Maut in Italien
Alle Informationen über Mautgebühren in Italien
innerorts | 50 |
außerorts | 90 |
Schnellstraßen1 | 110 |
Autobahnen2 | 130 |
1 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 90 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h. Schnellstraßenbeschilderung blau.
2 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 110 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h. Autobahnbeschilderung grün.
innerorts | 50 |
außerorts | 90 |
Schnellstraßen1 | 110 |
Autobahnen2 | 130 |
1 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 90 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h. Schnellstraßenbeschilderung blau.
2 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 110 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h. Autobahnbeschilderung grün.
innerorts | 50 |
außerorts | 90 |
Schnellstraßen1 | 110 |
Autobahnen2 | 130 |
1 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 90 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h. Schnellstraßenbeschilderung blau.
2 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 110 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h. Autobahnbeschilderung grün.
innerorts | 50 |
außerorts | 80 |
Schnellstraßen1 | 80 |
Autobahnen2 | 100 |
1 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 90 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h. Schnellstraßenbeschilderung blau.
2 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 110 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h. Autobahnbeschilderung grün.
innerorts | 50 |
außerorts | 70 |
Schnellstraßen1 | 70 |
Autobahnen2 | 80 |
1 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 90 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h. Schnellstraßenbeschilderung blau.
2 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 110 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h. Autobahnbeschilderung grün.
Im Trentino gilt für alle Fahrzeuge auf einigen Berg- und Passstraßen 60 km/h. Diese Regelung findet keine Anwendung dort, wo bereits eine geringere Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.
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auf Straßen und Parkplätzen | eingeschränkt erlaubt1, 2 | eingeschränkt erlaubt1, 2 |
auf Privatgrund3 | eingeschränkt erlaubt2 | eingeschränkt erlaubt2 |
1 · nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden
2 · mit regionalen Einschränkungen (z. B. in Norditalien; nicht erlaubt in Nationalparks und staatlichen Wäldern)
3 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers
Breite | Länge | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 2.55 m | 12 m |
Anhänger (mit Deichsel) | 2.55 m | 12 m |
Gespann (gesamt) | 2.55 m | 18.75 m |
Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Zuständig für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind:
ANAS
Via Monzambano, 10
00185 Roma
Firma Plose
Via Vittorio Veneto, 69
39042 Brixen (BZ)
Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht normalerweise das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird. Teilweise verlangen Polizisten nach einem Schadensfall mitunter immer noch die Vorlage dieses Dokumentes.
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Wer aus einem fahrenden oder geparkten Fahrzeug Abfälle oder Gegenstände aus dem Auto wirft und somit die Straße verschmutzt, zahlt bis zu 204.- Euro Bußgeld.
Sie beträgt 0,5.
Absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille) für Personen, die noch keine drei Jahre im Besitz ihrer Fahrerlaubnis sind.
Auf Bergstraßen haben bergwärts fahrende Fahrzeuge grundsätzlich Vorfahrt, es sei denn, es steht eine nahe Ausweichmöglichkeit zur Verfügung. Linienbusse haben immer Vorfahrt.
Grundsätzlich gilt im Kreisverkehr „rechts vor links“, sofern die Vorfahrt nicht durch entsprechende Verkehrszeichen geregelt ist (z.B. Vorfahrt achten!). Der Verkehr im Kreisverkehr hat also nicht immer automatisch Vorfahrt, sondern muss den einfahrenden Verkehr beachten und ggf. Vorfahrt geben.
Parkplätze in den großen Städten sind farblich markiert:
Schwarz-gelbe Bordsteinmarkierungen bedeuten absolutes Parkverbot.
Blaue Linien weisen im Regelfall (ggf. auf bestimmte Zeiten beschränkte) gebührenpflichtige Parkplätze aus.
Gelbe Linien indizieren reservierte Parkplätze (z.B. Taxis, Busse, Anlieger). Wer hier parken will, benötigt im Regelfall eine besondere Genehmigung.
Weiße Linien zeigen kostenlose Parkplätze an. Zusätzliche Beschilderungen sind zu beachten.
Parkplätze mit Ladesäulen für E-Fahrzeuge können nur für den Zeitraum belegt werden, der auch zum Laden erforderlich ist. Ein Verstoß kostet bis zu 87 Euro.
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
FIA-LeitfadenAuf Autobahnen und außerorts muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Mopeds und Motorräder auch innerorts.
Zone a Traffico Limitato- ZTL | Verkehrsbeschränkte Zone im Zentrum vieler Ortschaften und Städte mit Fahrverboten während der auf dem Schild angegebenen Zeiten |
Zona di silenzio | Hupverbot |
Deviazione | Umleitung |
Tenere la destra | Rechts fahren |
Tutte le direzioni | Alle Richtungen |
Rallentare | Langsam fahren |
Senso unico | Einbahnstraße |
Sbarrato | Gesperrt |
INIZIO Zona tutelata | Beginn der Parkverbotszone |
Wenden, Rückwärtssetzen und Spurwechsel im Mautstellenbereich ist verboten.
Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten ist verboten. Bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen und Beschlagnahme des Gerätes.
Rauchverbot im Fahrzeug, wenn Schwangere oder Minderjährige mitfahren.
Erlaubt (Dashcam muss leicht entfernbar sein und die Aufnahmen müssen kontinuierlich überschrieben werden).
Autofahrer müssen langsam an Zebrastreifen heranfahren und anhalten, wenn sich Fußgänger am oder in unmittelbarer Nähe vom Zebrastreifen befinden.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Untersagt ist die Verwendung von Notebooks, Tablets und ähnliche Geräte, die dazu führen, dass man die Hände vom Lenkrad nehmen muss.
Wer dagegen verstößt, muss neben einer Geldstrafe auch mit einem Fahrverbot an Ort und Stelle rechnen. Betroffen sind davon auch ausländische Autofahrer.
Kinder unter 12 Jahren bzw. die kleiner als 150 cm sind, müssen mit einem Rückhaltesystem gesichert sein, das ihrer Statur und ihrem Gewicht angepasst ist.
Für Kinder unter vier Jahren dürfen in Fahrzegen die Italen zugelassen sind (auch in Mietfahrzeugen), bzw. von Fahrern mit Wohnsitz in Italien nur Kindersitze verwendet werden, die mit einem Alarmsignal ausgestattet sind.
Alle Autofahrer müssen eine Warnweste tragen, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften, z. B. bei Panne oder Unfall, ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten.
Es empfiehlt sich im Interesse der eigenen Sicherheit, je nach Zahl der Fahrzeuginsassen, mehrere Warnwesten mitzuführen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich im Einzelfall auch die Mitfahrer auf der Fahrbahn aufhalten müssen.
Jede nach hinten hinausgehende Fahrzeugladung ist mit einer Warntafel zu kennzeichnen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Sie ist z. B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung, auch solche mit eigener Beleuchtung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand.
Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht, sind sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
Es ist eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils so anzubringen, dass sie ständig quer zur Fahrtrichtung verbleibt. Die Tafel muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein. Außerdem soll sie aus Metallblech sein und eine Typengenehmigung haben.
Nimmt die nach hinten überstehende Ladung in der Längsrichtung die gesamte Fahrzeugbreite ein, müssen zwei der vorbezeichneten Warntafeln (jeweils am seitlichen Ende der Ladung) quer angebracht werden.
Der Transport von Fahrrädern auf dem Dach bzw. auf einem am Fahrzeug angebrachten Heckträger ist zulässig.
Ladungshöchtmaße: Die Ladung darf nach hinten bis maximal 3/10 der Eigenlänge des Fahrzeugs hinausragen. Das Hinausragen nach vorne ist stets unzulässig. Seitlich darf die Ladung bis maximal 30 cm auf jeder Seite überstehen.
Überladung: Das Gesamtgewicht des Fahrzeugs darf um nicht mehr als 5 % des in den Zulassungspapieren zugelassenen Gewichts überschritten werden.
In Italien gilt auf vielen Straßen die Pflicht, Winterreifen (M+S Kennzeichnung) zu benutzen. Es existieren aber keine einheitlichen Regelungen. Auch die Entscheidung, ob die Winterreifenpflicht generell oder situativ nach der Wetterlage angeordnet wird, obliegt den lokalen Behörden. Auf die Regelungen wird an den jeweiligen Straßen durch entsprechende Beschilderung hingewiesen.
In ganz Südtirol inkl. der Brennerautobahn A 22 besteht vom 15. November bis zum 15. April Winterausrüstungspflicht, unabhängig davon, ob winterliche Verhältnisse herrschen: Die Fahrzeuge müssen mit Winterreifen ausgestattet sein oder es müssen Schneeketten mitgeführt werden (bzw. andere für Schnee- oder Eisbelag geeignete Antirutschvorrichtungen). Lediglich auf den Straßen der Provinz Bozen außerhalb des Stadtgebietes von Bozen besteht die Winterausrüstungspflicht nur bei winterlichen Verhältnissen. Für Krafträder gilt bei winterlichen Verhältnissen und bei beginnendem Schneefall ein grundsätzliches Fahrverbot.
Im Aosta-Tal gilt vom 15. Oktober bis zum 15. April des Folgejahres Winterausrüstungspflicht (alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden).
Vom 16. Mai bis 14. Oktober darf mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht. Diese Regelung gilt für alle Fahrzeuge.
Eine Schneekettenpflicht kann im Bedarfsfall für bestimmte Strecken mittels gesonderter Beschilderung angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dann 50 km/h.
Lokale Regelungen im Fall von Schnee- und Eisfahrbahn. Spikes sind auf allen Rädern (auch von Anhängern) zu montieren. Ein Spritzschutz für die im Ausland zugelassene Fahrzeuge ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.
Aufgrund unterschiedlicher Regelungen sollten sich Italienreisende vor Antritt der Reise über eine etwaige Winterreifen-/ Winterausrüstungsregelung erkundigen.
Die Strafen für Verkehrsdelikte, auch für die Nicht-Beachtung polizeilicher Weisungen, sind erheblich höher als in Deutschland.
In Italien sind rechtskräftige Bußgeldbescheide und Gerichtsentscheidungen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vollstreckbar. Zu einer Vollstreckung kann es dort z. B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle kommen.
Bei den meisten Bußgeldern wird bei Zahlung innerhalb von fünf Tagen ein Nachlass von 30 % gewährt.
Unfälle mit Personenschäden müssen sofort der Polizei gemeldet werden. Liegen Sachschäden vor, ist zusätzlich die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten.
Der Fahrer eines Motorrades oder Kleinkraftrades und sein Beifahrer müssen einen Schutzhelm nach der Norm ECE R 22 tragen (Zeichen im Helm: E innerhalb eines Kreises und Prüfnummer, z.B. 3). Bei Zuwiderhandlung droht die Sicherstellung des Fahrzeugs bis zu einem Monat.
Motorräder bis 149 ccm und Motorräder mit Beiwagen bis 249 ccm sind auf Autobahnen und Schnellstraßen verboten.
Für die Zufahrt in die verkehrsbeschränkte Zone der Innenstadt (Zona a Traffico Limitato, ZTL ambientale) ist zu bestimmten Zeiten ein gebührenpflichtiges Ticket erforderlich (ticket per l'accesso alla ZTL). Die Zone wird mit Kameras überwacht. Das Ticket gilt nicht u.a. in der "Zone T" und im Bereich Universität, in denen rund um die Uhr ein Fahrverbot in Kraft ist.
Karte ZTL Centrale mit KamerastandortenNicht einfahren dürfen:
Alle anderen Fahrzeuge, die zur Einfahrt berechtigt sind, benötigen ein Ticket.
Die Zone gilt täglich von 7-20 Uhr. Pro Kalendermonat ist mit dem Ticket lediglich eine beschränkte Anzahl von Zufahrten möglich. Zu allen andern Zeiten dürfen alle Fahrzeuge ohne Beschränkung und ohne Zahlung einfahren.
Alle Kfz (ausgenommen Motorräder) Benzinfahrrzeuge Euro 3-6, Diesel Euro 4-6 | 6 Euro (Tagesticket), 15 Euro (4-Tagesticket) |
Es gibt ausschließlich digitale Tickets. Sie sind gültig am vorab ausgewählten Datum, bei Tickets ohne Nutzungsdatum muss es vor Nutzung online validiert werden. Erhältlich sind die Tickets online, an TPER-Verkaufsstellen oder im TPER-Büro (Via San Donato 25).
Ticketkauf online TPER-VerkaufsstellenGäste von Hotels innerhalb der ZTL sollten mit dem Hotel vorab die Parkmöglichkeiten abklären.
Elektrofahrzeuge können von der Gebührenpflicht befreit werden.
Antrag auf BefreiungFür die Zufahrt in die verkehrsbeschränkte Zone der Innenstadt "Area C" ist zu bestimmten Zeiten ein gebührenpflichtiges Ticket erforderlich. Area C umfasst die Zona a Traffico Limitato (ZTL) in der historischen Altstadt innerhalb des Stadtmauerrings "Cerchia die Bastioni". Ältere Fahrzeuge können kein Ticket erwerben. Die Einfahrt ist an 43 Punkten möglich und wird mit Kameras überwacht.
Karte Area CNicht einfahren dürfen:
Alle anderen Fahrzeuge, die zur Einfahrt berechtigt sind, benötigen ein Ticket.
Die Zone gilt täglich von Montag bis Freitag 7.30-19.30 Uhr (nicht an Feiertagen). Zu allen andern Zeiten dürfen alle Fahrzeuge ohne Beschränkung und ohne Zahlung einfahren.
Kfz (ausgenommen Motorräder): Benzinfahrzeuge Euro 2-6, Dieselfahrzeuge Euro 6 | 5 Euro (Tagesticket), 30 bzw. 60 Euro (Mehrtagestickets), 15 Euro (Bezahlung im Nachhinein innerhalb von 7 Tagen nach Befahren)1 |
1 · Preiserhöhung ab 30. Oktober 2023: 7,50 Euro (Tagesticket), 22,50 Euro (Bezahlung im Nachhinein)
Das Ticket ist nur noch online erhältlich. Derzeit noch im Umlauf befindliche Papiertickets können bis zum 29. Oktober 2024 online aktiviert werden.
Nach dem Kauf muss das Ticket unter Angabe des Ticket-PIN-Codes online aktiviert werden. Die Aktivierung muss am selben Tag oder bis spätestens Mitternacht des nächsten Tages nach Befahren der Zone erfolgen.
Ticketkauf TicketaktivierungCallcenter für Rückfragen
Bestimmte Fahrzeuge, u.a. Elektro- und Hybridautos sowie Fahrzeuge zur Beförderung von Behinderten, können sich nach Antrag bei der Stadt Mailand von der City-Maut befreien lassen. Hybridfahrzeuge mit einem Emissionsbeitrag von CO2 > 100 g/km müssen ein Ticket kaufen.
BefreiungFür die Zufahrt in die verkehrsbeschränkte Zone der Innenstadt (Zona a Traffico Limitato, ZTL Centrale) ist zu bestimmten Zeiten ein geührenpflichtiger Zugangspass (Ticket) erforderlich. Die Zone erstreckt sich von der Piazza Giulio Cesare bis zur Via Cavour und von der Porta Nuova bis zur Porta Felice und wird mit Kameras überwacht. Ältere Fahrzeuge können kein Ticket erwerben.
Karte ZTL CentraleNicht einfahren dürfen:
Alle anderen Fahrzeuge, die zur Einfahrt berechtigt sind, benötigen ein Ticket.
Freie Einfahrt haben Motorräder und Elektrofahrzeuge nach Registrierung.
Die Zone gilt von Montag bis Donnerstag 8-20 Uhr; Mai-Oktober: Freitag 8-24 Uhr, Samstag 0-6 und 20-24 Uhr, Sonntag 0-6 Uhr; November-April: Freitag 8-20 und 23-24 Uhr, Samstag 0-6 und 23-24 Uhr, Sonntag 0-6 Uhr.Zu allen andern Zeiten dürfen alle Fahrzeuge ohne Beschränkung und ohne Zahlung einfahren.
Kfz (ausgenommen Motorräder): Benzinfahrzeuge Euro 3-6, Dieselfahrzeuge Euro 4-6 | 5 Euro (Tagesticket für Touristen), 20 Euro (Monatsticket für Touristen) |
Der Zugangspass ist bei der Mobilitätszentrale der Stadt Palermo AMAT, Via A. Borrelli 16 (nahe Piazza Croci) oder deren Büros (Via Gusti, Piazza A. de Gasperi, Via Basile, Hauptbahnhof) erhältlich sowie in Geschäftsstellen des italienischen Automobilclubs ACI oder online.
Geschäftsstellen ACI Online-KaufNach dem Kauf muss das Ticket aktiviert werden: über die App PalerMobilità oder online. Nutzer mit italienischer Mobiltelefonnummer können per SMS an +39 33 99 94 29 27 (Text: "ZTL KFZ-Kennzeichen Pincode") aktivieren.
Zahlreiche italienische Städte und Gemeinden haben ihre Innenstädte für den Verkehr gesperrt oder ihn zu bestimmten Tageszeiten eingeschränkt. Diese verkehrsbeschränkten Zonen sind als "Zona a traffico limitato" (ZTL) ausgewiesen. In vielen Fällen sollen die historischen Ortszentren geschützt werden. In nahezu allen touristisch bedeutenden Städten gibt es eine oder mehrere ZTL.
In der Regel dürfen nur Fahrzeuge von Anwohnern, Lieferanten von Geschäften und Fahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung in die Zone einfahren. Weitere Ausnahmen kann es je nach Ort z.B. für Kraftfahrzeuge mit bestimmten Emissionsklassen oder behinderte Verkehrsteilnehmer geben.
Es wird empfohlen, das Auto in Innenstädten außerhalb der ZTL in Parkhäusern abzustellen. Bei der Buchung eines Hotels in einer italienischen Innenstadt sollte unbedingt nach eventuellen Fahrverboten sowie nach Parkmöglichkeiten gefragt werden. Hoteliers können für ihre Gäste vielerorts befristete Einfahrtsgenehmigungen ausstellen.
Zusätzlich erstrecken sich verkehrsbeschränkte Zonen auch auf viele Stadt- und Gemeindegebiete mancher Regionen Italiens (Emilia Romagna, Lombardei, Piemont, Veneto), in die Kraftfahrzeuge mit bestimmten Emissionsklassen zeitweise oder dauerhaft nicht einfahren dürfen. Autobahnen sind i.d.R. von den Bestimmungen nicht betroffen. In Mailand gibt es mit der kostenpflichtigen Area C in der Innenstadt und der Area B im gesamten Stadtgebiet zwei unterschiedliche ZTL.
Für die Einfahrt in einige wenige ZTL (Bologna, Mailand Area C, Palermo) wird eine Gebühr erhoben. Alle Informationen dazu siehe City-Maut.
Die verkehrsbeschränkten Bereiche sind meist mit einem Durchfahrtsverbotsschild gekennzeichnet (roter Kreis auf weißem Grund) und als ZTL ausgewiesen. Dazu sind die Geltungsdauer und Ausnahmen angegeben. Die Beschilderung ist oft sehr unübersichtlich und in jeder Stadt unterschiedlich.
Die Überwachung der Zufahrt erfolgt mit Hilfe von Videokameras oder durch die örtliche Polizei. Eine Missachtung der Einfahrtsverbote wird mit Bußgeldern geahndet.
Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, berät Sie die Juristische Zentrale des ADAC.
Weitere Informationen finden Sie unter
Tipps der ClubjuristenDas gesamte Stadtgebiet von Mailand ist verkehrsbeschränkte Zone (Zona a traffico limitato, ZTL). Die "Area B" genannte ZTL ist beschildert und wird mit Kameras überwacht.
Karte Area BIm Oktober 2022 wurden die Anforderungen verschärft. Nicht einfahren dürfen:
Freie Einfahrt haben LPG-, Methan-, Bifuel-, Hybrid- und Elektrofahrzeuge.
Die Zone gilt von Montag bis Freitag 7.30-19.30 Uhr (nicht an Feiertagen). Zu allen andern Zeiten dürfen alle Fahrzeuge ohne Beschränkung einfahren.
Im Bereich "Area C" in der historischen Altstadt innerhalb des Stadtmauerrings "Cerchia dei Bastioni" benötigen Benzinfahrzeuge Euro 3-6 und Dieselfahrzeuge Euro 6 ein Tagesticket für 5 Euro (sogenannte City-Maut).
In 570 Gemeinden (rund einem Drittel aller lombardischen Orte) gibt es Fahrverbote. Die betroffenen Gebiete sind i.d.R. beschildert. Autobahnen und bestimmte Regionalstraßen sind von den Beschränkungen ausgenommen. Im Bereich 1 (209 Gemeinden) gelten z.T. strengere Regeln als im Bereich 2 (361 Gemeinden).
Karte der betroffenen Gebiete (orange: Bereich 1, gelb: Bereich 2, grün: keine Fahrverbote)Nicht einfahren dürfen:
Montag bis Freitag 7.30-19.30 Uhr (außer an Feiertagen).
Werden bestimmte Feinstaubwerte in der Luft an vier aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, werden die bestehenden Fahrverbote ausgeweitet.
In Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern gibt es Winterfahrverbote.
Nicht einfahren dürfen:
Montag bis Freitag 8.30-18.30 Uhr, gültig vom 1. Oktober jeden Jahres bis 30. April des Folgejahres.