Hoverboard und Elektro-Skateboard: Das gilt im Straßenverkehr

Im Video: ADAC Jurist Bastian Metzger informiert, ob Hoverboards, Monowheels oder E-Skateboards im öffentlichen Verkehr benutzt werden dürfen. ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Hoverboards und E-Skateboards machen Spaß. Aber sind sie auch erlaubt? ADAC Juristen erklären, wo man mit den Elektroboards fahren darf, ob eine Versicherung nötig ist, und wer für Schäden nach Unfällen bezahlt.

  • Öffentlicher Straßenverkehr ist tabu

  • Unfälle: Privathaftpflicht zahlt nicht

  • Führerschein nötig

Hoverboards sind zweirädrige Fahrzeuge ohne Lenkstange. Die Steuerung erfolgt durch Gewichtsverlagerung. Ein sogenanntes Gyroskop, auch Kreiselstabilisator genannt, verhindert, dass die Elektroboards während der Fahrt kippen. Auch Elektro-Skateboards werden durch Gewichtsverlagerung gelenkt. Beschleunigt und gebremst wird mithilfe einer Funkfernbedienung oder per App.

Hoverboard u. Co: Wo dürfen sie fahren?

Beide dürfen nur im "abgegrenzten nichtöffentlichen Verkehr" bewegt werden – also beispielsweise auf abgetrennten oder abgesperrten Innenhöfen oder dem eigenen Grundstück. Der Grund: Motorisierte Fortbewegungsmittel schneller als 6 km/h benötigen eine Betriebserlaubnis. Da sie aber weder einen Sitz, einen Lenker, Bremsen und Beleuchtung haben, bekommen sie diese nicht. Öffentliche Wege und Straßen sind deswegen für sie tabu.

Braucht man eine Versicherung?

Elektroboards benötigen eigentlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei der Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr, da sie schneller als 6 km/h fahren. Eine solche Versicherung wird allerdings nicht angeboten. Die Gefährte dürfen ohne eine Betriebserlaubnis ja gerade nicht im öffentlichen Verkehr bewegt werden. Kommt es bei der unerlaubten Nutzung zu einem Schaden, muss der Fahrer privat haften.

Wer mit einem solchen Gerät im öffentlichen Straßenverkehr ohne den erforderlichen Versicherungsschutz erwischt wird, macht sich strafbar.

Vor der Nutzung im abgegrenzten nichtöffentlichen Straßenverkehr sollte dringend geprüft werden, ob die private Haftpflichtversicherung eingreift, wenn dabei Schäden verursacht werden. Dies dürfte meist nicht der Fall sein. Daher ist das Risiko hoch, das der Fahrer auch hier Sach- oder Personenschäden aus eigener Tasche bezahlen muss.

Hoverborads: Führerschein-Pflicht?

Auf die Frage, ob man für ein Hoverboard einen Führerschein benötigt lautet die Antwort: Ja. Nur: Der Gesetzgeber hatte Hoverboards und Co. nicht im Blick, als er die aktuellen Führerscheinklassen festlegte. Daher lässt sich auch nicht sagen, welche konkrete Fahrerlaubnisklasse nötig wäre, um ein Hoverboard legal im öffentlichen Straßenraum zu bewegen. Die Gefährte könnten unter die Klassen AM, A1, A2, A, aber auch unter die Pkw-Klasse B fallen.

Wichtig: Wer ohne erforderliche Führerscheinklasse mit einem Hoverboard auf einer öffentlichen Straße unterwegs ist, macht sich auch nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (Fahren ohne Fahrerlaubnis) strafbar.