Kommt die E-Auto-Förderung zurück? Das ist der aktuelle Stand

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Von Petra Gerhäuser, Angela Baumgarten, André Gieße

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Ein Elektroauto an einer Ladesäule
Derzeit gibt es keine bundesweite Förderung beim Kauf eines Elektroautos© Shutterstock/Nick Starichenko

Die Bundesregierung plant die Wiedereinführung einer E-Auto-Förderung für Privatleute. Derzeit gibt es nur Kaufanreize für Unternehmen und steuerliche Vorteile für reine Elektrodienstwagen.

  • E-Autos könnten ab 2026 wieder gefördert werden

  • Steuervorteile für E-Dienstwagen

  • Sonderabschreibung für neu angeschaffte E-Autos

Im Koalitionsvertrag stellte die neue Bundesregierung verschiedene Kaufanreize für Elektroautos in Aussicht. Dazu gehört auch die Wiedereinführung einer E-Auto-Förderung für Privatleute. Beim Autogipfel Anfang Oktober bestätigte die Regierung dieses Vorhaben. Ein Überblick darüber, was geplant und was schon umgesetzt ist.

Kommt die E-Auto-Förderung zurück?

Die Bundesregierung plant, Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen beim Umstieg auf E-Autos zu unterstützen. Dafür stehen neben Mitteln aus dem europäischen Klimasozialfonds weitere drei Milliarden Euro bis Ende 2029 zur Verfügung. Wie die Förderung im Einzelnen aussehen wird, wurde noch nicht bekannt gegeben.

Der ADAC begrüßt dieses Vorhaben und sieht in der geplanten Förderung emissionsfreier Pkw eine wichtige Maßnahme, um Elektromobilität auch für einkommensschwächere Haushalte zugänglich zu machen. Die Orientierung der Förderung am Haushaltseinkommen statt an der Fahrzeuggröße ist sachgerecht. Wesentlich ist, dass die Förderung vollständig bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt. Die Autoindustrie sollte daher von Preiserhöhungen absehen, die den Fahrzeugerwerb – mit oder ohne Förderung – erschweren würden.

Zudem sollte schnell über die konkrete Ausgestaltung des Programms entschieden werden. Denn eine lange Diskussion um Fördermöglichkeiten fördert vor allem eines: Kaufzurückhaltung bzw. Abwarten bei potentiellen Kundinnen und Kunden.

Außerdem ist es aus Sicht des ADAC wichtig, aus den Erfahrungen mit dem Umweltbonus zu lernen. Das gilt vor allem für das Antragsverfahren. Der Club schlägt ein zweistufiges Antragsverfahren vor:

  • Schon beim Kauf sollten die Antragsteller eine verbindliche Zusage über die Fördersumme bekommen, die bis zur Lieferung reserviert wird. Idealerweise sollte es eine Möglichkeit geben, die Zusage zum Beispiel einmalig um sechs Monate zu verlängern.

  • Die Auszahlung sollte dann erst bei der Zulassung des E-Fahrzeugs erfolgen.

Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos

Aktuell sind reine Elektrofahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden, bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Diese Befreiung soll nach dem Willen der Bundesregierung um fünf Jahre verlängert werden. Das würde bedeuten: Fahrzeuge, die bis zum Ende 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben maximal zehn Jahre steuerfrei – jedoch höchstens bis zum 31. Dezember 2035. Aus Sicht des ADAC sollte das parlamentarische Verfahren möglichst zügig abgeschlossen werden, damit die Änderung rechtzeitig zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann.

Plug-in-Hybride und E-Autos mit Range Extender

Seit 2023 gibt es keine direkte staatliche Förderung für Plug-in-Hybride und E-Autos mit Range Extender mehr. Allerdings sieht der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine erneute Förderung von Fahrzeugen mit diesen Technologien vor. Über entsprechende Boni für besonders effiziente Modelle wird zwar diskutiert, konkrete Programme sind bisher aber nicht bekannt.

Dienstwagen: Bruttolistenpreis 100.000 Euro

Bei Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, muss man den sogenannten geldwerten Vorteil versteuern. Für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen sowie für Plug-in-Hybride gibt es Vergünstigungen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Entscheidend ist die zum Kauf-Zeitpunkt gültige Bruttolistenpreisgrenze.

  • Für neue, rein elektrische Dienstfahrzeuge (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge) müssen Beschäftigte bei privater Nutzung monatlich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als steuerliche Grundlage ansetzen.

  • Für Plug-in-Hybride müssen Beschäftigte bei privater Nutzung monatlich 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als steuerliche Grundlage ansetzen.

  • Die Preisgrenze wurde von bisher 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Sie gilt für E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 angeschafft wurden.

Neue Abschreibung für Elektro-Dienstwagen

Außerdem führte die Regierung eine "Turboabschreibung" für Elektro- und Brennstoffzellen-Dienstwagen ein, gültig für bis einschließlich 31. Dezember 2027 neu angeschaffte Fahrzeuge:

  • Im ersten Jahr können Unternehmen 75 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich absetzen.

  • In den Folgejahren sind es 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und 2 Prozent.

  • Insgesamt läuft die Abschreibung über sechs Jahre.

Wichtig: Die Regelung gilt nur für neu angeschaffte Fahrzeuge. Damit sollen Unternehmen besonders in der Zeit unmittelbar nach dem Kauf finanziell entlastet werden. Private Käufer profitieren nur indirekt: Fahrzeuge, die heute von Unternehmen angeschafft werden, kommen in einigen Jahren als Gebrauchtwagen auf den Markt und vergrößern so das Angebot.