Praxistest: LED-Retrofit-Lampen zum Nachrüsten – jetzt auch für Oldtimer

ADAC Ingenieur Christoph Pauly erklärt im Video wie man H4-LED- und H7-LED-Lampen selbst einbauen kann ∙ Bild: © ADAC, Video: © ADAC e.V.

Scheinwerfer von älteren Autos, die noch mit H4- oder H7-Halogenlicht ausgestattet sind, können bei vielen Modellen mit LED-Lampen nachgerüstet werden – jetzt sogar Oldtimer. Der Einbau lohnt sich: Nie war es so einfach und günstig, mehr Licht auf die Straße zu bekommen. Neu: Jetzt auch mit H1-Sockel.

  • Praxistest beweist: LED-Lampen leuchten weiter

  • Helleres Licht bringt mehr Sicherheit

  • Auch für Transporter, Wohnmobile und Oldtimer

Schon 2017 hat der ADAC eine Untersuchung über den Einsatz von sogenannten LED-Retrofits oder LED-Replacement-Lamps durchgeführt, die anstatt einer Halogen- oder Glühlampe im Auto eingesetzt werden können. Das Ergebnis war eindeutig: Sie leuchten weiter und sorgen durch ihr weißeres, tageslichtähnliches Licht dafür, dass Kontraste besser wahrgenommen werden. Ein weiterer Vorteil ist: Sie halten länger und fallen somit weniger oft aus.

Aber obwohl LED-Retrofits in Ländern wie den USA oder im asiatischen Raum schon damals benutzt werden durften, waren sie bis vor Kurzem in Europa aufgrund der Gesetzeslage im Straßenverkehr noch unzulässig. Das hat sich 2020 geändert.

H7-, H4- und H1-LED-Retrofit mit Zulassung

Ein Autolampe der Marke Osram
Osram Night Breaker H7-LED mit teilweise nötigem CAN-Bus-Adapter© ADAC/Arnulf Thiemel

Im Herbst 2020 wurde das erste LED-Leuchtmittel in Deutschland (H7-LED) zugelassen, das gegen eine Halogenlampe ausgetauscht werden darf. Das Produkt Osram Night Breaker H7-LED erhielt eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) mit einem bestimmten Verwendungsbereich. Das bedeutet: Es darf nur in Fahrzeuge verbaut werden, dessen Scheinwerfer in Einheit mit dem LED-Leuchtmittel geprüft worden sind und die Vorgaben der Lichtverteilung nach UN ECE Reg. 112 erfüllen, also weder andere blenden noch die Fahrbahn unkonform ausleuchten. Inzwischen gibt es das Leuchtmittel von Osram auch als H4-Lampe und – ganz neu – auch als H1-LED.

Ein Autolampe der Marke Philipps
Philips Ultinon Pro6000 LED © C by AVT

Seit Mai 2021 ist mit der Philips-Ultinon-Pro6000-LED ein weiteres Produkt auf dem Markt verfügbar – neben H7- auch in H4-Form. Alle Modelle bringen laut den Herstellern über 200 Prozent mehr Licht und eine fünfmal so lange Lebensdauer. Damit amortisieren sich die 120 bis 140 Euro teuren H4- und H7-Nachrüstsets innerhalb weniger Jahre. 2022 brachte Philips zudem die ersten zugelassenen Standlicht-LEDs in W5W-Form auf den Markt.

Die vom TÜV zertifizierten und vom KBA zugelassenen LED Retrofit-Lampen von Osram und Philips können mittlerweile in vielen Fahrzeugmodellen von Alfa Romeo bis VW eingebaut werden. Weitere Modelle sind angekündigt. Sogar für Transporter und Wohnmobile ist die Nachrüstung von Scheinwerfern mit Halogenlampen auf LED für beliebte Modelle möglich, zum Teil sogar auch für das Fernlicht.

Das sagt der Gesetzgeber

Retrofits dürfen nur in Schweinwerfer der dafür zugelassenen Fahrzeuge nachgerüstet und müssen stets nach den Herstellervorgaben eingebaut werden. Für die Leuchtmittel gibt es Kompatibilitätslisten auf den Internetseiten der Hersteller. Bei einigen Modellen sind vom Lampenhersteller verfügbare Adapter erforderlich.

Wird eine LED-Lampe jedoch in ein nicht dafür freigegebenes Fahrzeug verbaut, kann die Betriebsgenehmigung erlöschen. Zudem dürfen die Leuchtmittel mit deutscher Zulassung nur in Autos verbaut werden, die auch in Deutschland zugelassen sind. Eine Fahrt ins europäische Ausland ist zwar möglich, aber nur zulässig bei Rechtsverkehr.

Die aktuellen Kompatibilitätslisten sind auf den jeweiligen Herstellerseiten zu finden etwa bei Osram* oder Philips*.

LED: Jetzt auch für viele Oldtimer

Burkhard Böttcher kniet vor dem Mercedes Oldtimer
Umgerüsteter Mercedes SL: ADAC Ingenieur Burkhard Böttcher mit H4-Lampe (links) und Nachrüst-LED (rechts)© ADAC/Matthias Zimmermann

Die Entwicklung der helleren LED-Leuchten weckte natürlich Begehrlichkeiten. Zum Beispiel bei Besitzern von Young- und Oldtimern, die bei ihren Ausfahrten auch gerne von der modernen Lichttechnik profitieren wollten. Der Leuchtenhersteller Philips setzte deshalb unter Mitwirkung des ADAC und mit Unterstützung des "Mercedes-Benz R/C 107 SL Club Deutschland e.V." einen Entwicklungsprozess auf, an dessen Ende die Straßenzulassung der Philips Ultinon Pro6000 H4-LED für den Mercedes SL R/C 107 und über 50 weitere historische Fahrzeuge gesichert war.

Die Zulassung wurde in Deutschland gemäß Paragraf 22a StVZO in Form einer Erweiterung der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) erteilt und erlaubt jetzt den Einsatz in ausgewählten Fahrzeugmodellen. Dazu gehören beliebte und weitverbreitete Modelle mit H4-Lampen wie der VW Käfer, die Golfmodelle 1 bis 4, der VW Bully T2 bis T4 oder der Trabant P 601, aber auch exotische Fahrzeuge wie Ford Escort und Mustang, alte Mini und Land Rover, diverse Triumph-Roadster oder gar der Rolls-Royce Corniche.

Lesen Sie im Blog-Beitrag, wie der ADAC den Zulassungsprozess der neuen LED-Leuchte für Oldtimer mit seiner Expertise unterstützt hat.

In dieser Kompatibilitätsliste (Philips) finden Sie gelb hinterlegt die Oldtimer, für die aktuell schon H4-LEDs zugelassen sind.
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Test: LED-Licht vs. Halogenlicht

LED Lampe am Auto nachrüsten
Zweimal BMW: Links mit LED, rechts mit Halogen© ADAC/Ralph Wagner

In einem direkten Vergleich haben die Ingenieure des ADAC Technikzentrums das neue LED-Leuchtmittel geprüft. Gegenübergestellt wurden dafür zwei fast baugleiche Automodelle von BMW, für die das Leuchtmittel jeweils zugelassen ist. Beim BMW Active Tourer wurden die Scheinwerfer nachgerüstet und LED-Retrofit-Lampen eingebaut. Ein BMW Gran Tourer ging mit Halogenausstattung in den Praxistest.

Das LED-Licht des BMW Active Tourer ist eindeutig weißer und leuchtet die Fahrbahn weiter aus als das Halogenlicht des BMW Gran Tourer. So können Gegenstände oder auch Personen am Fahrbahnrand eher, besser und kontrastreicher erkannt werden.

Bessere Sicht bei Nacht durch LED-Licht

LED Lampe am Auto nachrüsten
Ein großer Unterschied: Links Halogen H7, rechts LED© ADAC/Ralph Wagner

Die Nachtfahrt im Test zeigt: Ein Nachrüsten der Scheinwerfer auf LED-Licht macht damit auch den Straßenverkehr sicherer. Denn die LED-Leuchte strahlt das Licht fokussierter auf die Fahrbahn und leuchtet insbesondere den rechten Fahrbahnrand weiter aus als die Halogenleuchte. Die Leuchtweite im Praxistest beträgt bei der LED-Retrofit-Lampe 170 Meter, Leuchtweite der H7-Lampe im Test sind nur 130 Meter.

Nachrüstlampen im Vergleich-LED-Halogen Leuchtweite mit Lampen
Die LED-Retrofit-Lampe leuchtet eindeutig weiter als die Halogenlampe© ADAC e.V.

Im Praxistest bei Dunkelheit wurden die Fahreindrücke durch zwei Fahrer erlangt:

  • Die Sichtweite war höher als mit Halogenlampen, Objekte wurden kontrastreicher abgebildet und konnten eher wahrgenommen werden.

  • Störende Flecken wurden im Lichtbild nicht festgestellt.

  • Die Hell-Dunkel-Grenze verlief weich und ohne Newtonsche Ringe, was auf die Scheinwerferbauart mit Freiformreflektor zurückzuführen ist.

Der Vorteil der LED-Lampe ist auch die Lebensdauer: Sie strahlt 2500 Stunden, das H7-Leuchtmittel bringt es auf 550 Stunden. Und auch das ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Sicherheit: Wenn Lampen generell langlebiger sind, werden Ausfälle der Beleuchtung unwahrscheinlicher.

LED Lampe am Auto nachrüsten
Mit einem Spektrometer wurde auf dem Prüfstand auch das LED-Licht genau untersucht© ADAC/Ralph Wagner

Auf dem Prüfstand im ADAC Technikzentrum ist nach dem Einbau der LED-Retrofit auch die Leuchtweiteneinstellung der Scheinwerfer erneut überprüft worden. Sie musste nicht korrigiert werden, denn die Hell-Dunkel-Grenze war auf gleicher Höhe wie bei der Halogenlampe.

Mithilfe eines Spektrometers haben die ADAC Tester zudem das Lichtspektrum der LED-Leuchten bestimmt. Wie üblich bei LED-Leuchtmitteln mit tageslichtähnlicher Lichtfarbe ist der Blauanteil hoch.

Tipps zum Nachrüsten von LED-Scheinwerfern

  • Vor dem Kauf der LED-Retrofit-Lampe anhand der Kompatibilitätslisten prüfen, ob das Fahrzeug geeignet ist.

  • Die Scheinwerfer-Genehmigungsnummer auf der Liste vergleichen mit der Nummer des Autoscheinwerfers.

  • Schon vor dem Einbau checken, ob zusätzlich ein Adapter für den Wechsel auf LED notwendig ist.

  • Vor Entfernen der alten Leuchte mit dem Smartphone ein Foto vom Leuchtengehäuse innen machen, das erleichtert den Einbau der LED-Lampe.

  • Nach dem Kauf über den QR-Code auf der Verpackung die allgemeine Bauartgenehmigung abrufen, ausdrucken und stets mitführen.

  • Wie nach jedem Leuchtmittelwechsel muss die Lichteinstellung möglichst in einem Fachbetrieb überprüft werden.

Fazit zum Praxistest

Auch wenn es in den meisten Haushalten nur noch LED-Leuchtmittel gibt: Beim Auto hinkt diese Entwicklung hinterher. Derzeit gibt es nur die Lampen von Osram und Philips zur Nachrüstung von Scheinwerfern in Autos, die in Deutschland zugelassen sind.

In Europa ist die generelle Verwendung von LED-Retrofits aufgrund der Gesetzeslage immer noch unzulässig im Straßenverkehr. Andere Länder sind da, wie oben bereits erwähnt, weiter: Hier sind generell LED-Retrofits im Straßenverkehr bereits zugelassen.

Der ADAC spricht sich dafür aus, dass es bald Zulassungen für weitere LED-Leuchtmittel auf dem deutschen Markt gibt. Auch andere Anbieter von LED-Lampen sollten aus Sicht des Automobilclubs eine Zulassung anstreben. In der UNECE (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) unterstützt der ADAC zudem einen Gesetzesentwurf, der die einheitliche Handhabung beim Tausch von LED-Leuchtmitteln im Auto europaweit regeln soll. Das würde nicht nur den Straßenverkehr in Deutschland, sondern auch in Europa sicherer machen. Seit 2021 ist dieses Bestreben einen wichtigen Schritt weitergekommen: Ein Gesetzesentwurf nahm erfolgreich eine wichtige Hürde.

Fachliche Beratung: Burkhard Böttcher, ADAC Technikzentrum

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