Leasing: So funktioniert die Auto-Miete auf Zeit

• Lesezeit: 6 Min.

Von Iris Leschau, Angela Baumgarten

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Kaufvertrag wird unterschrieben
Auto leasen statt kaufen – darauf müssen Sie beim Vertrag achten© iStock.com/scyther5

Leasing ist eine Alternative zu Barkauf oder Finanzierung. ADAC Juristen erklären, für wen sich Leasing lohnt und welche Risiken man als Privatkunde kennen sollte.

  • Leasing ist kein Kauf: Am Ende muss man das Auto zurückgeben

  • Nicht von scheinbar niedrigen Leasingraten blenden lassen

  • Nachzahlungen am Ende der Leasingzeit keine Seltenheit

Leasing kommt vor allem für Geschäftskunden infrage, die die monatlichen Raten steuerlich absetzen können. Für Privatkunden lohnt sich ein Leasingvertrag nur in seltenen Fällen.

Autoleasing: Was ist das?

Autoleasing ist vergleichbar mit der Automiete, es gibt verschiedene Varianten davon. Die folgenden Merkmale machen einen Leasingvertrag aus.

  • Vertrag: Sie suchen sich beim Händler Ihr Wunschauto aus. Die Leasinggesellschaft (Leasinggeber) kauft das Fahrzeug dann für Sie (Leasingnehmer) beim Händler. Der Leasinggeber ist Eigentümer des Autos und stellt es Ihnen für die vereinbarte Laufzeit zur Verfügung. Dafür bezahlen Sie die Leasingraten.

  • Leasingrate: Sie zahlen für die Überlassung des Autos monatlich eine Leasingrate. Die Höhe hängt von Automodell, Marke, Ausstattung und Neupreis ab. Die Raten sind meist günstiger als bei einem Kredit.

  • Laufzeit: Der Leasingvertrag wird für eine bestimmte Laufzeit (ca. zwei bis vier Jahre) geschlossen. Danach müssen Sie das Fahrzeug zurückgeben. Eine vorzeitige Kündigung des Leasingvertrages ist meist nicht möglich.

  • Widerruf: Der Leasingvertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen werden. Das gilt allerdings nicht beim Kilometerleasing.

  • Steuervorteil: Geschäftsleute können die Leasingraten monatlich als Betriebsausgaben absetzen.

Kilometerleasing einfach erklärt

Beim Kilometerleasing berechnen sich die Kosten auf Basis der gefahrenen Kilometer: Je höher die geplante Fahrleistung, desto höher ist die monatliche Rate. Bei Abschluss des Vertrages können Sie die Kilometeranzahl individuell festlegen.

Wichtig zu wissen: Es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht. Üblich ist aber ein im Vertrag vereinbartes, freiwilliges 14-tägiges Widerrufsrecht.

Am Ende der Laufzeit wird abgerechnet:

  • Hat das Auto bei Rückgabe mehr Kilometer als vereinbart auf dem Tacho, müssen Sie dafür zahlen. Der Preis für die Mehrkilometer wird zu Vertragsbeginn festgelegt.

  • Hat das Auto am Ende eine geringere Kilometerleistung, bekommen Sie in der Regel die weniger gefahrenen Kilometer erstattet.

Tipp der ADAC Juristen: Der vereinbarte Preis für Mehr- und Minderkilometer sollte gleich hoch sein. Akzeptieren Sie keinen niedrigeren Satz für weniger gefahrene Kilometer. Achten Sie darauf, dass der Vertrag eine Vereinbarung zur Erstattung von Minderkilometern enthält. Ansonsten bekommen Sie bei einer Kilometerunterschreitung nichts zurück.

Kilometerleasing kompakt
  • Fahrleistung: Die monatliche Rate hängt von den vereinbarten Kilometern ab.

  • Flexibilität: Die Kilometeranzahl kann man individuell vereinbaren. Mehrkilometer muss man bezahlen, Minderkilometer werden je nach Vertrag erstattet.

  • Risiko: Der Preis für Mehrkilometer steht schon bei Vertragsbeginn fest. Bei der Rückgabe des Autos gibt es aber häufig Streitigkeiten über die Abrechnung von Schäden.

Restwertleasing einfach erklärt

Ein Mann gibt einer Frau den Schluessel fuer sein Auto
Vor der Schlüsselübergabe sollten einige Punkte geklärt sein© dpa/Christin Klose

Bei Abschluss eines Restwertvertrages schätzt der Händler, wie viel das Auto am Ende der Leasingzeit noch wert ist. Der geschätzte Restwert wird in den Leasingvertrag aufgenommen.

Je höher der Händler den Restwert festsetzt, desto günstiger sind die monatlichen Leasingraten. Manche Anbieter setzen den Restwert absichtlich hoch, um mit geringen Raten zu werben. Aber Vorsicht: Was Sie an monatlichen Raten einsparen, müssen Sie üblicherweise am Ende ausgleichen. Informieren Sie sich daher vor Unterschrift des Vertrages, welcher Restwert für das Auto realistisch ist.

Wichtig zu wissen: Ein Restwertvertrag kann gegenüber dem Leasinggeber (am besten schriftlich) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Am Ende der Laufzeit wird abgerechnet:

  • Ist der Wert des Autos bei der Rückgabe geringer als der geschätzte Restwert, müssen Sie die Differenz zahlen. Das Risiko für die Verschlechterung des Restwerts (zum Beispiel durch Schäden oder Veränderung des Marktlage) trägt der Leasingnehmer.

  • Fällt der Kaufpreis allerdings höher aus als der geschätzte Restwert, bekommen Sie nach den Leasingvertragsbedingungen in der Regel 75 Prozent des erzielten Mehrerlöses ausgezahlt.

Restwertleasing kompakt
  • Restwert: Die Höhe der monatlichen Raten ergibt sich aus dem vom Händler kalkulierten Restwert zu Beginn der Vertragslaufzeit.

  • Gesetzliches Widerrufsrecht: Ein Vertrag über Restwertleasing kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden.

  • Risiko: Die Entwicklung der Marktlage hat Einfluss auf den geschätzten Restwert. Ist der Wert bei Rückgabe geringer als der geplante Restwert, muss der Leasingnehmer zahlen.

Entscheidungshilfe: Zehn wichtige Fragen zum Leasing

Kilometer- oder Restwertleasing: Was passt zu mir?

Wer privat ein Auto leasen will, sollte sich eher für Kilometerleasing entscheiden. Denn dabei wird nur die monatliche Kilometerleistung festgelegt, aber nicht der Restwert.

Wer ist mein Vertragspartner?

Die Leasinggesellschaft ist Ihr Vertragspartner und Leasinggeber. Sie wird Eigentümerin und stellt Ihnen das Auto für die vereinbarte Laufzeit zur Nutzung zur Verfügung. Dafür bezahlen Sie die Leasingraten.

Was brauche ich für den Vertragsabschluss?

Die Leasinggesellschaft wird vor Vertragsabschluss Ihre Bonität prüfen. Sie brauchen Ihren Personalausweis. In der Regel verlangt der Leasinggeber auch eine Kopie der letzten Gehaltsnachweise.

Beim gewerblichen Leasing benötigen Sie eine Selbstauskunft, den letzten Jahresabschluss der Firma und den Auszug aus dem Handelsregister oder die Gewerbeanmeldung. Bei der gewerblichen Nutzung eines Leasingfahrzeugs können die Kosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Beim Privatleasing erhalten Sie diesen Steuervorteil nicht.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Es gibt Leasingverträge mit und ohne Anzahlung zu Beginn der Vertragslaufzeit. Bei hohen Anzahlungen sind die Leasingraten niedriger. Anzahlungen von bis zu 10 Prozent des Kaufpreises sind üblich.

Wer ist Eigentümer und wer steht in den Fahrzeugpapieren?

Der Leasinggeber wird Eigentümer und stellt Ihnen das Auto für eine fest vereinbarte Laufzeit zur Verfügung.

Der Leasingnehmer wird in der Regel in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als Halter eingetragen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bleibt beim Leasinggeber als Eigentümer.

Welche Pflichten habe ich als Leasingnehmer?

Sie sind als Leasingnehmer ist für das Auto verantwortlich. Sie müssen für die fristgemäße Wartung sorgen, Reparaturen auf eigene Kosten durchführen, Steuern bezahlen und die notwendigen Versicherungen abschließen. Full-Service-Verträge enthalten in der Regel die Kosten für Wartung und Reparatur, dafür ist aber die Rate höher.

Mängel am Leasing-Auto: Welche Rechte habe ich?

Wie beim Neuwagenkauf besteht für ein neues Leasing-Auto eine Sachmängelhaftung von meist zwei Jahren. Die jeweilige Frist richtet sich nach dem Leasingvertrag. Bei Unklarheiten sollten Sie vor Vertragsschluss am besten schriftlich beim Leasinggeber nachfragen, welche Frist in Ihrem Fall gilt. Zusätzlich gibt es in der Regel eine Neuwagengarantie.

Alle Infos zu Ihren Rechten bei Mängeln am Leasing-Auto

Was muss ich in der Leasingzeit beachten?

Um einen möglichst reibungslosen Vertragsablauf sicherzustellen, sollten Sie Folgendes beachten.

  • Das Fahrzeug gut pflegen: Die Rückgabe muss in einem sehr guten Zustand erfolgen.

  • Fällige Reparaturen in einer Vertragswerkstatt (oder vertraglich bestimmten Werkstatt) machen lassen.

  • Alle Inspektionen pünktlich durchführen lassen, da sonst Garantieansprüche verloren gehen können. Hier drohen hohe Nachzahlungen bei der Leasingrückgabe.

Tipp der ADAC Juristen: Lesen Sie unbedingt das Kleingedruckte im Leasingvertrag, bevor Sie Änderungen am Leasingauto vornehmen, die Reparatur von Unfallschäden in Auftrag geben, ins außereuropäische Ausland fahren oder andere Personen ans Steuer lassen.

Komme ich früher aus dem Vertrag heraus?

Eine Kündigung oder vorzeitiges "Herauskaufen" des Autos ist in der Regel nicht möglich, denn ein Leasingvertrag ist laufzeitgebunden.

Mit Zustimmung des Leasinggebers ist eine Leasingübernahme durch einen neuen Leasingnehmer möglich. Dieser übernimmt dann die restlichen Raten und die Kosten für die Änderung des Vertrags.

Der Leasinggeber kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund vor Ende der Vertragslaufzeit kündigen, zum Beispiele, wenn Leasingnehmer die Raten nicht zahlt.

Muss ich das Auto am Ende zurückgeben?

Am Ende der Vertragslaufzeit müssen Sie das Fahrzeug an den Leasinggeber zurückgeben, denn er ist der Eigentümer. Leasing ist kein Ratenkauf, die monatlichen Raten sind eine Nutzungsgebühr.

Wollen Sie es nach Ablauf der Leasingzeit kaufen, müssen Sie mit dem Händler bei Abschluss des Leasingvertrages schriftlich ein Ankaufsrecht (Leasingvertrag mit Kaufoption) vereinbaren.

ADAC Leasing-Checkliste zum Download

Nutzen Sie die ADAC Checkliste für das Autoleasing, um keine wichtigen Punkte zu übersehen. Sie steht hier zum Download bereit.

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ADAC Checkliste für das Leasing von Fahrzeugen
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