Mit dem Fahrzeug in Italien

  • Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Italien beachten?

  • Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Italien für verschiedene Fahrzeugtypen?

  • Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Italien?

  • Welche Anforderungen und Empfehlungen gibt es bezüglich Führerschein, Fahrzeugpapieren und anderen Mitführpflichten in Italien?

  • Wie hoch sind die Spritpreise in Italien?

  • Gibt es in Italien Umweltzonen oder City-Maut?

  • Fallen in Italien Vignetten- oder Mautkosten an?

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Tempolimits

Im Trentino gilt für alle Fahrzeuge auf einigen Berg- und Passstraßen 60 km/h. Diese Regelung findet keine Anwendung dort, wo bereits eine geringere Geschwindigkeitsbegrenzung gilt.

Innerorts50 km/h
Außerorts90 km/h
Schnellstraßen3110 km/h
Autobahnen4130 km/h
3 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 90 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h. Schnellstraßenbeschilderung blau.
4 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 110 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h. Autobahnbeschilderung grün.
Innerorts50 km/h
Außerorts90 km/h
Schnellstraßen3110 km/h
Autobahnen4130 km/h
3 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 90 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h. Schnellstraßenbeschilderung blau.
4 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 110 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h. Autobahnbeschilderung grün.
Innerorts150 km/h
Außerorts190 km/h
Schnellstraßen13110 km/h
Autobahnen14130 km/h
1 · bis 3,5 t zGG
3 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 90 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h. Schnellstraßenbeschilderung blau.
4 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 110 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h. Autobahnbeschilderung grün.
Innerorts250 km/h
Außerorts280 km/h
Schnellstraßen2380 km/h
Autobahnen24100 km/h
2 · 3,5 - 7,5 t zGG
3 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 90 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h. Schnellstraßenbeschilderung blau.
4 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 110 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h. Autobahnbeschilderung grün.
Innerorts50 km/h
Außerorts70 km/h
Schnellstraßen370 km/h
Autobahnen480 km/h
3 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 90 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 90 km/h. Schnellstraßenbeschilderung blau.
4 · Pkw, Motorrad, Wohnmobil bis 3,5 t: Bei Regen oder Schnee 110 km/h, Fahranfänger (Führerschein unter 3 Jahre alt) 100 km/h. Autobahnbeschilderung grün.

Camping

LängeBreiteHöhe
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)12 m2.55 m4 m
Gespann (gesamt)18.75 m2.55 m4 m

Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Erteilt werden kann diese von 360 Payment Solutions S.p.A.  oder ANAS .

In Italien ist das Freie Campen grundsätzlich untersagt. Besonders streng kontrolliert wird es in Nationalparks und Naturschutzgebieten sowie an Stränden und beliebten Küstenabschnitten. Beim Campen auf privatem Grundstück sollte immer die Zustimmung des Eigentümers eingeholt werden. In einigen Regionen gelten Ausnahmeregelungen fürs Biwakieren mit Zelt. Entsprechende Informationen sollten vor Ort bei der jeweils zuständigen Kommune eingeholt werden. 

Führerschein & Fahrzeugpapiere

Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen. 

Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.

  • Deutscher Führerschein: erforderlich

  • Internationaler Führerschein: nicht erforderlich

  • Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich

  • Internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte"): empfohlen

Das deutsche Kennzeichen gilt als ausreichender Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung. Dennoch empfiehlt es sich, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, da sie die Abwicklung von Schadensfällen im Ausland deutlich erleichtern kann.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Die Promillegrenze beträgt 0,5.

Absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille) gilt für Personen, die noch keine drei Jahre im Besitz ihrer Fahrerlaubnis sind sowie für Berufskraftfahrer und Busfahrer.

Linienbusse haben immer Vorfahrt.

Auf Bergstraßen haben bergwärts fahrende Fahrzeuge grundsätzlich Vorfahrt, es sei denn, es steht eine nahe Ausweichmöglichkeit zur Verfügung.

Grundsätzlich gilt im Kreisverkehr "rechts vor links", sofern die Vorfahrt nicht durch entsprechende Verkehrszeichen geregelt ist (z.B. Vorfahrt achten). Der Verkehr im Kreisverkehr hat also nicht immer automatisch Vorfahrt, sondern muss den einfahrenden Verkehr beachten und ggf. Vorfahrt geben.

Parkplätze in den großen Städten sind farblich markiert:

  • Schwarz-gelbe Bordsteinmarkierungen bedeuten absolutes Parkverbot.

  • Blaue Linien weisen im Regelfall (ggf. auf bestimmte Zeiten beschränkte) gebührenpflichtige Parkplätze aus.

  • Gelbe Linien zeigen reservierte Parkplätze an (z.B. Taxis, Busse, Anlieger). Wer hier parken will, benötigt im Regelfall eine besondere Genehmigung.

  • Weiße Linien zeigen kostenlose Parkplätze an. Zusätzliche Beschilderungen sind zu beachten.

Generell sind zusätzlich Beschilderungen zu beachten. Parkplätze mit Ladesäulen für E-Fahrzeuge können nur für den Zeitraum belegt werden, der auch zum Laden erforderlich ist; Verstöße werden geahndet.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten. Einen Überblick bietet der FIA-Leitfaden .

Auf Autobahnen und außerorts muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.

Mopeds und Motorräder auch innerorts.

Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Untersagt ist die Verwendung von Notebooks, Tablets und ähnliche Geräte, die dazu führen, dass man die Hände vom Lenkrad nehmen muss.

Wer dagegen verstößt, muss neben einer Geldstrafe auch mit einem Fahrverbot an Ort und Stelle rechnen. Betroffen sind davon auch ausländische Autofahrer.

Kinder unter 150 cm Körpergröße dürfen ausschließlich in geeigneten Kindersitzen befördert werden, Kinder unter 12 Jahren grundsätzlich nur auf dem Rücksitz.

Wer außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. bei Panne oder Unfall) das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn aufhält, muss eine Warnweste tragen.

Radfahrer müssen bei Dunkelheit außerorts generell eine Warnweste oder ähnlich reflektierende Kleidung tragen.

Über das Fahrzeugheck hinausragende Ladung ist mit einer rot-weiß schraffierten, reflektierenden, typengenehmigten Warntafel (50 x 50 cm) zu kennzeichnen; reicht die Ladung über die gesamte Fahrzeugbreite, sind zwei Tafeln jeweils an den seitlichen Enden der Ladung erforderlich. Auch bei Fahrrad-Heckträgern mit eigener Beleuchtung und einem Wechselkennzeichen muss eine Warntafel angebracht sein.

Zur Seite darf Ladung maximal 30 cm, schwer erkennbare Ladung dagegen generell nicht überstehen. Nach vorne darf Ladung ebenfalls nicht überstehen.

Winterreifen

In Italien gilt auf vielen Straßen die Pflicht, Winterreifen (M+S Kennzeichnung) zu benutzen. Es existieren aber keine einheitlichen Regelungen. Auch die Entscheidung, ob die Winterreifenpflicht generell oder situativ nach der Wetterlage angeordnet wird, obliegt den lokalen Behörden; an den jeweiligen Straßen wird durch entsprechende Beschilderung hingewiesen. Aufgrund dieser unterschiedlichen Regelungen sollten sich Italienreisende vor Antritt der Reise über eine etwaige Winterreifen-/ Winterausrüstungsregelung und auch über eventuell geltende Winterfahrverbote (siehe Zufahrtsbeschränkungen) erkundigen.

In ganz Südtirol inklusive der Brennerautobahn A 22 besteht vom 15. November bis zum 15. April Winterausrüstungspflicht, unabhängig davon, ob winterliche Verhältnisse herrschen: Die Fahrzeuge müssen mit Winterreifen ausgestattet sein oder es müssen Schneeketten mitgeführt werden (bzw. andere für Schnee- oder Eisbelag geeignete Antirutschvorrichtungen). Lediglich auf den Straßen der Provinz Bozen außerhalb des Stadtgebietes von Bozen besteht die Winterausrüstungspflicht nur bei winterlichen Verhältnissen. Für Krafträder gilt bei winterlichen Verhältnissen und bei beginnendem Schneefall ein grundsätzliches Fahrverbot.

Im Aosta-Tal gilt vom 15. Oktober bis zum 15. April des Folgejahres Winterausrüstungspflicht (alternativ können auch Schneeketten auf Sommerreifen aufgezogen werden).

Winterreifen in den Sommermonaten

Winter- und Ganzjahresreifen dürfen in den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) nur gefahren werden, wenn ihr Geschwindigkeitsindex mindestens der in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges entspricht.

Infos, wo der Geschwindigkeitsindex zu finden ist: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/winterreifenverbot-italien/

Schneeketten und Spikes

Eine Schneekettenpflicht kann im Bedarfsfall für bestimmte Strecken mittels gesonderter Beschilderung angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dann 50 km/h.

Zur Verwendung von Spikes gibt es lokale Regelungen im Fall von Schnee und Eis. Spikes sind dann auf allen Rädern (auch von Anhängern) zu montieren. Ein Spritzschutz für die im Ausland zugelassenen Fahrzeuge ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.

Mautstellen

Wenden, Rückwärtssetzen und Spurwechsel im Mautstellenbereich sind verboten.

Radarwarngeräte

Das Benutzen und Mitführen von Radarwarngeräten ist verboten. Bei Nichtbeachtung drohen Geldstrafen und Beschlagnahme des Gerätes.

Rauchverbot

Es gilt ein Rauchverbot im Fahrzeug, wenn Schwangere oder Minderjährige mitfahren.

Dashcam

Dashcams sind erlaubt. Sie müssen leicht entfernbar sein und die Aufnahmen müssen kontinuierlich überschrieben werden.

Annäherung an Zebrastreifen

Autofahrer müssen langsam an Zebrastreifen heranfahren und anhalten, wenn sich Fußgänger am oder in unmittelbarer Nähe vom Zebrastreifen befinden.

Der Fahrer eines Motorrades oder Kleinkraftrades und sein Beifahrer müssen einen Schutzhelm nach der Norm ECE R 22 tragen (Zeichen im Helm: E innerhalb eines Kreises und Prüfnummer, z.B. 3). Bei Zuwiderhandlung droht die Sicherstellung des Fahrzeugs bis zu einem Monat.

Motorräder bis 149 ccm und Motorräder mit Beiwagen bis 249 ccm sind auf Autobahnen und Schnellstraßen verboten.

Es ist verboten, Abfälle oder Gegenstände aus einem fahrenden oder geparkten Fahrzeug zu werfen. Es können hohe Bußgelder verhängt werden.

Allgemein sind die Strafen für Verkehrsdelikte, auch für die Nicht-Beachtung polizeilicher Weisungen, erheblich höher als in Deutschland.

In Italien sind rechtskräftige Bußgeldbescheide und Gerichtsentscheidungen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren vollstreckbar. Zu einer Vollstreckung kann es dort z.B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle kommen. Bei den meisten Bußgeldern wird bei Zahlung innerhalb von fünf Tagen ein Nachlass von 30% gewährt.

Haben Sie einen Verkehrsverstoß mit dem Auto begangen? Mit unserem ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Strafe Sie erwartet.

Unfälle mit Personenschäden müssen sofort der Polizei gemeldet werden. Liegen Sachschäden vor, ist zusätzlich die Verwendung des "Europäischen Unfallberichts" zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).

Weitere Informationen zur Regulierung von Unfallschäden finden Sie auf adac.de in den Schadenmerkblättern der ADAC Clubjuristen.

Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten.

Zufahrtsbeschränkungen

City-Maut

Gebiet

Für die Zufahrt in die verkehrsbeschränkte Zone der Innenstadt (Zona a Traffico Limitato ambientale, ZTL A) ist zu bestimmten Zeiten ein gebührenpflichtiges Ticket erforderlich (ticket per l'accesso alla ZTL). Die Zone wird mit Kameras überwacht. Das Ticket gilt nicht u.a. in der "Zone T" und im Bereich Universität, in denen rund um die Uhr ein Fahrverbot in Kraft ist.

Karte der ZTL

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Benzinfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-2 sowie Dieselfahrzeuge Euro 0-4. Das für 2025 geplante Einfahrtsverbot für Dieselfahrzeuge Euro 5 wurde vorerst verschoben.

Alle anderen Fahrzeuge, die zur Einfahrt berechtigt sind, benötigen ein Ticket.

Zeiten

Die Zone gilt täglich von 7-20 Uhr. Pro Kalendermonat ist mit dem Ticket lediglich eine beschränkte Anzahl von Zufahrten möglich. Zu allen andern Zeiten dürfen alle Fahrzeuge ohne Beschränkung und ohne Zahlung einfahren.

Preise

Alle Kfz (ausgenommen Motorräder) Benzinfahrzeuge Euro 3-6, Diesel Euro 5-66 Euro (Tagesticket), 15 Euro (4-Tagesticket)

Bezahlung

Es gibt ausschließlich digitale Tickets. Sie sind gültig am vorab ausgewählten Datum, bei Tickets ohne Nutzungsdatum muss es vor Nutzung online validiert werden. Erhältlich sind die Tickets online sowie an den BomoB-Schaltern auf der Piazza Manfredi Azzarita 4 (Eingang Via Calori 4E) und der Via Piero Gobetti 52.

Ticketkauf

Befreiung

Gäste von Hotels innerhalb der ZTL sollten mit dem Hotel vorab die Parkmöglichkeiten abklären.

Elektrofahrzeuge können von der Gebührenpflicht befreit werden.

Befreiung für Elektrofahrzeuge Zufahrt zu Hotels

Gebiet

Für die Zufahrt in die verkehrsbeschränkte Zone der Innenstadt "Area C" ist zu bestimmten Zeiten ein gebührenpflichtiges Ticket erforderlich. Area C umfasst die Zona a Traffico Limitato (ZTL) in der historischen Altstadt innerhalb des Stadtmauerrings "Cerchia die Bastioni". Ältere Fahrzeuge können kein Ticket erwerben und dürfen zu den Geltungszeiten nicht einfahren. Die Einfahrt ist an 43 Punkten möglich und wird mit Kameras überwacht.

Karte Area C

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Benzinfahrzeuge mit Abgasnormen Euro 0-3
  • Dieselfahrzeuge Euro 0-5
  • Dual Fuel Diesel-LPG und Diesel-Methan Euro 0-4
  • Fahrzeuge und Gespanne über 7,50 m Länge
  • Zweitaktmotorräder und Mopeds Euro 0-1. Ab Oktober 2026 Euro 0-3 und Viertaktmotorräder Euro 0-2

Alle anderen Fahrzeuge (bis auf Motorräder), die zur Einfahrt berechtigt sind, benötigen ein Ticket.

Zeiten

Die Zone gilt täglich von Montag bis Freitag 7.30-19.30 Uhr (nicht an Feiertagen). Zu allen andern Zeiten dürfen alle Fahrzeuge ohne Beschränkung und ohne Zahlung einfahren.

Preise

Kfz (ausgenommen Motorräder): Benzinfahrzeuge Euro 4-6, Dieselfahrzeuge Euro 67,50 Euro (Tagesticket), 45 bzw. 90 Euro (Mehrtagestickets), 22,50 Euro (Bezahlung im Nachhinein innerhalb von 7 Tagen nach Befahren)

Bezahlung

Das Ticket ist online sowie vor Ort u.a. an Geldautomaten von Intesa Sanpaolo und Puntolis Tabakläden erhältlich. Nach dem Kauf muss das Ticket unter Angabe des Ticket-PIN-Codes online oder vor Ort aktiviert werden. Die Aktivierung muss am selben Tag oder bis spätestens Mitternacht des nächsten Tages nach Befahren der Zone erfolgen.

Online-Ticketkauf Online-Ticketaktivierung Weitere Informationen zu Ticketkauf und -aktivierung

Callcenter für Rückfragen

Befreiung

Bestimmte Fahrzeuge, u.a. Elektro- und Hybridautos sowie Fahrzeuge zur Beförderung von Behinderten, können sich nach Antrag bei der Stadt Mailand von der City-Maut befreien lassen. Hybridfahrzeuge mit einem Emissionsbeitrag von CO2 > 100 g/km müssen ein Ticket kaufen.

Befreiung für Fahrzeuge zur Beförderung von Behinderten

Gebiet

Für die Zufahrt in die verkehrsbeschränkte Zone der Innenstadt (Zona a Traffico Limitato, ZTL Centrale) ist zu bestimmten Zeiten ein gebührenpflichtiges Ticket erforderlich. Die Zone erstreckt sich von der Piazza Giulio Cesare bis zur Via Cavour und von der Porta Nuova bis zur Porta Felice und wird mit Kameras überwacht. Ältere Fahrzeuge können kein Ticket erwerben.

Karte ZTL Centrale

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Benzinfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 0-2
  • Dieselfahrzeuge Euro 0-3

Alle anderen Fahrzeuge, die zur Einfahrt berechtigt sind, benötigen ein Ticket.

Freie Einfahrt haben Motorräder und Elektrofahrzeuge nach Registrierung.

Zeiten

Die Zone gilt von Montag bis Freitag 8-20 Uhr. Die Nacht-ZTL ist freitags von 23-24 Uhr, samstags von 0-6 und 23-24 Uhr sowie sonntags von 0-6 Uhr in Kraft. Zu allen anderen Zeiten dürfen alle Fahrzeuge ohne Beschränkung und ohne Zahlung einfahren.

Preise

Kfz (ausgenommen Motorräder): Benzinfahrzeuge Euro 3-6, Dieselfahrzeuge Euro 4-65 Euro (Tagesticket für Touristen), 20 Euro (Monatsticket für Touristen)

Bezahlung

Der Zugangspass ist online, per App PalerMobilità und bei den Büros der Mobilitätszentrale der Stadt Palermo AMAT (u.a. Via Gusti 7/B) erhältlich. Nach dem Kauf muss das Ticket über die App oder online aktiviert werden.

Ticketkauf

Verkehrsbeschränkte Zonen ZTL

Zahlreiche italienische Städte und Gemeinden haben ihre Innenstädte für den Verkehr gesperrt oder ihn zu bestimmten Tageszeiten eingeschränkt. Diese verkehrsbeschränkten Zonen sind als "Zona a traffico limitato" (ZTL) ausgewiesen. In vielen Fällen sollen die historischen Ortszentren geschützt werden. In nahezu allen touristisch bedeutenden Städten gibt es eine oder mehrere ZTL.

In der Regel dürfen nur Fahrzeuge von Anwohnern, Lieferanten von Geschäften und Fahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung in die Zone einfahren. Weitere Ausnahmen kann es je nach Ort z.B. für Kraftfahrzeuge mit bestimmten Emissionsklassen oder behinderte Verkehrsteilnehmer geben.

Es wird empfohlen, das Auto in Innenstädten außerhalb der ZTL in Parkhäusern abzustellen. Bei der Buchung eines Hotels in einer italienischen Innenstadt sollte unbedingt nach eventuellen Fahrverboten sowie nach Parkmöglichkeiten gefragt werden. Hoteliers können für ihre Gäste vielerorts befristete Einfahrtsgenehmigungen ausstellen.

Zusätzlich erstrecken sich verkehrsbeschränkte Zonen auch auf viele Stadt- und Gemeindegebiete mancher Regionen Italiens (Emilia Romagna, Lombardei, Piemont, Veneto), in die Kraftfahrzeuge mit bestimmten Emissionsklassen zeitweise oder dauerhaft nicht einfahren dürfen. Autobahnen sind i.d.R. von den Bestimmungen nicht betroffen. In Mailand gibt es mit der kostenpflichtigen Area C in der Innenstadt und der Area B im gesamten Stadtgebiet zwei unterschiedliche ZTL. Unter anderem in Florenz und Rom gibt es mehrere ZTL.

Für die Einfahrt in einige wenige ZTL (Bologna, Mailand Area C, Palermo) wird eine Gebühr erhoben. Alle Informationen dazu siehe City-Maut.

Beschilderung

Die verkehrsbeschränkten Bereiche sind meist mit einem Durchfahrtsverbotsschild gekennzeichnet (roter Kreis auf weißem Grund) und als ZTL ausgewiesen. Dazu sind die Geltungsdauer und Ausnahmen angegeben. Die Beschilderung ist oft unübersichtlich und in jeder Stadt unterschiedlich.

Überwachung

Die Überwachung der Zufahrt erfolgt mit Hilfe von Videokameras oder durch die örtliche Polizei. Eine Missachtung der Einfahrtsverbote wird mit Bußgeldern geahndet.

Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, berät Sie die Juristische Zentrale des ADAC.

Weitere Informationen finden Sie unter

Tipps der Clubjuristen

Eine Übersicht zu den verschiedenen ZTL in Florenz gibt es auf ADAC Maps unter "Mobil in Florenz/Mit dem Auto unterwegs in Florenz/Zufahrtsbeschränkungen".

Zufahrtsbeschränkungen in Florenz

Gebiet

Das gesamte Stadtgebiet von Mailand ist verkehrsbeschränkte Zone (Zona a traffico limitato, ZTL). Die "Area B" genannte ZTL ist beschildert und wird mit Kameras überwacht.

Karte Area B

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Benzinfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-3
  • Dieselfahrzeuge Euro 0-5
  • Zweitaktmotorräder und Mopeds Euro 0 und 1. Ab Oktober 2026 Euro 0-3 und Viertaktbenzinmotorräder Euro 0-2
  • Alle Fahrzeuge über 12 m Länge

Freie Einfahrt haben Benzinfahrzeuge ab Euro 4, Dieselfahrzeuge Euro 6 und Mopeds ab Euro 2 sowie LPG-, Methan-, Bifuel-, Hybrid- und Elektrofahrzeuge. Eine Registrierung ist bislang nicht erforderlich.

An sich nicht einfahrtberechtigte Fahrzeuge können 5 x pro Jahr eine Zufahrtsberechtigung beantragen. Dies erfolgt nach Fahrzeugregistrierung, die per E-Mail (MTA.AreaB@comune.milano.it) oder vor Ort an den Infopoints AreaB/AreaC in der U-Bahn-Station Duomo (M1/M3) möglich ist. Dazu muss die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorgelegt werden. Der Termin vor Ort wird per App gebucht.

App zur Terminvereinbarung Area B

Zeiten

Die Zone gilt von Montag bis Freitag 7.30-19.30 Uhr (nicht an Feiertagen). Zu allen andern Zeiten dürfen alle Fahrzeuge ohne Beschränkung einfahren.

Area C

Im Bereich "Area C" in der historischen Altstadt innerhalb des Stadtmauerrings "Cerchia dei Bastioni" benötigen Benzinfahrzeuge Euro 4-6 und Dieselfahrzeuge Euro 6 ein Tagesticket für 7,50 Euro (sogenannte City-Maut).

Eine Übersicht zu den verschiedenen ZTL in Rom gibt es auf ADAC Maps unter "Mobil in Rom/Mit dem Auto unterwegs in Rom/Zufahrtsbeschränkungen".

Zufahrtsbeschränkungen in Rom

Gebiet

In 570 Gemeinden (rund einem Drittel aller lombardischen Orte) gibt es Fahrverbote. Die betroffenen Gebiete sind i.d.R. beschildert. Autobahnen und bestimmte Regionalstraßen sind von den Beschränkungen ausgenommen. Im Bereich 1 (209 Gemeinden) gelten z.T. strengere Regeln als im Bereich 2 (361 Gemeinden).

Karte der betroffenen Gebiete (orange: Bereich 1, gelb: Bereich 2, grün: keine Fahrverbote) News auf ADAC.de Region Lombardei

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Benzinfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0 und 1
  • Dieselfahrzeuge Euro 0-3 (Bereich 2), Dieselfahrzeuge Euro 0-4 (Bereich 1 und 5 Gemeinden aus Bereich 2 mit mehr als 30.000 Einwohnern). Ab Oktober 2026 Diesel Euro 0-5 in Städten über 100.000 Einwohnern (Bergamo, Brescia, Mailand und Monza)
  • Zweitaktmotorräder und Mopeds Euro 0 (Bereich 1 und 2, ganzjährig rund um die Uhr). Im Bereich 1 im Winterhalbjahr (1. Oktober jeden Jahres bis 31. März des Folgejahres, Mo-Fr 7.30-19.30 Uhr) Euro 0-1

Zeiten

Die Fahrverbote gelten Montag bis Freitag 7.30-19.30 Uhr (nicht an Feiertagen).

Temporäre Fahrverbote

Werden bestimmte Feinstaubwerte in der Luft im Winterhalbjahr überschritten, werden die bestehenden Fahrverbote ausgeweitet.

Region Lombardei

Gebiet

In Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern gibt es Winterfahrverbote.

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Benzinfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-2
  • Dieselfahrzeuge Euro 0-4. Verschärfung auf Euro 0-5 auf Oktober 2026 verschoben
  • Zweitaktmotorräder und Mopeds Euro 0-1

Zeiten

Die Fahrverbote gelten Montag bis Freitag 8.30-18.30 Uhr (nicht an Feiertagen). Sie sind gültig vom 1. Oktober jeden Jahres bis zum 30. April des Folgejahres.

Gebiete

In den Stadtzentren von Bozen und Brixen gibt es Fahrverbote. Die Zonen sind beschildert.

Fahrbeschränkungen Südtirol

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Bozen: Benzinfahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0 und 1 sowie Dieselfahrzeuge Euro 0-3
  • Brixen: alle Fahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0 und 1
  • Motorräder und Mopeds sind vom Fahrverbot ausgenommen

Zeiten

Die Fahrverbote gelten Montag bis Freitag von 7-10 und 16-19 Uhr (nicht an Feiertagen).