Vollmacht für die Kfz-Zulassung

Wer ein Fahrzeug zulassen möchte, dies aber nicht selbst erledigen kann oder will, lässt sich durch einen Bevollmächtigten vertreten. So funktioniert es.
Fahrzeughalter und Bevollmächtigter müssen sich ausweisen
Auch das Fahrzeug muss eindeutig zu identifizieren sein
Der Bevollmächtigte bekommt in der Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere
Fast 6,5 Millionen Besitzumschreibungen von Kraftfahrzeugen gab es im Jahr 2024 in Deutschland. Nicht jeder Auto- oder Motorradbesitzer kann oder will den Termin in der Zulassungsstelle selbst wahrnehmen. In diesem Fall beauftragt man mit der Kfz-Zulassung jemand anderen. Dafür ist eine Vollmacht erforderlich.
Diese Vollmacht für die Zulassung eines Fahrzeuges steht hier zum Download bereit:
Wenn ein Minderjähriger ein Fahrzeug zulassen möchte, braucht er eine Einwilligungserklärung seiner gesetzlichen Vertreter. Hier geht es zum Download:
Tipp: Zulassungsbehörden haben oft eigene Muster für die Dokumente und verlangen zusätzlich eine Datenschutzerklärung. Klären Sie deshalb vorher ab, ob die ADAC Vorlagen anerkannt werden.
Angaben zum Fahrzeughalter und zum Bevollmächtigten

In der Vollmacht für die Zulassung tragen der Halter des Fahrzeugs und der Bevollmächtigte ihre Namen und Adressen ein. Zum Nachweis der Identität muss der Bevollmächtigte der Zulassungsstelle den Personalausweis oder Reisepass im Original vorlegen. Für den Antragsteller genügt meist eine Kopie. Handelt es sich um einen Reisepass, ist zusätzlich eine Meldebestätigung des Hauptwohnsitzes nötig, die höchstens drei Monate alt sein darf.
Bei Firmen sind für die Zulassung außerdem ein Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung und ein Ausweis der unterschriftsberechtigten Person beziehungsweise Personen erforderlich.
Außerdem muss für die Kfz-Zulassung ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer vorliegen. Formulare zum Download gibt es auf den Internetseiten der Zulassungsstellen.
Informationen zum Fahrzeug

Die Vollmacht für die Kfz-Zulassung muss in der Regel diese Informationen zum Fahrzeug enthalten: Hersteller und Typ, Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), Wunschkennzeichen – falls reserviert – und die siebenstellige Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Der Bevollmächtigte nimmt in der Kfz-Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil I und II entgegen. Falls gewünscht erhält er für das Fahrzeug eine Feinstaubplakette.
ADAC Musterverträge, Vollmachten und andere Vorlagen
Die ADAC Rechtsberatung bietet eine Vielzahl von Vollmachten, Kaufverträgen und Musterschreiben kostenlos zum Download an. Darunter Muster-Kaufverträge für verschiedene Fahrzeuge wie Wohnmobile, Motorräder, Oldtimer oder Anhänger.