Mit dem Fahrzeug in Italien

Erfahren Sie hier mehr über:

  • Welche Tempolimits gelten in Italien für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche speziellen Regelungen gibt es für Campingfahrzeuge und Gespanne in Italien?

  • Welche Anforderungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren, Verkehrszeichen, Kindersitzen und Warnwestenpflicht?

  • Was ist zum Thema Maut in Italien zu beachten?

Tempolimits

innerorts50
außerorts90
Schnellstraßen1110
Autobahnen2130

1 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 90 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h. Schnellstraßenbeschilderung blau.

2 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 110 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h. Autobahnbeschilderung grün.

innerorts50
außerorts90
Schnellstraßen1110
Autobahnen2130

1 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 90 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h. Schnellstraßenbeschilderung blau.

2 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 110 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h. Autobahnbeschilderung grün.

innerorts50
außerorts90
Schnellstraßen1110
Autobahnen2130

bis 3,5 t zGG

1 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 90 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h. Schnellstraßenbeschilderung blau.

2 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 110 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h. Autobahnbeschilderung grün.

innerorts50
außerorts80
Schnellstraßen180
Autobahnen2100

über 3,5 t und unter 7,5 t zGG

1 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 90 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h. Schnellstraßenbeschilderung blau.

2 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 110 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h. Autobahnbeschilderung grün.

innerorts50
außerorts70
Schnellstraßen170
Autobahnen280

1 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 90 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h. Schnellstraßenbeschilderung blau.

2 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 110 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h. Autobahnbeschilderung grün.

Im Trentino gilt für alle Fahrzeuge auf einigen Berg- und Passstraßen 60 km/h. Diese Regelung findet keine Anwendung dort, wo bereits eine geringere Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.

Camping und Gespanne

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Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzeneingeschränkt erlaubt1, 2eingeschränkt erlaubt1, 2
auf Privatgrund3eingeschränkt erlaubt2eingeschränkt erlaubt2

1 · nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden

2 · mit regionalen Einschränkungen (z. B. in Norditalien; nicht erlaubt in Nationalparks und staatlichen Wäldern)

3 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)2.55 m12 m
Anhänger (mit Deichsel)2.55 m12 m
Gespann (gesamt)2.55 m18.75 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind:

ANAS

Via Monzambano, 10

00185 Roma

Firma Plose

Via Vittorio Veneto, 69

39042 Brixen (BZ)

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein und Kraftfahrzeug

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht normalerweise das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird. Teilweise verlangen Polizisten nach einem Schadensfall mitunter immer noch die Vorlage dieses Dokumentes.

Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Wer aus einem fahrenden oder geparkten Fahrzeug Abfälle oder Gegenstände aus dem Auto wirft und somit die Straße verschmutzt, zahlt bis zu 204.- Euro Bußgeld.

Sie beträgt 0,5.

Absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille) für Personen, die noch keine drei Jahre im Besitz ihrer Fahrerlaubnis sind.

Auf Bergstraßen haben bergwärts fahrende Fahrzeuge grundsätzlich Vorfahrt, es sei denn, es steht eine nahe Ausweichmöglichkeit zur Verfügung. Linienbusse haben immer Vorfahrt.

Grundsätzlich gilt im Kreisverkehr „rechts vor links“, sofern die Vorfahrt nicht durch entsprechende Verkehrszeichen geregelt ist (z.B. Vorfahrt achten!). Der Verkehr im Kreisverkehr hat also nicht immer automatisch Vorfahrt, sondern muss den einfahrenden Verkehr beachten und ggf. Vorfahrt geben.

Parkplätze in den großen Städten sind farblich markiert:

Schwarz-gelbe Bordsteinmarkierungen bedeuten absolutes Parkverbot.

Blaue Linien weisen im Regelfall (ggf. auf bestimmte Zeiten beschränkte) gebührenpflichtige Parkplätze aus.

Gelbe Linien indizieren reservierte Parkplätze (z.B. Taxis, Busse, Anlieger). Wer hier parken will, benötigt im Regelfall eine besondere Genehmigung.

Weiße Linien zeigen kostenlose Parkplätze an. Zusätzliche Beschilderungen sind zu beachten.

Parkplätze mit Ladesäulen für E-Fahrzeuge können nur für den Zeitraum belegt werden, der auch zum Laden erforderlich ist. Ein Verstoß kostet bis zu 87 Euro.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.

Eine Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

FIA-Leitfaden

Auf Autobahnen und außerorts muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.

Mopeds und Motorräder auch innerorts.

Zone a Traffico Limitato- ZTLVerkehrsbeschränkte Zone im Zentrum vieler Ortschaften und Städte mit Fahrverboten während der auf dem Schild angegebenen Zeiten
Zona di silenzioHupverbot
DeviazioneUmleitung
Tenere la destraRechts fahren
Tutte le direzioniAlle Richtungen
RallentareLangsam fahren
Senso unicoEinbahnstraße
SbarratoGesperrt
INIZIO Zona tutelataBeginn der Parkverbotszone

Wenden, Rückwärtssetzen und Spurwechsel im Mautstellenbereich ist verboten.

Radarwarngeräte

Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten ist verboten. Bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen und Beschlagnahme des Gerätes.

Rauchverbot

Rauchverbot im Fahrzeug, wenn Schwangere oder Minderjährige mitfahren.

Dashcam

Erlaubt (Dashcam muss leicht entfernbar sein und die Aufnahmen müssen kontinuierlich überschrieben werden).

Annäherung an Zebrastreifen

Autofahrer müssen langsam an Zebrastreifen heranfahren und anhalten, wenn sich Fußgänger am oder in unmittelbarer Nähe vom Zebrastreifen befinden.

Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Untersagt ist die Verwendung von Notebooks, Tablets und ähnliche Geräte, die dazu führen, dass man die Hände vom Lenkrad nehmen muss.

Wer dagegen verstößt, muss neben einer Geldstrafe auch mit einem Fahrverbot an Ort und Stelle rechnen. Betroffen sind davon auch ausländische Autofahrer.

Kinder unter 12 Jahren bzw. die kleiner als 150 cm sind, müssen mit einem Rückhaltesystem gesichert sein, das ihrer Statur und ihrem Gewicht angepasst ist.

Für Kinder unter vier Jahren dürfen in Fahrzegen die Italen zugelassen sind (auch in Mietfahrzeugen), bzw. von Fahrern mit Wohnsitz in Italien nur Kindersitze verwendet werden, die mit einem Alarmsignal ausgestattet sind.

Alle Autofahrer müssen eine Warnweste tragen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften, z. B. bei Panne oder Unfall, ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten.

Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.

Nach hinten über die im Fahrzeugschein angegebenen Länge überstehende Ladung ist mit einer Warntafel zu kennzeichnen, auch wenn sie weniger als einen Meter übersteht.

Eine mindestens 50 x 50 cm große, rot-weiß gestreifte Tafel muss ständig quer zur Fahrtrichtung verbleiben. Sie soll aus Metallblech bestehen und eine Typengenehmigung aufweisen.

Nimmt die nach hinten überstehende Ladung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei Warntafeln (jeweils am seitlichen Ende der Ladung) quer angebracht werden.

Diese Regelungen gelten auch dann, wenn Heckträger mit einem sogenannten Wiederholungskennzeichen und eigener Beleuchtung ausgestattet sind.

Ladung darf nach hinten bis maximal 3/10 über die Länge des Fahrzeugs hinausragen. Das Hinausragen nach vorne ist unzulässig. Seitlich darf die Ladung bis maximal 30 cm auf jeder Seite überstehen.

Winterreifen

In Italien gilt auf vielen Straßen die Pflicht, Winterreifen (M+S Kennzeichnung) zu benutzen. Es existieren aber keine einheitlichen Regelungen. Auch die Entscheidung, ob die Winterreifenpflicht generell oder situativ nach der Wetterlage angeordnet wird, obliegt den lokalen Behörden. Auf die Regelungen wird an den jeweiligen Straßen durch entsprechende Beschilderung hingewiesen.

In ganz Südtirol inkl. der Brennerautobahn A 22 besteht vom 15. November bis zum 15. April Winterausrüstungspflicht, unabhängig davon, ob winterliche Verhältnisse herrschen: Die Fahrzeuge müssen mit Winterreifen ausgestattet sein oder es müssen Schneeketten mitgeführt werden (bzw. andere für Schnee- oder Eisbelag geeignete Antirutschvorrichtungen). Lediglich auf den Straßen der Provinz Bozen außerhalb des Stadtgebietes von Bozen besteht die Winterausrüstungspflicht nur bei winterlichen Verhältnissen. Für Krafträder gilt bei winterlichen Verhältnissen und bei beginnendem Schneefall ein grundsätzliches Fahrverbot.

Im Aosta-Tal gilt vom 15. Oktober bis zum 15. April des Folgejahres Winterausrüstungspflicht (alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden).

Winterreifen in den Sommermonaten

Vom 16. Mai bis 14. Oktober darf mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht. Diese Regelung gilt für alle Fahrzeuge.

Schneeketten

Eine Schneekettenpflicht kann im Bedarfsfall für bestimmte Strecken mittels gesonderter Beschilderung angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dann 50 km/h.

Spikes

Lokale Regelungen im Fall von Schnee- und Eisfahrbahn. Spikes sind auf allen Rädern (auch von Anhängern) zu montieren. Ein Spritzschutz für die im Ausland zugelassene Fahrzeuge ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.

Tipp

Aufgrund unterschiedlicher Regelungen sollten sich Italienreisende vor Antritt der Reise über eine etwaige Winterreifen-/ Winterausrüstungsregelung erkundigen.

Die Strafen für Verkehrsdelikte, auch für die Nicht-Beachtung polizeilicher Weisungen, sind erheblich höher als in Deutschland.

In Italien sind rechtskräftige Bußgeldbescheide und Gerichtsentscheidungen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vollstreckbar. Zu einer Vollstreckung kann es dort z. B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle kommen.

Bei den meisten Bußgeldern wird bei Zahlung innerhalb von fünf Tagen ein Nachlass von 30 % gewährt.

Unfälle mit Personenschäden müssen sofort der Polizei gemeldet werden. Liegen Sachschäden vor, ist zusätzlich die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).

Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten.

Der Fahrer eines Motorrades oder Kleinkraftrades und sein Beifahrer müssen einen Schutzhelm nach der Norm ECE R 22 tragen (Zeichen im Helm: E innerhalb eines Kreises und Prüfnummer, z.B. 3). Bei Zuwiderhandlung droht die Sicherstellung des Fahrzeugs bis zu einem Monat.

Motorräder bis 149 ccm und Motorräder mit Beiwagen bis 249 ccm sind auf Autobahnen und Schnellstraßen verboten.

Zufahrtsbeschränkungen

City-Maut

Gebiet

Für die Zufahrt in die verkehrsbeschränkte Zone der Innenstadt (Zona a Traffico Limitato, ZTL ambientale) ist zu bestimmten Zeiten ein gebührenpflichtiges Ticket erforderlich (ticket per l'accesso alla ZTL). Die Zone wird mit Kameras überwacht. Das Ticket gilt nicht u.a. in der "Zone T" und im Bereich Universität, in denen rund um die Uhr ein Fahrverbot in Kraft ist.

Karte ZTL Centrale mit Kamerastandorten

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Benzinfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-2 sowie Dieselfahrzeuge Euro 0-4. Die Anforderungen für Dieselfahrzeuge werden 2025 verschärft.

Alle anderen Fahrzeuge, die zur Einfahrt berechtigt sind, benötigen ein Ticket.

Zeiten

Die Zone gilt täglich von 7-20 Uhr. Pro Kalendermonat ist mit dem Ticket lediglich eine beschränkte Anzahl von Zufahrten möglich. Zu allen andern Zeiten dürfen alle Fahrzeuge ohne Beschränkung und ohne Zahlung einfahren.

Preise

Alle Kfz (ausgenommen Motorräder) Benzinfahrzeuge Euro 3-6, Diesel Euro 5-66 Euro (Tagesticket), 15 Euro (4-Tagesticket)

Bezahlung

Es gibt ausschließlich digitale Tickets. Sie sind gültig am vorab ausgewählten Datum, bei Tickets ohne Nutzungsdatum muss es vor Nutzung online validiert werden. Erhältlich sind die Tickets online sowie an den BomoB-Schaltern auf der Piazza Manfredi Azzarita 4 (Eingang Via Calori 4E) und der Via Piero Gobetti 52.

Ticketkauf online

Befreiung

Gäste von Hotels innerhalb der ZTL sollten mit dem Hotel vorab die Parkmöglichkeiten abklären.

Elektrofahrzeuge können von der Gebührenpflicht befreit werden.

Antrag auf Befreiung

Gebiet

Für die Zufahrt in die verkehrsbeschränkte Zone der Innenstadt "Area C" ist zu bestimmten Zeiten ein gebührenpflichtiges Ticket erforderlich. Area C umfasst die Zona a Traffico Limitato (ZTL) in der historischen Altstadt innerhalb des Stadtmauerrings "Cerchia die Bastioni". Ältere Fahrzeuge können kein Ticket erwerben und dürfen zu den Geltungszeiten nicht einfahren. Die Einfahrt ist an 43 Punkten möglich und wird mit Kameras überwacht.

Karte Area C

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Benzinfahrzeuge mit Abgasnormen Euro 0-3
  • Dieselfahrzeuge Euro 0-5
  • Dual Fuel Diesel-LPG und Diesel-Methan Euro 0-4
  • Fahrzeuge und Gespanne über 7,50 m Länge
  • Zweitaktmotorräder und Mopeds Euro 0-1

Alle anderen Fahrzeuge, die zur Einfahrt berechtigt sind, benötigen ein Ticket.

Zeiten

Die Zone gilt täglich von Montag bis Freitag 7.30-19.30 Uhr (nicht an Feiertagen). Zu allen andern Zeiten dürfen alle Fahrzeuge ohne Beschränkung und ohne Zahlung einfahren.

Preise

Kfz (ausgenommen Motorräder): Benzinfahrzeuge Euro 4-6, Dieselfahrzeuge Euro 67,50 Euro (Tagesticket), 30 bzw. 60 Euro (Mehrtagestickets), 22,50 Euro (Bezahlung im Nachhinein innerhalb von 7 Tagen nach Befahren)

Bezahlung

Das Ticket ist online erhältlich. Derzeit noch im Umlauf befindliche Papiertickets können bis zum 29. Oktober 2024 online aktiviert werden.

Nach dem Kauf muss das Ticket unter Angabe des Ticket-PIN-Codes online aktiviert werden. Die Aktivierung muss am selben Tag oder bis spätestens Mitternacht des nächsten Tages nach Befahren der Zone erfolgen.

Ticketkauf Ticketaktivierung

Callcenter für Rückfragen

Befreiung

Bestimmte Fahrzeuge, u.a. Elektro- und Hybridautos sowie Fahrzeuge zur Beförderung von Behinderten, können sich nach Antrag bei der Stadt Mailand von der City-Maut befreien lassen. Hybridfahrzeuge mit einem Emissionsbeitrag von CO2 > 100 g/km müssen ein Ticket kaufen.

Befreiung für Fahrzeuge zur Beförderung von Behinderten

Gebiet

Für die Zufahrt in die verkehrsbeschränkte Zone der Innenstadt (Zona a Traffico Limitato, ZTL Centrale) ist zu bestimmten Zeiten ein geührenpflichtiger Zugangspass (Ticket) erforderlich. Die Zone erstreckt sich von der Piazza Giulio Cesare bis zur Via Cavour und von der Porta Nuova bis zur Porta Felice und wird mit Kameras überwacht. Ältere Fahrzeuge können kein Ticket erwerben.

Karte ZTL Centrale

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Benzinfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0-2
  • Dieselfahrzeuge Euro 0-3

Alle anderen Fahrzeuge, die zur Einfahrt berechtigt sind, benötigen ein Ticket.

Freie Einfahrt haben Motorräder und Elektrofahrzeuge nach Registrierung.

Zeiten

Die Zone gilt von Montag bis Freitag 8-20 Uhr. Die Nacht-ZTL ist freitags von 23-24 Uhr, samstags von 0-6 Uhr und sonntags von 0-6 Uhr in Kraft. Zu allen andern Zeiten dürfen alle Fahrzeuge ohne Beschränkung und ohne Zahlung einfahren.

Preise

Kfz (ausgenommen Motorräder): Benzinfahrzeuge Euro 3-6, Dieselfahrzeuge Euro 4-65 Euro (Tagesticket für Touristen), 20 Euro (Monatsticket für Touristen)

Bezahlung

Der Zugangspass ist bei der Mobilitätszentrale der Stadt Palermo AMAT, Via A. Borrelli 16 (nahe Piazza Croci) oder deren Büros (Via Gusti, Piazza A. de Gasperi, Via Basile, Hauptbahnhof) erhältlich sowie in Geschäftsstellen des italienischen Automobilclubs ACI oder online. Nach dem Kauf muss das Ticket über die App PalerMobilità oder online aktiviert werden.

Online-Kauf Geschäftsstellen ACI

Verkehrsbeschränkte Zonen ZTL

Zahlreiche italienische Städte und Gemeinden haben ihre Innenstädte für den Verkehr gesperrt oder ihn zu bestimmten Tageszeiten eingeschränkt. Diese verkehrsbeschränkten Zonen sind als "Zona a traffico limitato" (ZTL) ausgewiesen. In vielen Fällen sollen die historischen Ortszentren geschützt werden. In nahezu allen touristisch bedeutenden Städten gibt es eine oder mehrere ZTL.

In der Regel dürfen nur Fahrzeuge von Anwohnern, Lieferanten von Geschäften und Fahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung in die Zone einfahren. Weitere Ausnahmen kann es je nach Ort z.B. für Kraftfahrzeuge mit bestimmten Emissionsklassen oder behinderte Verkehrsteilnehmer geben.

Es wird empfohlen, das Auto in Innenstädten außerhalb der ZTL in Parkhäusern abzustellen. Bei der Buchung eines Hotels in einer italienischen Innenstadt sollte unbedingt nach eventuellen Fahrverboten sowie nach Parkmöglichkeiten gefragt werden. Hoteliers können für ihre Gäste vielerorts befristete Einfahrtsgenehmigungen ausstellen.

Zusätzlich erstrecken sich verkehrsbeschränkte Zonen auch auf viele Stadt- und Gemeindegebiete mancher Regionen Italiens (Emilia Romagna, Lombardei, Piemont, Veneto), in die Kraftfahrzeuge mit bestimmten Emissionsklassen zeitweise oder dauerhaft nicht einfahren dürfen. Autobahnen sind i.d.R. von den Bestimmungen nicht betroffen. In Mailand gibt es mit der kostenpflichtigen Area C in der Innenstadt und der Area B im gesamten Stadtgebiet zwei unterschiedliche ZTL. Unter anderem in Florenz und Rom gibt es mehrere ZTL.

Für die Einfahrt in einige wenige ZTL (Bologna, Mailand Area C, Palermo) wird eine Gebühr erhoben. Alle Informationen dazu siehe City-Maut.

Beschilderung

Die verkehrsbeschränkten Bereiche sind meist mit einem Durchfahrtsverbotsschild gekennzeichnet (roter Kreis auf weißem Grund) und als ZTL ausgewiesen. Dazu sind die Geltungsdauer und Ausnahmen angegeben. Die Beschilderung ist oft sehr unübersichtlich und in jeder Stadt unterschiedlich.

Überwachung

Die Überwachung der Zufahrt erfolgt mit Hilfe von Videokameras oder durch die örtliche Polizei. Eine Missachtung der Einfahrtsverbote wird mit Bußgeldern geahndet.

Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, berät Sie die Juristische Zentrale des ADAC.

Weitere Informationen finden Sie unter

Tipps der Clubjuristen

Eine Übersicht zu den verschiedenen ZTL in Florenz gibt es auf ADAC Maps unter "Mobil in Florenz/Mit dem Auto unterwegs in Florenz/Zufahrtsbeschränkungen".

Zufahrtsbeschränkungen in Florenz

Gebiet

Das gesamte Stadtgebiet von Mailand ist verkehrsbeschränkte Zone (Zona a traffico limitato, ZTL). Die "Area B" genannte ZTL ist beschildert und wird mit Kameras überwacht.

Karte Area B

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Benzinfahrzeuge mit Abgasnormen Euro 0-2
  • Dieselfahrzeuge Euro 0-5
  • Zweitaktmotorräder und Mopeds Euro 0 und 1
  • Alle Fahrzeug über 12 m Länge

Eine Registrierung für alle einfahrtberechtigten Fahrzeuge (Benzinfahrzeuge ab Euro 3, Dieselfahrzeuge Euro 6, Mopeds ab Euro 2) ist bislang nicht erforderlich. Freie Einfahrt haben LPG-, Methan-, Bifuel-, Hybrid- und Elektrofahrzeuge.

An sich nicht einfahrtberechtigte Fahrzeuge können 5 x pro Jahr eine Zufahrtsberechtigung beantragen. Dies erfolgt online nach Fahrzeugregistrierung.

Zufahrtsberechtigung beantragen

Zeiten

Die Zone gilt von Montag bis Freitag 7.30-19.30 Uhr (nicht an Feiertagen). Zu allen andern Zeiten dürfen alle Fahrzeuge ohne Beschränkung einfahren.

Area C

Im Bereich "Area C" in der historischen Altstadt innerhalb des Stadtmauerrings "Cerchia dei Bastioni" benötigen Benzinfahrzeuge Euro 4-6 und Dieselfahrzeuge Euro 6 ein Tagesticket für 7,50 Euro (sogenannte City-Maut).

Eine Übersicht zu den verschiedenen ZTL in Rom gibt es auf ADAC Maps unter "Mobil in Rom/Mit dem Auto unterwegs in Rom/Zufahrtsbeschränkungen".

Zufahrtsbeschränkungen in Rom

Gebiet

In 570 Gemeinden (rund einem Drittel aller lombardischen Orte) gibt es Fahrverbote. Die betroffenen Gebiete sind i.d.R. beschildert. Autobahnen und bestimmte Regionalstraßen sind von den Beschränkungen ausgenommen. Im Bereich 1 (209 Gemeinden) gelten z.T. strengere Regeln als im Bereich 2 (361 Gemeinden).

Karte der betroffenen Gebiete (orange: Bereich 1, gelb: Bereich 2, grün: keine Fahrverbote)

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Benzinfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0 und 1
  • Dieselfahrzeuge Euro 0-3 (Bereich 2), Dieselfahrzeuge Euro 0-4 (Bereich 1 und 5 Gemeinden aus Bereich 2 mit mehr als 30.000 Einwohnern)
  • Zweitaktmotorräder und Mopeds Euro 0 (Bereich 1 und 2, ganzjährig rund um die Uhr). Im Bereich 1 im Winterhalbjahr (1. Oktober jeden Jahres bis 31. März des Folgejahres, Mo-Fr 7.30-19.30 Uhr) Euro 0-1

Zeiten

Montag bis Freitag 7.30-19.30 Uhr (außer an Feiertagen).

Temporäre Fahrverbote

Werden bestimmte Feinstaubwerte in der Luft im Winterhalbjahr überschritten, werden die bestehenden Fahrverbote ausgeweitet.

Region Lombardei

Gebiet

In Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern gibt es Winterfahrverbote.

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Benzinfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0-2
  • Dieselfahrzeuge Euro 0-4
  • Zweitaktmotorräder und Mopeds Euro 0-1

Zeiten

Montag bis Freitag 8.30-18.30 Uhr, gültig vom 1. Oktober jeden Jahres bis 30. April des Folgejahres.

Waren die Informationen für Sie hilfreich?