Führerschein für Wohnmobil im Ausland
Achten Sie bei der Auswahl Ihres Campingmobils darauf, dass Sie auch die entsprechende Führerscheinklasse besitzen. Vorsicht: Die eigene Führerscheinklasse ist oft nicht ausreichend!
Prüfen Sie vor der Anmietung den Umfang Ihrer Fahrerlaubnisklasse
Reicht die eigene Klasse nicht und man fährt doch, dann ist das eine Straftat
Beschreibung in den Katalogen ist oftmals irreführend
Bei der Auswahl der Fahrzeugkategorie auf den Umfang Ihrer Führerscheinklasse achten
Um auch im Urlaub möglichst mobil zu sein, ist gerade die Anmietung von Campingmobilen bei Reisenden sehr beliebt. Bei der Auswahl der Fahrzeugkategorie sollte allerdings darauf geachtet werden, dass das angemietete Fahrzeug mit dem eigenen Führerschein auch gefahren werden darf.
Gefahr des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Wegfall des Versicherungsschutzes
Reicht die eigene Fahrerlaubnis nämlich nicht aus, ist dies ein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Es drohen hohe Strafen und im Schadensfall kann es zum Wegfall des Versicherungsschutzes führen.
Irreführende Beschreibung in Katalogen
Oftmals finden sich leider irreführende Beschreibungen in den Reisekatalogen. Da das Thema des Umfangs der eigenen Fahrerlaubnisklassen immer wieder zu Unsicherheiten geführt hat, hat sich u.a. ADAC Reisen für klare Hinweise auf die benötigte Fahrerlaubnisklasse in den Reisekatalogen entschieden.
Wichtiger Hinweis der Clubjuristen
Als Inhaber der deutschen Fahrerlaubnisklasse B dürfen Sie keine Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) über 3,5 t fahren
Das Fahren mit Wohnmobilen bzw. Fahrzeugen über 3,5 t zGG erfordert zusätzlich zur Klasse B die Klasse C1.
Inhaber der alten Klasse 3 dürfen auch Fahrzeuge über 3,5 t zGG bis 7,5 t zGG führen und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Führerschein in einen EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht haben oder nicht.
Fahrzeuge über 7,5 t zGG dürfen nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse C bzw. der ehemaligen Klasse 2 gefahren werden
Weitere Informationen zum Führerschein und den einzelnen Fahrerlaubnisklassen finden Sie hier.