Führerscheinklasse L und T für Traktoren und Arbeitsmaschinen
Wer in der Landwirtschaft arbeitet, benötigt oft einen Traktorführerschein - entweder Klasse L oder T. Diese Führerscheinklassen gelten für Traktoren und Arbeitsmaschinen.
Führerscheinumtausch: Klasse T nur auf Antrag, L wird automatisch eingetragen
Klasse T und L nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
Klasse CE kann für größere Fahrzeuge notwendig sein
Landwirte oder Angestellte in der Landwirtschaft benötigen zum Fahren eines Traktors oder einer Arbeitsmaschine einen besonderen Führerschein. Welche Klasse notwendig ist, hängt von der Größe und Geschwindigkeit des Fahrzeugs ab.
Welche Fahrzeuge umfasst die Klasse T?
Der T-Führerschein erlaubt das Fahren von folgenden landwirtschaftlichen Fahrzeugen:
Selbstfahrende Futtermischwagen oder Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h,
Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h mit Anhänger,
die jeweils zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Wie läuft der Ersterwerb?
Die theoretische Ausbildung umfasst 12 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstunden spezifischen Traktor-Unterricht. Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse T beträgt 16 Jahre. Bis zum 18. Geburtstag darf man diese Fahrzeuge jedoch nur mit maximal 40 km/h fahren. In der Theorieprüfung müssen die Anwärterinnen und Anwärter 30 Fragen beantworten. Die praktische Prüfung dauert rund 70 Minuten, davon sind 35 Minuten reine Fahrzeit.
Was gilt beim Führerscheinumtausch?
Beim Pflichtumtausch der alten Pkw-Führerscheine der Klasse 3 erhalten Sie die Klasse T nur auf Antrag erteilt. Sie müssen außerdem eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft nachweisen. Haben Sie den Antrag beim Umtausch nicht gestellt, ist eine nachträgliche Eintragung der Klasse T nicht mehr möglich. Sie erhalten dann nur die Klasse L, für diese ist kein Antrag nötig.
Inhaber der alten Lkw-Klasse 2 sind berechtigt, alle Kraftfahrzeuge der Klasse T zu fahren. Beim Umtausch des Führerscheins wird die Klasse T automatisch erteilt. Verlängert der Inhaber die Klasse 2 nicht rechtzeitig, erlischt zwar die Lkw-Fahrberechtigung, nicht aber die Klasse T.
Wer schon einen alten Scheckkarten-Führerschein (vor dem 19.1.2013 ausgestellt) hat, erhält die Klasse T nur, wenn diese schon eingetragen war. Eine Ausweitung der Fahrberechtigung von Klasse L auf die Klasse T ist beim Umtausch der Scheckkarte nicht möglich.
Was darf ich mit Klasse L fahren?
Die Klasse L umfasst:
Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger) Höchstgeschwindigkeit
Das Mindestalter für den Erwerb beträgt 16 Jahre. Die Klasse L ist insbesondere für Personen interessant, die nur gelegentlich in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, wie zum Beispiel Aushilfen, Praktikanten oder Saisonarbeitende.
Wichtig: Der Traktorführerschein der Klasse T und L
Zugmaschinen der Klasse L und Fahrzeuge der Klasse T dürfen Sie nur zu forst- und landwirtschaftlichen Zwecken nutzen! Diese Zwecke sind im § 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) genau definiert. Die Zweckbindung entfällt für die Klasse L nur bei vor 1999 erteilten Fahrberechtigungen. Beim Umtausch erkennen Sie dies anhand der Schlüsselzahlen 174 und 175 im Führerschein.
Übrigens: Wer die Führerscheinklasse B besitzt, hat automatisch auch die Klasse L. Sie bekommen diese beim Erwerb der Pkw-Klasse dazu.
Wann brauche ich die Klasse C/CE?
Da mittlerweile vermehrt auch große Lkw in der Landwirtschaft zum Einsatz kommen, kann außerdem die Klasse C bzw. CE von Vorteil sein: Sie umfasst zum Beispiel Zugfahrzeuge über 7,5 t zulässige Gesamtmasse mit Anhängern über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht. Das Mindestalter für den Erwerb der Klassen C und CE liegt bei 21 Jahren.
Eine Zusammenfassung und eine Tabelle finden Sie hier.
Achtung: Wird für gewerbliche Fahrten die Führerscheinklasse C bzw. CE benötigt, dann ist zusätzlich eine Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich.
Alle wichtigen Infos rund um die Berufskraftfahrerqualifikation erhalten Sie hier.