Personenbeförderungsschein: Wer ihn braucht, wie man ihn bekommt

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Von Redaktion, Anabel Greefe

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Ein Mann fährt Auto und lacht.
Wer im Fahrgastbetrieb arbeitet, muss einen Personenbeförderungsschein vorweisen© adobe.stock.com/Jacob Ammentorp Lund

Ob Taxifahrerin, Krankentransportfahrer oder Chauffeurin: Menschen, die geschäftsmäßig Fahrgäste befördern, benötigen den Personenbeförderungsschein, kurz P-Schein.

  • Mindestalter beträgt 21 Jahre

  • Nachweis der Fachkunde für Taxifahrer

  • P-Schein kostet bis zu 300 Euro

Wer privat Auto fährt, kann problemlos weitere Menschen mitnehmen. Hier reicht die normale Fahrerlaubnis. Wer Personen allerdings im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit befördert, ist als Fahrer im Fahrgastbetrieb tätig und benötigt hierfür eine offizielle Erlaubnis: den Personenbeförderungsschein.

Wer braucht einen Personenbeförderungsschein?

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF), früher Personenbeförderungsschein genannt, ist immer dann nötig, wenn jemand gewerblich oder geschäftsmäßig Personen befördern möchte und deshalb einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) bedarf.

Auf die Anzahl der mitfahrenden Personen kommt es hierfür nicht an, ebenso wenig, ob man angestellt oder selbstständig tätig ist. Man braucht ihn zum Beispiel für folgende Fahrten:

  • Taxifahren

  • Entgeltliches Fahren von Mietwagen und Limousinen

  • Pkw-Fahren im Linienverkehr

  • Fahren von Krankenwagen

  • Transport von Menschen mit Behinderung

  • Schülerinnen- und Schülerverkehr

Ausnahmen hiervon sind in der Freistellungs-Verordnung geregelt.

Hinweis

Für Inhaber der Fahrerlaubnisklassen D und D1 (Busführerschein) gilt: Wenn Sie einen Linien- oder Reisebus fahren, ist grundsätzlich kein zusätzlicher Personenbeförderungsschein erforderlich, weil die Klassen D/D1 bereits die Beförderung von Personen im Bus abdecken. Anders sieht es aus, wenn der Fahrer oder die Fahrerin Fahrgäste in einem Taxi oder Mietwagen transportieren möchten – dann ist zusätzlich die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auch als Busfahrer notwendig.

Fahrer von Krankenkraftwagen der Bundeswehr oder des Katastrophenschutzes benötigen allerdings keinen P-Schein.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Personenbeförderungsschein?

Wer die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erwerben möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese sind in § 48 Abs. 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt: Das Mindestalter für die Beantragung eines P-Scheins liegt bei 21 Jahren (Ausnahme: Krankenwagen ab 19 Jahren). Bewerberinnen und Bewerber müssen außerdem ihre geistige und körperliche Eignung nachweisen und ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Diese Dokumente und Unterlagen sind erforderlich
  • Personalausweis oder Reisepass

  • EU-Kartenführerschein

  • Führerschein der Klasse B, gültig seit mindestens 2 Jahren

  • ärztliches Zeugnis

  • qualifiziertes ärztliches Gutachten über die geistige und körperliche Eignung

  • augenärztliches Gutachten

  • polizeiliches Führungszeugnis der Belegart "0"

  • für Krankenwagen: Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

  • für Taxis: Fachkundeprüfung

Wie bekomme ich einen Taxischein?

Beim Taxischein spricht man auch vom großen Personenbeförderungsschein: Wer Taxi fahren möchte, braucht zusätzlich einen Nachweis der Fachkunde. Hierbei kommt es auf Kenntnisse in Sachen Verkehrssicherheit und Unfallverhütung an. Der Nachweis über die Ortskenntnis ist durch den Einsatz von Navigationssystemen mittlerweile nicht mehr erforderlich.

Welche Voraussetzungen muss ich für den P-Schein erfüllen?

Gelber Personenbeförderungsschein
Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung (FzF), auch P-Schein genannt© LHH

Wer die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, kann den Personenbeförderungsschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort beantragen. Die Bearbeitung des Antrags dauert dann etwa vier bis sechs Wochen.

In dieser Zeit prüft die Fahrerlaubnisbehörde unter anderem den Punktestand des Antragstellers im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg. Denn: Je mehr Punkte eine Bewerberin oder ein Bewerber hat, umso unwahrscheinlicher ist die Ausstellung des P-Scheins. Eine gesetzliche Höchstanzahl gibt es zwar nicht. Als Faustregel gilt aber, dass der Antrag ab fünf Punkten abgelehnt wird. Hier finden sie weitere Informationen sowie ein Musterformular zur Punkteabfrage.

Wie lange ist der Personenbeförderungsschein gültig und wann muss ich ihn verlängern?

Hat die Behörde den Antrag bewilligt, stellt sie den P-Schein zunächst bis zu fünf Jahre aus. Danach kann man ihn verlängern, muss aber noch einmal Sehtest und Führungszeugnis vorlegen. Die Behörde kann eine Verlängerung ablehnen, wenn zum Beispiel Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz vorliegen.

Fahrerinnen und Fahrer ab 60 Jahren müssen zusätzlich ein betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten einreichen, um ihre Fahrtauglichkeit nachzuweisen. Wer den Personenbeförderungsschein nach fünf Jahren nicht verlängert, verliert die Erlaubnis.

Wie viel kostet der Personenbeförderungsschein?

Je nach Region und Verwaltungsaufwand müssen Antragsteller eine Reihe von Gebühren bezahlen. Beim Antrag fallen bereits zwischen 40 und 50 Euro an. Das Führungszeugnis kostet 13 Euro, die ärztlichen Bescheinigungen und Gesundheitsprüfungen zwischen 80 und 150 Euro. Hinzu kommen eventuell die Kosten für ein aktuelles Passfoto. Insgesamt kann der Personenbeförderungsschein bis zu 300 Euro teuer werden.

Was passiert, wenn ich ohne gültigen P‑Schein Personen befördere?

Wer Menschen ohne Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung gewerblich mitnimmt, handelt verkehrsordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Dieselbe Strafe droht, wenn der Halter eines Fahrzeugs zulässt, dass ein Fahrer den Wagen ohne gültigen P-Schein zur Personenbeförderung nutzt. Ein Fahrer, der den P-Schein nicht vorzeigen kann, muss mit 10 Euro Verwarnungsgeld rechnen.

Text: Sandra Michel