Opel-Fahrzeuge von Manipulationssoftware betroffen

Für einige Opel-Modelle wurde ein Zwangsrückruf angeordnet
Für einige Opel-Modelle wurde ein Zwangsrückruf angeordnet© Shutterstock [M]

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat auch bei Opel Abgasreinigungssysteme entdeckt, die nach Auffassung des KBA unzulässig sind.

  • Weltweit sind ca. 96.000 Fahrzeuge von der Manipulation betroffen

  • Aus der freiwilligen Serviceaktion wurde ein Zwangsrückruf

  • Betriebsuntersagung droht ohne Teilnahme an Rückrufaktion

Betroffene Diesel-Fahrzeugmodelle

Betroffen sind unter anderem die Modelle Astra, Insignia und Cascada 2,0 l (125 kw) sowie Zafira 1,6 l (88 kw, 100 kw), Zafira 2,0 l, (96 kw, 125 kw) Euro 6 aus den Modelljahren 2013 – 2016.

Insgesamt handele es sich um mehr als 96.000 Fahrzeuge weltweit, davon 32.000 Fahrzeuge in Deutschland.

Opel legt rechtliche Schritte ein

Im Gegensatz zu VW hat Opel (ebenso wie Mercedes-Benz) rechtliche Schritte gegen den Bescheid des KBA eingeleitet. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag von Opel aber am 9.11.2018 (Az. 3 B 127/18) abgelehnt. Das Beschwerdeverfahren des einstweiligen Rechtschutzes wurde am 6.11.2019 durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig abgeschlossen (Az. 5 MB 3/19), wonach der "Opel-Rückruf" des KBA wegen des überwiegenden Interesses am Schutz von Gesundheit und Umwelt bestätigt wurde. Das Hauptsacheverfahren ist aber – nach Mitteilung von Opel – nach wie vor nicht abgeschlossen.

Muss ich dem Rückruf Folge leisten?

Ja, da es sich um einen verpflichtenden Rückruf handelt. Bei einem verpflichtenden Rückruf droht eine Betriebsuntersagung bei Nichtdurchführung des Updates.

Opel hat rechtliche Schritte gegen die Anordnung des KBA eingeleitet (s.o.). Derzeit kann nicht beurteilt werden, welche Auswirkungen ein erfolgreicher Widerspruch auf die jetzt vom Hersteller angebotenen Umrüstungen hat.

Was passiert, wenn ich den Rückruf verweigere?

Im Verhältnis zwischen Kunde und Hersteller hat die Nichtdurchführung der Servicemaßnahmen zunächst keine direkten Folgen. Läuft es bei Opel parallel zum VW-Abgasskandal, droht bei Nichtdurchführung der Rückrufmaßnahme eine Betriebsuntersagung für das betroffene Fahrzeug.

Text: Juristische Zentrale und ADAC Fahrzeugtechnik