E-Auto laden: Darf man das Ladekabel über den Gehweg legen?

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Von Angela Baumgarten

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Auto an einer E-Ladestation
Stromkabel können zu Stolperfallen werden© iStock.com/Scharfsinn86

Sondernutzung des Gehwegs: Haben Privatpersonen Anspruch auf eine Genehmigung, ein Ladekabel über den Bürgersteig zu ihrem E-Auto zu verlegen? Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main.

Der Fall: Ein E-Auto-Besitzer hatte bei der Stadt eine Sondernutzungserlaubnis für zwei über den Gehweg laufende Kabelleitungen beantragt. Er wollte seinen Plug-in-Hybrid und sein E-Auto an der Straße vor seinem Grundstück aufladen und für die Ladedauer von drei bis sechs Stunden die Ladekabel über den Bürgersteig legen. Diese sollten in maximal 4,3 Zentimeter hohen, schwarz-gelb markierten Kabelbrücken verlaufen.

Ladekabel auf dem Gehweg: Stadt erteilt keine Erlaubnis

Die Stadt lehnte den Antrag ab, weil durch die Kabel auf dem Gehweg Stolperfallen für die Fußgänger entstünden. Der E-Auto-Fahrer klagte und argumentierte, die mit Warnmarkierungen versehenen Kabelbrücken stellten keine Gefahr für Fußgänger dar. Außerdem gebe in der Stadt nicht genügend Ladesäulen, um seine E-Autos jederzeit aufladen zu können. Auch habe die Stadt den Klimaschutz und die angestrebte Mobilitätswende bei der Ablehnung nicht berücksichtigt.

Sicherheit für Fußgänger geht vor

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main wies die Klage ab. Der Bürger habe zwar einen Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung der Behörde. Die sei hier aber gegeben, so das Gericht. Eine Kabelbrücke auf dem Gehweg schränke vor allem für Personen mit Gehbehinderungen die Barrierefreiheit ein und schaffe Stolperfallen. Die Sicherheit der Fußgänger sei wichtiger als das private Interesse des E-Auto-Fahrers, seine Fahrzeuge direkt vor dem Haus laden zu können, führte das Gericht aus.

Klimaschutz kein Argument für E-Auto-Besitzer

Aus dem Staatsschutzziel Klimaschutz können einzelne Bürger keine Rechte herleiten, so das Gericht weiter. Die Stadt musste bei ihrer Entscheidung über die Sondernutzung des Gehweges daher Aspekte des Klimaschutzes auch nicht berücksichtigen.

E-Autos an Ladesäule aufladen

Am Rande ging das Gericht schließlich noch darauf ein, dass die Mobilität des E-Auto-Besitzers nicht unangemessen eingeschränkt werde. Er verfüge über zwei E-Autos und könne diese auch nacheinander an einer Ladestation aufladen.

VG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.2.2022, Az.: 12 K 540/21.F