Einreise, Zoll und Aufenthalt in Großbritannien

Egal, ob in England, Schottland oder Wales: Großbritannien begeistert mit seinem Mix aus lebendiger Kultur, historischen Städten und charmanten Landschaften – von London über die Highlands bis zur Küste Cornwalls befinden sich auf der Insel zahlreiche schöne und erholsame Flecken.

Um für die Einreise nach Großbritannien bestens vorbereitet zu sein, sollte man die Bestimmungen rund um die Reisedokumente, das Visum, den Zoll und vorgeschriebene Impfungen kennen. Hier erfahren Sie alles, was Sie bei einer Reise nach Großbritannien wissen und beachten müssen:

  • Benötigen Reisende ein Visum für die Einreise nach Großbritannien?
    Nein, aber seit April 2025 ist eine Einreisegenehmigung (ETA) für Erwachsene und Minderjährige Pflicht. Alle Infos zur elektronischen Beantragung.

  • Welche weiteren Reisedokumente sind für die Reise Voraussetzung?
    Ein Personalausweis reicht für den Flug auf die Insel nicht aus (mit Ausnahme von Gibraltar). Es wird ein gültiger Reisepass benötigt. Mehr Details zu den Bestimmungen.

  • Welche Einfuhr- und Zollbestimmungen gelten?
    Für die Einreise nach und auch für die Ausreise aus Großbritannien gelten genaue Vorgaben für Wertgegenstände, Genussmittel (z.B. Zigaretten und Alkohol) und andere Waren wie Lebensmittel oder Schmuck.

Reise- und Sicherheitshinweise

Über den folgenden Link gelangen Sie zu den aktuellen Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reise- und Sicherheitshinweise für das Vereinigte Königreich

Das Auswärtige Amt rät allen Deutschen, die sich - auch nur vorübergehend - im Ausland befinden, sich online in der Krisenvorsorgeliste zu registrieren. So kann im Notfall schnell Kontakt aufgenommen werden. Pauschalreisende werden gegebenenfalls vom Reiseveranstalter über die Sicherheitslage informiert.

Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes

Einreisebestimmungen

Die Einreise ist möglich mit:

  • Reisepass: ja

  • Kinderreisepass: ja, vereinzelt Probleme mit verlängerten Kinderreisepässen

  • Vorläufiger Personalausweis: nein

  • Vorläufiger Reisepass: ja, nur in Verbindung mit einem Visum (kein ETA möglich)

  • Personalausweis: nein, auch nicht bei einem Transit

Das Dokument sollte bis zum Ende der Reise gültig sein. 

Auch für einen Transit wird der Reisepass benötigt.

Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, sollten nicht zur Einreise benutzt werden.

Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 180 Tagen gilt:

  • Visum: nicht erforderlich, wird nur benötigt, wenn ETA-Anforderungen nicht erfüllt sind

  • Einreisegenehmigung: erforderlich

Die elektronische Einreisegenehmigung (ETA) muss für alle Reisende - auch Minderjährige - beantragt werden.

Die Beantragung ist nur auf diesen Wegen möglich:

Die Beantragung per App wird empfohlen, da der Vorgang schneller und unkomplizierter verläuft. Bei der Online-Beantragung kann es zudem zu Wartezeiten kommen. Die Anwendungen sind derzeit nur englischsprachig verfügbar.

Die ETA ist kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 16 GBP, ab dem 8. April 2026 20 GBP. Die Inanspruchnahme externer Agenturen ist nicht notwendig und kann zu zusätzlichen Kosten führen.

Die Beantragung sollte mindestens drei Tage vor Einreise erfolgen.

Die Gültigkeit kann hier geprüft werden.

Die ETA ist gültig für zwei Jahre (oder bis Ablauf des Reisepasses) und berechtigt zu mehrfachen Einreisen mit jeweils maximal 180 Tagen Aufenthaltsdauer.

Erklärvideo der britischen Regierung zur ETA (englischsprachig)

Bei einem Transit wird keine ETA benötigt, sofern der Transitbereich nicht verlassen und keine Grenzkontrolle passiert wird (z.B. um Gepäck neu einzuchecken). Ebenso wird keine ETA benötigt für die britischen Überseegebiete, die Kanalinseln Jersey, Guernsey und Isle of Man, sofern die Anreise nicht über das Vereinigte Königreich erfolgt. 

Visum

Liegen die Voraussetzung für ETA nicht vor, muss ein Visum beantragt werden: Antrag Visum

Reisen Minderjährige mit Sorgeberechtigten, deren Sorgeberechtigung sich nicht eindeutig aus den Personaldokumenten ergibt (z.B. durch unterschiedliche Nachnamen), soll es durch Dokumente belegt werden können (z.B. Kopie der Geburts-, Adoptions-, Scheidungs- oder Heiratsurkunde).

Einreise nach Guernsey, Jersey, Insel Man

Eine ETA ist nur erforderlich, wenn die Anreise über das Vereinigte Königreich erfolgt. Die Einreise in die Kanalinseln gilt als innerstaatliche Einreise. Es findet keine Passkontrolle statt.

Reisevollmacht für Minderjährige

Für minderjährige Reisende, die allein, in Begleitung von nur einem Elternteil oder nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen unterwegs sind, bieten die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise sowie Vorlagen für eine Reisevollmacht zum Download an.

Hinweis: Es handelt sich nicht um amtliche Dokumente, sondern um Empfehlungen, die gegebenenfalls ergänzt und beglaubigt werden müssen. Viele Transportgesellschaften verlangen auch besondere Vollmachten, erkundigen Sie sich dort nach den Einzelheiten.

Abgelaufene oder verlorene Ausweispapiere

Grundsätzlich ist für Auslandsreisen sowie für die Wiedereinreise nach Deutschland ein gültiges Ausweisdokument erforderlich. In einigen EU-Ländern wird die Ausweispflicht auch dann erfüllt, wenn der Personalausweis, Reisepass oder vorläufige Reisepass nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Informationen dazu finden sich in den vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Reise- und Sicherheitshinweisen des jeweiligen Landes.

Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass ein abgelaufenes Ausweisdokument im Ausland, beispielsweise bei der Hotelregistrierung oder bei Banken, möglicherweise nicht akzeptiert wird. Daher kann das Reisen mit einem abgelaufenen Ausweisdokument auch innerhalb der EU zu Problemen führen.

Express-Reisepass

Falls kein gültiger Reisepass vorhanden ist und bis zur Abreise noch ein paar Tage Zeit sind, besteht die Möglichkeit, bei der zuständigen Passbehörde einen Express-Reisepass zu beantragen. Dieser vollwertige Reisepass enthält einen elektronischen Chip und ist für 10 Jahre gültig. Für die schnellere Bearbeitung fallen zusätzliche Gebühren an.

Vorläufiger Personalausweis und vorläufiger Reisepass

Wenn der Ausweis besonders kurzfristig benötigt wird, stellt die Passbehörde in der Regel sofort (bzw. innerhalb weniger Stunden) einen vorläufigen Personalausweis (gültig für 3 Monate) oder einen vorläufigen (grünen) Reisepass (gültig für 1 Jahr) aus. Da der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip mit gespeicherten Fingerabdrücken und einem Lichtbild enthält, wird er nicht von allen Ländern anerkannt.

Reiseausweis als Passersatz (RaP)

Wenn die Passbehörde nicht erreichbar ist, kann die Bundespolizei nach eigenem Ermessen einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen. Dieser wird an der Grenze, an bestimmten Flughäfen oder bei einer Dienststelle der Bundespolizei ausgegeben. Dafür ist ein amtlicher Lichtbildausweis im Original erforderlich. Bei Personen unter 18 Jahren muss außerdem die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.

Der Antrag kann auch bequem online über die Elektronische Antragstellung RaP gestellt werden.

Eine aktuelle Liste der Staaten, die Passersatzpapiere aus Deutschland anerkennen, finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter Staatenliste RaP . Es ist zudem wichtig, mögliche Visa-Vorschriften des Ziellandes zu beachten.

Die Nutzung eines Reiseausweises als Passersatz erfolgt auf eigenes Risiko. Das Zielland oder die Fluggesellschaft kann die Einreise mit diesem Dokument verweigern oder Bestimmungen kurzfristig ändern.

Wenn der Ausweis im Ausland verloren geht, sollte umgehend eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Eine Kopie der Diebstahlsanzeige ist erforderlich, um bei den deutschen Behörden einen neuen Ausweis beantragen zu können. Es wird außerdem empfohlen, schnellstmöglich die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) zu kontaktieren. Dort kann ein sogenannter "Reiseausweis als Passersatz (RaP)" für die Rückkehr nach Deutschland ausgestellt werden. Das Verfahren wird erleichtert, wenn ein Lichtbild sowie eine Kopie des Personaldokuments mitgeführt werden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nutzen, muss diese ebenfalls gesperrt werden.

Die Einreise mit einem Ausweisdokument, das als gestohlen oder verloren und dann als wieder aufgefunden gemeldet wurde, kann erhebliche Probleme verursachen. Selbst wenn die deutschen Behörden das Dokument aus den Fahndungslisten entfernt haben, besteht das Risiko, dass es an Grenzkontrollstellen noch als zur Fahndung ausgeschrieben erscheint. Daher rät das Auswärtige Amt davon ab, mit solchen Dokumenten zu reisen.

Gesundheitsinformationen

Sie brauchen für die Einreise nach Großbritannien keine Impfungen nachzuweisen. Nehmen Sie aber die Reise zum Anlass, Ihren Impfschutz bei einem Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über die für Deutschland empfohlenen 'Standard'-Impfungen verfügen, insbesondere über eine aktuelle Impfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Masern und eine Grundimmunisierung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung). Personen über 60 Jahren wird empfohlen, sich gegen Pneumokokken (Lungenentzündung) und je nach Reisezeit gegen Grippe impfen zu lassen. Bleiben Sie länger im Land oder reisen Sie unter einfachen Bedingungen (z.B. mit Zelt und Rucksack) sollten Sie zusätzlich folgende Impfungen in Betracht ziehen: Hepatitis B. Die Kosten für diese Impfungen können erheblich sein!

Die medizinische Versorgung in Großbritannien hat westeuropäisches Niveau. Kontaktieren Sie immer zuerst Ihren ADAC-Infodienst, wenn Sie medizinische Behandlung benötigen. Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen.

Nehmen Sie auf Reisen immer eine eigene Reiseapotheke mit. Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden, sollten Sie sicherheitshalber in doppelter Menge dabei haben und auf Hand- und Check-in-Gepäck verteilen. Vorschläge für eine gute Grundausstattung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Link.

Reiseapotheke

Eine sinnvolle reisemedizinische Beratung muss immer individuell auf Reiseland, - zeit und -stil sowie auf den Reisenden selbst abgestimmt sein. Vor Reisen in Länder mit problematischen medizinischen und hygienischen Verhältnissen, Reisen mit Kindern oder während der Schwangerschaft sowie Reisen von Personen mit Vorerkrankungen ist die rechtzeitige (4-6 Wochen vor Beginn) die Beratung durch einen reise- oder tropenmedizinisch erfahrenen Arzt besonders wichtig.

Zwischen Deutschland und Großbritannien besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Bei Vorlage der European Health Insurance Card (EHIC) besteht Anspruch auf kostenlose Behandlung in öffentlichen Krankenhäusern und bei Vertragsärzten. Trotzdem sollte eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, da deutsche Krankenkassen z.B. keine Kosten für einen Krankenrücktransport erstatten. Mit dem ADAC-Auslandskrankenschutz sind Sie umfassend versichert - inklusive Krankenrücktransport nach Deutschland. Weitere Informationen und online Buchung über den nachfolgenden Link.

Weitere Informationen und online Buchung.

Weitere reisemedizinische Informationen sowie Adressen von Ärzten und Krankenhäusern in der Region erhalten Sie unter Tel.: 0 89 - 76 76 77, 0 89 - 76 76 36 77 (Fax.) und und vom Reisemedizinischen Informationsservice des ADAC unter der nachfolgenden Email-Adresse.

reisemedinfo@adac.de

Reisen mit Hund und Katze

Die folgenden Bestimmungen gelten für die Einreise nach Großbritannien (England, Wales und Schottland).

Sie gelten nicht für die Einreise nach Nordirland. Nordirland unterliegt seit dem Brexit gemeinsam mit der Republik Irland dem EU-Heimtiergesetz. 

Erforderlich ist der EU-Heimtierausweis. Darin muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip eingetragen sein. Bei Tieren, die vor dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist eine deutlich lesbare Tätowierung ausreichend.

Im EU-Heimtierausweis muss zudem von einem Tierarzt eingetragen sein:

  • die Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt)
  • bei Hunden auch die Behandlung gegen den Fuchsbandwurm (Echinococcus multilocularis) mindestens 24 Stunden und höchstens 120 Stunden vor der Einreise. Bei Direkteinreise aus der Republik Irland und Nordirland ist keine Bandwurmbehandlung erforderlich.

Bei Reisen nach Nordirland von Großbritannien kommend, muss ein spezielles Reiseformular (NIPTS) vorgelegt werden: daera-ni.gov.uk/articles/travelling-pets

Die Einreise mit Hund oder Katze per Flugzeug, Schiff oder Bahn ist nur auf zugelassenen Routen durch zugelassene Beförderungsunternehmen gestattet. Die Listen finden sich unter Approved Routes .

Bei der Einreise muss schriftlich erklärt werden, dass der Hund oder die Katze im Vereinigten Königreich weder verkauft wird noch anderweitig den Besitzer wechselt, im Formular "Declaration for the non-commercial movement of animals" .

Ein Einfuhrverbot besteht für die Hunderassen Pit Bull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Brasileiro und alle Hunde, die vergleichbare körperliche Eigenschaften und Verhaltensmerkmale aufweisen. In England und Wales sind darüber hinaus XL Bully-Hunde verboten. 

Alle Informationen finden sich auf der Webseite der britischen Regierung

Sicherung von Tieren im Fahrzeug

Laut Straßenverkehrsordnung gelten Tiere in Deutschland als Ladung und müssen entsprechend gesichert werden, um keine Gefahr für die Insassen darzustellen. Diese Regelung gilt auch im Ausland, wobei die Sicherungsmethode von der Größe des Tieres und den individuellen Umständen abhängt.

ADAC Experten haben verschiedene Hundetransport-Systeme hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile analysiert und in Crashtests geprüft. Die detaillierten Ergebnisse finden Sie unter adac.de/hundetransport .

Gesundheitstipps für die Autoreise mit Hund

Damit Ihr Hund die Fahrt bei sommerlichen Temperaturen gut übersteht, sollten weitere Aspekte beachtet werden, die Sie hier auf adac.de nachlesen können.

Zollbestimmungen

Einreise nach England/Schottland/Wales aus einem EU-Land inkl. Nordirland und Irland

Genussmittel

Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu:

  • 200 St. Zigaretten oder 100 St. Zigarillos oder 50 St. Zigarren oder 250 g Tabak
  • 18 l Wein und 42 l Bier
  • 9 l Spirituosen <22 Vol.-% oder 4 l Spirituosen >22 Vol.-%

Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.

Reisebedarf/Persönlicher Gebrauch/Geschenke

Waren für den persönlichen Gebrauch sind abgabefrei, es gelten keine Zollformalitäten. Sonstige Waren wie Geschenke, Elektrogeräte, Parfüm, Schmuck sind zollfrei im Wert bis zu 390 GBP (Luftweg) bzw. 270 GBP (Seeweg).

Einfuhrverbot

Rind-, Schaf-, Ziegen- und Schweinefleisch sowie Milchprodukte dürfen nicht nach Großbritannien eingeführt werden.

Einreise nach Nordirland aus einem EU-Land inkl. Irland

Genussmittel

Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren Richtmengen von jeweils bis zu:

  • 800 St. Zigaretten, 400 St. Zigarillos, 200 St. Zigarren, 1 kg Tabak
  • 90 l Wein (max. 60 l Schaumwein), 110 l Bier
  • 20 l Spirituosen <22 Vol.-%, 10 l Spirituosen >22 Vol.-%

Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.

Reisebedarf/Persönlicher Gebrauch/Geschenke

Abgabefrei, keine Zollformalitäten

Sonderbestimmungen

Bei der Einreise nach Nordirland aus England/Schottland/Wales sind pro Person ab 17 Jahren Höchstmengen abgabefrei von jeweils bis zu:

  • 200 St. Zigaretten oder 100 St. Zigarillos oder 50 St. Zigarren oder 250 g Tabak
  • 4 l Wein und 16 l Bier
  • 2 l Spirituosen <22 Vol.-% oder 1 l Spirituosen >22 Vol.-%

Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.

Waren wie Geschenke, Elektrogeräte, Parfüm, Schmuck sind zollfrei im Wert bis zu 390 GBP (Luftweg) bzw. 270 GBP (Seeweg).

Wichtige Hinweise zur Einreise

Die Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten für touristische Reisen von Privatpersonen. Waren, die zollpflichtig sind oder die festgelegten Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in das jeweilige Zielland unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.

Wenn Sie aus Deutschland Gegenstände mit einem Wert von über 430 Euro ausführen und diese später wieder einführen möchten, empfiehlt es sich, bereits bei der Ausreise einen Nämlichkeitsnachweis durch die Zollstelle erstellen zu lassen.

Die Einfuhr von Kulturgütern, Lebensmitteln, Waffen und Munition, jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien, Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten, Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegen häufig besonderen Bestimmungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Zollbehörde des Ziellandes.

Zollbehörde Großbritannien

Für die Rückreise nach Deutschland bzw. in die EU aus England/Schottland/Wales gelten die Bestimmungen für die Rückreise aus einem Nicht-EU-Land.

Für die Rückreise nach Deutschland bzw. in die EU aus Nordirland gelten die Bestimmungen für die Rückreise aus einem EU-Land.

Rückreise nach Deutschland aus einem EU-Land

Privatpersonen dürfen grundsätzlich Waren aus jedem EU-Mitgliedstaat – mit Ausnahme der Sondergebiete – steuerfrei nach Deutschland einführen, sofern sie ausschließlich dem persönlichen Eigenbedarf dienen.

Für Genussmittel gelten feste Richtmengen. Personen ab 17 Jahren dürfen mitführen:

  • 800 Zigaretten oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren oder 1 kg Tabak
  • 10 kg Kaffee
  • 110 l Bier, 60 l Schaumwein, 20 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-%, 10 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-%

Für die Einfuhr von Wein aus anderen EU-Staaten gelten in Deutschland keine Richtmengen. Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.

Wenn Sie bei einer Reise innerhalb der EU ein Nicht-EU-Land durchqueren, beachten Sie bitte, dass im Nicht-EU-Land geringere Freimengen bzw. abweichende nationale Regelungen gelten können. Zudem gelten bei der Wiedereinreise in die EU geringere Freimengen.

Rückreise nach Deutschland bzw. in die EU aus einem Nicht-EU-Land

Bei der Wiedereinreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land dürfen Waren bis einer bestimmten Grenze abgabefrei eingeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Waren persönlich mitgeführt werden und nur für den Eigenbedarf oder als Geschenk und nicht für eine gewerbliche Nutzung bestimmt sind.

Gebrauchswaren

Zollfrei sind pro Person ab 15 Jahren Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.

Genussmittel

Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren folgende Höchstmengen auf dem Luftweg/Seeweg:

  • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
  • 10 kg Kaffee
  • 4 l Wein und 16 l Bier
  • 2 l Spirituosen mit weniger als 22 Vol.-% oder 1 l Spirituosen mit mehr als 22 Vol.-%

Bei der Einreise auf dem Landweg gelten bei Rauchwaren geringere Höchstmengen. Abgabefrei sind pro Person ab 17 Jahren hier nur 40 Zigaretten oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 g Tabak.

Bei Rauchwaren und hochprozentigen Alkoholika sind auch entsprechende Teilmengen möglich.

Medikamente

Die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge.

Kraftstoffe

Zusätzlich zum Tankinhalt 10 Liter in einem tragbaren Behälter.

Rückwaren

Wertvolle persönliche, bereits aus Deutschland mitgenommene Gegenstände wie Elektro- oder Sportgeräte sollten vor der Ausreise im Nämlichkeitsnachweis vom Zollamt des deutschen Abflughafens bestätigt werden.

Wichtige Hinweise zur Rückreise

Die Informationen zu den Ein- und Ausfuhrbestimmungen gelten für touristische Reisen von Privatpersonen. Waren, die zollpflichtig sind oder die festgelegten Freimengen überschreiten, müssen bei der Einreise in das jeweilige Zielland unaufgefordert beim Zoll angemeldet werden.

Erwerb oder Besitz von Tabakwaren, die aus einem Nicht-EU-Land stammen und nicht verzollt wurden, ist illegal (Steuerhehlerei). Zu erkennen sind sie an fehlenden Steuerzeichen, fehlenden Warnhinweisen oder Angaben zum Teer- und Nikotingehalt sowie an nicht offenem Verkauf und deutlich niedrigeren Preisen als im Geschäft.

Die Einfuhr von Kulturgütern, Lebensmitteln, Waffen und Munition, jugendgefährdenden und verfassungswidrigen Medien, Tieren und Pflanzen und daraus hergestellten Produkten, Arznei- und Betäubungsmitteln unterliegen häufig besonderen Bestimmungen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich an die deutsche Zollbehörde .