E-Scooter: Diese Regeln gelten für Elektro-Tretroller plus geplante Neuregelungen

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Von Bastian Metzger

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Ein E-Scooter fährt auf einem Radweg
Vor allem im Stadtverkehr: Elektro-Scooter sind beliebt© Shutterstock/Canetti

Wo dürfen E-Scooter fahren, braucht man einen Führerschein und welche Bußgelder drohen? Plus: Geplante Neuregelungen und Modelle mit Straßenzulassung.

  • Nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis sind legal

  • Elektro-Tretroller unterliegen der Versicherungspflicht

  • Blinker-Pflicht wird diskutiert

E-Scooter sind Tretroller mit einem Elektroantrieb – wendig, klein und dank eines Klappmechanismus leicht zu transportieren. Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (EKfV) regelt die Verwendung dieser Elektroroller. Die Verordnung gilt für E-Scooter und Segways, nicht aber für AirwheelsHoverboards oder E-Skateboards.

Diese Neuregelungen sind geplant

Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wurde nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.

  • Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch E-Scooter fahren dürfen.

  • Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf man nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme fahren.

  • Kommunen können künftig selbst entscheiden, ob und wo Sharing-E-Scooter im öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen und dafür spezielle Flächen ausweisen.

  • E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten E-Scooter-Fahrer diese immer benutzen, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig.

  • An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen.

  • Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.

Der Bundesrat hat der Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung mit Maßgaben zugestimmt. Arbeitet die Bundesregierung diese ein, kann die Verordnung zwei Monate nach der Verkündung in Kraft treten. Die neuen technischen Regelungen sollen erst ab dem Jahr 2027 für Neufahrzeuge gelten. Ältere Fahrzeuge, die noch nicht die neuen Anforderungen erfüllen, können auch weiterhin genutzt werden.

Unabhängig davon könnte eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zukünftig außerdem den Opferschutz bei E-Scooter-Unfällen deutlich verbessern:

Bislang müssen Geschädigte nach einem Unfall mit einem E-Scooter dem Fahrer ein persönliches Verschulden nachweisen, um Schadensersatz von der Versicherung zu erhalten. Scheitert dieser Nachweis, gehen sie leer aus.

Der aktuelle Referentenentwurf sieht vor, die Gefährdungshaftung auf E-Scooter auszuweiten. Damit haftet künftig der Halter bereits aufgrund der Betriebsgefahr – unabhängig von einem individuellen Verschulden. Diese Reform entspricht einer langjährigen Forderung des ADAC und wurde nun auch vom Bundesrat befürwortet.

Welche E-Scooter mit Straßenzulassung?

Inzwischen gibt es zahlreiche Elektro-Scooter-Modelle mit Straßenzulassung. Große Unterschiede sind bereits beim Kaufpreis zu erkennen. Die teuren Modelle verfügen zumeist über große Luftreifen, hydraulische Scheibenbremsen und einen größeren Akku mit einhergehendem Reichweitenvorteil.

Die Übersicht der Fahrzeuge mit Straßenzulassung wird vom Kraftfahrtbundesamt ständig aktualisiert.

Hier finden Sie einen ADAC Test von acht E-Scooter-Modellen mit Straßenzulassung aus dem Jahr 2020.

Wo dürfen Elektro-Scooter fahren?

E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf man auf die Fahrbahn ausweichen. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge und damit auch für E-Scooter. Die Nutzung auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.

Verbot von E-Scootern im ÖPNV

Bisher war die Mitnahme von E-Scootern im Nahverkehr kein Problem. In immer mehr Städten sollen E-Scooter nun allerdings wegen Explosions- und Brandgefahr aus öffentlichen Verkehrsmitteln verbannt werden.

Mehr Informationen zum E-Scooter-Verbot finden Sie hier.

Ab wann darf man E-Scooter fahren?

Fürs E-Scooter-Fahren braucht man weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Man sollte außerdem immer einen Helm tragen, auch wenn keine gesetzliche Helmpflicht für Elektro-Tretroller besteht.

Gibt es eine Promillegrenze beim E-Scooter?

Wavielele nicht wissen: Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrende. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: In aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. 

Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Wichtig: Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.

Zum Promillerechner – Berechnen Sie Ihren Promillewert und die dafür typischen Strafen.

Wie viele Personen dürfen mitfahren?

Auf einem E-Scooter darf nur eine Person fahren. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn man zu zweit das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten würde.

Braucht der E-Scooter eine Versicherung?

Mann fährt auf E-Scooter
Das Versicherungskennzeichen wird hinten auf den E-Scooter geklebt© Elke A. Jung-Wolff

E-Scooter brauchen eine Haftpflichtversicherung. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen. Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die man Dritten bei Fahrten bei dem Elektro-Scooters zufügt. Manche Versicherungen bieten zusätzlich eine freiwillige Teilkasko-Versicherung an. 

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?

Welche Ampeln gelten für E-Tretroller?

Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.

Eine ADAC Übersicht zeigt, welche Regeln im europäischen Ausland für Elektroroller gelten. 

Wichtige Urteile, neue Verkehrsregeln. Direkt vom ADAC

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