Autobahn: Wo gilt ein rechts aufgestelltes Temposchild?

Ist ein Temposchild an einer Autobahn rechts aufgestellt, gilt es für alle Fahrstreifen und nicht nur für die Einfädelungs- bzw. Ausfädelungsspur. So lautet ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Der Fall: Ein Pkw-Fahrer wurde nachts auf einer Autobahn mit 58 km/h zu schnell erwischt. Erlaubt waren 80 km/h. Das am rechten Rand der Autobahn aufgestellte Temposchild hatte der Fahrer zwar gesehen, er hatte aber angenommen, es beziehe sich nur auf den kombinierten Ein- und Ausfädelungsstreifen und nicht auf die beiden Hauptfahrstreifen der Autobahn. Ein anderes Fahrzeug habe das Temposchild auf der linken Seite der Autobahn verdeckt.
Das Amtsgericht verurteilte den Autofahrer wegen eines vorsätzlichen Geschwindigkeitsverstoßes zu einer Geldbuße von 600 Euro und einem Monat Fahrverbot. Der Autofahrer war damit nicht einverstanden und legte Rechtsbeschwerde ein.
Tempolimit gilt für die gesamte Fahrbahn der Autobahn
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Ein rechts aufgestelltes Verkehrszeichen gelte für alle Fahrstreifen, so das Gericht. Außerdem stünden Verkehrsschilder in der Regel rechts. Sollen sie nur für einzelne Fahrstreifen gelten, seien die Schilder in der Regel darüber angebracht.
Schild nicht mitten auf der Fahrbahn möglich
Der Autofahrer hatte die Ansicht vertreten, das Temposchild hätte unmittelbar rechts neben den beiden Hauptfahrbahnen stehen müssen, damit es für diese gelte. Das sah das Oberlandesgericht anders. So ein Schild würde zum lebensgefährlichen Verkehrshindernis für Fahrer, die die Spur wechseln wollen, so die Richter. Verkehrszeichen dürften nicht innerhalb der Fahrbahn aufgestellt werden. Es blieb bei einer Geldbuße und einem Fahrverbot von einem Monat für den Autofahrer.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.3.2022, Az.: 2 Rbs 31/22