Mangel am Leasingauto – das sind Ihre Rechte

Hat das Leasingauto in der Sachmängelhaftungsfrist einen Mangel, können Sie sich wie ein Käufer an den Händler wenden. ADAC Juristinnen und Juristen erklären, welche Ansprüche Sie haben.
Beim Händler Reparatur verlangen
Zusätzlich Leasinggeber informieren
Leasingrate auch bei Mangel am Leasingauto zahlen
Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Leasingauto schon bei der Übergabe einen Fehler hat, von dem Sie nichts wussten oder auf den Sie der Händler nicht hingewiesen hat.
Händler kontaktieren
Beim Leasing haben Sie das Fahrzeug nicht gekauft. Eigentümer des Autos ist der Leasinggeber, der in der Regel die Ansprüche aus Sachmängelhaftung an den Leasingnehmer abtritt. Das heißt: Sie können sich bei einem Mangel am Leasingauto wie ein Käufer an den Händler wenden. Dies gilt auch, wenn Sie die Ansprüche vor Gericht geltend machen müssen.
Wie beim Neuwagenkauf beträgt die Sachmängelhaftungsfrist zwei Jahre. Bei gebrauchten Autos läuft diese Frist ein Jahr.
Bei typischen verschleißbedingten Mängeln (zum Beispiel Bremsbeläge, Bremsscheiben, Wischerblätter) bestehen keine Ansprüche aus der Sachmängelhaftung. Der Leasingnehmer oder die Leasingnehmerin muss das Leasingauto in betriebs- und verkehrssicherem Zustand erhalten und (wie ein Eigentümer) die Kosten dafür tragen.
Reparatur des Mangels verlangen
Hat das Leasingauto Mängel, können Sie zunächst entweder die Reparatur oder die Neulieferung des Fahrzeugs verlangen. Wollen Sie die Reparatur des Mangels, fordern Sie den Händler zur Nachbesserung auf und setzen Sie ihm dazu eine Frist.
Es reicht aus, wenn Sie als Privatkunde den Händler nachweisbar über die Mängel informieren. Um sicherzugehen, sollten Sie ihm zur Mangelbeseitigung schriftlich (am besten mit Einschreiben und Rückschein) eine angemessene Frist setzen (ca. 14 Tage). Der Händler muss den Mangel dann innerhalb der Frist beheben. Erst danach kommen weitergehende Rechte wie Minderung oder Rücktritt infrage.
Minderung der Leasingrate
Wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, können Sie vom Händler eine Kaufpreisminderung fordern. Für Verträge, die bis 31. Dezember 2021 geschlossen wurden, war das nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch der Fall. Bei Verträgen, die seit 1. Januar 2022 zwischen Unternehmer und einem privaten Kunden geschlossen werden, hängt dies vom Einzelfall ab. Eine Minderung führt zur Anpassung der Leasingzahlungen (Leasingraten, Sonderzahlung, Restwert).
Rücktritt vom Vertrag
Führt die Nachbesserung nicht zur Beseitigung des Mangels, können Sie bei einem erheblichen Mangel auch vom Vertrag zurücktreten. Dann müssen Sie das Auto an den Händler zurückgeben. Für die gefahrenen Kilometer zahlen Sie eine Nutzungsentschädigung. Der Leasinggeber muss Ihnen Sonderzahlungen, angefallene Vertragskosten und die bezahlten Leasingraten zurückerstatten.
Leasingraten nicht kürzen
Sie dürfen in der Vertragslaufzeit die Leasingraten nicht einbehalten oder kürzen. Das gilt auch für Mängel, unabhängig davon, ob Sie das Leasingauto wegen der Mängel nicht benutzen können oder es in der Werkstatt steht. Lesen Sie im Leasingvertrag nach, in welchen Fällen Sie die Zahlung aussetzen können.
Kürzen Sie die Raten, ohne dazu berechtigt zu sein, riskieren Sie, fristlos gekündigt zu werden. Außerdem drohen Schadenersatzforderungen, wenn sich später herausstellt, dass Ihnen kein Rücktrittsrecht zustand.
Kein Nutzungsausfall für Reparaturzeit
Wird das Leasingauto wegen eines Mangels repariert und steht in der Werkstatt, können Sie es nicht nutzen. Einen Anspruch auf eine Entschädigung wegen des Nutzungsausfalls haben Sie nicht.
Mangel selbst reparieren?
Wenn Sie das Leasingfahrzeug beschädigt zurückgeben, übernimmt der Leasinggeber die Reparatur. Er stellt Ihnen dafür die Kosten und eventuell Bearbeitungsgebühren in Rechnung.
Die Frage, ob Sie einen Schaden selbst reparieren oder in einer freien Werkstatt beheben lassen können, ist im Leasingvertrag geregelt. Üblicherweise muss das Fahrzeug aber in einer Vertragswerkstatt repariert werden. Eine freie Werkstatt oder das Auto selbst zu reparieren sind nicht der Standardfall.
Bei Streit Leasingvertrag prüfen lassen
Wenn es mit dem Händler zu Streit über Ihre Mängelrechte kommt, sollten Sie sich mit einem ADAC Vertragsanwalt in Verbindung setzen. Dieser kann Sie anhand des Leasingvertrags über das weitere Vorgehen beraten.