
Zufahrtsbeschränkungen in Italien
City-Maut
Bologna
Gebiet
Für die Zufahrt in die verkehrsbeschränkte Zone der Innenstadt (Zona a Traffico Limitato, ZTL ambientale) ist zu bestimmten Zeiten ein gebührenpflichtiges Ticket erforderlich (ticket per l'accesso alla ZTL). Die Zone wird mit Kameras überwacht. Das Ticket gilt nicht u.a. in der "Zone T" und im Bereich Universität, in denen rund um die Uhr ein Fahrverbot in Kraft ist.
Betroffene Fahrzeuge
Nicht einfahren dürfen:
- Kfz mit den Abgasnormen Euro 0-2 (Verschärfung seit 1. Januar 2022. Die Anforderungen werden bis 2025 schrittweise angehoben.)
Alle anderen Fahrzeuge, die zur Einfahrt berechtigt sind, benötigen ein Ticket.
Zeiten
Täglich 7-20 Uhr. Pro Kalendermonat ist mit dem Ticket lediglich eine beschränkte Anzahl von Zufahrten möglich.
Preise
Alle Kfz (ausgenommen Motorräder) Euro 3-6 |
6 Euro (Tagesticket), 15 Euro (4-Tagesticket) |
Bezahlung
Es gibt ausschließlich digitale Tickets. Sie sind gültig am vorab ausgewählten Datum, bei Tickets ohne Nutzungsdatum muss es vor Nutzung online validiert werden. Erhältlich sind die Tickets online, an TPER-Verkaufsstellen oder im TPER-Büro (Via San Donato 25).
Befreiung
Gäste von Hotels innerhalb der ZTL sollten mit dem Hotel vorab die Parkmöglichkeiten abklären.
Mailand
Gebiet
Für die Zufahrt in die verkehrsbeschränkte Zone der Innenstadt "Area C" ist zu bestimmten Zeiten ein gebührenpflichtiges Ticket erforderlich. Area C umfasst die Zona a Traffico Limitato (ZTL) in der historischen Altstadt innerhalb des Stadtmauerrings "Cerchia die Bastioni". Ältere Fahrzeuge können kein Ticket erwerben. Die Einfahrt ist an 43 Punkten möglich und wird mit Kameras überwacht.
Betroffene Fahrzeuge
Die für Oktober 2021 geplante Ausweitung des Zufahrtsverbots auf Benzinfahrzeuge Euro 2, Dieselfahrzeuge Euro 5 und Mopeds Euro 3 wurde pandemiebedingt auf Oktober 2022 verschoben. Nicht einfahren dürfen bislang:
- Benzinfahrzeuge mit Abgasnormen Euro 0-1
- Dieselfahrzeuge Euro 0-3 und Euro 4, wenn ohne Partikelfilter
- Dual Fuel Diesel-LPG und Diesel-Methan Euro 3
- Fahrzeuge und Gespanne über 7,50 m Länge
- Zweitaktmotorräder und Mopeds Euro 0-1
Alle anderen Fahrzeuge, die zur Einfahrt berechtigt sind, benötigen ein Ticket.
Zeiten
Montag bis Freitag 7.30-19.30 Uhr (außer an Feiertagen).
Preise
Kfz (ausgenommen Motorräder): Benzinfahrzeuge Euro 2-6, Dieselfahrzeuge Euro 4 mit Partikelfilter-Euro 6 |
5 Euro (Tagesticket), 30 bzw. 60 Euro (Mehrtagestickets), 15 Euro (Bezahlung im Nachhinein innerhalb von 7 Tagen nach Befahren) |
Bezahlung
Das Ticket ist erhältlich in Tabacchi-Läden und an Zeitungskiosken, an den Automaten (ATM Points) des öffentlichen Mailänder Nahverkehrs, an Parkscheinautomaten, an den Schaltern oder Geldautomaten der Banca Intesa Sanpaolo, in teilnehmenden Parkhäusern, telefonisch unter der Nummer des Callcenters sowie online.
Callcenter
Telefon: +39 02 48 68 40 01
Nach dem Kauf muss das Ticket aktiviert werden: per SMS an +39 33 99 94 04 37 (Text: "PIN. KFZ-Kennzeichen"), telefonisch über das Callcenter, online sowie persönlich am Schalter Area C, U-Bahn-Station Duomo, Piazza del Duomo (Mo-Fr 10-15.30 Uhr). Beim Kauf an Parkscheinautomaten und bei der Banca Intesa Sanpaolo findet die Aktivierung im Moment der Bezahlung statt. Die Aktivierung muss am selben Tag oder bis spätestens Mitternacht des nächsten Tages erfolgen.
Befreiung
Bestimmte Fahrzeuge, u.a. Elektro- und Hybridautos sowie Fahrzeuge zur Beförderung von Behinderten, können sich nach Antrag bei der Stadt Mailand von der City-Maut befreien lassen.
Palermo
Gebiet
Für die Zufahrt in die verkehrsbeschränkte Zone der Innenstadt (Zona a Traffico Limitato, ZTL Centrale) ist zu bestimmten Zeiten ein geührenpflichtiger Zugangspass (Ticket) erforderlich. Die Zone erstreckt sich von der Piazza Giulio Cesare bis zur Via Cavour und von der Porta Nuova bis zur Porta Felice und wird mit Kameras überwacht. Ältere Fahrzeuge können kein Ticket erwerben.
Betroffene Fahrzeuge
Nicht einfahren dürfen:
- Benzinfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0, 1 und 2
- Dieselfahrzeuge Euro 0, 1, 2 und 3
Alle anderen Fahrzeuge, die zur Einfahrt berechtigt sind, benötigen ein Ticket.
Freie Einfahrt haben Motorräder und Elektrofahrzeuge.
Zeiten
Montag bis Donnerstag 8-20 Uhr; Mai-Oktober: Freitag 8-24 Uhr, Samstag 0-6 und 20-24 Uhr, Sonntag 0-6 Uhr; November-April: Freitag 8-20 und 23-24 Uhr, Samstag 0-6 und 23-24 Uhr, Sonntag 0-6 Uhr.
Preise
Kfz (ausgenommen Motorräder): Benzinfahrzeuge Euro 3-6, Dieselfahrzeuge Euro 4-6 |
5 Euro (Tagesticket für Touristen), 20 Euro (Monatsticket für Touristen) |
Bezahlung
Der Zugangspass ist bei der Mobilitätszentrale der Stadt Palermo AMAT, Via A. Borrelli 16 (nahe Piazza Croci) oder deren Büros (Via Gusti, Piazza A. de Gasperi, Via Basile, Hauptbahnhof) erhältlich sowie in Geschäftsstellen des italienischen Automobilclubs ACI oder online.
Nach dem Kauf muss das Ticket aktiviert werden: per SMS an +39 33 99 94 29 27 (Text: "ZTL KFZ-Kennzeichen Pincode") oder über die App PalerMobilità.
Verkehrsbeschränkte Zonen ZTL
Allgemeine Informationen
Zahlreiche italienische Städte und Gemeinden haben ihre Innenstädte für den Verkehr gesperrt oder ihn zu bestimmten Tageszeiten eingeschränkt. Diese verkehrsbeschränkten Zonen sind als "Zona a traffico limitato" (ZTL) ausgewiesen. In vielen Fällen sollen die historischen Ortszentren geschützt werden. In nahezu allen touristisch bedeutenden Städten gibt es eine oder mehrere ZTL.
In der Regel dürfen nur Fahrzeuge von Anwohnern, Lieferanten von Geschäften und Fahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung in die Zone einfahren. Weitere Ausnahmen kann es je nach Ort z.B. für Kraftfahrzeuge mit bestimmten Emissionsklassen oder behinderte Verkehrsteilnehmer geben.
Es wird empfohlen, das Auto in Innenstädten außerhalb der ZTL in Parkhäusern abzustellen. Bei der Buchung eines Hotels in einer italienischen Innenstadt sollte unbedingt nach eventuellen Fahrverboten sowie nach Parkmöglichkeiten gefragt werden. Hoteliers können für ihre Gäste vielerorts befristete Einfahrtsgenehmigungen ausstellen.
Zusätzlich erstrecken sich verkehrsbeschränkte Zonen auch auf viele Stadt- und Gemeindegebiete mancher Regionen Italiens (Emilia Romagna, Lombardei, Piemont, Veneto), in die Kraftfahrzeuge mit bestimmten Emissionsklassen zeitweise oder dauerhaft nicht einfahren dürfen. Autobahnen sind i.d.R. von den Bestimmungen nicht betroffen. In Mailand gibt es mit der kostenpflichtigen Area C in der Innenstadt und der Area B im gesamten Stadtgebiet zwei unterschiedliche ZTL.
Für die Einfahrt in einige wenige ZTL (Bologna, Mailand Area C, Palermo) wird eine Gebühr erhoben. Alle Informationen dazu siehe City-Maut.
Beschilderung
Die verkehrsbeschränkten Bereiche sind meist mit einem Durchfahrtsverbotsschild gekennzeichnet (roter Kreis auf weißem Grund) und als ZTL ausgewiesen. Dazu sind die Geltungsdauer und Ausnahmen angegeben. Die Beschilderung ist oft sehr unübersichtlich und in jeder Stadt unterschiedlich.
Überwachung
Die Überwachung der Zufahrt erfolgt mit Hilfe von Videokameras oder durch die örtliche Polizei. Eine Missachtung der Einfahrtsverbote wird mit Bußgeldern geahndet.
Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, berät Sie die Juristische Zentrale des ADAC.
Telefon: +49 89 76 76 24 23
Internet: https://www.adac.de/der-adac/unsere-verantwortung/rechtsberatung/
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Weitere Informationen finden Sie unter
Mailand Area B
Gebiet
Das gesamte Stadtgebiet von Mailand ist verkehrsbeschränkte Zone (Zona a traffico limitato, ZTL). Die "Area B" genannte ZTL ist beschildert und wird mit Kameras überwacht.
Betroffene Fahrzeuge
Nicht einfahren dürfen:
- Benzinfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 und 1
- Dieselfahrzeuge Euro 0, 1, 2 und 3. Das Einfahrtsverbot für Dieselfahrzeuge Euro 4 ohne Partikelfilter ist pandemiebedingt bis Oktober 2022 ausgesetzt. 1
- Dual Fuel Diesel-LPG und Diesel-Methan Euro 0, 1, 2 und 3
- Zweitaktmotorräder und Mopeds Euro 0 und 1
- Alle Fahrzeug über 12 m Länge
1 Dieselfahrzeuge Euro 3 oder 4 mit Partikelfilter müssen einen Partikelmassenausstoß von weniger als 0,0045 g/km aufweisen, um einfahren zu dürfen
Freie Einfahrt haben LPG-, Methan-, Bifuel-, Hybrid- und Elektrofahrzeuge.
Zeiten
Montag bis Freitag 7.30-19.30 Uhr (außer an Feiertagen).
Area C
Im Bereich "Area C" in der historischen Altstadt innerhalb des Stadtmauerrings "Cerchia dei Bastioni" benötigen Benzinfahrzeuge Euro 2-6 und Dieselfahrzeuge Euro 4 (mit Partikelfilter) bis Euro 6 ein Tagesticket für 5 Euro (sogenannte City-Maut).
Weitere Informationen finden Sie unter
Fahrverbote Region Lombardei
Gebiet
In 570 Gemeinden (rund einem Drittel aller lombardischen Orte) gibt es Fahrverbote. Die betroffenen Gebiete sind i.d.R. beschildert. Autobahnen und bestimmte Regionalstraßen sind von den Beschränkungen ausgenommen. Im Bereich 1 (209 Gemeinden) gelten z.T. strengere Regeln als im Bereich 2 (361 Gemeinden).
Betroffene Fahrzeuge
Nicht einfahren dürfen:
- Benzinfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 und 1
- Dieselfahrzeuge Euro 0-3
- Zweitaktmotorräder und Mopeds Euro 0 (Bereich 1 und 2, ganzjährig rund um die Uhr)
- Im Winterhalbjahr (1. Oktober jeden Jahres bis 31. März des Folgejahres): Zweitaktmotorräder Euro 1 (Bereich 1 und 5 Gemeinden aus Bereich 2 mit mehr als 30.000 Einwohnern, Mo-Fr 7.30-19.30 Uhr). Das Fahrverbot für Dieselfahrzeuge Euro 4 ist pandemiebedingt vorerst ausgesetzt
Zeiten
Montag bis Freitag 7.30-19.30 Uhr (außer an Feiertagen).
Temporäre Fahrverbote
Werden bestimmte Feinstaubwerte in der Luft an vier aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, werden die bestehenden Fahrverbote ausgeweitet. Auch Benzinfahrzeuge Euro 0-2 und Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 4 dürfen dann in der gesamten Region täglich 8.30-18.30 Uhr nicht fahren.
Winterfahrverbote Regionen Emilia Romagna, Piemont und Veneto
Gebiet
In Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern gibt es Winterfahrverbote.
Betroffene Fahrzeuge
Nicht einfahren dürfen:
- Benzinfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0-2
- Dieselfahrzeuge Euro 0, 1, 2, 3 und 4 1
- Zweitaktmotorräder und Mopeds Euro 0-1
1 pandemiebedingt dürfen Diesel Euro 4 vorerst weiterhin fahren
Zeiten
Montag bis Freitag 8.30-18.30 Uhr, gültig vom 1. Oktober jeden Jahres bis 30. April des Folgejahres.
Temporäre Fahrverbote
Werden bestimmte Feinstaubwerte in der Luft an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, werden die bestehenden Fahrverbote z.T. auf Dieselfahrzeuge Euro 5 ausgeweitet.