Führerscheinklasse L und T für Traktoren und Arbeitsmaschinen
Von Anabel Greefe
Ob in der Landwirtschaft oder im Forstbetrieb: Wer einen Traktor oder eine landwirtschaftliche Arbeitsmaschine fährt, braucht die passende Fahrerlaubnis. Erfahren Sie hier alles Wichtige rund um den Traktorführerschein.
Einsatz nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
Führerscheinumtausch: Klasse T nur auf Antrag, L erhält man automatisch
Klasse CE für schnelle Gespanne und Lkw
Landwirte oder Angestellte in der Landwirtschaft benötigen zum Fahren eines Traktors oder einer Arbeitsmaschine einen besonderen Führerschein, wenn der Pkw-Führerschein nicht reicht. Entscheidend sind hierbei nicht nur Größe und Gewicht des Fahrzeugs, sondern vor allem Höchstgeschwindigkeit und Einsatzbereich.
Welchen Führerschein brauche ich für einen Traktor?
Für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen gibt es in Deutschland vor allem zwei relevante Fahrerlaubnisklassen: L und T. Beide gelten nicht für beliebige Fahrten im Straßenverkehr, sondern ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke mit einer Ausnahme für Altführerscheininhaber.
Der T-Führerschein erlaubt das Fahren von folgenden landwirtschaftlichen Fahrzeugen:
Selbstfahrende Futtermischwagen oder Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h,
Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h mit Anhänger,
die jeweils zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Was darf ich mit der Führerscheinklasse L fahren?
Die Klasse L umfasst:
Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger) Höchstgeschwindigkeit
Die Klasse L ist insbesondere für Personen interessant, die nur gelegentlich in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind, wie zum Beispiel Aushilfen, Praktikanten oder Saisonarbeitende.
Ab welchem Alter darf ich Traktor fahren?
Das Mindestalter für den Erwerb der Klasse T und L beträgt jeweils 16 Jahre. Bis zum 18. Geburtstag darf man Fahrzeuge der Klasse T aber nur mit maximal 40 km/h fahren.
Wie kann ich den Traktorführerschein machen?
Die theoretische Ausbildung für die Klasse T umfasst 12 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstunden spezifischen Traktor-Unterricht. In der Theorieprüfung müssen die Anwärterinnen und Anwärter 30 Fragen beantworten. Die praktische Prüfung dauert rund 70 Minuten, davon sind 35 Minuten reine Fahrzeit.
Darf ich mit dem Autoführerschein auch Traktor fahren?
Wer den Pkw-Führerschein der Klasse B besitzt, hat automatisch auch die Klasse L. Man bekommt diese beim Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B dazu.
Daneben gilt: Ein Traktor, der ein zulässiges Gesamtgewicht von max. 3,5 t hat und schneller fährt als die maximale Höchstgeschwindigkeit für die Klassen L oder T, darf ihn auch in der Land- und Forstwirtschaft fahren.
Sind Fahrten nur zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken erlaubt?
Zugmaschinen der Klasse L und Fahrzeuge der Klasse T dürfen Sie nur zu forst- und landwirtschaftlichen Zwecken nutzen! Diese Zwecke sind im § 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) genau definiert: Dazu gehört der Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege. Auch Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege sind unter anderem gelistet.
Die Zweckbindung entfällt für die Klasse L nur bei vor 1999 erteilten Fahrberechtigungen. Beim Umtausch erkennen Sie dies anhand der Schlüsselzahlen 174 und 175 im Führerschein. Fahrten mit Traktoren, für die die Klasse B ausreicht, darf man auch außerhalb der Land - oder Forstwirtschaft unternehmen.
Erhalte ich die Klassen L und T beim Führerscheinumtausch?
Beim Pflichtumtausch der alten Pkw-Führerscheine der Klasse 3 erhalten Sie die Klasse T nur auf Antrag erteilt. Sie müssen außerdem eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft nachweisen. Haben Sie den Antrag beim Umtausch nicht gestellt, ist eine nachträgliche Eintragung der Klasse T nicht mehr möglich. Sie erhalten dann nur die Klasse L, für diese ist kein Antrag nötig.
Inhaber der alten Lkw-Klasse 2 sind berechtigt, alle Kraftfahrzeuge der Klasse T zu fahren. Beim Umtausch des Führerscheins wird die Klasse T automatisch erteilt. Verlängert der Inhaber die Klasse 2 nicht rechtzeitig, erlischt zwar die Lkw-Fahrberechtigung, nicht aber die Klasse T.
Wer schon einen alten Scheckkarten-Führerschein (vor dem 19.1.2013 ausgestellt) hat, erhält die Klasse T nur, wenn diese schon eingetragen war. Eine Ausweitung der Fahrberechtigung von Klasse L auf die Klasse T ist beim Umtausch der Scheckkarte nicht möglich.
Wann brauche ich die Führerscheinklasse C oder CE?
Da mittlerweile vermehrt auch große Lkw oder Gespanne in der Landwirtschaft zum Einsatz kommen, die schneller als 60 km/h sind, kann außerdem die Klasse C bzw. CE von Vorteil sein: Sie umfasst zum Beispiel Zugfahrzeuge über 7,5 t zulässige Gesamtmasse mit Anhängern über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht. Das Mindestalter für den Erwerb der Klassen C und CE liegt bei 21 Jahren.
Eine Zusammenfassung und eine Tabelle finden Sie hier.
Achtung: Wird für gewerbliche Fahrten die Führerscheinklasse C bzw. CE benötigt, dann ist zusätzlich eine Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich.
Alle wichtigen Infos rund um die Berufskraftfahrerqualifikation erhalten Sie hier.
