Umweltplakette: So kommt Ihr Auto in die Umweltzone
Wie Sie an die Umweltplakette kommen, warum Sie nötig ist und wie Sie die Schadstoffgruppe Ihres Autos erkennen.
Für fast alle deutschen Umweltzonen ist eine grüne Plakette nötig
Ausländische Autos brauchen auch eine Umweltplakette
Motorräder und Oldtimer sind von der Regelung befreit
Wer mit seinem Fahrzeug in eine deutsche Innenstadt fahren will, die ganz oder teilweise durch das entsprechende Verkehrszeichen als Umweltzone gekennzeichnet ist, braucht an der Windschutzscheibe eine Umweltplakette. Sie wurde vor einigen Jahren als "Feinstaubplakette" eingeführt und erlaubt das Einfahren in diese Zone. Pkw und Lkw mit schlechteren Abgasstandards müssen dagegen draußen bleiben.
Eingerichtet wurden die Umweltzonen, um die Luftqualität zu verbessern und damit die Gesundheit der Menschen zu schützen. Meist handelt es sich bei ihnen um innerstädtische Gebiete, in denen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Fahrzeuge (Pkw und Lkw) müssen mit Plaketten auf der Windschutzscheibe gekennzeichnet sein.
Städte mit Umweltzone
In Deutschland gibt es 37 Umweltzonen, alle dürfen nur mit grüner Plakette befahren werden. In den vergangenen Jahren konnten 21 Umweltzonen aufgehoben werden, weil sich die Luftqualität deutlich verbessert hatte. Vom Umweltbundesamt gibt es eine Karte mit allen Umweltzonen in Deutschland. Für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben sind die jeweiligen Kommunen verantwortlich.
Kennzeichnung von Umweltzonen
Beginn und Ende von Fahrverbotszonen werden von Verkehrszeichen markiert (siehe Abbildung). Auf Zusatzzeichen werden jene farbigen Plaketten dargestellt, deren Schadstoffgruppen vom Fahrverbot ausgenommen sind. Jede Stadt kann individuell festlegen, in welche Zonen Fahrzeuge mit welcher Plakette einfahren dürfen.
Die richtige Plakettenfarbe
Es gibt vier Schadstoffkategorien: Schadstoffgruppe 1 erhält keinen Aufkleber. Zu dieser Gruppe gehören Dieselfahrzeuge mit Abgasstandard Euro 1 oder schlechter und Fahrzeuge mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator bzw. zum Teil auch mit geregeltem Katalysator der ersten Generation. Durch eine technische Nachrüstung der Abgasregelung bzw. -reinigung kann man aber vielfach auch für diese Autos eine Plakette erhalten. Die übrigen Schadstoffgruppen bekommen einen roten, einen gelben oder einen grünen Aufkleber.
Gekennzeichnet werden Pkw, Nutzfahrzeuge und Busse mit den Schadstoffklassen Euro 2 bis Euro 6 (Pkw) und Euro II bis Euro VI (Lkw, Busse).
Emissions-Schlüsselnummer finden
Die Zuordnung der Fahrzeuge zu den Schadstoffgruppen erfolgt nach der in den Zulassungspapieren eingetragenen Emissions-Schlüsselnummer. Die Schlüsselnummer für Ihr Auto finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Punkt 14.1. Die letzten beiden Ziffern des abgedruckten Codes (im Bild eingekreist) verrät die Emissionsklasse.
Bei Fahrzeugpapieren, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie die zweistellige Zahl (im Bild eingekreist) unter "Schlüsselnummer zu 1".
Schadstoffgruppe ermitteln
Wenn Sie die Emissions-Schlüsselnummer wissen, können Sie im folgenden PDF-Dokument sehen, welcher Schadstoffgruppe Ihr Fahrzeug zugeordnet ist.
Plaketten auch für ausländische Autos?
Fahrverbote in Umweltzonen betreffen auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind. Wer damit in Umweltzonen einfahren will, braucht ebenfalls eine Plakette zur Kennzeichnung der Schadstoffklasse.
Ausländische Autofahrende, die in Deutschland ohne Plakette in einer Umweltzone erwischt werden, riskieren ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Wenn das Fahrzeug im Ausland zugelassen und die erreichte EG-Abgasrichtlinie aus den Fahrzeugpapieren nicht ersichtlich ist, muss ein Nachweis (z.B. Herstellerbescheinigung) vorgelegt werden. Ist dies nicht möglich, richtet sich bei ausländischen Fahrzeugen die Einteilung in die Schadstoffgruppe nach dem Jahr der Erstzulassung.
Schadstoffgruppen im Ausland registrierter Autos
Übersicht in deutscher und englischer Sprache
Umgekehrt brauchen deutsche Autofahrende im Ausland auch die dort vorgeschriebenen Plaketten, wenn sie in Innenstädte mit Umweltzonen wollen. Hier finden Sie weitere Informationen über Zufahrtsbeschränkungen in EU-Innenstädten.
Wo bekommt man die Plaketten?
Die Umweltplaketten kosten ca. 5 bis 20 Euro und dürfen in Deutschland nur von den Zulassungsbehörden sowie den technischen Überwachungsvereinen wie Dekra, GTÜ, KÜS oder TÜV und den über 30.000 AU-berechtigten Werkstätten ausgegeben werden.
Die technischen Überwachungsvereine bieten ausländischen Fahrzeugbesitzenden auch die Möglichkeit, die Umweltplakette über ihre ausländischen Niederlassungen zu beziehen oder online zu bestellen. Hier kommen Sie direkt zu Dekra, GTÜ, TÜV-Nord und TÜV-Süd. Auch Städte wie Berlin, Köln und Stuttgart bieten Online-Bestellmöglichkeiten an.
ADAC Geschäftsstellen dürfen die Plaketten nicht vertreiben, da der Club keine "zur Durchführung der Abgasuntersuchung zugelassene Stelle" ist. Anders im benachbarten Ausland: Der österreichische Automobilclub ÖAMTC bietet die Plakette an seinen Dienststellen an. Schweizer Fahrzeugbesitzende können die Plakette bei den Geschäftsstellen des TCS bestellen. Der slowenische Automobilclub AMZS bietet die Plakette in seinen Dienststellen an.
Bei kurzfristigen Reisen sollte man sofort nach Grenzübertritt in die nächstgelegene Prüfstelle (TÜV, Dekra usw.) fahren und dort die Plakette kaufen.
Wichtig: Die Plakette an der Windschutzscheibe ist "kennzeichengebunden". Das bedeutet: Ändert sich das Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs zum Beispiel nach einem Verkauf, muss eine neue Plakette gekauft werden.
Außerdem muss die Plakette so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört. Ablösen und Umkleben sind also nicht möglich. Wird die Windschutzscheibe zum Beispiel nach einem Steinschlag erneuert, muss daher ebenfalls eine neue Plakette erworben werden.
Wer braucht keine Umweltplakette?
Folgende Fahrzeuge sind von den Verkehrsverboten ausgenommen und brauchen deshalb keine Plakette:
Motorräder (auch dreir ädrig)
mobile Maschinen und Geräte, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Arbeitsmaschinen
Fahrzeuge für die medizinische Betreuung oder den Transport von Behinderten (Eintrag "aG", "H" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis)
Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Militär
Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein H-Zulassungskennzeichen (H = historisch) bzw. ein rotes 07-Kennzeichen führen, dürfen wegen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonen ohne Plaketten befahren.
Diese Ausnahme gilt auch für Oldtimer mit ausländischer Zulassung. Die Fahrzeuge sollten dann ähnliche Anforderungen erfüllen, die für die Zuteilung des deutschen H-Kennzeichens bzw. der roten 07-Zulassungsnummer gelten. Als Grundvoraussetzung gilt hier ein Fahrzeugmindestalter von 30 Jahren und ein guter Erhaltungszustand.
Der Oldtimer-Status eines ausländischen Fahrzeugs wird auch durch den international anerkannten Oldtimer-Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbands FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) belegt. Zu bekommen ist dieser bei den jeweiligen FIVA-Clubs in den entsprechenden Ländern.
Eine Kopie der nationalen Zulassungsbescheinigung, aus der das Fahrzeugalter ersichtlich ist, sollte gut sichtbar im geparkten Fahrzeug liegen. Gleiches gilt gegebenenfalls für den FIVA-Pass.
Keine Ausnahme macht die Plakettenverordnung übrigens für Elektrofahrzeuge: Auch wenn sie durch ein E-Kennzeichen als Stromer eindeutig erkennbar sind, benötigen sie zusätzlich eine (natürlich grüne) Umweltplakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Das vollständige Kennzeichen inkl. "E" muss auf der Plakette eingetragen sein. Nur in Bayern gilt eine Ausnahmeregelung: Das Innenministerium hat die Polizei aufgefordert, die fehlende Plakette am E-Auto nicht mehr zu ahnden.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Themen Fahrverbote, Abgas- und Dieselproblematik.