Häufige Fragen und Antworten zur ADAC Reiserücktrittsversicherung

Allgemeines

Warum brauche ich eine Reiserücktrittsversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor finanziellem Verlust, wenn Sie einen gebuchten Urlaub vor der Reise stornieren oder während der Reise aufgrund eines versicherten Ereignis abbrechen müssen.

Wenn Sie keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, tragen Sie das vollständige finanzielle Risiko, falls Sie Ihre Reise absagen oder abbrechen müssen. Das kann insbesondere bei teuren Reisen schnell mehrere Hundert oder Tausend Euro kosten. Folgende Konsequenzen sind möglich:
  • Hohe Stornokosten: Je näher der Reiseantritt, desto höher die Gebühren. In vielen Fällen zahlen Sie bis zu 100 % des Reisepreises, wenn Sie kurzfristig stornieren.
  • Keine Kostenerstattung bei Krankheit oder Unfall: Selbst bei ernsthaften Gründen wie plötzlicher Krankheit oder Todesfall eines Angehörigen gibt es ohne Versicherung keine Rückzahlung.
  • Finanzielles Risiko bei teuren oder langfristig geplanten Reisen: Frühbucherreisen, Kreuzfahrten oder Fernreisen bergen besonders hohe Stornokosten.
  • Kein Schutz bei Reiseabbruch: Sollten Sie die Reise nach Antritt abbrechen müssen, bleiben Rückreisekosten oder nicht genutzte Leistungen unversichert.
  • Keine Unterstützung bei der Abwicklung: Sie müssen sich selbst mit Reiseveranstaltern oder Airlines auseinandersetzen, was im Schadenfall oft kompliziert ist.
  • Mehr Stress statt Sicherheit: Ohne Versicherung müssen Sie sich nicht nur um die Kosten, sondern auch um Organisation und Planung kümmern.

 
Fazit: Eine Reiserücktrittsversicherung schützt Sie vor hohen finanziellen Verlusten, reduziert Stress und ermöglicht Ihnen, Ihre Reise mit sicherem Gefühl zu planen. Der Abschluss direkt nach Buchung ist besonders empfehlenswert.

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Was bedeutet "Jahresschutz" in der Reiserücktrittsversicherung?

Sie erhalten das ganze Jahr über, auf all Ihren privaten Reisen, Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung. Sie müssen nur einmal abschließen. Der Jahresschutz läuft so lange, bis Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung kündigen.
Im Vergleich dazu ist eine einmalige Reiserücktrittsversicherung nur für eine Reise mit einem definierten Zeitraum gültig. Sie endet, wenn der Zeitraum abgelaufen ist.

Wo ist die ADAC Reiserücktrittsversicherung gültig?

Die ADAC Reiserücktrittsversicherung ist weltweit gültig, auch auf Reisen in Deutschland.

Welche Reisearten sind bei der ADAC Reiserücktrittsversicherung versichert?

Versichert sind Pauschalreisen und einzeln gebuchte Transport- und Mietleistungen, wie z.B. Schiffsreisen, Flugreisen, Übernachtungen, Bahnfahrten, Ferienwohnungen, selbst bezahlte Schülerreisen. 
Geschäftsreisen sind im Rahmen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung nicht abgedeckt.

 

Reiserücktrittsversicherung für Flugreisen

Kann ich die ADAC Reiserücktrittsversicherung auch dann in Anspruch nehmen, wenn ich einzelne Bausteine gebucht habe?

Ja, als versicherte Reise gelten sowohl Pauschalreisen, als auch einzeln gebuchte Transport- oder Mietleistungen sowie Objektbuchungen bzw. -mieten. Für die Berechnung des Reisepreises gelten alle einzeln gebuchten Transport- und Mietleistungen, die zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmt sind.

Zusatzbausteine sind sogenannte andere touristische Leistungen, z.B. Konzert- / Theaterkarten, Skipässe, Sprachkurse. Diese sind nur dann versichert, wenn sie nicht aus dem Gesamtpreis der Reise herausgerechnet werden können oder sie zusammen mit mehr als einer Transport- oder Mietleistung gebucht werden. Dabei müssen sie mindestens 25% am Gesamtwert der Reise haben.

Bis wann muss ich ADAC Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Sie können die Reiserücktrittsversicherung bis 14 Tage vor Reiseantritt - also nach Reisebuchung - abschließen. Wenn zwischen Reisebuchung und Reisebeginn weniger als 14 Tage sind, können Sie die Reiserücktrittsversicherung bis 3 Tage nach Buchung abschließen (Last Minute).

Ich verreise mehrmals im Jahr. Besteht der Versicherungsschutz auf all meinen Reisen?

Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung bietet Versicherungsschutz für jede Reise bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme – egal, wie oft Sie innerhalb der Vertragslaufzeit verreisen. 
Beim Familienvertrag besteht auch Versicherungsschutz, wenn Sie getrennt verreisen.

Muss ich den ADAC über meine gebuchten Reisen informieren?

Nein, da Versicherungsschutz für beliebig viele Reisen während der Vertragslaufzeit besteht, ist eine Information nicht notwendig.

Was ist in der Reiserücktrittsversicherung versichert?

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung oder Verschlechterung einer bereits bestehenden Erkrankung, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss bzw. Reiseantritt nicht behandelt wurde.
  • Tod und schwere Unfallverletzung. 
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen. 
  • Bei versichertem Nichtantritt leisten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten. 
  • Bei versicherter außerplanmäßiger Beendigung ersetzen wir den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen sowie zusätzliche Rückreisekosten. 
  • Versicherungssumme: Entspricht dem versicherten Reisepreis.

In welchen Fällen zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht?

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nicht, wenn:
  • der Grund für Reiserücktritt/Reiseabbruch war zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung bekannt
  • Reiserücktritt/Reiseabbruch wegen Krieg, inneren Unruhen, Kernenergie, Terrorwarnungen oder Anschlägen erfolgt
  • Psychische Probleme wie Angst zur Stornierung der Reise führen
  • Höhe oder Grund der Leistung durch Täuschung beeinflusst wird
  • Bei Buchung und Antritt der Reise für Ihr Reiseziel eine Reisewarnung bestand und die Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses, das in Zusammenhang mit der Reisewarnung steht, abgebrochen oder verlängert werden muss (z.B. Covid-19)
  • Kosten bei Heilbehandlungen im Ausland oder für einen Krankenrücktransport nach Deutschland entstehen
  • der Reiserücktritt/Reiseabbruch aufgrund eines erkrankten Haustieres erfolgt
  • Einreise im Zielland aufgrund der Nationalität verweigert wird
  • Schäden durch Suchterkrankungen bestehen
  • Ihr Kind 23 oder älter ist

Ist die Erkrankung an Corona in der Reiserücktrittsversicherung versichert?

Ja. Die Reiserücktrittsversicherung greift vor der Reise bei:
  • Erkrankung am Coronavirus
  • Persönliche Quarantäne
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • Betriebsbedingte Kündigung

Während der Reise greift die Reiserücktrittsversicherung bei:
  • Erkrankung am Coronavirus
  • Persönliche Quarantäne
  • Betriebsbedingte Kündigung

 

Mehr Informationen

Wird mein Reisekostenanteil bei einer Gruppenreise erstattet?

Ja, versichert sind die vertraglich geschuldeten Stornokosten. 
Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass Sie auf der Reisebuchung namentlich genannt sind und Ihr Reisekostenanteil ersichtlich ist.

Sind Mitreisende in meiner Reiserücktrittsversicherung geschützt?

Nein. Mitreisende, die nicht zu den im Familienvertrag mitversicherten Personen zählen, genießen generell keinen Versicherungsschutz in Ihrer ADAC Reiserücktrittsversicherung. Sie müssen eine eigene Reiserücktrittsversicherung abschließen. 

Muss ich die Reisen selbst bezahlen, damit der Versicherungsschutz in Kraft tritt?

Es besteht auch Versicherungsschutz, wenn ein Dritter die Reise für Sie gebucht hat. Voraussetzung ist, dass sie namentlich auf der Reisebuchung genannt sind.

Reisepreis

Wie wähle ich die richtige Versicherungssumme?

Bei der Beitragsberechnung können Sie eine Versicherungssumme (maximal versicherter Reisepreis) von bis zu 20.000 Euro wählen. 
Wenn sie mehrmals in einem Jahr verreisen, wählen Sie als Versicherungssumme die Reise mit dem höchsten Reisepreis. 
 
Beim Familienvertrag ist der Gesamtreisepreis einer Reise für alle versicherten Personen maßgebend.


Kann ich die Versicherungssumme auch noch erhöhen oder reduzieren, wenn ich die Reiserücktrittsversicherung bereits abgeschlossen habe?

Ja, eine Anpassung ist möglich und kann auch nach Vertragsabschluss vorgenommen werden:

  • Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist auch unterjährig möglich und wird zum gewünschten Termin wirksam, frühestens einen Tag nach Antragsstellung.
  • Eine Reduzierung wird zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. 

Versicherungsschutz besteht bis zur gewählten Versicherungssumme. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre gewählte Versicherungssumme für Ihren Reisepreis ausreichend ist.

Wie viel Geld bekommt man in der Reiserücktrittsversicherung zurück?

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet bei einem Versicherungsfall die vertraglich geschuldeten Stornokosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Beispiel 1:
  • Kosten der Reise: 3.500 €
  • Gewählte Versicherungssumme: 4.000 €
  • Stornogebühren: 80%, weil Stornierung 10 Tage vor Reiseantritt erfolgt
  • Erstattungsfähige Kosten: 80% von 3.500 € = 2.800 € - die Reiserücktrittsversicherung erstattet diese Kosten

Beispiel 2:
  • Kosten der Reise: 3.500 €
  • Gewählte Versicherungssumme: 3.000 € (Achtung: in diesem Fall liegt eine Unterversicherung vor, aufgrund der gewählten Versicherungssumme ist der Gesamtreisepreis von 3.500 € nicht versichert)
  • Stornogebühren: 90% von 3.500 €, weil Stornierung 4 Tage vor Reiseantritt erfolgt (= 3.150 €)
  • Erstattungsfähige Kosten: 3.000 € - aufgrund der gewählten Versicherungssumme, der Restbetrag von 150 € muss aus eigener Tasche beglichen werden

Reiserücktritt / Reiseabbruch /Reisegepäck

Was ist der Unterschied zwischen Reiserücktritt und Reiseabbruch?

Reiserücktritt: 
Die Reise kann aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht oder verspätet angetreten werden. Der Versicherungsnehmer und/oder eine versicherte Person tritt deshalb vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurück. 

Reiseabbruch: 
Als Reiseabbruch gilt, wenn der Versicherungsnehmer und/oder eine versicherte Person die bereits angetretene Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses vorzeitig abbricht oder die Reise verlängern muss.

Wann greift die Reiserücktrittsversicherung und wann die Reiseabbruchversicherung?

Bei einem Versicherungsfall vor Reiseantritt leistet die Reiserücktritts-Versicherung. Im Tarif Basis sind die Kosten gedeckt, die entstehen, wenn Sie die Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht antreten können. 

Bei einem Versicherungsfall nach Reiseantritt, wird die Reise abgebrochen oder verlängert. Hier greift die Reiseabbruch-Versicherung. Um Versicherungsschutz vor und während der Reise zu haben, wählen Sie den Tarif Exklusiv oder Premium. 

Hinweis: Mit einem Check-In (z.B. Flughafen) gilt die Reise als angetreten.

Welche Gründe sind bei Reiserücktritt im Tarif Basis der ADAC Reiserücktrittsversicherung versichert?

Im Tarif Basis der ADAC Reiserücktrittsversicherung gelten konkret diese versicherten Ereignisse:

Für die versicherten Personen oder die Risikopersonen, unabhängig davon, ob sie mitreisen oder nicht:

  • Schwere, unerwartete Erkrankung
  • Schwere Unfallverletzung
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
  • Unverträglichkeit von Impfungen
  • Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
  • Tod

Für die versicherten Personen oder die mitreisenden Risikopersonen:

  • Unmöglichkeit von Impfungen
  • Behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit (einschließlich epidemischer und pandemischer Erkrankung wie Covid-19) in Berührung gekommen zu sein
  • Geburt eines Kindes
  • Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
  • Wechsel eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
  • Konjunkturbedingte Kurzarbeit
  • Unerwartete betriebsbedingte Kündigung
  • Wiederholung einer Prüfung an Schule oder Uni
  • Gerichtliche Ladung
  • Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter
  • Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Elementarereignis wie Sturm, Hagel, Blitz

    Welche Gründe sind bei Reiseabbruch im Tarif Exklusiv der ADAC Reiserücktrittsversicherung versichert?

      Der Tarif Exklusiv der ADAC Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie Ihre Reise aufgrund folgender Ereignisse abbrechen müssen:

      Für die versicherten Personen oder die Risikopersonen, unabhängig davon, ob sie mitreisen oder nicht:
      • Schwere, unerwartete Erkrankung
      • Schwere Unfallverletzung
      • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
      • Unverträglichkeit von Impfungen
      • Bruch von Prothesen oder Lockerung von implantierten Gelenken
      • Tod
        Für die versicherten Personen oder die mitreisenden Risikopersonen:
      • Unmöglichkeit von Impfungen
      • Behördlich angeordnete, persönliche Quarantäne aufgrund des Verdachts, mit einer ansteckenden Krankheit (einschließlich epidemischer und pandemischer Erkrankung wie Covid-19) in Berührung gekommen zu sein
      • Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
      • Wechsel eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes
      • Unerwartete betriebsbedingte Kündigung
      • Wiederholung einer Prüfung an Schule oder Uni
      • Gerichtliche Ladung
      • Schaden am Eigentum z.B. durch Feuer, Explosion, Leitungswasser, Elementarereignis wie Sturm, Hagel, Blitz
      • Elementarereignis
      • Terroranschlag 

      Im Tarif Exklusiv gelten zusätzlich alle versicherten Gründe aus dem Tarif Basis, wenn Sie eine Reise vor Antritt stornieren müssen.

    Welche versicherten Gründe gelten für das Reisegepäck im Tarif Premium der ADAC Reiserücktrittsversicherung?

    Im Tarif Premium der ADAC Reiserücktrittsversicherung ist Ihr Reisegepäck mitversichert. Zum versicherten Reisegepäck zählen grundsätzlich alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs der versicherten Personen, inklusive Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken.

    • Abhandenkommen / Zerstörung / Beschädigung von mitgeführtem oder aufgegebenem Reisegepäck

    Kann ich die Leistungen der ADAC Reiserücktritts-Versicherung in Anspruch nehmen, wenn für mein Reiseland eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts vorliegt?

    Liegt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vor, besteht kein Versicherungsschutz, wenn Sie vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten möchten. Bitte wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter. 

    Bei verspätetem Reiseantritt aufgrund Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels: Was gilt als öffentliches Verkehrsmittel?

    Als öffentliches Verkehrsmittel gelten: 
    • Linienbus
    • U-Bahn
    • Straßenbahn
    • Fähre
    • Flugzeug

    Ist mein Skipass bei Reiseabbruch versichert?

    Nein, der Skilift gilt nicht als Transportleistung im Sinne der Versicherungsbedingungen und ist deshalb nicht mitversichert.
     
    Ausnahme: Der Skipass wurde im Rahmen einer Pauschalreise mitgebucht und die Kosten dafür sind nicht gesondert ausgewiesen.

    Was ist unter Reisegepäck zu verstehen?

    Zum versicherten Reisegepäck zählen alle Sachen des persönlichen Reisebedarfs der versicherten Person, einschließlich Sportgeräte, Geschenke und Reiseandenken.

    Was passiert, wenn mein als verloren gemeldetes Reisegepäck wieder auftaucht?

    Werden Sachen wiedererlangt, so entfällt der Anspruch auf die Entschädigung oder sie muss wieder zurückgezahlt werden. 
    Bei verspäteter Auslieferung des Reisegepäcks, werden nachgewiesene Aufwendungen zur Wiedererlangung übernommen.

    Bei einer Flugreise wird mein aufgegebenes Gepäck beschädigt oder geht verloren. Erhalte ich die Entschädigung von der Fluggesellschaft oder von meiner Reisegepäckversicherung?

    Im ersten Schritt melden Sie Schäden an aufgegebenem Reisegepäck unverzüglich dem Beförderungsunternehmen (z.B. Airline) und machen Sie Ihre Ansprüche bei diesem geltend. (Beachten Sie hier bitte die jeweiligen Reklamationsfristen). 
     
    Bitte warten Sie die Entscheidung zur Erstattung ab. Anschließend senden Sie eine Kopie des abschließenden Bescheides über den Verlust bzw. die Beschädigung des Reisegepäcks.

    Wird bei meinem abhanden gekommenen/zerstörten Gepäck der Neuwert oder der Zeitwert erstattet?

    Bei abhanden gekommenem oder zerstörtem Gepäck wird immer der Zeitwert erstattet. Der Zeitwert ist der Betrag, der erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sache (z.B. Alter, Abnutzung, Gebrauch) entsprechenden Betrages. Dabei wird von Durchschnittswerten für den jährlichen Abzug ausgegangen.

    Wann sind meine Sportgeräte auf einer Reise versichert?

    Sportgeräte, die als Gepäck aufgegeben oder mitgeführt werden, wie z.B. die Ski in der Dachbox des Autos, sind versichert, wenn sie bei einem Unfall beschädigt werden. 
    Sportgeräte im bestimmungsgemäßen Gebrauch sind nicht versichert, z.B. Skibruch nach Sturz auf der Piste. Hier handelt es sich um den bestimmungsgemäßen Gebrauch. 
    Bei Unterbrechung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs, z.B. Skier, die während einer Rast vor der Hütte abgestellt werden, besteht Versicherungsschutz.

    Versicherte Personen / Risikopersonen

    Wer sind die versicherten Personen in der ADAC Reiserücktritts-Versicherung?

    Der Einzelvertrag versichert Sie selbst als Versicherungsnehmer.

    Beim Familienvertrag sind Sie, Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft und Ihre Kinder bis zum 23. Geburtstag versichert. Der nichteheliche Lebenspartner und dessen Kinder bis zum 23. Geburtstag sind mitversichert, wenn Sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. 

    Was versteht man unter Risikopersonen in der ADAC Reiserücktritts-Versicherung?

    Risikopersonen sind Personen, die von einem versicherten Ereignis betroffen sein können, das den Versicherungsfall auslöst und zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer führt. Dies sind:

    1. Sie selbst als versicherte Person oder die mitversicherten Personen im Rahmen des Familienvertrages.

    2. Angehörige: (Stief-, Adoptiv-, Schwieger-) Eltern, (Enkel-, Stief-, Adoptiv-) Kinder, Großeltern, Geschwister, Schwager/Schwägerin, Tanten/Onkel, Neffen/Nichten.

    3. Bei einem Einzelvertrag auch der Ehe- oder Lebenspartner des Versicherungsnehmers.

    4. Betreuungspersonen von mitreisenden, minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen.

    5. diejenigen Personen, die mit Ihnen oder einem mitversicherten Familienmitglied eine gemeinsame Reise gebucht haben und namentlich auf der Buchung vermerkt. Darüber hinaus deren Angehörige, die unter Punkt 1 und 2 aufgezählt sind.


    Was ist der Unterschied zwischen versicherten Personen und Risikopersonen?

    Versicherte Personen haben Anspruch auf die Versicherungsleistungen aus der ADAC Reiserücktritts-Versicherung. 

    Risikopersonen sind Personen, die von einem versicherten Ereignis betroffen sein können, das den Versicherungsfall auslöst und zur Leistungserbringung gegenüber dem Versicherungsnehmer führt.
     
    Beispiel:

    Eine Mutter (= Versicherungsnehmer) hat einen Familienvertrag der ADAC Reiserücktritts-Versicherung. 
    Sie verreist mit ihrem Kleinkind und mit ihren Eltern. Es werden 2 Doppelzimmer gebucht. Die Großmutter erkrankt und die Reise wird storniert. 

    Die Großmutter gilt als Risikoperson und löst den Versicherungsfall aus. Die Mutter und das Kind sind versicherte Personen und erhalten anteilig die Erstattung für ihr Doppelzimmer. 
    Die Stornokosten der Großeltern werden über den Vertrag der Tochter nicht erstattet.

    Haben mitreisende Personen, die keine ADAC Reiserücktritts-Versicherung haben, in meinem Tarif Versicherungsschutz?

    Mitreisende Personen, die keine versicherten Personen sind, sind generell nicht mitversichert und müssen eigene Verträge abschließen. 

    Beispiel:
    Eine Mutter (= Versicherungsnehmer) hat einen Familienvertrag der ADAC-Reiserücktritts-Versicherung. 
    Sie verreist mit ihrem Kleinkind und mit ihren Eltern. Es werden 2 Doppelzimmer gebucht. 
    Das Kind erkrankt und die Reise wird storniert. Die Mutter und das Kind erhalten anteilig die Erstattung für ihr Doppelzimmer. 
    Die Großeltern sind keine versicherten Personen in diesem Vertrag. Sollten auch sie die Reise stornieren wollen, werden die Kosten nicht über den Vertrag der Tochter erstattet.

    Wann werden bei einer Buchung einer Ferienwohnung mit mehreren Mitreisenden die Stornokosten erstattet?

    Beispiele:

    • Der Versicherungsnehmer eines Familienvertrages bucht eine Ferienwohnung für sich, Ehefrau und Kinder. Einer der versicherten Personen erkrankt. Die Reise kann nicht angetreten werden. Die Stornokosten werden übernommen.
    • Der Versicherungsnehmer bucht eine Ferienwohnung für sich und 2 Freunde, die Reisenden sind namentlich auf der Buchung genannt. Der Vater vom mitreisenden Freund stirbt. Die Stornokosten für den Versicherungsnehmer werden übernommen, da bei unter 4 Reisenden, der Freund und dessen Angehörige als Risikoperson gelten. Die Stornokosten der Freunde werden über den Vertrag des VN nicht erstattet.
    • Der Versicherungsnehmer bucht eine Ferienwohnung für 9 Freunde. Der Versicherungsnehmer erkrankt. Die anteiligen Stornokosten des Versicherungsnehmers werden übernommen. Wenn allerdings einer der 9 Mitreisenden erkrankt, werden keine Kosten übernommen, da bei mehr als 4 Reisenden der Freund keine Risikoperson ist.


    Leistet die ADAC Reiserücktrittsversicherung, wenn ich wegen der Erkrankung meines Haustieres die Reise nicht antreten kann?

    Nein, Haustiere gelten nicht als Risikoperson.

    Vertrag

    Wann beginnt und endet der Versicherungsvertrag bei der ADAC Reiserücktrittsversicherung?

    Der Versicherungsvertrag beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, frühestens einen Tag nach Eingang des Antrages. 
     
    Die ADAC Reiserücktritts-Versicherung ist ein Verlängerungsvertrag. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie die Versicherung nicht spätestens einen Monat vor Vertragsablauf in Textform kündigen. Ein Neuabschluss ist nicht erforderlich.

    Welche Regelungen gelten bei einer Selbstbeteiligung?

    In der ADAC Reiserücktrittsversicherung bieten wir die Tarife Basis, Exklusiv und Premium mit und ohne Selbstbeteiligung an. Folgende Regelungen gelten

    bei Reiserücktritt und Reiseabbruch:

    • Wenn der Versicherungsfall z.B. durch Schwangerschaft, schwere, unerwarteter Krankheit, Unfall, Bruch von Prothesen oder durch Lockerung von implantierten Gelenken ausgelöst wird, beträgt die Selbstbeteiligung 20% des erstattungsfähigen Schadens bzw. mindestens 25 € pro Person.
    • Die Selbstbeteiligung entfällt bei stationärem Krankenhausaufenthalt.

    In der Reisegepäck-Versicherung beträgt die Selbstbeteiligung 100 € pro Versicherungsfall. 

    Kann ich die ADAC Reiserücktrittsversicherung nur für eine Reise abschließen?

    Nein. Die ADAC Reiserücktrittsversicherung ist eine Jahres-Reiserücktrittsversicherung. Sie versichert sie auf all Ihren privaten Reisen innerhalb eines Jahres.

    Schaden/Schadenservice

    Wie melde ich einen Schaden in der Reiserücktrittsversicherung?

    Im Schadenfall benötigen wir von Ihnen das ausgefüllte Online Schadenformular. Sie können dort alle notwendigen Rechnungen, ärztliche Verordnungen und Dokumente hochladen und bequem 24/7 einreichen. Natürlich können Sie Ihren Schadenfall auch schriftlich oder telefonisch melden.

    Welche Meldefristen gilt es im Schadensfall zu beachten?

    Bei Eintritt eines Schadensfalls stornieren Sie bitte umgehend die gebuchte Reise und melden Sie den Schaden an die ADAC Versicherung AG.

    Welchen Nachweis muss ich bei abhanden gekommenem/beschädigtem Reisegepäck erbringen?

    • Schäden durch strafbare Handlungen (z.B. Diebstahl):
      Bitte zeigen Sie einen Schaden unverzüglich bei der zuständigen/nächst erreichbaren Polizeistelle an. Hierzu fertigen Sie bitte eine Liste aller in Verlust geratenen Sachen an. Lassen Sie sich dies auf der Polizeistelle bestätigen. Die entsprechenden Bescheinigungen reichen Sie dann bitte bei der ADAC Versicherung AG ein. 
    • Schäden oder der Verlust von aufgegebenem Reisegepäck:
      Bitte melden Sie Schäden oder den Verlust von aufgegebenem Reisegepäck unverzüglich und unter Einhaltung der jeweiligen Reklamationsfrist dem Beförderungsunternehmen, dem Beherbergungsbetrieb bzw. der Gepäckaufbewahrung. Sie erhalten dann einen abschließenden Bescheid über den Verlust bzw. die Beschädigung des Reisegepäcks. Diesen legen Sie uns bitte vor.
    • Beschädigung Ihres Reisegepäcks:
      Eine Beschädigung lassen Sie sich bitte vom Beförderungsunternehmen bestätigen. Diese Bescheinigung sowie den abschließenden Bescheid reichen Sie dann bei uns ein.


    Tipp Icon

    Coronavirus: Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung?

    Sie erkranken vor Reiseantritt am Coronavirus oder müssen aufgrund des Verdachts auf eine Infektion vor Reiseantritt in Quarantäne? Ihre Reiserücktrittsversicherung schützt Sie auch dann. 

    Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung?

    Allgemeine Reiserechtliche Informationen