Wallbox fürs Elektroauto anmelden: So geht es

Steckerhalter für Wandladestation mit Kabel an der Wandbox, montiert an der Hauswand aus Beton
Egal, welche Leistung, ob fest installiert oder mobil nutzbar: In Deutschland gilt für alle Wallboxen eine Anmeldepflicht© Shutterstock/Shotmedia

Bevor das E-Auto an der neuen Wallbox zu Hause laden kann, muss man den Netzbetreiber informieren. Manche Ladepunkte brauchen zudem eine Genehmigung.

  • Eine neue Wallbox muss immer angemeldet werden

  • Besonders leistungsfähige Modelle brauchen auch eine Genehmigung

  • Betreiber des Stromnetzes darf verweigern, wenn konkrete Überlastung droht

Einfach eine Wallbox installieren und das Elektroauto zu Hause laden? Ganz so simpel geht es leider nicht. Der ADAC beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Anmeldung der Ladeeinrichtung.

Wer muss eine Wallbox anmelden?

Wallbox von der Firma Mennekes hängt an einer Betonwand
Wallbox mit standardisiertem Typ-2-Stecker© Mennekes

Seit März 2019 schreibt der Gesetzgeber vor, dass alle Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge vor der Installation beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden müssen – unabhängig von ihrer Leistung. Nicht nur stationäre Geräte, die sich Privatpersonen zum elektrischen Laden fest zu Hause anschließen lassen, sondern auch mobile Wallboxen, die mittels Adapter über normale Steckdosen nutzbar sind. Das hat mit dem schnellen Wachstum der E-Mobilität zu tun.

Weil sich immer mehr Menschen für ein Elektroauto entscheiden und es zu Hause laden, wächst die Belastung für die Stromnetze. Für den Netzbetreiber ist es wichtig zu wissen, wie viele Ladepunkte angeschlossen sind. Nur dann kann er abschätzen, wie viel Energie in welcher Region zu welcher Zeit benötigt wird, und die Stabilität des Stromnetzes gewährleisten. Wallboxen mit einer Leistung über 11 Kilowatt (kW) für schnelleres Laden benötigen sogar zusätzlich eine Genehmigung.

Die Melde- und Genehmigungspflicht gilt sowohl beim Neuanschluss von Wallboxen als auch bei Erweiterungen. Der Netzbetreiber darf den Anschluss seit 2024 nicht mehr mit dem Verweis auf eine mögliche Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern. Verweigern kann er ihn nur, wenn eine konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Stromnetzes besteht. Die Hürde dafür ist nun sehr hoch. Zudem darf er neu installierte Geräte im Notfall "netzorientiert" steuern und kurzzeitig auf 4,2 kW drosseln.

Das Anmelde- und Genehmigungsprozedere übernimmt zwar häufig der Elektrofachbetrieb, der mit der Installation beauftragt ist. Verantwortlich sind aber diejenigen, die den Stromanschluss nutzen. Informieren Sie sich bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber, ob nur zugelassene Elektrofachbetriebe eine Wallbox anmelden dürfen oder auch der Anschlussinhaber beziehungsweise Hauseigentümer.

Eine Wallbox mit 11 kW anmelden

Ladeeinrichtungen bis 11 kW sind nur anmeldepflichtig. Der zuständige Netzbetreiber darf der Installation der heimischen Wallbox nicht widersprechen. In der Regel bietet der Netzbetreiber auf seiner Homepage ein Anmeldeformular an, das sich in wenigen Minuten ausfüllen und gleich absenden lässt. Vereinzelt ist auch die formlose Mitteilung per E-Mail oder Post möglich.

Die meisten Netzbetreiber benötigen folgende Angaben zur Anmeldung der geplanten Wallbox:

  • Persönliche Daten (Name, Adresse etc.)

  • Standort des Anschlusses und Zählernummer

  • Maximale Netzentnahme in Kilovoltampere

  • Anzahl der Ladepunkte mit Leistungsdaten

  • Herstellerangaben zur Wallbox

Je nach Standort, Infrastruktur und Leistung der Anlage können weitere Angaben erforderlich sein.

Eine Ladeeinrichtung mit 22 kW anmelden

Ein Auto das gerade auflädt
Mit 22-kW-Wallboxen laden E-Autos doppelt so schnell wie mit 11-kW-Wallboxen© ADAC/Ralph Wagner

Ladeeinrichtungen mit mehr als als 11 kW muss der Betreiber des örtlichen Stromnetzes genehmigen, bevor sie in Betrieb gehen dürfen. Für eine auf 11 kW gedrosselte 22-kW-Wallbox ist in der Regel keine Genehmigung erforderlich. Der Netzbetreiber muss sich innerhalb von zwei Monaten nach der Mitteilung äußern. Er prüft vorher, ob etwa die Anschlüsse und Sicherungen im Haus intakt sind und die Stromversorgung für die hohe Ladeleistung ausgelegt ist.

Gibt es aus netztechnischer Sicht keine Bedenken, können Sie die Ladeeinrichtung durch einen Fachbetrieb anschließen lassen. Stimmt der Netzbetreiber dem Wallbox-Anschluss nicht gleich zu, muss er den konkreten Hinderungsgrund und mögliche Maßnahmen zur Abhilfe nennen. Und im Zweifel sind Nachweise zu erbringen, warum der Anschluss unmöglich oder unzumutbar ist. Zum Beispiel durch Daten zur lokalen Netzüberlastung. Das Energiewirtschaftsgesetz macht hierzu seit 2024 strengere Vorgaben, da Netzbetreiber neue Wallboxen im Ernstfall auf 4,2 kW dimmen dürfen.

Auch der Zeitbedarf für den erforderlichen Ausbau des Netzes oder Änderungen des Anschlusses muss der Netzbetreiber Ihnen angeben. Endgültig ablehnen darf er nicht. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Wallbox Voraussetzungen.

Was kostet die Anmeldung der Wallbox?

Die Anmeldung einer Wallbox selbst ist kostenlos. Für die Genehmigung einer 22-kW-Ladestation können Kosten entstehen, falls Änderungen am Netzanschluss notwendig sind: Zum Beispiel, wenn die Leitungen und Sicherungen am Haus verstärkt werden müssen.

Der Netzbetreiber prüft, ob die Bedingungen vor Ort für die höhere Ladeleistung ausreichen. Bei einem Gesamtstrombedarf des Grundstücks von mehr als 30 Kilowatt ist zudem ein Baukostenzuschuss zu zahlen. Im Durchschnitt können Sie mit Kosten von 500 Euro rechnen.

Wo muss man eine Wallbox anmelden?

Der Netzbetreiber ist in der Regel nicht der Stromanbieter. Informationen, wer Ihr Netzbetreiber ist, finden Sie auf dem Stromzähler und der Jahresabrechnung. Auf der Stromrechnung steht statt eines Firmennamens manchmal ein 13-stelliger Code. Mit diesem kann man im Marktstammregister der Bundesnetzagentur oder über diese Plattform des BDEW seinen Netzbetreiber herausfinden. 

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Was, wenn man Wallboxen nicht meldet?

Seitdem die erste staatliche Wallbox-Förderung im Jahr 2021 ausgelaufen ist, haben die Meldungen an Netzbetreiber nachgelassen. Mancher Netzbetreiber warnt inzwischen, dass es eine zu hohe Dunkelziffer nicht registrierter Wallboxen gibt. Deshalb steige das Risiko, dass es in Straßen mit vielen privaten Ladepunkten zu Stromausfällen kommt, weil das Netz nicht stark genug ist.

Sollte es zu lokalen Störungen im Stromnetz kommen und die Ursache ist auf nicht angemeldete Wallboxen zurückzuführen, können die betroffenen Netzbetreiber theoretisch Schadenersatz von den Haushalten verlangen, die für die Überlastung verantwortlich gewesen sind. Es ist außerdem möglich, dass den unangemeldeten Wallbox-Nutzerinnen und -Nutzern der Strom abgestellt wird.