Umtauschtabelle: Führerscheinklassen alt und neu

Die Rückseiten des neuen und alten Führerscheins
Beim Führerscheinumtausch werden die alten Führerscheinklassen übertragen© imago images/ADAC [M]

Wer seinen alten Papier- oder Kartenführerschein gegen die aktuelle EU-Scheckkarte tauscht, bekommt die neuen EU-Klassen eingetragen. Welche Buchstaben und Schlüsselzahlen im Führerschein stehen müssen, erfahren Sie hier.

  • Die Umtauschtabelle zeigt, was im neuen Führerschein stehen muss

  • Umtausch von 43 Millionen alten Papier- und Kartenführerscheinen läuft

  • Schlüsselzahlen dienen der Konkretisierung des Klassenumfangs

Früher Fahrerlaubnis-Klassen 1, 2,3

In alten grauen oder rosa Papier-Führerscheinen wurden die Fahrerlaubnisklassen mit Zahlen benannt. Die Klasse 2 stand zum Beispiel für eine Lkw-Fahrberechtigung und Klasse 1 für Motorräder. Bei alten DDR-Führerscheinen gab es zeitweise auch Buchstaben, jedoch entsprachen diese nicht dem Buchstaben der jetzigen EU-Klassen. 1999 wurden die alten Klassen durch ein neues Buchstabensystem der EU ersetzt und vereinheitlicht. Später erfolgten dann Modifizierungen des Klassenzuschnitts (z.B. bei den Motorradklassen). Seit 2013 gibt es die aktuell geltenden Führerscheinklassen. Lesen Sie mehr zum Umfang der einzelnen Fahrerlaubnisklassen.

Verpflichtender Führerscheinumtausch für die Jahrgänge 1971 oder später bis zum 19. Januar 2025

Als Nächstes sind die Geburts-Jahrgänge 1971 oder später an der Reihe: Ihre rosa bzw. grauen Papier-Führerscheine müssen bis zum 19. Januar 2025 in die Scheckkarte umgetauscht werden.

Nachdem zuerst Altführerscheine der Jahrgänge 1953 bis 1958 bis zum 19. Juli 2022, anschließend die Jahrgänge 1959 bis 1964 bis zum 19. Juli 2023 und aktuell die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19.Januar 2024 ihre Papierführerscheine umtauschen mussten, sind nun die Jahrgänge 1971 oder später dran.

Alte Scheckkartenführerscheine müssen erst ab 2026 umgetauscht werden.

Die Fristentabellen mit allen Stichtagen und den Führerschein-Umtausch-Rechner finden Sie hier

Welche Klassen werden eingetragen?

Rund 43 Millionen Führerscheine müssen in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Durch diesen Pflichtumtausch der Führerscheine stellen sich viele Betroffene die Frage, welche Klassen und Schlüsselzahlen im neuen Führerscheindokument eingetragen werden müssen. Die Clubjuristen haben daher einige gängige Umtauschbeispiele für Sie zusammengestellt.

Wichtiger Hinweis zum Lesen der Tabelle: Die in der Tabelle unter "Klasse neu" aufgelisteten Buchstaben (3. Spalte) dürfen nicht ohne die Schlüsselzahlen (4. Spalte) gelesen werden.

Beispiele aus der Umtauschtabelle:

Klasse alt

Erteilungsdatum

Klasse neu

Schlüsselzahlen

1

vor dem 1.1.1989

A, A2, A1, AM, L

L 174, 175

1a

vor dem 1.1.1989

A, A2, A1, AM, L

L 174, 175

1b

nach dem 31.12.1988

A1, AM, L

L 174, A1 79.05

2

nach dem 31.3.1980

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T

C 172, A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A79.04,BE 79.06

3

vor dem 1.4.1980

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*

CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174, 175,A1 79.05, A 79.03, A 79.04, BE 79.06

3

nach dem 31.3.80 und vor dem 1.1.89

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*

CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) ,C1 171, L 174, 175,
A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, BE 79.06

3

nach dem 31.12.1988

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*

CE 79 (C1E>12 000 kg, L≤3), C1 171, L 174,
A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04, 
BE 79.06

4

vor dem 1.4.1980

A1, AM, L

L 174, 175, A1 79.05

5

vor dem 1.1.1989

AM, L

L 174, 175, AM 79.02

A1

vor dem 19.1.2013

A1, AM

A1 79.05

A (beschränkt)

vor dem 19.1.2013

A**, A2, A1, AM


A

vor dem 19.1.2013

A, A2, A1, AM


B

vor dem 19.1.2013

A, A1, AM, B, L

A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04

BE

vor dem 19.1.2013

A, A1, AM, B, BE, L

A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04,BE 79.06

C1

vor dem 19.1.2013

A, A1, AM, B, C1, L

A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04

C1E

vor dem 19.1.2013

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L

A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04,BE 79.06

C

vor dem 19.1.2013

A, A1, AM, B, C1, C, L

A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04

CE

vor dem 19.1.2013

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T

A1 79.03, A1 79.04, A 79.03, A 79.04,BE 79.06

M

vor dem 19.1.2013

AM


L

vor dem 19.1.2013

L


S

vor dem 19.1.2013

AM

AM 79.02

T

vor dem 19.1.2013

AM, L, T





* Klasse T wird nur auf Antrag und nur für in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen erteilt.

** Die Zuteilung der Klasse A erfolgt nur, sofern der Antragsteller zuvor mindestens zwei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) war.

Die vollständige Umtauschtabelle finden Sie in Anlage 3 zur Fahrerlaubnisverordnung**.

Alle Schlüsselzahlen können Sie in Anlage 9 zur Fahrerlaubnisverordnung** nachlesen.

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