rad gekauft habe und er bzw. sie dieses gebrauchte deshalb jetzt kostengünstig abgeben wolle, sollte hellhörig werden lassen. Tipp: Auf alle Fälle sich den Ausweis des Verkäufers oder der Verkäuferin zeigen lassen.

Misstrauisch sollte man auch werden, wenn keine Unterlagen wie Eigentumsnachweis vorliegen oder die Seriennummer unkenntlich gemacht worden ist. Was wenige wissen: Kauft jemand ein Fahrrad, von dem er weiß, dass es gestohlen wurde, macht er sich strafbar.

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