Einreise, Zoll und Aufenthalt in der Schweiz
Die Schweiz begeistert mit beeindruckenden Alpenlandschaften, kultureller Vielfalt und hoher Lebensqualität – ein beliebtes Ziel für Reisende aus aller Welt. Wer das Land besuchen möchte, sollte sich vorab mit den geltenden Regelungen zur Einreise, zu den Zollvorschriften und zu den Bestimmungen für den Aufenthalt vertraut machen. Der folgende Artikel gibt einen umfassenden Überblick über notwendige Reisedokumente, zollrechtliche Besonderheiten bei der Ein- und Ausfuhr sowie die Voraussetzungen für kurzfristige oder längere Aufenthalte. Gut informiert lässt sich die Reise in die Schweiz entspannt und reibungslos planen.
Kann ich mit Personalausweis in die Schweiz einreisen?
Ja, für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen reicht ein Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass aus.Was muss ich beachten, wenn ich mit Hund in die Schweiz reise?
Für die Einreise mit Hund sind ein EU-Heimtierausweis, eine Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip sowie eine gültige Tollwutimpfung erforderlich.Welche Zollbestimmungen gelten bei Einreise in die Schweiz?
Persönliche Gebrauchsgegenstände und Reiseproviant sind abgabefrei; bei Genussmitteln wie Spirituosen, Zigaretten und Fleischwaren gelten mengenabhängige Zollbestimmungen.
Reise- und Sicherheitshinweise
Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.
Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.
Einreisebestimmungen
Die Einreise ist möglich mit:
Reisepass: ja
Kinderreisepass: ja
Vorläufiger Personalausweis: ja
Vorläufiger Reisepass: ja
Personalausweis: ja
Visum: nicht erforderlich
Reisevollmacht für Minderjährige
Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.
Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.
Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere
Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.
Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.
Express-Reisepass
Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.
Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass
Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.
Reiseausweis als Passersatz (RaP)
Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.
Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.
Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.
Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.
Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.
Gesundheitsinformationen
Sie brauchen für die Einreise in die Schweiz keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie aber die Reise zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis), Hepatitis B Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!
Die medizinische Versorgung in der Schweiz hat westeuropäisches Niveau. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.
Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.
ReiseapothekeEine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.
Zwischen Deutschland und der Schweiz besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Bei Vorlage der European Health Insurance Card (EHIC) besteht Anspruch auf kostenlose Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern und bei Vertragsärzten. Trotzdem sollte eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, da deutsche Krankenkassen z.B. keine Kosten für einen Krankenrücktransport erstatten. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.
Weitere Informationen und online Buchung.Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.
reisemedinfo@adac.deReisen mit Hund und Katze
Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis. Darin muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Microchip Pflicht.
Im EU-Heimtierausweis muss zudem eine gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.
Es gibt kommunal unterschiedliche Regelungen zur Hundehaltung (Leinen- und Maulkorbpflicht, Hundeverbotszonen o.ä). Sie können am Urlaubsort erfragt werden.
Bestimmungen über die Einreise mit gefährlichen Hunderassen sind kantonal und kommunal geregelt. Informationen können bei den jeweiligen Veterinärämtern abgefragt werden.
Eine Übersicht über das Hunderecht der Kantone und Kommunen findet sich auch bei der Stiftung Tier im Recht .
Sicherung von Tieren im Fahrzeug
Laut Straßenverkehrsordnung gelten Tiere in Deutschland als Ladung und müssen entsprechend gesichert werden, um keine Gefahr für die Insassen darzustellen. Diese Regelung gilt auch im Ausland, wobei die Sicherungsmethode von der Größe des Tieres und den individuellen Umständen abhängt.
ADAC Experten haben verschiedene Hundetransport-Systeme hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile analysiert und in Crashtests geprüft. Die detaillierten Ergebnisse finden Sie unter adac.de/hundetransport .
Gesundheitstipps für die Autoreise mit Hund
Damit Ihr Hund die Fahrt bei sommerlichen Temperaturen gut übersteht, sollten weitere Aspekte beachtet werden, die Sie hier auf adac.de nachlesen können.
Zollbestimmungen
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen mündlich und unaufgefordert bei der Einreise angegeben werden. An nur zeitweise oder nicht besetzten Grenzübergängen gibt es Anmeldeboxen für eine schriftliche Selbstanmeldung oder einen Hinweis auf den nächstgelegenen Grenzübergang, der zur Anmeldung zu benutzen ist.
| Persönliche Gebrauchsgegenstände und Reiseproviant | Abgabefrei, keine Zollformalitäten. |
| Sonstige Waren wie Geschenke, Elektrogeräte, Parfüm, Kaffee, Tee, Schmuck | Zollfrei im Wert bis zu 150 CHF (nach Abzug der ausländischen Mehrwertsteuer). |
| Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen bis zu 250 St. Zigaretten oder 250 St. Zigarren oder 250 g Tabak, 1 kg Fleisch und Fleischwaren, 1 kg Butter und Rahm, 5 l Spirituosen <18 Vol.-%, 1 l Spirituosen >18 Vol.-%2 |
1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
2 · Die Einfuhr von tierischen Lebensmitteln ist nur aus der EU sowie aus Island, Norwegen und Nordirland erlaubt
Besondere Bestimmungen
Auskunft über die Mitnahme von Waffen erteilt die Kantonspolizei Bern - Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe.
Telefon
+41 31 638 60 60Abgabenpflichtige Privatwaren, die für den Transit durch die Schweiz bestimmt sind, müssen bei der Einreise angemeldet werden.
Werden Privatwaren bis zu einem Gesamtwert von 5000 CHF durch die Schweiz befördert, so erfolgt die Zollveranlagung an der Grenze in der Regel formlos. Dies gilt aber nicht für abgabenpflichtige alkoholische Getränke, Tabakwaren und Lebensmittel. Die Zollstelle kann beim Verdacht, dass die Waren nicht wiederausgeführt werden, auch bei einem Gesamtwert von unter 5000 CHF eine Kaution verlangen.
Für Waren über einem Wert von 5000 CHF wird ein Transitschein ausgestellt. Die hinterlegte Kaution, die ungefähr den Einfuhrabgaben entspricht, wird bei der Ausreise mit allen Waren wieder ausbezahlt.
Waren für den persönlichen Gebrauch: abgabefrei, keine Zollformalitäten Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung von Freimengen müssen unaufgefordert bei der Einreise beim Zoll angegeben werden.
Die Einfuhr bestimmter Lebensmittel (insbesondere Fleisch- und Milchprodukte, aber auch zahlreiche Obst- und Gemüsesorten) in die EU, kann aufgrund spezieller Regelungen beschränkt oder sogar generell verboten sein.
Deutscher Zoll - Privatreisen| Sonstige Waren wie Reiseandenken und Geschenke | Zollfrei im Wert bis zu 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luftweg); 175 Euro für Reisende unter 15 Jahren. |
| Rückwaren | Wertvolle persönliche, bereits aus Deutschland mitgenommene Gegenstände wie Elektro- oder Sportgeräte sollten vor der Ausreise im Nämlichkeitsnachweis von einem Zollamt bestätigt werden. |
| Genussmittel1 | Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen bis zu 200 St. Zigaretten oder 100 St. Zigarillos oder 50 St. Zigarren oder 250 g Tabak, 4 l Wein und 16 l Bier, 2 l Spirituosen <22 Vol.-% oder 1 l Spirituosen >22 Vol.-%2 |
1 · Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich
