Mit dem Fahrzeug in Großbritannien

Tempolimits

Pkw

innerorts130
Schnellstraßen370
Autobahnen370
außerorts260

1 · 48 km/h

2 · 96 km/h

3 · 112 km/h

Gespann

innerorts230
außerorts350
Schnellstraßen460
Autobahnen160

1 · 96 km/h; Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen nicht ganz rechts fahren.

2 · 48 km/h

3 · 80 km/h

4 · 96 km/h

Motorrad

innerorts130
außerorts260
Schnellstraßen370
Autobahnen370

Anhänger an Motorrädern (unter 125 ccm) sind verboten.

1 · 48 km/h

2 · 96 km/h

3 · 112 km/h

Wohnmobil leicht

innerorts130
außerorts260
Schnellstraßen370
Autobahnen370

1 · 48 km/h

2 · 96 km/h

3 · 112 km/h

Wohnmobil schwer

innerorts130
außerorts50
Schnellstraßen60
Autobahnen70

1 · 48 km/h

Alle Angaben wie im Land ausgeschildert in mph (Meilen pro Stunde).

Camping und Gespanne

Camping Key Europe

Camping Key Europe - 12 Monate Vorteile genießen! Die Vorteilskarte Camping Key Europe - CKE gilt nun ab dem Ausstellungsmonat bis einschließlich desselben Monats im Folgejahr. Der ADAC stellt die CKE exklusiv für seine Mitglieder aus.

Ihre Vorteile:

  • Rabatt bei rund 2.500 Campingplätzen oder auch Wohnmobil-Stellplätzen und Mietunterkünften, zum Teil auch während der Hauptsaison (die Rabatte variieren je nach Saison und Campingplatz)
  • Als Ausweis-Ersatz akzeptiert (Reisepass/Personalausweis bleiben beim Camper)
  • Inklusive starkem Versicherungspaket
  • Schnellerer Check-in vor Ort
  • ADAC Mitglieder erhalten die “Camping Key Europe” für nur 12 Euro für 12 Monate

Alle aktuellen Rabatte und Vorteile finden Sie unter:

www.adac.de/cke www.campingkeyeurope.com

Die Camping Key Europe kann in allen ADAC Geschäftsstellen, telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (Montag bis Samstag von 8-20 Uhr) oder online beantragt werden.

www.adac-shop.de/cke

Freies Campen

Übernachten außerhalb von Campingplätzenfür eine Nachtfür mehrere Nächte
auf Straßen und Parkplätzeneingeschränkt erlaubt1, 2, 3eingeschränkt erlaubt1, 2, 3
auf Privatgrund4eingeschränkt erlaubt1, 3eingeschränkt erlaubt1, 3

1 · regionale Einschränkungen

2 · nur mit Genehmigung der örtlichen Behörden

3 · nicht entlang von Straßen und Brücken

4 · nur mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers

Für Schottland gilt: Freies Campen und Übernachten ist weitestgehend erlaubt. Voraussetzungen, Verhalten und Verantwortlichkeiten regelt der Scottish Outdoor Access Code.

http://www.outdooraccess-scotland.com

Campingfahrzeuge und Gespanne

Abmessungen

BreiteLänge
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil)2.55 m12 m
Anhänger (ohne Deichsel)2.55 m7 m1
Gespann (gesamt)2.55 m18.75 m2

1 · Wenn das zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs über 3,5 t liegt, gelten 12 m

2 · Wenn das Zugfahrzeug vor 1998 hergestellt wurde, gelten 18 m

Für Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.

Auf dem Weg zum Reiseziel

Wenn Sie auf dem Weg zu Ihrem Reiseziel andere Länder durchfahren, prüfen Sie bitte, ob dort besondere Regelungen für Campingfahrzeuge zu beachten sind.

Führerschein und Kraftfahrzeug

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

Fahrzeugpapiere

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.

Die Mitnahme der IVK - Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte), mit dem Eintrag des Länderkürzels, wird empfohlen (i.d.R. erhältlich bei ihrem Kfz-Versicherer). Ohne IVK muss an der Grenze eine britische Kfz-Versicherung abgeschlossen werden.

Weitere Bestimmungen

Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.

Wichtige Verkehrsbestimmungen

Mit dem Auto unterwegs

Es herrscht Linksverkehr.

Autourlauber sollten sicherstellen, dass ihre Scheinwerfer für den Linksverkehr eingestellt sind. Erkundigen Sie sich deshalb beim Hersteller, ob und welche Maßnahmen Sie treffen müssen.

Weitere Informationen über Scheinwerfer Abkleber erhalten Sie auch unter

ADAC Shop

Promillegrenze

Sie beträgt 0,8.

In Schottland 0,5.

Vorfahrtsregelungen

Straßen ohne Vorfahrtsberechtigung sind gekennzeichnet durch Schilder (STOP oder GIVE WAY) oder Straßenmarkierungen (doppelte weiße Linie: stoppen, doppelt unterbrochene Linie: langsam heranfahren.)

Kreuzungen ohne Vorfahrtsregelung mit Verkehrszeichen sind dagegen die Ausnahme. Tatsächlich sind dann Hauptstraßen ("Main Roads") bevorrechtigt, wobei es im Zweifel fraglich sein kann, ob eine Hauptstraße definitiv und eindeutig als solche zu erkennen ist.

Ist in gleichrangigen Straßen, insbesondere Seitenstraßen oder im ländlichen Bereich eine Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen nicht vorhanden, hat niemand Vorfahrt und es ist erforderlich, sich über die Reihenfolge des Weiterfahrens untereinander zu verständigen.

Vorfahrtsregelungen am Kreisverkehr

Vor einem Kreisverkehr so früh wie möglich in die richtige Spur einfädeln. Der von rechts kommende Verkehr im Kreisverkehr hat – sofern die Fahrbahnmarkierungen nichts anderes vorsehen – Vorfahrt.

Sofern nichts anderes durch Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen geregelt ist gilt bei Kreisverkehren mit vier Ein- bzw. Ausfahrten folgendes:

Verlassen des Kreisverkehrs bei der nächsten Ausfahrt (Linksabbiegen): Bei der Einfahrt nach links blinken und auf die äußere linke Spur einordnen; auf der linken Spur bis zur nächsten Ausfahrt fahren, dabei weiter blinken.

Verlassen des Kreisverkehrs bei der übernächsten Ausfahrt (Geradeausfahren): Bei der Einfahrt keinen Blinker setzen; dem Kreisverkehr bis zur übernächsten Ausfahrt folgen; nach der vorhergehenden Ausfahrt den linken Blinker setzen. Bei einer dreispurigen Straße die linke oder mittlere Spur benutzen; bei einer zweispurigen Straße kann die rechte Spur benutzt werden, wenn die linke Spur blockiert ist.

Verlassen des Kreisverkehrs bei der dritten Ausfahrt (Rechtsabbiegen) oder Fahren eines Vollkreises: Auf der rechten Spur (Überholspur) einordnen und rechten Blinker setzen; im Kreisverkehr auf der rechten Spur fahren; weiterhin rechts blinken bis die vorhergehende Ausfahrt passiert wurde, dann den linken Blinker setzen.

Auf Fahrzeuge achten, die den Kreisverkehr verlassen wollen.

Überholen

Links fahren, rechts überholen

Halten und Parken

Park- und Halteverbot bei einer gelben Doppellinie.

Parkverbot bei einer gelben oder roten Linie am Fahrbahnrand. Halten nur zum Be- und Entladen sowie zum Ein- und Aussteigen erlaubt.

Parkverbot zu bestimmten Zeiten (Beschilderung beachten) bei einer gestrichelten gelben Linie.

Offizielle Parkplätze sind durch das Schild "P" gekennzeichnet.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.

Eine Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:

FIA-Leitfaden

Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen

Dashcam

Erlaubt (Dashcam muss leicht entfernbar sein und die Aufnahmen müssen kontinuierlich überschrieben werden).

Rauchverbot

In England und Wales ist das Rauchen im Fahrzeug untersagt, wenn Personen unter 18 Jahren mitfahren. Eine Ausnahme gilt für Cabrios mit offenem Verdeck.

In Schottland ist das Rauchen im Fahrzeug untersagt, wenn Personen unter 18 Jahren mitfahren; unabhängig davon, ob Fenster oder ein Schiebedach geöffnet sind. E-Zigaretten sind nicht betroffen.

Ablenkungen während der Fahrt

Als Fahrer müssen Sie Ablenkungen vermeiden, und Sie können eine erhebliche Strafe erhalten, wenn Sie beispielsweise zu laute Musik hören (was bedeutet, dass andere Geräusche nicht zu hören sind), im Handschuhfach herumkramen oder am Steuer essen.

Telefonieren

Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.

Kindersitze

Kinder unter 12 Jahre und kleiner als 1,35 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.

Warnwestenpflicht

Alle Insassen, die das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften im Falle einer Panne oder eines Unfalls verlassen, müssen eine Warnweste tragen.

Weitere Mitführpflichten

Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets wird empfohlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.

Winterausrüstung

Winterreifen

Eine Winterreifenpflicht besteht nicht generell.

Schneeketten

Schneeketten dürfen an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schneebedeckt sind.

Bußgelder - Besonderheiten

50 % Nachlass bei Bezahlung eines Verwarnungsgeldes innerhalb von 14 Tagen (nur Verstöße im ruhenden Verkehr).

Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne

Bei Personenschäden ist in jedem Fall die Polizei zu rufen. Bei Sachschäden ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).

Zufahrtsbeschränkungen

Umweltzonen

Aberdeen

Gebiet

Teile der Innenstadt sind seit Juni 2022 Umweltzone (Low Emission Zone, LEZ).

Karte der Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Benzinbetriebene Fahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-3
  • Dieselbetriebene Fahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-5
  • Motorräder sind nicht betroffen
  • Es gilt eine zweijährige Übergangsfrist. Strafen für die unbefugte Einfahrt werden erst ab Juni 2024 erhoben

Zeiten

Die Umweltzone gilt ganzjährig rund um die Uhr.

Dundee

Gebiet

Teile der Innenstadt sind seit Juni 2022 Umweltzone (Low Emission Zone, LEZ).

Karte der Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Benzinbetriebene Fahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-3
  • Dieselbetriebene Fahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-5
  • Motorräder sind nicht betroffen
  • Es gilt eine zweijährige Übergangsfrist. Strafen für die unbefugte Einfahrt werden erst ab Juni 2024 erhoben

Zeiten

Die Umweltzone gilt ganzjährig rund um die Uhr.

Edinburgh

Gebiet

Teile der Innenstadt sind seit Juni 2022 Umweltzone (Low Emission Zone, LEZ).

Karte der Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Benzinbetriebene Fahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-3
  • Dieselbetriebene Fahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-5
  • Motorräder sind nicht betroffen
  • Es gilt eine zweijährige Übergangsfrist. Strafen für die unbefugte Einfahrt werden erst ab Juni 2024 erhoben

Zeiten

Die Umweltzone gilt ganzjährig rund um die Uhr.

Glasgow

Gebiet

Teile der Innenstadt sind seit Juni 2022 Umweltzone (Low Emission Zone, LEZ).

Karte der Umweltzone

Betroffene Fahrzeuge

Nicht einfahren dürfen:

  • Benzinbetriebene Fahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-3
  • Dieselbetriebene Fahrzeuge mit den Abgasnormen Euro 0-5
  • Motorräder sind nicht betroffen
  • Es gilt eine einjährige Übergangsfrist für Fahrzeuge von Nicht-Anwohnern. Strafen für die unbefugte Einfahrt werden erst ab Juni 2023 erhoben

Zeiten

Die Umweltzone gilt ganzjährig rund um die Uhr.

City-Maut

Übersicht London

City-Maut (Congestion Charge)Ultra Low Emission Zone ULEZNiedrigemissionszone/Low Emission Zone LEZ
Gebiet1Innenstadt LondonBereich innerhalb der nördlichen und südlichen Autobahnringe A406 und A2052Großraum London
ZeitMo-Fr 7-18 Uhr, Sa, So und Fei 12-18 Uhr3täglich 0-24 Uhr4täglich 0-24 Uhr
Betroffene Fahrzeugealle Kfz ausgenommen Motorräderalle Kfz bis 3,5 t zGG (Wohnmobile zwischen 2,5 und 3,5 t zGG). Gebührenpflicht für Fahrzeuge mit folgenden Abgasnormen: Benzinfahrzeuge Euro 0-3 und Dieselfahrzeuge Euro 0-5, Motorräder Euro 0-2. Registrierungspflicht für alle anderen Fahrzeuge5nur dieselbetriebene Wohnmobile ab 2,5 t zGG, Vans und große Transporter ab 1,205 t Leergewicht (z.B. Pickups). Gebührenpflicht für Fahrzeuge mit folgenden Abgasnormen: Euro 0-2 (bis 3,5 t zGG) bzw. Euro I-V (über 3,5 t). Registrierungspflicht für alle anderen genannten Fahrzeuge5
Preis/Tag615 £ (am Nutzungstag), 17,50 £ (bei Nachzahlung)12,50 £100 £ oder 300 £7

1 · kameraüberwacht, Kennzeichen wird erfasst

2 · die A406 und A205 gehören bisher nicht zur ULEZ. Ausweitung der ULEZ ab 29. August 2023 auf den Großraum London (entspricht dem LEZ-Gebiet)

3 · nicht vom 25. Dezember-1. Januar

4 · nicht 25. Dezember

5 · Registrierungspflicht nur für Fahrzeuge, die nicht in Großbritannien zugelassen sind

6 · Bezahlung möglich vorab (bis zu 90 Tage im Voraus), am Tag der Fahrt sowie bis Mitternacht des dritten Tages nach Befahren. Bezahlung online, per App, telefonisch oder mit automatischem Bezahlsystem Auto Pay mit Benutzerkonto möglich

7 · 100 £ für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG mit Abgasnormen Euro 0-2 sowie Fahrzeuge über 3,5 t mit Abgasnormen Euro IV-V. 300 £ für Fahrzeuge über 3,5 t mit Abgasnormen Euro I-III

Übersichtskarte der drei Zonen (in der Karte unter "Zones" CC=Congestion Charge/City-Maut und ULEZ anklicken, die LEZ ist voreingestellt)

City-Maut London

Das Wichtigste in Kürze

Für das Befahren der Londoner Innenstadt muss für alle Kfz außer Motorräder City-Maut bezahlt werden.

Gebiet

Die Innenstadt von London ist City-Maut-Zone (Congestion Charge zone). Für die Nutzung und das Parken von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen fällt City-Maut an, die Congestion Charge. Die Zone ist mit Verkehrszeichen oder Bodenmarkierungen (weißes C auf rotem Grund) gekennzeichnet und wird mit Kameras überwacht.

Karte der Congestion Charge zone

Hinweis: Im Großraum London werden in der ULEZ gesonderte Gebühren für ältere Kfz und in der Niedrigemissionszone (LEZ) für Wohnmobile und große Transporter erhoben.

Betroffene Fahrzeuge

Mautpflicht besteht für alle Kfz mit Ausnahme von einspurigen Motorrädern (auch mit Seitenwagen) und Mopeds.

Zeiten

Montag bis Freitag 7-18 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertag 12-18 Uhr (außer 25. Dezember bis 1. Januar).

Preise

Alle Kfz ausgenommen Motorräder£ 15/Tag am Nutzungstag, £ 17,50/Tag bei Nachentrichtung

Die Zahlung ist bis zu 90 Tage vorher, am Tag der Nutzung sowie innerhalb des Zeitraums bis Mitternacht des dritten Tages nach Befahren möglich. Die Nachentrichtung der Maut kann online oder telefonisch erfolgen. Nach Bezahlung der Tagesgebühr kann die Zone beliebig oft befahren und verlassen werden.

Bezahlung

Folgende Bezahloptionen sind möglich:

  • online
  • App TfL Pay to drive in London
  • telefonisch unter Tel.: +44 343 22 22 222 (Montag bis Freitag 8-20 Uhr)
  • Automatische Bezahlung Auto Pay nach Anlage eines Benutzerkontos (Account) bei Transport for London TfL (sinnvoll bei häufigeren Fahrten), seit Februar 2023 kostenlos
Online-Bezahlung Anlegen eines Accounts für Auto Pay

Befreiung

Nach gebührenpflichtiger Registrierung für Elektro- und Wasserstofffahrzeuge sowie Inhaber eines blauen Behindertenparkausweises.

Antragsformulare zur Mautbefreiung

Ultra Low Emission Zone (ULEZ)

Das Wichtigste in Kürze

Für das Befahren der ULEZ in London innerhalb der nördlichen und südlichen Autobahnringe A406 und A205 besteht Gebührenpflicht für alle älteren Kfz bis 3,5 t. Neuere Fahrzeuge, die in Deuschland zugelassen sind, fahren kostenfrei, müssen sich aber registrieren lassen. Für Fahrzeuge über 3,5 t fällt keine ULEZ-Gebühr an, es müssen jedoch die LEZ-Bestimmungen beachtet werden.

Gebiet

Das Gebiet innerhalb der North Circular (A406) und South Circular (A205) road ist Ultra Low Emission Zone (ULEZ). Die A406 und die A205 gehören bisher nicht zur ULEZ. Die Zone ist mit Verkehrszeichen gekennzeichnet (weißer Punkt mit der Aufschrift "ULEZ" auf grünem bzw. blauem Grund). Für geparkte Fahrzeuge wird keine ULEZ-Gebühr berechnet. Ab dem 29. August 2023 wird das Gebiet deutlich ausgeweitet, es umfasst dann den gesamten Großraum von London und ist damit genauso groß wie die LEZ.

Karte der ULEZ

Hinweis: In der Londoner Innenstadt fällt zusätzlich für alle Kfz die City-Maut London (Congestion Charge) an sowie in der Niedrigemissionszone (LEZ) gesonderte Gebühren für ältere Wohnmobile und große Transporter.

Betroffene Fahrzeuge

Alle Kfz bis 3,5 t zGG sind betroffen, davon Wohnmobile zwischen 2,5 und 3,5 t zGG (Zusatzgebühr oder Registrierungspflicht). Wohnmobile über 3,5 t zahlen keine ULEZ-Gebühr, fallen aber unter die LEZ-Bestimmungen.

Eine Zusatzgebühr wird für Fahrzeuge mit folgenden Abgasnormen erhoben (mit Bezahlung der Gebühr ist das Fahrzeugkennzeichen automatisch registriert):

  • Benzinfahrzeuge bis 3,5 t Euro 0-3 (Erstzulassung bis einschließlich 2005)
  • Dieselfahrzeuge bis 3,5 t Euro 0-5 (Erstzulassung bis September 2015)
  • Motorräder Euro 0-2

Registrierungspflicht besteht für alle Kfz, die die geforderten Abgasnormen der ULEZ erfüllen (Benzinfahrzeuge Euro 4-6, Diesel Euro 6, Motorräder Euro 3-6) und nicht in Großbritannien zugelassen sind, um Gebührenfreiheit nachzuweisen. Die Registrierung ist vor Befahren der ULEZ notwendig, kostenlos und bei Euro Parking Collection (EPC) möglich. Alternativ kann das Fahrzeug bei Transport for London (TfL) registriert werden. Nach Anlage eines Benutzerkontos (Account) können dann auch weitere Funktionen wie Auto Pay bei häufigeren Fahrten genutzt werden.

Registrierung bei EPC Registrierung bei TfL

Zeiten

Täglich rund um die Uhr (außer 25. Dezember).

Preise

Alle Kfz bis 3,5 t zGG, Wohnmoblie zwischen 2,5 und 3,5 t zGG (Benzinfahrzeuge Euro 0-3, Dieselfahrzeuge Euro 0-5, Motorräder Euro 0-2)£ 12,50/Tag

Die Zahlung ist bis zu 90 Tage vorher, am Tag der Nutzung sowie innerhalb des Zeitraums bis Mitternacht des dritten Tages nach Befahren möglich. Nach Bezahlung der Tagesgebühr kann die Zone beliebig oft befahren und verlassen werden.

Bezahlung

Folgende Bezahloptionen sind möglich:

  • online
  • App TfL Pay to drive in London
  • telefonisch unter Tel.: +44 343 22 22 222 (Montag bis Freitag 8-20 Uhr)
  • Automatische Bezahlung Auto Pay nach Anlage eines Benutzerkontos (Account) bei Transport for London TfL (sinnvoll bei häufigeren Fahrten)
Online-Bezahlung Anlegen eines Accounts für Auto Pay

Befreiung

Nach Registrierung u.a. Fahrzeuge von Behinderten, die Kfz-Steuer-vergünstigt oder -befreit sind, sowie mindestens 40 Jahre alte Oldtimer.

Befreiung ULEZ-Gebühr

Niedrigemissionszone London (LEZ)

Das Wichtigste in Kürze

Für das Befahren der LEZ im Großraum von London besteht Gebührenpflicht für ältere Wohnmobile über 2,5 t, große Transporter, Minibusse und Busse sowie Lkw. Neuere Fahrzeuge dieser Kategorien, die in Deuschland zugelassen sind, fahren kostenfrei, müssen sich aber registrieren lassen.

Gebiet

Der Großraum London innerhalb des Autobahnrings M25 ist Niedrigemissionszone (Low Emission Zone, LEZ). Die Zone ist mit Schildern gekennzeichnet (grüner Punkt auf weißem bzw. blauem Grund) und wird mit Kameras überwacht. Die Autobahn M25 (Autobahnring London) zählt nicht zur LEZ.

Karte der Niedrigemissionszone

Betroffene Fahrzeuge

Gebühren- oder Registrierungspflicht besteht für folgende Fahrzeuge:

  • dieselbetriebene Wohnmobile ab 2,5 t zGG
  • große Transporter ab 1,205 t Leergewicht bis 3,5 t zGG (z.B. Vans, Pickups)
  • Minibusse zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen bis 5 t zGG
  • Lkw und Busse

Gebührenpflicht gilt für die genannten Fahrzeuge mit folgenden Abgasnormen (mit Bezahlung der Gebühr ist das Fahrzeugkennzeichen automatisch registriert): bis 3,5 t zGG Euro 0-2 für Feinstaub (Erstzulassung i.d.R. vor dem 01.01.2002), über 3,5 t zGG Euro I-V für Feinstaub (seit 1. März 2021 auch Euro IV und V betroffen).

Registrierungspflicht besteht für alle genannten Fahrzeuge, die die Abgasnormen erfüllen (ab Euro 3 bzw. Euro VI für Feinstaub) und nicht in Großbritannien zugelassen sind, um Gebührenfreiheit nachzuweisen. Die Registrierung ist vor Befahren der LEZ notwendig und kostenlos. Das Registrierungsformular in deutscher Sprache kann online bei Euro Parking Collection (EPC) heruntergeladen und per E-Mail (lezlondon@tfl.gov.uk) oder Post (Adresse auf dem Formular) zurückgesendet werden. Das Anmeldeverfahren dauert bis zu zehn Arbeitstage und wird per E-Mail oder Brief bestätigt. Vor Erhalt der Bestätigung darf die LEZ nicht gebührenfrei befahren werden. Alternativ kann das Fahrzeug bei Transport for London (TfL) registriert werden. Nach Anlage eines Benutzerkontos (Account) können dann auch weitere Funktionen wie Auto Pay bei häufigeren Fahrten genutzt werden.

Registrierungsformular EPC in deutscher Sprache Registrierung bei TfL

Nicht betroffen sind grundsätzlich Pkw, Motorräder sowie Wohnmobile bis 2,5 t zGG. Manchmal werden jedoch als Pkw zugelassene kastenwagenförmige Fahrzeuge wie Citroën Berlingo, Renault Kangoo, VW Caddy und VW T-Busse sowie Fahrzeuge der Mercedes V-Reihe nicht der Kategorie „Car“, sondern der Kategorie „Van“ zugeordnet, die registrierungspflichtig ist. Es ist daher empfehlenswert, auch solche Fahrzeuge vorsorglich zu registrieren, selbst dann, wenn sie als Benziner betrieben werden. Dadurch kann verhindert werden, dass man sich später gegen Bußgeldbescheide zur Wehr setzen muss.

In der LEZ geparkte Fahreuge, z.B. auf einem Campingplatz, bleiben für fahrfreie Tage gebührenfrei.

Bei Mietwagen ist bei der Mietwagenfirma zu erfragen, ob das Fahrzeug die Emissionsstandards erfüllt oder eine Regelung zur Kostenübernahme getroffen ist. Falls nicht, trägt der Mieter die Kosten.

Hinweis: In der Londoner Innenstadt fällt zusätzlich für alle Kfz die City-Maut London (Congestion Charge) an sowie innerhalb der Autobahnringe A406 und A205 für ältere Fahrzeuge bis 3,5 t die ULEZ-Gebühr.

Zeiten

Täglich rund um die Uhr.

Preise

Fahrzeuge bis 3,5 t zGG (Euro 0-2 für Feinstaub)£ 100/Tag
Fahrzeuge ab 3,5 t zGG (Euro I-III für Feinstaub bzw. Euro IV-V für Feinstaub) £ 300/Tag bzw. £ 100/Tag

Bezahlung

Folgende Bezahloptionen sind möglich:

  • online
  • App TfL Pay to drive in London
  • telefonisch unter Tel.: +44 343 22 22 222 (Montag bis Freitag 8-20 Uhr)
  • Automatische Bezahlung Auto Pay nach Anlage eines Benutzerkontos (Account) bei Transport for London TfL (sinnvoll bei häufigeren Fahrten)
Online-Bezahlung Anlegen eines Accounts für Auto Pay

Die Zahlung ist bis zu 90 Tage vorher, am Tag der Nutzung sowie innerhalb des Zeitraums bis Mitternacht des dritten Tages nach Befahren (Nachentrichtung) möglich.

Befreiung

Nach Registrierung u.a. für vor 1973 gebaute historische Fahrzeuge.

Durham

Gebiet

Im historischen Ortskern von Durham wird City-Maut erhoben. Das mautpflichtige Gebiet umfasst die Halbinsel, die vom Fluss Wear und der A690 eingefasst wird. Verkehrszeichen (weißes C auf rotem Grund) kennzeichnen die Zone.

Betroffene Fahrzeuge

Alle Kfz.

Zeiten

Montag bis Samstag 10-16 Uhr (außer an Feiertagen).

Preise

Alle Kfz £ 2/Tag

Bezahlung

Bei der Zufahrt wird das Fahrzeugkennzeichen von Kameras erfasst. Die Maut muss im Voraus oder bis spätestens 18 Uhr des Einfahrttages telefonisch oder am Schalter des Parking Shops bezahlt werden.

The Parking Shop

Finchale Road, Framwellgate Moor

DH1 5HL Durham

Birmingham Clean Air Zone (CAZ)

Gebiet

Seit Juni 2021 ist die Innenstadt von Birmingham innerhalb der A4540 Middleway Ring Road Clean Air Zone (CAZ). Nur Fahrzeuge mit bestimmten Abgasnormen dürfen gebührenfrei einfahren, ältere Fahrzeuge zahlen eine Tagesgebühr. Der Middleway selbst gehört nicht zur CAZ.

Karte der Umweltzone

Zeiten

Ganzjährig rund um die Uhr.

Preise

Pkw, Wohnmobile bis 3,5 t zGG mit Abgasnormen Euro 0-3 (Benzinfahrzeuge) bzw. Euro 0-5 (Diesel), Motorräder Euro 0-2£ 8/Tag

Bezahlung

Die Zahlung ist sechs Tage vor der Einfahrt, am Tag der Nutzung und bis zu sechs Tagen nach Einfahrt in die CAZ online möglich.

Online-Bezahlung

Bristol Clean Air Zone (CAZ)

Gebiet

Seit November 2022 sind Teile der Innenstadt von Bristol Clean Air Zone (CAZ). Nur Fahrzeuge mit bestimmten Abgasnormen dürfen gebührenfrei einfahren, ältere Fahrzeuge zahlen eine Tagesgebühr.

Karte der Umweltzone

Zeiten

Ganzjährig rund um die Uhr.

Preise

Pkw, Wohnmobile bis 3,5 t zGG mit Abgasnormen Euro 0-3 (Benzinfahrzeuge) bzw. Euro 0-5 (Diesel)£ 9/Tag

Bezahlung

Die Zahlung ist sechs Tage vor der Einfahrt, am Tag der Nutzung und bis zu sechs Tagen nach Einfahrt in die CAZ online möglich.

Online-Bezahlung

Alle Angaben ohne Gewähr.