Reicht die Führerscheinklasse A2 für gedrosselte Big-Bikes?

• Lesezeit: 2 Min.

Von Kristina Benecke, Christina Köpke

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Zwei Motoradfahrer fahren auf einer Strasse
Was sind gedrosselte Big-Bikes und wer darf sie fahren?© iStock.com/oneinchpunch

Bei der Führerscheinklasse A2 ist bei gedrosselten Motorrädern auch die Ursprungsleistung der Maschine relevant. Es dürfen nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW die Grundlage für eine Drosselung auf 35 kW sein. Altführerscheininhaber haben für Big-Bikes bei Fahrten in Deutschland einen Besitzstandschutz.

  • Leistung der ursprünglich ungedrosselten Maschine ist entscheidend

  • Big-Bikes Fahren nur mit der passenden Führerscheinklasse

  • Hohe Strafen drohen bei Fahrten ins Ausland mit gedrosselten Big-Bikes

Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Aber was bedeutet das für gedrosselte Maschinen? Was gilt für Big-Bikes, also Motorräder, die von einem Kraftrad von über 70 kW abgeleitet wurden? ADAC Juristinnen geben Antworten.

Welche Motorräder dürfen gedrosselt werden?

Nach dem Wortlaut der einschlägigen EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. Nur Krafträder, die unter der Schwelle von 70 kW bleiben, dürfen daher gedrosselt werden.

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Worauf kommt es in der Praxis an?

Bei auf 35 kW gedrosselten Maschinen ist immer zu prüfen, welche technischen Daten ursprünglich das nicht gedrosselte Motorrad hatte. Das ist wichtig, weil es nur eine maximale Leistung von 70 kW haben durfte.

Haben alte Fahrerlaubnisse Bestandschutz?

Es gibt aber auch Motorräder, die von einem Kraftrad von über 70 kW abgeleitet wurden – die sogenannten Big-Bikes. Nur wer die Klasse A2 zwischen dem 19.1.2013 und dem 26.12.2016 erworben hat, darf auch weiterhin in Deutschland diese gedrosselte Big-Bikes fahren (Besitzstandschutz). Im Ausland ist es verboten, diese Maschinen zu fahren.

Für diejenigen, die ihren Motorradführerschein vor dem 19.01.2013 gemacht haben, stellt sich die Frage nach den Big-Bikes nicht, da die Klasse A2 erst 2013 eingeführt wurde. Mit der alten Motorradklasse 1 oder A darf man sie EU-weit fahren. Mit den alten Klassen 1b bzw. A1 (wegen der hohen kW-Zahl) nicht.

Wichtiger Hinweis für das Ausland

Vom Führen dieser Big-Bikes im Ausland ist dringend abzuraten, da viele EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie wortgetreu umgesetzt haben. Auch die neue 4. Führerscheinrichtlinie sieht diese Voraussetzungen bei der Klasse A2 vor. Wer dennoch mit diesen Maschinen ins Ausland fährt, dem drohen hohe Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Neben dem Strafverfahren gibt es bei einem Unfall auch Probleme mit der Versicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann Regress nehmen und auch die Kaskoversicherung leistet unter Umständen nicht oder nicht voll.