Ganzjahresreifen: Wann sind sie erlaubt und wie gut sind sie?

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Von Petra Zollner

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Ein VW wird im Winter getestet
Der ADAC testet inzwischen auch Ganzjahresreifen regelmäßig© ADAC/Marc Wittkowski

Ganzjahresreifen, auch Allwetterreifen genannt, werden immer beliebter. Die Hersteller reagieren mit mehr Modellen auf die steigende Nachfrage. Wann sind Ganzjahresreifen erlaubt und für wen sind sie geeignet? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Viele Autofahrer und Autofahrerinnen wollen sich den Reifenwechsel zweimal im Jahr sparen und steigen auf Ganzjahresreifen um. Das Angebot wächst mit der Nachfrage und der ADAC testet die Allrounder inzwischen regelmäßig. Sie sollen im Sommer bei Hitze und auf winterlichen Fahrbahnen gleichermaßen performen. Aber schaffen sie das?

Ganzjahresreifen: Der Unterschied zu Winter- und Sommerreifen

Ganzjahresreifen kombinieren typischerweise Profilmerkmale von Sommer- und Winterreifen, etwa Lamellen für winterliche Bedingungen sowie Profilblöcke für trockene und Entwässerungsstrukturen für nasse Fahrbahnen. Die Gummimischung und das Profil müssen in einem besonders breiten Temperatur- und Einsatzbereich funktionieren, von winterlicher Kälte bis zu hohen sommerlichen Fahrbahntemperaturen.

Technisch bleiben Ganzjahresreifen ein Kompromiss. Sehr gute Sommer- bzw. Winterreifen bieten unter den für sie typischen Bedingungen meist größere Leistungs- und Sicherheitsreserven.

Sind Allwetterreifen im Winter rechtlich erlaubt?

Ganzjahresreifen dürfen grundsätzlich das ganze Jahr gefahren werden. Entscheidend für den Einsatz im Winter ist, ob der Reifen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht, das heißt, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf nur mit Winterreifen gefahren werden.

Ganzjahresreifen sind rechtlich gesehen Winterreifen. Voraussetzung ist, dass die Reifen mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke im dreigezackten Berg) gekennzeichnet sind. Deshalb darf auch ihr Geschwindigkeitsindex (gibt an, für welche Höchstgeschwindigkeit der Reifen vom Hersteller zugelassen ist) unter dem Wert für die jeweilige Fahrzeughöchstgeschwindigkeit liegen. In diesem Fall muss ein Aufkleber im Fahrsichtfeld an die geringere Höchstgeschwindigkeit erinnern. Alternativ kann auch ein Geschwindigkeitsbegrenzer mit entsprechender Displayanzeige eingestellt werden.

Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt in Deutschland auch bei Ganzjahres- und Winterreifen 1,6 Millimeter. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen jedoch mindestens 4 Millimeter, weil die Leistungsfähigkeit auf Schnee, Schneematsch und bei Nässe bereits vorher deutlich nachlassen kann.

Wichtig ist eine Änderung bei älteren Reifen: Bis zum 30. September 2024 durften bestimmte, bis Ende 2017 produzierte Reifen mit reiner M+S-Kennzeichnung übergangsweise noch bei winterlichen Bedingungen verwendet werden. Diese Übergangsfrist ist beendet. Seit dem 1. Oktober 2024 reicht "M+S" ohne Alpine-Symbol (3PMSF) in Deutschland nicht mehr aus. Der Reifen darf zwar gegebenenfalls noch bei nicht winterlicher Fahrbahn gefahren werden, erfüllt aber die situative Winterreifenpflicht nicht.

Wie gut sind Allwetterreifen im Winter?

Gerade im Winter können zwischen rechtlicher Zulässigkeit und tatsächlicher Eignung erhebliche Unterschiede bestehen: Ein Ganzjahresreifen kann erlaubt sein, obwohl er bei starkem Schnee oder Glätte die Sicherheitsreserven eines guten Winterreifens nicht erreicht. Die Defizite zeigen sich auch bei aktuellen ADAC-Tests.

Für wen sind Ganzjahresreifen geeignet?

Wer die Entscheidung für Ganzjahresreifen trifft, sollte sich unbedingt der möglichen Schwächen der Reifen bewusst sein und genau wissen, wann und für welche Fahrten das Fahrzeug genutzt wird. Ganzjahresreifen können zum Beispiel eine Alternative für Autofahrer sein, die in einer gemäßigten Klimaregion leben, oder für Besitzer von Zweitwagen, die mit wenig Kilometer vor allem innerhalb von Städten unterwegs sind. Wichtig ist, immer im Hinterkopf zu behalten, dass Ganzjahresreifen die Bestleistungen von gut getesteten Winter- und Sommerreifen nicht erreichen.

Ist man bei einem Unfall mit Allwetterreifen versichert?

Ein Unfall mit Ganzjahresreifen, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, führt nicht zu einer Mithaftung oder zu einer Leistungskürzung. Unabhängig davon kommt es für eine eventuelle zivilrechtliche Haftung darauf an, ob die Bereifung bzw. der Zustand der Reifen für die Entstehung des Unfalls ursächlich war. Auch in der Kaskoversicherung hängt eine mögliche Leistungskürzung von den Umständen des Einzelfalls ab.

Welche Regeln gelten für Ganzjahresreifen im Ausland?

Österreich

Für Pkw bis 3,5 Tonnen gilt vom 1. November bis 15. April eine witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Bei Schnee, Schneematsch oder Eis müssen Winter- bzw. geeignete Ganzjahresreifen auf allen Rädern montiert sein.

Österreich erkennt bei Winter- und Ganzjahresreifen unter anderem die Kennzeichnungen M+S, M.S. oder M&S sowie das Schneeflockenzeichen an. Für Pkw-Winter- und -Ganzjahresreifen gelten mindestens 4 Millimeter Profil bei Radialreifen bzw. 5 Millimeter bei Diagonalreifen. Unterhalb dieser Grenze gilt der Reifen winterrechtlich nicht mehr als Winterreifen.

Schweiz

In der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifen-Pflicht. Allerdings können Geldbußen verhängt werden, wenn es wegen ungeeigneter Bereifung zu Verkehrsbehinderungen kommt. Bei Unfällen mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer bzw. der Fahrerin eine erhebliche Mithaftung. Eine Schneeketten-Pflicht kann im Bedarfsfall für bestimmte Strecken mittels gesonderter Beschilderung angeordnet werden.

Italien

In Italien gilt auf vielen Strecken die Pflicht, Winterausrüstung zu benutzen – leider aber keine einheitliche Regelung. Die jeweiligen Provinzen können durch Rechtsverordnung eigenständige Regelungen treffen.

Eine zusätzliche italienische Besonderheit betrifft den Sommer: Vom 16. Mai bis 14. Oktober dürfen Winter- und Ganzjahresreifen mit einem niedrigeren Geschwindigkeitsindex als dem im Fahrzeugschein vorgeschriebenen nicht verwendet werden. Diese Regel gilt auch für in Deutschland zugelassene Pkw. Entspricht der Geschwindigkeitsindex dem Fahrzeugschein oder liegt er darüber, dürfen Ganzjahresreifen weiter gefahren werden.

Frankreich

In Frankreich gilt zwischen 1. November und 31. März in zahlreichen Departements eine Winterreifen-Pflicht für Bergregionen. Als Winterreifen ("pneus neige") sind seit November 2024 nur noch Reifen mit sogenannter 3PMSF-Kennzeichnung (3 Peak Mountain Snow Flake), also mit Alpine-Symbol, anerkannt.

Diese Regeln für Winterreifen gelten in anderen Ländern.

Technische Beratung: Felix Henning, ADAC Technik Zentrum

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