Leasing: So funktioniert die Auto-Miete auf Zeit

Auto leasen statt kaufen – darauf müssen Sie beim Vertrag achten
Auto leasen statt kaufen – darauf müssen Sie beim Vertrag achten© iStock.com/scyther5

Leasing kann beim Neuwagenkauf eine gute Alternative zu Barkauf oder Finanzierung sein. In welchen Fällen dieses Modell auch für Privatpersonen interessant sein kann.

  • Leasing ist kein Kauf: Das Auto wird nicht Ihr Eigentum

  • Auto muss am Ende der Vertragslaufzeit zurückgegeben werden

  • Restwert-, Kilometerleasing, Andienungsrecht – das sind die Unterschiede

Leasing kommt für Autofahrerinnen und Autofahrer in Frage, denen eine monatliche Rate lieber ist, als ein neues Auto bei Abholung komplett zu bezahlen. Auch wenn Sie immer mit einem aktuellen Modell fahren wollen, ist Leasing eine Alternative zum Barkauf oder der Finanzierung.

So funktioniert Auto-Leasing

  • Leasing ist vergleichbar mit der Miete: Der Leasingnehmer zahlt monatlich eine Leasingrate an den Leasinggeber. Die Höhe der Raten hängt von Automodell, Marke, Ausstattung und Neupreis ab. Die Raten sind meist günstiger als bei einem Kredit.

  • Der Leasingvertrag wird für eine bestimmte Vertragslaufzeit (zwei bis vier Jahre) geschlossen. An deren Ende müssen Sie das Auto wieder zurückgeben. Sie werden (außer beim Leasing mit Andienungsrecht) nicht Eigentümer des Autos. Eine vorzeitige Kündigung des Leasingvertrages ist in der Regel nicht möglich.

  • Der Leasingnehmer kann den Leasingvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen. Das gilt allerdings nicht beim Kilometerleasing.

  • Steuerlicher Vorteil für Geschäftsleute: die Leasingraten können monatlich als Betriebsausgaben über die gesamte Vertragslaufzeit abgesetzt werden.

Erste Variante: Kilometerleasing

Beim Kilometerleasing berechnen sich die Kosten auf Basis der gefahrenen Kilometer: Je höher die geplante Fahrleistung, desto ist höher die monatliche Rate. Bei Abschluss des Vertrages können Sie die Kilometeranzahl individuell festlegen.

Hat das Auto bei Rückgabe einen höheren Kilometerstand als vereinbart, müssen Sie für die Mehrkilometer zahlen. Der Preis dafür wird normalerweise zu Vertragsbeginn festgelegt. Wird am Ende eine geringere Kilometerleistung festgestellt, bekommen Sie in der Regel die weniger gefahrenen Kilometer erstattet.

Aktuelles BGH-Urteil: Kein Widerrufsrecht bei Kilometerleasing

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Verbraucher, der mit einem Unternehmer einen Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung abgeschlossen hat, kein gesetzliches Widerrufsrecht hat (Urteil vom 24.2.2021, Az.: VIII ZR 36/20). Darüber sollten sich Verbraucher vor Unterschrift eines Kilometervertrags im Klaren sein.

Tipp der ADAC Juristen: Der vereinbarte Preis für Mehr- und Minderkilometer sollte gleich hoch sein. Einen niedrigeren Satz für weniger gefahrene Kilometer sollten Sie nicht akzeptieren. Achten Sie darauf, dass der Vertrag eine Vereinbarung zur Erstattung von Minderkilometern enthält. Ansonsten bekommen Sie bei einer Kilometerunterschreitung nichts zurück.

Wichtig zu wissen: Der Verbraucher hat beim Kilometerleasing kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es ist aber üblich, dass der Leasinggeber dem Leasingnehmer im Vertrag ein freiwilliges 14-tägiges Widerrufsrecht einräumt.

Wichtiges in Kürze zum Kilometerleasing

  • Fahrleistung – die monatliche Rate ergibt sich aus den gefahrenen Kilometern.

  • Flexibilität – die Kilometeranzahl kann individuell vereinbart werden.

  • Risiko – der Leasingnehmern muss für die Mehrkilometer zahlen. Der Preis dafür ist bereits bei Vertragsbeginn festgelegt.

  • Planungssicherheit – die gesamten Kosten sind zu Beginn des Leasingverhältnisses berechenbar.

Zweite Variante: Restwertleasing

Bei Abschluss eines Restwertvertrages wird geschätzt, wie viel das Auto am Ende der Leasingzeit noch wert ist. Der geschätzte Restwert wird in den Leasingvertrag aufgenommen.

Ist der Wert des Autos bei der Rückgabe geringer als geschätzt, muss der Leasingnehmer die Differenz zahlen. So ein Wertverlust entsteht durch Schäden wie z.B. Kratzer, Dellen am Auto. Aber eine Veränderung der Marktlage (z.B. neue gesetzliche Bestimmungen im Umweltschutz) kann sich auf den Restwert des Autos auswirken. Das Risiko für die Verschlechterung des Restwertes tragen Sie als Leasingnehmer.

Fällt der Kaufpreis allerdings höher aus als der geschätzte Restwert, bekommen Sie 75 Prozent des erzielten Mehrerlöses ausgezahlt.

Je höher der Restwert, desto geringer die monatlichen Raten. Manche Anbieter setzen den Restwert absichtlich unrealistisch hoch, um mit geringen Raten zu werben. Am Ende bleiben Sie dann auf hohen Kosten sitzen. Informieren Sie sich also vor Unterschrift des Vertrages, welcher Restwert für das Auto auf dem Markt realistisch ist.

Ein Restwertvertrag kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden. Es besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Wichtiges in Kürze zum Restwertleasing

  • Restwert – die Höhe der monatlichen Rate, ergibt sich aus dem vom Händler kalkulierten Restwert am Ende der Vertragslaufzeit.

  • Risiko – unvorhersehbares Risiko durch stetige Entwicklung der Marktlage, die Einfluss auf den geschätzten Restwert hat.

  • Rückgabe – ist der Wert bei Rückgabe geringer als der geplante Restwert, muss der Leasingnehmer zahlen!

  • Kaufpreis – Der Restwert entspricht üblicherweise nicht dem potentiellen Kaufpreis. Entschließt man sich also das Fahrzeug am Ende der Vertragslaufzeit zu kaufen, muss man mit einem höheren Kaufpreis rechnen.

  • Gesetzliches Widerrufsrecht - Ein Vertrag über Restwertleasing kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden.

Dritte Variante: Andienungsrecht

Bei einem Vertrag mit Andienungsrecht hat der Leasinggeber besondere Rechte. Andienungsrecht bedeutet: Ist der tatsächliche Wert des Autos bei Vertragsende geringer als der kalkulierte Restwert, kann der Leasinggeber verlangen, dass der Leasingnehmer das Auto kauft. Andersherum hat der Leasingnehmer kein Recht darauf, das Auto zu kaufen.

Ist das Auto bei Rückgabe mehr wert als der kalkulierte Restwert, kann der Leasinggeber es Ihnen zum Kauf anbieten. Sie müssen es aber nicht kaufen.

Versprechen Leasinggesellschaft oder Händler mündlich, dass das Auto später zum (niedrigeren) Restwert angekauft werden kann, verlangen Sie hierzu eine schriftliche Vereinbarung. 

Häufige Fragen und Antworten zum Leasing

Wer ist mein Vertragspartner?

Die Leasinggesellschaft. Sie suchen sich beim Händler das Wunschauto aus. Die Leasinggesellschaft (Leasinggeber) kauft das Auto für Sie (Leasingnehmer) bei dem Händler. Der Leasinggeber wird Eigentümer des Autos und stellt Ihnen für eine fest vereinbarte Laufzeit zur Nutzung zur Verfügung. Dafür bezahlen Sie die Leasingraten.

Der Leasingnehmer wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als Halter eingetragen. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) behält der Leasinggeber als Eigentümer.

Welche Pflichten hat der Leasingnehmer?

Der Leasingnehmer ist für das Auto verantwortlich. Er muss in der Regel für die fristgemäße Wartung sorgen, Reparaturen auf eigene Kosten durchführen, Steuern bezahlen und die notwendigen Versicherungen abschließen. All-Inclusive Verträge enthalten diese Kosten, dafür ist aber die Rate höher.

Was brauche ich für den Vertragsabschluss?

Die Leasinggesellschaft wird vor Vertragsabschluss Ihre Bonität prüfen. Sie brauchen daher Ihren Personalausweis. Manchmal verlangt der Leasinggeber auch eine Kopie der letzten Gehaltsnachweise.

Beim gewerblichen Leasing benötigen Sie eine Selbstauskunft, den letzten Jahresabschluss der Firma und den Auszug aus dem Handelsregister oder die Gewerbeanmeldung. Bei der gewerblichen Nutzung eines Leasingfahrzeugs können die Kosten als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Beim Privatleasing erhalten sie diesen Steuervorteil nicht.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Es gibt Leasingverträge mit und ohne Anzahlung zu Beginn der Vertragslaufzeit. Bei hohen Anzahlungen sind die Leasingraten niedriger. Anzahlungen von bis zu zehn Prozent des Kaufpreises sind üblich.

Habe ich ein Widerrufsrecht? 

Für einen Kilometervertrag besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (Urteil des BGH vom 24.2.2021, Az.: VIII ZR 36/20). Es ist aber üblich, dass bei der Leasinggeber dem Verbraucher im Vertrag ein freiwilliges 14-tägiges Widerrufsrecht einräumt.

Für Restwertverträge gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht. Sie können vom Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschuss widerrufen werden.

Den Widerruf müssen Sie an die Leasinggesellschaft richten. Diese muss den Verbraucher über sein Widerrufsrecht belehren. Im Falle des Widerrufes durch den Verbraucher wird der Leasingvertrag rückabgewickelt.

Wem gehört das Auto am Ende?

Leasing ist kein Ratenkauf. Die monatlichen Raten sind eine Nutzungsgebühr. Am Ende der Vertragslaufzeit des Leasingvertrages müssen Sie das Auto an den Leasinggeber zurückgeben, denn er ist der Eigentümer.

Wollen Sie es nach Ablauf der Leasingzeit kaufen, müssen Sie mit dem Händler bei Abschluss des Leasingvertrages schriftlich ein Ankaufsrecht (Leasingvertrag mit Kaufoption) vereinbaren.

Komme ich im Notfall aus dem Vertrag heraus?

Ein Leasingvertrag ist laufzeitgebunden. Eine Kündigung oder vorzeitiges "Herauskaufen" des Autos ist in der Regel nicht möglich.

Der Leasingvertrag kann auch vom Leasinggeber nur aus wichtigem Grund vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden (z.B. Leasingnehmer begeht Vertragsbruch, Auto wird nicht ordnungsgemäß instand gehalten, bei unerlaubter Gebrauchsüberlassung oder bei vorsätzlich falschen Angaben beim Vertragsabschluss).

Möglich ist eine Leasingübernahme, bei der ein bestehender Vertrag an einen neuen Vertragsnehmer übergeben wird. Der neue Leasingnehmer übernimmt die restlichen Raten und die Kosten für die Änderung des Vertrags.

Was passiert bei einem Totalschaden? 

Bei einem Totalschaden kann der Leasingvertrag nicht gekündigt werden. Sie bekommen von der Vollkaskoversicherung nur den Wiederbeschaffungswert des Autos.

Bei vielen Verträgen müssen die Leasingraten weiter gezahlt werden. Bei Restwertverträgen steht außerdem der kalkulierte Restwert aus. Eine sogenannte GAP-Versicherung deckt dieses Risiko weitestgehend ab. Wurde der Restwert des Autos hoch angesetzt, empfiehlt sich der Abschluss dieser Zusatzversicherung. Sie schließt die Lücke der Differenzen zwischen dem Restwert und dem Wiederbeschaffungswert des Leasingautos bei Totalschaden oder Diebstahl.

Was muss ich während der Leasingzeit beachten? 

Um einen möglichst reibungslosen Vertragsablauf sicher zu stellen sollte Sie:

  • Das Fahrzeug gut pflegen: Die Rückgabe muss in einem sehr guten Zustand erfolgen.

  • Reparaturen in einer Vertragswerkstatt (oder vertraglich bestimmten Werkstatt) machen lassen.

  • Alle Inspektionen pünktlich durchführen lassen.

Tipp der ADAC Juristen: Lesen Sie unbedingt das Kleingedruckte im Leasingvertrag, bevor Sie Änderungen am Leasingauto vornehmen, die Reparatur von Unfallschäden in Auftrag geben, ins außereuropäische Ausland fahren oder andere Personen ans Steuer lassen.

Die ADAC Leasing-Checkliste

ADAC Checkliste für das Leasing von Fahrzeugen
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Was tun bei Mängeln am Leasingauto?

So läuft die Rückgabe am Ende der Leasingzeit.

Angela Baumgarten
Angela Baumgarten
Fach-Autorin
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