Brille im Führerschein austragen lassen: Voraussetzungen und Kosten

ADAC Juristin Kristina Benecke informiert im Video wie man den Eintrag "Brille" nach einer Augen-OP aus dem Führerschein streichen kann ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Wer beim Autofahren auf eine Brille oder Kontaktlinsen angewiesen ist, der muss sie auch bei jeder Fahrt tragen. Was aber ist nach einer erfolgreichen Augen-OP zu beachten? Wie wird man den Eintrag der Brille im Führerschein wieder los?

  • Schlüsselziffern zeigen, ob eine Brille notwendig ist

  • Ohne Brille droht ein Verwarnungsgeld

  • Attest genügt nicht, um ohne Brille zu fahren

Wie wird die Brille eingetragen?

Das geschieht mit der sogenannten Schlüsselziffern, die in Feld 12 des Scheckkartenführerscheins eingetragen werden. 01 steht allgemein für "Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz", 01.01 für "Brille", 01.02 für "Kontaktlinse(n)" und 01.06 für "Brille oder Kontaktlinsen".

Fahren ohne Brille: Welche Strafe droht?

Steht die Auflage, eine Brille oder Kontaktlinsen zu tragen, auch im Führerschein, dann droht bei einer normalen Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro.

Was tun nach erfolgreicher Operation?

Wer nach einer Operation bzw. dem Lasern der Augen keine Sehhilfe mehr braucht, der muss den entsprechenden Vermerk aus dem Führerschein streichen lassen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass beim Nichttragen der Brille oder der Kontaktlinsen ein Verwarnungsgeld von 25 Euro fällig wird. Ein Attest des Arztes über die erfolgreiche OP mitzuführen, ist nicht ausreichend.

Wie wird die Brille ausgetragen?

Wer keine Brille mehr benötigt, der stellt einen entsprechenden Antrag bei seiner Führerscheinstelle am Wohnort. Nur die Führerscheinstelle kann die Auflage streichen. Für den Antrag braucht man eine Bescheinigung über das Sehvermögen. Bei einem Führerschein der Klasse B ist das meist ein normaler Sehtest.

Ein Mann bei der Augenärztin
Unter bestimmten Umständen reicht für die Streichung ein neuer Sehtest nicht aus© Shutterstock/4 PM production

Wer einen Lkw- oder Bus-Führerschein hat, der benötigt ein augenärztliches Gutachten. Das gilt auch bei einem alten Pkw-Führerschein der Klasse 3, da dieser die Klassen C1 und C1E beinhaltet. Hier reicht für eine Änderung ebenfalls kein Sehtest vom Optiker, da der Altführerschein der Klasse 3 einen größeren Umfang hat als die Klasse B, nämlich Klassen, die heute zum Lkw-Führerschein gehören.

Tipp: Vorab mit der Behörde klären, welche Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind.

Neben dem Sehtest bzw. Gutachten braucht man noch folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Biometrisches Passbild

  • Bisheriger Führerschein

  • Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein nicht von der Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde

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Was kostet das Umschreiben?

Sie müssen mit Gebühren zwischen 25 und ca. 38 Euro rechnen. Neben den Gebühren für das Ausstellen eines neuen Führerscheindokumentes kommen Ausgaben für das neue Passbild und den Sehtest oder, soweit notwendig, das augenärztliche Gutachten hinzu.