Mangel am Leasingauto: Das sind Ihre Rechte

Hat das Leasingauto in der Sachmängelhaftungsfrist einen Mangel, können Sie sich wie ein Käufer an den Händler wenden. ADAC Juristen erklären, welche Ansprüche Sie haben.
Beim Händler Reparatur verlangen
Zusätzlich Leasinggeber informieren
Leasingrate auch bei Mangel am Leasingauto zahlen
So gehen Sie richtig vor, wenn das Leasing-Auto einen Mangel hat:
Informieren Sie den Händler
Beim Leasing haben Sie das Fahrzeug nicht gekauft. Eigentümer des Autos ist der Leasinggeber, der in der Regel die Ansprüche aus Sachmängelhaftung an den Leasingnehmer abtritt. Das heißt: Sie können sich bei einem Mangel am Leasingauto wie ein Käufer an den Händler wenden.
Wie beim Neuwagenkauf kann die Sachmängelhaftungsfrist zwei Jahre betragen. Die jeweilige Frist richtet sich nach dem Leasingvertrag. Bei Unklarheiten sollten Sie (am besten schriftlich) beim Leasinggeber nachfragen, welche Frist in Ihrem Fall gilt.
Bei typischen verschleißbedingten Mängeln (zum Beispiel Bremsbeläge, Bremsscheiben, Wischerblätter) bestehen keine Ansprüche aus der Sachmängelhaftung. Der Leasingnehmer oder die Leasingnehmerin muss das Leasingauto in betriebs- und verkehrssicherem Zustand erhalten und (wie ein Eigentümer) die Kosten dafür tragen.
Wer ist für die Reparatur zuständig?
Wenden Sie sich an den Händler. Hat das Leasingauto Mängel, können Sie zunächst entweder die Reparatur oder die Neulieferung des Fahrzeugs verlangen.
Wollen Sie die Reparatur des Mangels, fordern Sie den Händler zur Nachbesserung auf. Dazu reicht es aus, wenn Sie als Privatkunde den Händler nachweisbar über die Mängel informieren.
Um sicherzugehen, sollten Sie ihm zur Mangelbeseitigung schriftlich (am besten mit Einschreiben und Rückschein) eine angemessene Frist setzen (ca. 14 Tage). Der Händler muss den Mangel dann innerhalb der Frist beheben. Erst danach kommen weitergehende Rechte wie Minderung oder Rücktritt infrage.
Kann ich die Leasingrate wegen des Mangels kürzen oder aussetzen?
Sie dürfen in der Vertragslaufzeit die Leasingraten nicht einbehalten oder kürzen. Das gilt auch, wenn Sie das Leasing-Auto wegen der Mängel nicht benutzen können, weil es in der Werkstatt steht. Lesen Sie im Leasingvertrag nach, in welchen Fällen Sie die Rate aussetzen oder kürzen können.
Achtung: Sind Sie nach dem Vertrag nicht dazu berechtigt, riskieren Sie eine Kündigung. Außerdem können Schadenersatzforderungen drohen.
Bekomme ich Nutzungsausfall für die Reparaturzeit?
Wird das Leasingauto wegen eines Mangels repariert und steht in der Werkstatt, können Sie es nicht nutzen. Einen Anspruch auf eine Entschädigung wegen des Nutzungsausfalls haben Sie in der Regel nicht.
Darf ich den Mangel selbst reparieren?
Die Frage, ob Sie einen Schaden selbst reparieren oder in einer freien Werkstatt beheben lassen können, ist im Leasingvertrag geregelt. Üblicherweise muss das Fahrzeug aber in einer Vertragswerkstatt repariert werden. Eine freie Werkstatt oder das Auto selbst zu reparieren sind nicht der Standardfall.
Was kann ich verlangen, wenn der Mangel nicht repariert werden kann?
Kann der Händler den Mangel nicht beheben, haben Sie weitergehende Rechte.
Minderung der Leasingrate
Wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist oder sich der Händler weigert zu reparieren, können Sie vom Leasinggeber eine Minderung der Leasingrate fordern. Dann werden die monatlichen Zahlungen (Leasingraten, Sonderzahlung, Restwert) angepasst.
Rücktritt vom Vertrag
Kann der Händler den Mangel nicht beseitigen, können Sie bei einem erheblichen Mangel vom Vertrag zurücktreten. Dann müssen Sie das Auto an den Händler zurückgeben.
Die Rückabwicklung des Kaufvertrags wirkt sich auch auf den Leasingvertrag aus. Hierbei kommt es auf die vertraglichen Vereinbarungen an. In der Regel ist der Leasingvertrag rückabzuwickeln, sodass Ihnen der Leasinggeber geleistete Zahlungen ganz oder teilweise erstatten muss. Für die gefahrenen Kilometer wird in der Regel eine Nutzungsentschädigung berechnet.
Kann ich bei Streit den Leasingvertrag prüfen lassen?
Wenn es mit dem Händler zum Streit kommt, sollten Sie sich mit einem ADAC Vertragsanwalt in Verbindung setzen. Dieser kann Sie anhand des Leasingvertrags über das weitere Vorgehen beraten.