Mit dem Fahrzeug in Großbritannien
Welche besonderen Verkehrsregeln muss ich in Großbritannien beachten?
Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Großbritannien für verschiedene Fahrzeugtypen?
Welche Vorschriften gibt es für Wohnmobile in Großbritannien?
Gibt es in Großbritannien Umweltzonen oder City-Maut?
Fallen in Großbritannien Vignetten- oder Mautkosten an?
Egal ob mit einem Mietwagen oder dem eigenen Auto in Großbritannien - Mit ADAC Maps sicher unterwegs!

Tempolimits
Innerorts 2 | 30 mph |
Außerorts 3 | 60 mph |
Schnellstraßen 4 | 70 mph |
Autobahnen | 70 mph |
Innerorts 12 | 30 mph |
Außerorts 13 | 60 mph |
Schnellstraßen 14 | 70 mph |
Autobahnen 1 | 70 mph |
Innerorts 2 | 30 mph |
Außerorts 3 | 60 mph |
Schnellstraßen 4 | 70 mph |
Autobahnen | 70 mph |
Innerorts 2 | 30 mph |
Außerorts 3 | 50 mph |
Schnellstraßen 4 | 60 mph |
Autobahnen | 70 mph |
Innerorts 2 | 30 mph |
Außerorts 3 | 50 mph |
Schnellstraßen 4 | 60 mph |
Autobahnen 6 | 60 mph |
Camping
Länge | Breite | |
Kfz ohne Anhänger (z.B. Wohnmobil) | 12 m | 2.55 m |
Anhänger | 7 m 2 | 2.3 m 1 |
Gespann (gesamt) | 18.75 m | 2.55 m |
Für Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Besondere Bestimmungen
Guernsey
Die Mitnahme von Wohnwagen und Wohnmobilen auf die Kanalinsel Guernsey ist nur mit Genehmigung erlaubt. Die erlaubten maximalen Maße betragen 6,90 m Länge und 2,30 m Breite.
Vier Campingplätze bieten entsprechende Stellplätze an. Wohnmobile sind auf La Bailloterie, Beaucette Marina, Fauxquets Valley und Le Vaugrat erlaubt, Wohnwagen nur auf Le Vaugrat. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt einen Monat. Nach Buchung des Campingplatzes wird eine Genehmigung durch den Campingplatzbetreiber zugesendet, die den Grenzschutzbehörden am Fährhafen vorzulegen ist. Ein Aufkleber mit den Geltungsdaten muss an der Windschutzscheibe angebracht werden.
Wohnwagen dürfen lediglich vom Fährhafen zum Campingplatz gefahren werden und müssen dort für die Aufenthaltsdauer verbleiben. Die Fahrt mit dem Wohnmobil ist tagsüber erlaubt, nachts muss es auf den Campingplatz zurück.
Isle of Man
Auf der britischen Insel Isle of Man ist für die Mitnahme von Wohnwagen eine Genehmigung erforderlich , die per E-Mail beantragt werden kann. Dafür muss ein Fährticket für die Rückreise nach spätestens 12 Wochen vorgewiesen werden, außerdem ist die Übernachtung nur auf genehmigten Campingplätzen möglich. Wohnmobile benötigen keine Genehmigung.
Jersey
Auf der Kanalinsel Jersey darf in eigenen Wohnwagen und Wohnmobilen nur auf registrierten Campingplätzen übernachtet werden, eine Genehmigung ist jedoch nicht erforderlich. Die Fahrzeuge dürfen auch auf privatem Raum und bei anderen Unterkünften abgestellt werden, eine Übernachtung im Fahrzeug ist dann nicht erlaubt. Die maximale Aufenthaltsdauer auf der Insel beträgt 31 Tage. Fünf Campingplätze bieten entsprechende Stellplätze zwischen 1. März und 31. Oktober an. Die maximale Breite des Wohnwagens oder Gespanns darf 2,30 m nicht überschreiten, die maximale Länge beträgt 9,30 m für Wohnmobile und 16,50 m für Gespanne.
In Großbritannien ist das Freie Campen grundsätzlich verboten, da sich das Land hauptsächlich in Privatbesitz befindet. Mit dem Einverständnis des Eigentümers ist das Campen auf Privatgrund möglich. Wer auf einen Parkplatz übernachten möchte, sollte sich vorab eine örtliche Genehmigung einholen, das Übernachten entlang von Straßen und Brücken ist nicht gestattet.
Führerschein & Fahrzeugpapiere
Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen darüber, welche Führerscheindokumente und Fahrzeugpapiere erforderlich sind, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug einreisen.
Beim Mieten eines Fahrzeugs gelten stets die gesetzlichen Bestimmungen des Landes sowie die individuellen Mietbedingungen des Autovermieters. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorab bei der Mietwagenfirma über die vollständigen Konditionen zu informieren.
Deutscher Führerschein: erforderlich
Internationaler Führerschein: nicht erforderlich
Deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I: erforderlich
Internationale Versicherungskarte (IVK, ehemals "Grüne Karte"): erforderlich
Nationalitätenkennzeichen ("D-Schild"): erforderlich, Am Heck des Fahrzeugs muss das ovale, weiße D-Schild angebracht sein.
Die Mitnahme der internationalen Versicherungskarte ist erforderlich. Auf der Karte muss das Länderkürzel GB bzw. UK eingetragen sein. Ohne sie muss an der Grenze eine britische Kfz-Versicherung abgeschlossen werden.
Für die Kanalinseln Guernsey und Jersey, sowie für die Insel Man und Gibraltar ist die Mitnahme der internationalen Versicherungskarte nicht erforderlich. Dennoch empfiehlt es sich, diese mitzuführen, da die IVK die Abwicklung von Schadensfällen deutlich erleichtern kann.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Es herrscht Linksverkehr.
Autourlauber sollten sicherstellen, dass ihre Scheinwerfer für den Linksverkehr eingestellt sind. Erkundigen Sie sich deshalb beim Hersteller, ob und welche Maßnahmen Sie treffen müssen.
Weitere Informationen über Scheinwerfer-Abkleber erhalten Sie hier .
Die Promillegrenze beträgt 0,8; in Schottland 0,5.
Straßen ohne Vorfahrtsberechtigung sind gekennzeichnet durch Schilder (STOP oder GIVE WAY) oder Straßenmarkierungen (doppelte weiße Linie: stoppen; doppelt unterbrochene Linie: langsam heranfahren.)
Kreuzungen ohne Vorfahrtsregelung mit Verkehrszeichen sind dagegen die Ausnahme. Tatsächlich sind dann Hauptstraßen ("Main Roads") bevorrechtigt, wobei es im Zweifel fraglich sein kann, ob eine Hauptstraße definitiv und eindeutig als solche zu erkennen ist.
Ist in gleichrangigen Straßen, insbesondere Seitenstraßen oder im ländlichen Bereich eine Vorfahrtsregelung durch Verkehrszeichen nicht vorhanden, hat niemand Vorfahrt und es ist erforderlich, sich über die Reihenfolge des Weiterfahrens untereinander zu verständigen.
An Kreuzungen darf ich die gelb schraffierte Bereiche nur eingefahren werden, wenn die Ausfahrt frei und ungehindert möglich ist.
Vor einem Kreisverkehr so früh wie möglich in die richtige Spur einfädeln. Der von rechts kommende Verkehr im Kreisverkehr hat – sofern die Fahrbahnmarkierungen nichts anderes vorsehen – Vorfahrt.
Sofern nichts anderes durch Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen geregelt ist, gilt bei Kreisverkehren mit vier Ein- bzw. Ausfahrten folgendes:
- Verlassen des Kreisverkehrs bei der nächsten Ausfahrt (Linksabbiegen): Bei der Einfahrt nach links blinken und auf die äußere linke Spur einordnen; auf der linken Spur bis zur nächsten Ausfahrt fahren, dabei weiter blinken.
- Verlassen des Kreisverkehrs bei der übernächsten Ausfahrt (Geradeausfahren): Bei der Einfahrt keinen Blinker setzen; dem Kreisverkehr bis zur übernächsten Ausfahrt folgen; nach der vorhergehenden Ausfahrt den linken Blinker setzen. Bei einer dreispurigen Straße die linke oder mittlere Spur benutzen; bei einer zweispurigen Straße kann die rechte Spur benutzt werden, wenn die linke Spur blockiert ist.
- Verlassen des Kreisverkehrs bei der dritten Ausfahrt (Rechtsabbiegen) oder Fahren eines Vollkreises: Auf der rechten Spur (Überholspur) einordnen und rechten Blinker setzen; im Kreisverkehr auf der rechten Spur fahren; weiterhin rechts blinken bis die vorhergehende Ausfahrt passiert wurde, dann den linken Blinker setzen.
Auf Fahrzeuge achten, die den Kreisverkehr verlassen wollen.
Es gilt: Links fahren, rechts überholen.
Park- und Halteverbot bei einer gelben Doppellinie.
Parkverbot bei einer gelben oder roten Linie am Fahrbahnrand. Halten nur zum Be- und Entladen sowie zum Ein- und Aussteigen erlaubt.
Parkverbot zu bestimmten Zeiten (Beschilderung beachten) bei einer gestrichelten gelben Linie.
Offizielle Parkplätze sind durch das Schild "P" gekennzeichnet.
Öffentliche Parkplätze
Für die Parkplatzsuche ist der Car Park Finder zu empfehlen, der besonders sichere und zugängliche Parkplätze auflistet.
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten. Informationen dazu hält die FIA bereit.
Telefonieren am Steuer ist nur unter Verwendung einer Freisprecheinrichtung erlaubt.
Kinder unter 12 Jahre und kleiner als 1,35 m benötigen einen dem Gewicht und der Größe des Kindes entsprechenden Kindersitz. Wird das Kind auf dem Beifahrersitz in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert, muss der Airbag deaktiviert werden.
Die Mitnahme eines Ersatzglühlampensets wird empfohlen. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit Xenon-, LED- oder Neon-Scheinwerfern ausgerüstet sind.
Eine generelle Winterreifenpflicht besteht nicht.
Schneeketten dürfen an allen Fahrzeugen montiert werden, wenn die Straßen schneebedeckt sind.
Zur Verwendung von Spikes gibt es keine Vorschrift. Sofern die Straßenoberfläche nicht beschädigt wird, ist die Verwendung nicht illegal.
Schwächere Verkehrsteilnehmer
Grundsätzlich gilt seit 2023 die "Hierarchy of Road Users". Auf stärker gefährdete Verkehrsteilnehmer muss besondere Rücksicht genommen werden. Dazu werden Verkehrsteilnehmer in drei Gruppen eingeteilt: (1) Führer von Kraftfahrzeugen, (2) Radfahrer, Reiter und Führer von Pferdefuhrwerken, (3) Fußgänger. Insbesondere an Kreuzungen soll den jeweils schwächeren Verkehrsteilnehmern beim Überqueren der Fahrbahn Vorrang gewährt werden.
Dashcam
Dashcams sind erlaubt. Sie müssen leicht entfernbar sein und die Aufnahmen müssen kontinuierlich überschrieben werden.
Rauchverbot
In England und Wales ist das Rauchen im Fahrzeug untersagt, wenn Personen unter 18 Jahren mitfahren. Eine Ausnahme gilt für Cabrios mit offenem Verdeck.
In Schottland ist das Rauchen im Fahrzeug untersagt, wenn Personen unter 18 Jahren mitfahren; unabhängig davon, ob Fenster oder ein Schiebedach geöffnet sind. E-Zigaretten sind nicht betroffen.
Ablenkungen während der Fahrt
Als Fahrer müssen Sie Ablenkungen vermeiden, und Sie können eine erhebliche Strafe erhalten, wenn Sie beispielsweise zu laute Musik hören (was bedeutet, dass andere Geräusche nicht zu hören sind), im Handschuhfach herumkramen oder am Steuer essen.
Möglicher Nachlass bei Bezahlung eines Verwarnungsgeldes innerhalb von 14 Tagen (nur Verstöße im ruhenden Verkehr).
Mit unserem ADAC Bußgeldrechner für Verstöße im Ausland können Sie schnell und einfach herausfinden, welche Strafe Sie erwartet.
Bei Personenschäden ist in jedem Fall die Polizei zu rufen. Bei Sachschäden ist die Verwendung des "Europäischen Unfallberichts" zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Weitere Informationen zur Regulierung von Unfallschäden finden Sie auf adac.de in den Schadenmerkblättern der ADAC Clubjuristen.

